Zeitgeistiges „Kauder“-welsch – § 166 StGB nur für Moslems?

Gotteslästerung (Blasphemie) wird in den meisten Ländern dieser Erde bestraft, auch bei uns. Eigentlich. Eigentlich aber auch wiederum nicht; denn wir leisten uns eine Zwei-Klassen-Blasphemie: Die Beleidigung Allahs und seines Propheten wird streng – auch öffentlich – geahndet, die Verächtlichmachung der christlichen Religion aber geduldet oder – als „Kunstfreiheit“ deklariert – sogar gefördert.

§ 166 Strafgesetzbuch (StGB) spricht von „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den religiösen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Eigentlich klar, oder? Aber nur auf dem Papier, die Praxis sieht anders aus.

Bei der Beschimpfung von Bekenntnissen oder der Beleidigung Gottes wird zunehmend mit zweierlei Maß gemessen, wie sich an vielen Beispielen belegen läßt („Corpus Christi“-Theater, „Golgotha-Picknick“-Theater, Kreuzverhöhnung, ZDF-„Götter wie wir“ etc.). Die Beispiele zeigen, daß man ganz offensichtlich Jesus, das Christentum und christliche Symbole, ohne Bestrafung befürchten zu müssen, verunglimpfen darf. Die Beleidigung unseres Glaubens gilt wahlweise als Freiheit der Kunst, als Meinungsfreiheit oder als Ausweis von Toleranz. Aber wehe, wenn Allah oder gar sein Prophet kritisiert werden! Verspotten darf man sie schon gar nicht. Geht ja auch nicht; denn wir achten fremde Religionen und Kulturen – schon wegen des § 166 StGB, gell?

Ein trauriges Beispiel falsch verstandener Toleranz liefert nun Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. (Für die, die´s vergessen haben: „CDU“ steht für „CHRISTLICH-Demokratische Union“. Aber Schwamm drüber, vergessen wir´s – er tut´s ja auch!) Denn besagter Kauder sah sich nun endlich bemüßigt, auf die weit über 30.000 Protestbriefe gegen die ZDF-Serie „Götter wie wir“ zu reagieren. Seine Antwort hätte auch einen beliebigen Grünen (bzw. eine Grünin) zieren können:

„…Sie haben sicherlich Recht mit der Feststellung, daß man nicht unnötig Menschen in ihren tiefsten religiösen Gefühlen verletzen sollte. Die Religionsfreiheit und das Recht auf Ausübung seiner eigenen Religion ist in unserer Verfassung als wesentliches Menschenrecht festgeschrieben, und dieses Recht zu schützen, ist damit eine unserer vordringlichen Aufgaben…“

Und nun wird Kauder deutlich: „…Die von Ihnen angesprochene Fernsehserie „Götter wie wir“ nutzt das Mittel der „Comedy“ bzw. der Satire, um sich über verschiedene Religionen bzw. deren vermeintlich charakteristischen Merkmale lustig zu machen. Zugegebenermaßen mag diese Vorgehensweise für tiefgläubige Menschen verletzend sein, andererseits ist das Format dieser Fernsehserie deutlich darauf angelegt, daß es sich hier auch um „Spaß“ und nicht um ernstzunehmende Aussagen handelt. Wir leben allerdings in einem freien Land, wo derartige Ausdrucksformen, auch wenn sie einige Menschen in ihren Gefühlen verletzen, möglich sind, ohne daß man Sorge haben muß, dafür durch radikale Gruppierungen oder auch von Staatswegen verfolgt oder angegriffen zu werden (…) Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen angesprochene Sendung, auch wenn sie die Grenzen des guten Geschmacks, insbesondere für gläubige Christen, überschreiten mag, als Ausdruck der in unserem Land bestehenden Meinungsfreiheit hinzunehmen…“

Ja, verehrter Herr Kauder, wir haben verstanden: Lustig gemacht hat sich diese Sendung nicht, wie Sie schreiben, „über verschiedene Religionen“, sondern ausschließlich über Christen und das Christentum. Die Angst vor Verfolgung durch Moslems oder Islamisten spielte da wohl keine Rolle. In islamischen Ländern haben Christen keine Rechte. Bei uns bald auch nicht mehr…

Erbärmliche Reaktion der Grünen

Von den Grünen, die sonst sorgsam darüber wachen, daß die Menschenrechte eingehalten werden, kam keinerlei Kommentar – von der EKD-Synodalen Göring-Eckardt nicht, und schon gar nicht von der Betroffenheitsbeauftragten Claudia Roth. Brauchten Sie wohl nicht; denn sie spielten derweil auf einer anderen Spielwiese:

Kaum hatte Papst Benedikt XVI. in seiner Weihnachtsansprache die Anschläge auf Christen in Nigeria angeprangert, wurden von muslimischen Terroristen wieder einmal tödliche Anschläge auf christliche Kirchen im Norden des Landes bekannt. Das Christentum, da sind sich alle Beobachter einig, ist die weltweit am meisten verfolgte Religion, allen Menschenrechtsbeteuerungen zum Trotz. Weltweit werden Christen in bestimmten (meist muslimischen) Ländern systematisch gesellschaftlich oder staatlich bedrängt und benachteiligt. Auch Kanzlerin Merkel sah sich veranlaßt, in ihrer Rede vor der EKD-Synode Ende letzten Jahres vor der zunehmenden Christenverfolgung zu warnen. Da geriet sie aber an die Falschen:

Sogenannte politisch korrekte Menschenrechtsorganisationen und Grünen-Politiker pflaumten die Kanzlerin an, man dürfe nicht einseitig nur die Christen betrachten, sondern man müsse alle bedrohten Minderheiten gleichermaßen schützen und dürfe Religionsgemeinschaften nicht gegeneinander ausspielen – was Merkel nun wirklich nicht getan bzw. gesagt hatte. Für ihren Einsatz sei der Kanzlerin gedankt. Besser wäre es aber noch gewesen, wenn sie ihren Fraktionsvorsitzenden Kauder öffentlich darauf aufmerksam gemacht hätte. Aber…siehe oben.

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