Eine mutige Frau kämpft für Recht und Gesetz – und für Deutschland

Karina Weber
Karina Weber

Von Peter Helmes

Hunderttausende Asylsuchender und Flüchtlinge aller Kategorien kommen derzeit nach Deutschland. Es darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden, dass es sich stets um politisch Verfolgte handelt. Die geringe Zahl der gerichtlich oder behördlich bestätigten (echten) Asylanten erlaubt diese Vermutung durchaus, allem linken Gesäusel zum Trotz.

Die Gesellschaft geht (noch!!!) weitgehend unberührt zur Tagesordnung über. Uns geht´s ja gut, wir haben´s ja! Und solange wir noch etwas haben, werden sie weiter zu uns wollen. Glaubt man den Rufen aus Brüssel, stehen rund 50 Millionen „Asylanten“ und Flüchtlinge vor der Tür. Sie wollen ins gelobte Land. Dass das auf Dauer nicht gutgeht, lässt sich absehen. Aber „die Politik“ geht den einmal eingeschlagenen Weg unverdrossen und blind für die Folgen einer vorgegaukelten Nächstenliebe weiter.

Auch wenn es selbstverständlich ist, muss hier eine Bemerkung eingefügt werden, um Missverständnisse oder bewusste Falschinterpretationen zu verhindern: Asylbewerbern, die zu Recht hier in Deutschland sind, muss natürlich geholfen werden. Das deutsche Asylrecht ist sehr großzügig. Deshalb dürfen wir sozusagen im Gegenzug aber auch die Respektierung unserer Regeln und Gesetze erwarten. Denn nur so wird Integration möglich. Auch selbstverständlich (leider nicht, aber sollte sein!) ist: Wer z. B. als Wirtschaftsflüchtling oder durch Schummelei an den EU-Grenzen nach Deutschland kommt und hier nicht einmal seine Personalien angeben will, hat kein Aufenthaltsrecht und sollte sofort abgeschoben werden.

Noch einmal zur Klarstellung: Jeder Fremde, der aus seiner Heimat flüchten muß, weil sein Leben in Gefahr ist, verdient Asyl in Deutschland. Aber diejenigen, die herkommen, um nur zu fordern – quasi ein „Rundum-sorglos-Paket“ beanspruchen –, aber nichts zu geben bereit sind, haben hier nichts zu suchen. Die Rechtslage ist klar! Dies gilt erst recht, wenn sie straffällig werden und/oder mit Gewalt drohen.

Kulturbereicherung?

Das sehen nicht alle so. Linksgrüne „Gutmenschen“ und „Bessermenschen“, gerne begleitet von Kirchenleuten und DGB-Gewerkschaftern, feiern solche „Asylanten“ als willkommene Kulturbereicherung, während die, die auf die Rechtslage verweisen, oft und gerne als Nazis beschimpft werden. Eine solche Gastgeberhaltung führt das Asylrecht ad absurdum.

Ein dafür typischer Vorgang spielt sich derzeit in der Hansestadt Hamburg ab. Karina Weber, früher CDU, jetzt Kandidatin der AfD für die Bürgerschaftswahlen im nächsten Frühjahr, steht hinter der Entscheidung ihres AfD-Landesvorstandes, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kampnagel-Intendantin Deuflhard gestellt hat, und verteidigt diese ganz offen. Es geht um den Verdacht der Beihilfe zu Ausländerstraftaten gemäß § 95 Abs.1 Ziffern 2, 3, 5 und 6a AufenthG i.V.m. § 27 Abs. 1 StGB sowie des Verdachts der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB gestellt.

Amelie Deuflhard beherbergt in einem sogenannten “Kunstwerk“, einem Holznachbau der Roten Flora (das ist leider keine Satire), sechs der sich hier illegal aufhaltenden Lampedusa-Flüchtlinge. Diese Menschen sind nach wie vor nicht einmal bereit, unseren Behörden ihre Personalien anzugeben. Der illegale Aufenthalt ist gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz strafbar, und die Intendantin leistet durch die Unterbringung Beihilfe zu einer Straftat. Außerdem gibt es für das „Kunstobjekt“, das auch aus Steuermitteln finanziert wird, weder eine Genehmigung, die eine Nutzung als Wohnraum zulässt, noch verfügt es über einen Brandschutz. Jedem Bürger, der z.B. in seiner Gartenlaube in einer Gartenkolonie übernachten will, wird die Übernachtung genau aus diesen Gründen verboten.

Leider kein Scherz am Rande: Deuflhard beruft sich dabei auf den Papst. Ausgerechnet auf den Papst? Heuchlerischer geht´s nicht! Denn nach aller Erfahrung handelt es sich um genau die Leute, die bei jeder Gelegenheit über die Katholische Kirche herziehen.

Verweigerung der Identität: Offene Rechtsbeugung

Daß in diesem Falle der Vorwurf eines Asylmißbrauchs seine Berechtigung haben könnte, zeigen die Hintergründe: Die sechs Lampedusa-Flüchtlinge in Hamburg stammen ursprünglich aus sicheren afrikanischen Ländern. Diese Menschen arbeiteten in Libyen, kehrten jedoch bei Ausbruch des dortigen Bürgerkrieges 2011 nicht in ihre afrikanische Heimat zurück, sondern flohen nach Italien.

Das Abkommen Dublin II besagt eindeutig, daß Italien diese Flüchtlinge hätte aufnehmen und in ihrem Land behalten müssen. Nur dort hätte das Asylverfahren der Afrikaner nach dieser Vereinbarung durchgeführt werden dürfen. Die Italiener verstießen gegen das Abkommen und gaben den Afrikanern stattdessen pro Person 500 Euro und eine Aufenthaltsgenehmigung für den Schengenraum.

Im März 2013 in Hamburg angekommen, verweigerten die Flüchtlinge die Preisgabe ihrer Identität, da sie nicht das offizielle deutsche Asylverfahren durchlaufen wollten. Die Afrikaner fordern auch kein individuelles Bleiberecht, sondern ein Bleiberecht als Gruppe. Das ist jedoch nicht mit dem Asylrecht zu vereinbaren. Im Mai 2013 erklärte sich Italien bereit, diese Lampedusa-Flüchtlinge wieder aufzunehmen. Das wollten sie aber nicht.

Auch hier wäre die Rechtslage eindeutig – „eigentlich“. Eine Intendantin, die sich über geltendes Recht hinwegsetzt, ist in einem Rechtsstaat nicht tragbar und müsste sofort entlassen werden. Hier ist Bürgermeister Scholz gefordert. Sollte ihm an der Einhaltung von Gesetzen etwas liegen, dann hat er über seine Behörden unverzüglich einzugreifen und das „Kunstobjekt“ räumen zu lassen. Aber man darf schon jetzt davon ausgehen, dass die Sache im Sande verlaufen und das Verfahren „mangels öffentlichen Interesses“ gar nicht erst aufgenommen bzw. eingestellt werden wird. Hamburgs Toleranz gegenüber Rechtsbrechern ist leider seit langem bekannt.

Hohn, Beschimpfung, Verachtung für Karina Weber

Was nun folgt, ist ein erneuter Beweis für die Spaltung unserer Nation in Gutmenschen und solchen, die mit ihrer Arbeit erst die (Steuer-)Gelder erwirtschaften, mit denen ein Quodlibet sozialer Wohltaten erst ermöglicht wird:

Karina Weber erntet ob ihrer Initiative einerseits Zustimmung, andererseits – und das scheint die Mehrheit zu sein – Hohn, Verachtung und Beschimpfungen. Einer fairen Diskussion weichen die Letzteren aus, zitieren aber gerne die „christliche Botschaft“ vom Frieden in der Welt. Wie verbogen diese linken „Rechtgläubigen“ denken, zeigt ein Kommentar auf ihrer Webseite www.karina-weber.de, das Karina Weber vor wenigen Stunden erhielt:

„Meinen Dank an Amelie Deuflhard für die praktizierte Nächstenliebe und das Verbreiten von (nicht nur) christlichen Werten. Zutiefste Empörung gegen Menschen, die Hilfsaktionen aus politischen Kalkül behindern wollen, obwohl sie niemanden schaden, einigen helfen und der Gesellschaft ihre Würde zurückgibt“.

Weber stellt klar: „Flüchtlinge, wie z. B. Menschen aus Syrien, die mit dem Tode bedroht sind, haben selbstverständlich unsere ganze Unterstützung. Abgelehnte Asylbewerber oder welche, die ihre Pässe wegschmeißen, um einer Überprüfung zu entgehen, lehne ich ab.“

Verehrte Leser, der hier geschilderte Vorfall mag in seiner Tragweite nicht besonders dramatisch sein. Er veranschaulicht aber die Praxis in unserem Land und die Schieflage der linken Gesellschaft: Gutmenschen stehen über dem Gesetz.

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