Europa und Freiheit – es ist fünf nach zwölf

euEuropa brennt, und wir merken nichts. Wir leben scheinbar unbeteiligt mit dem Ausverkauf unserer Souveränität und mit einem gigantischen Schuldenberg, der jede Vorstellungskraft übersteigt. Der deutsche Michel wird jedoch nicht wach, und die Gelddruckmaschine läuft und läuft.

Gegen Schulden kann man in der Tat Geld drucken, wenn man kein Verantwortungsgefühl hat. Aber Freiheit, unser höchstes Gut, kann man nicht „drucken“. Entweder man ist frei oder ist es nicht. Jede Begrenzung der Freiheit trägt zu ihrer Vernichtung bei. Und der deutsche Michel pennt. Was sich derzeit im institutionellen Europa tut, müßte alle Alarmsignale schrillen lassen. Durch die Toleranz- und Gender-Hintertür marschieren Bevormundung, Entmündigung und Kampf gegen tradierte Werte unübersehbar ein, festzumachen am „Lunacek-Bericht“ und am Versuch, „intolerante Bürger“ zu überwachen. Beides Papiere aus dem Europa-Parlament (EP) und beides Zeitzeugen für die ideologische Brutalität der Gender-Fraktion für die Schaffung eines neuen Menschen, aber auch Zeuge unserer Gleichgültigkeit und eines verquasten Kulturrelativismus. Wir „dulden“ ja so gerne, merken aber nicht, was wir dabei „erdulden“ müssen:

Fahrplan gegen Homophobie

Trotz massiver Proteste von rund 220.000 Bürgern hat das Europaparlament am 4.2.14 mit großer Mehrheit und beschämender Zahl von Gegenstimmen den „Lunacek-Bericht“ beschlossen – benannt nach der österreichischen Grünin Ulrike Lunacek*), (siehe unten). Er trägt die alarmierende Überschrift „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität” in das EU-Parlament eingebracht.

Unter anderem heißt es in diesem Bericht: “Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gewährleistet sind, insbesondere, was Pride-Märsche und ähnliche Veranstaltungen betrifft, indem sie dafür sorgen, dass diese Veranstaltungen mit Genehmigung stattfinden können und die Teilnehmer effektiv geschützt werden.” Gefordert wird auch die Einrichtung eines „Sonderstraftatbestandes“ mit dem Titel „Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität“, mit der Begründung: „”Die Mitgliedstaaten sollten registrieren, welche Verbrechen aus Hass gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI = Lesben, Schwule/Gay, Bi-, Trans- und Intersexuelle) begangen werden, diese untersuchen und strafrechtliche Bestimmungen verabschieden, die die Aufstachelung zum Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität verbieten.”

Damit dieser Wahnsinn auch faktisch umgesetzt werden kann, wird weiters die europaweite Anerkennung von Personenstands-Urkunden gefordert. Damit müßten auch EU-Staaten, die selbst keine gleichgeschlechtlichen Ehen erlauben, die Lebensgemeinschaften anerkennen, die in anderen Mitgliedsstaaten geschlossen wurden. Berufsgruppen wie Polizisten und Journalisten sollten gesondert geschult werden, damit sie „angemessen“ mit der Thematik umgehen können. Hier wird deutlich, daß unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung Sonderrechte für sexuelle Minderheiten durchgesetzt werden sollen. Fehlt nur noch die Gründung einer LGBTI-Partei! Oder haben wir die schon – grünrotschwarzgelb?

*) Einschub: Ulrike Lunacek „selbst lebt seit 1980 offen lesbisch und gilt als erste offen lesbische Frau im österreichischen Nationalrat. Seit 1994 lebt sie mit einer gebürtigen Peruanerin zusammen und bezeichnet sich schon mal gerne als Kampflesbe“ (Quelle: www.gruene-andersrum.at/international)

Mit Stimmen deutscher Christdemokraten

Lunacek hatte bisher schon mehrfach versucht, ihren Bericht im EP durchzuboxen, scheiterte aber jeweils an der Parlamentsmehrheit, besonders der EVP, der Konservativen und der Rechten. Vor wenigen Tagen hat sie ihren „Bericht“ mit kleinen Änderungen erneut ins EP eingebracht und nun eine Mehrheit gefunden, wobei es ein Skandal ist, daß auch einige Stimmen aus der EVP-Fraktion (CDU) ihr halfen, darunter die des so ehrenwerten früheren Präsidenten des EP, Hans-Gerd Pöttering (2007-2009). Sie wollten wohl ein Zeichen setzen für die „nach vorne offene“ Union.

Nun marschieren wir also mittels EP-Hilfe kräftig weiter auf dem Marsch in den Gender-Staat. Wir haben uns angepaßt, die Zeitgeist-Konditionierung trägt immer mehr Früchte. Der Beschluß, einmal umgesetzt, birgt viel schlimmere Gefahren, als uns heute bewußt ist. Zunächst bleibt festzustellen, daß mit „Lunacek“ die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr gewährleistet wäre. Denn der Bericht sieht faktisch Sonderrechte für Menschen mit „bestimmten Orientierungen“ vor. Die Sprache ist (bewußt?) schwammig. Was bedeutet „Aufstachelung zum Haß“? Zählt dazu schon eine kritische Grundhaltung gegenüber „anderen sexuellen Orientierungen“? Verstoße ich schon gegen dieses „Gebot“, wenn ich zeige, daß viele dieser Minderheiten mitnichten tolerant sind und ein offenbar anderes Verständnis von Demokratie haben als ich? Darf ich mich nicht mehr gegen die Homo-Ehe aussprechen, weil sie meiner christlichen Grundüberzeugung zutiefst widerspricht?

Christliche Haßprediger

Eine Nebenbemerkung kann ich mir nicht verkneifen: Wenn Lunacek postuliert: „…Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gewährleistet sind“, dann heißt das doch wohl, daß ich meine zutiefst „inkorrekte“ Meinung sagen darf, ohne im Kerker zu landen, und dann heißt das doch wohl auch, daß wie kürzlich in Stuttgart friedlich demonstriert werden kann, ohne daß eine Herde von Gender-Primaten dagegen anstürmt und den Christen „Haß“ vorwirft. Ist das die Toleranz, die Lunacek meint?

Tatsächlich meint sie es wohl so, denn im Bericht heißt es (und keiner liest es) (unter I. „Ver-sammlungs- und Meinungsfreiheit“, S. 9): „(iii) dass die Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Meinungsfreiheit in Bezug auf die sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität eingeschränkt wird, die Werte verletzen…“. Und unter „J. Hasstiraden“ (iii) wird Frau Lunacek ganz konkret: “(…) Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördern, und zwar in den Bereichen Ausbildung und Schulung der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden, (…)”. Liebe Pfarrer – evangelische oder katholische – aufgepaßt! Wenn Sie demnächst die Bibel zitieren oder „das Wort Gottes“ predigen, laufen Sie Gefahr, als „Haßprediger“ angeprangert zu werden. Mit der intoleranten Lunacek-Initiative ist die rechtliche Grundlage für eine europaweite Christenverfolgung geschaffen; denn für Christen ist der Kampf z. B. gegen die Homo-Ehe oder gegen Abtreibung Gottes Gebot und „ein Akt der Liebe“.

Überwachung „intoleranter“ Bürger

In dieselbe ideologische Ecke gehört ein weiterer Vorstoß im EP, der noch viel weitreichender unsere Freiheitsrechte in Frage stellen würde. Es geht um eine Gefährdung des Grundrechts auf Meinungs- und Redefreit durch einen Entwurf mit dem unverdächtigen Titel “Europäisches Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz“, den der ECTR (European Council on Tolerance and Reconcilation), eine Nichtregierungsorganisation, erarbeitet und dem LIBE (Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments) übergeben hat. Solange das EP (noch) eine linke Mehrheit hat, wird er wohl bald abstimmungsreif sein.

Der Vorschlag des ETCR ist nicht nur alarmierend, sondern wahnsinnig. Er würde, sollte er je beschlossen werden, die EP-Staaten dazu verpflichten, als „intolerant“ eingestufte Bürger zu überwachen. In der Praxis würde dies nichts anderes als ein Verbot bedeuten, Feminismus oder Islam etc. zu kritisieren. Die Europäer hätten also zu verstummen, sobald über die Scharia oder die Christenverfolgung in aller Welt die Rede wäre – es sei denn, sie würden sie bejubeln. Von einem solchen Recht schwärmen einige Muslime schon lange (aber das darf ich gar nicht sagen, weil mir sonst die Frau Lunacek ins Gesicht springt, und die „spezial geschulte“ Polizei bei mir anklopft).

Wenn man sich das ETCR/LIBE-Papier genauer anschaut, geht es insbesondere darum, Äußerungen zu verbieten, die „antifeministisch“ oder „islamfeindlich“ sind. Schon jetzt ist abzusehen, daß diejenigen, die sich an dieses Gebot nicht halten wollen, als „Volksverhetzer“ gebrandmarkt werden. So heißt es im Text (Abschnitt 4): „Es gibt keinen Grund, tolerant gegenüber intoleranten Menschen zu sein. Dies ist dann besonders wichtig, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung, Rede- und Meinungsfreiheit berührt ist.“

So könnten religiöse Gruppen, bestimmte Glaubensrichtungen oder Parteien unter Generalverdacht gestellt werden, wenn sie die Postulate nicht erfüllen. Eltern müßten sich dreimal überlegen, ob sie ihren Kindern noch ihre eigenen Überzeugungen und Werte weitergeben wollen, da sie schnell als „intolerant“ abgestempelt würden – weshalb die Kinder ja besser in staatlicher Obhut denn in elterlicher aufwachsen sollten. Und da wird der ETCR besonders gefährlich: Der Entwurf spricht nämlich auch davon, gefährdete oder benachteiligte Angehörige bestimmter Gruppen neben einem allgemeinen Schutz seitens der Regierungen zusätzlich unter einen „besonderen Schutz“ zu stellen.

Fazit: Da haben wir also zwei „Parade-Beispiele“, wie wir Bürger am Nasenring durch Europa geführt und entmündigt werden sollen. Aber wer wundert sich noch über Europa? Schuld an der Entwicklung haben wir alle, die wir dem Treiben zugeschaut haben. Dazu gehören leider auch die Kirchen und der größte Teil der Parteien. Von unserer Feigheit, die als „ich bin doch tolerant“ camoufliert wird, ganz zu schweigen.

Es ist fünf nach zwölf! In wenigen Monaten sind Europawahlen.

*) Der Verfasser gehört zu den einstmals „glühenden Europäern“, die einen europäischen Bundesstaat unter Beibehaltung der nationalen Souveränität befürworteten. Er war u. a. Generalsekretär der „Europäischen J. Christdemokraten und Konservativen“, Kurator des Deutsch-Französischen Jugendwerkes, Mitbegründer des „Europäischen Jugendzentrums“ in Straßburg und ist Träger des „Pour Le Mérite Européen“.

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