P O S I T I O N S P A P I E R ZUR ASYLPOLITIK

KA_Logo-624x382Initiative „Konservativer Aufbruch!“ – CSU-Basisbewegung für Werte und Freiheit, Rechtsstaat und Verfassung achten – illegale Einwanderung stoppen!

Vier-Punkte-Sofortprogramm für geordnete Zustände in der Asylpolitik

Die Initiative „Konservativer Aufbruch! CSU-Basisbewegung für Werte und Freiheit“ begrüßt das vom CSU-Parteivorstand beschlossene „Sieben-Punkte-Sofortprogramm zur Asyl- und Flüchtlingspolitik“, fordert aber darüber hinaus von den verantwortlichen Regierungsmitgliedern der CSU in Bayern und auf Bundesebene, dass nun, angesichts der Unmöglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber durch die Landkreise und Gemeinden, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten für einen Stopp der illegalen Einwanderung ausgeschöpft werden.

Die Initiative „Konservativer Aufbruch! CSU-Basisbewegung für Werte und Freiheit“ fordert vor allem den zuständigen Bundesinnenminister auf, das Grundgesetz zu achten und die Vorgabe in Art. 16a Grundgesetz, wonach sich Einreisende aus EU-Staaten nicht auf das Asylgrundrecht berufen können, endlich umzusetzen.

Wir fordern die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, folgende Punkte zur Herstellung verfassungsgemäßer Zustände endlich zu realisieren:

  1. Verfahrensbeschleunigungen

Es ist zwingend mehr Personal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) notwendig, um Asylverfahren auf eine Regelbearbeitungszeit von höchstens drei Monaten zu verkürzen. Zur Zeit werden Asylbewerber erst viele Monate oder gar ein Jahr und später nach Antragstellung zu einer ersten Anhörung geladen.

  1. Konsequente Rückführungen

Um konsequente Rückführungen zu gewährleisten, ist mehr Personal für Ausländerbehörden notwendig. Aktuell ist das vorhandene Personal nahezu zu 100 % in die Asylbewerberunterbringung eingebunden; für die oft sehr zeitaufwendigen Rückführungsmaßnahmen fehlt schlicht die Zeit. Darüber hinaus dürfen keine generellen Bleiberechte oder sonstige Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber gewährt werden. Die Abschiebung für etwa 145.000 in Deutschland befindliche abgelehnte Asylbewerber muss auch gesetzeskonform vollzogen werden.

  1. Zentrale Unterbringung von Dublin-II-Fällen

Dublin-II-Fälle sollten zentral untergebracht werden bzw. in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Die Unterbringung in dezentralen Unterkünften erweist sich als ausgesprochen kontraproduktiv in Hinblick auf die vorgesehene Rückführung, da die Asylbewerber dort – wie die anderen Asylbewerber auch – integrierende Maßnahmen durchlaufen und haupt- wie ehrenamtlich sozial betreut werden. Dadurch ist die Bereitschaft, freiwillig zurückzukehren, sehr gering, und Abschiebungen werden als noch schmerzhafter empfunden.

  1. Aussetzung des Schengen-Abkommens

Die exorbitante Zunahme der illegalen Einwanderung in den zurückliegenden 20 Monaten nach Deutschland ist vor allem darauf zurückzuführen, dass insbesondere die italienischen Behörden die Verpflichtungen aus dem Abkommen von Dublin nicht mehr einhalten. Zum einen findet an der italienischen Südgrenze keine Einreisekontrolle mehr statt, wie es aber das europäische Abkommen von Dublin vorsieht. Zum anderen werden Asylantragsteller in Italien nicht an einer Weiterreise nach Deutschland gehindert. Vielmehr unterstützen die italienischen Behörden die Einreisenden aus Afrika, damit diese überhaupt nach Deutschland gelangen können. Dies beweist die in die Tausende gehende Zahl von Asylbewerbern, die allein in der ersten Jahreshälfte 2014 an den südlichen bayerischen Bahnknotenpunkten, wie z.B. in Rosenheim, aus Italien kommend, eingereist sind. Wenn die italienische Regierung und andere Regierungen in der EU das Abkommen von Dublin nicht einhalten, müssen auch die Zahlungen des deutschen Staates im Rahmen des Dublin-Abkommens eingestellt und in einem nächsten Schritt die Grenzkontrollen zu Österreich wieder eingeführt werden. Nach    § 18 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz kann derjenige Ausländer, der an der Grenze nach Deutschland aufgegriffen wird, an der Einreise gehindert werden, also wenn er z.B. über Österreich oder einen anderen sogenannten sicheren Drittstaat einreist. Daher können nur Grenzkontrollen dazu führen, dass die Vereinbarungen des Dublin-Abkommens umgesetzt werden können. Wenn sich der Bund weiterhin weigert, solche Grenzkontrollen wieder einzurichten, könnte auch der Freistaat Bayern mit seinen bayerischen Bereitschaftspolizeikräften solche Grenzkontrollen durchführen, gestützt auf die allgemeine polizeiliche Ermächtigungsklausel des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

München, 27.Oktober 2014,

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