Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert vor Ansturm der Bargeld-Zahler

Die GEZ hat offenbar große Angst, daß tausende Bargeld-Zahler das System lahmlegen könnten. Auf ihrer Website veröffentlicht die GEZ einen Text, der zeigt: Die mächtige Behörde ist richtig aufgescheucht. Wenn tausende Zahler einen einfachen Musterbrief schicken, könnte das System der GEZ zusammenbrechen.GEZ

So einfach kann man die GEZ loswerden: Einzugsermächtigung widerrufen, Barzahlung anbieten. Dann wankt das System.

Die GEZ hat sich bisher für unantastbar gehalten. Die Behörde war davon überzeugt, daß sie mit ihren mächtigen Verbündeten aus Politik und Rundfunkanstalten jeden Widerstand im Keim ersticken könnte. Dann kam der Journalist Norbert Häring vom Handelsblatt und kündigte seine GEZ-Einzugsermächtigung: Er wolle bar zahlen oder gar nicht. Lange schwieg die Behörde und hoffte, daß es sich um einen Einzelfall handelt, den am besten durch Ignorieren erledigt.

Nerv des Sytems getroffen: anschwellender Bürgerprotest

Doch offenbar haben bereits tausende GEZ-Zahler den Plan gefaßt, ihre Einzugsermächtigung zu widerrufen und auf Barzahlung zu bestehen. Die GEZ sah sich gezwungen, auf den anschwellenden Bürgerprotest zu reagieren. Auf ihrer Website greift die GEZ das Thema auf. Doch statt einer gerichtsfesten Erklärung, daß Häring und die Barzahler einem Irrtum aufgesessen sind, liest sich die Erklärung wie das Eingeständnis, daß mit der Barzahlung tatsächlich der Nerv des Systems getroffen wurde. Die GEZ schreibt, der Rundfunkbeitrag sei „grundsätzlich bargeldlos“ zu bezahlen. Das ist eine Abweichung vom Gesetzestext. Dort steht, die GEZ sein „nur bargeldlos“ zu bezahlen. Offenbar hat man bei der GEZ erkannt, daß das Gesetz ein Verstoß gegen die Bundesbankgesetze ist, die Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel vorschreiben, das in Deutschland akzeptiert werden muß.

Unverhältnismäßige Gebühren bei „bar“

Die GEZ gibt einige Banken an, bei denen man einzahlen könne, wenn man selbst kein Konto habe. Die GEZ weist darauf hin, daß bei diesen Banken Gebühren zwischen 5 und 15 Euro anfallen könnten. Das ist mit Sicherheit unverhältnismäßig, weil jemand damit gezwungen würde, ein Geschäft zu tätigen, das er unter normalen Umständen nicht tätigen würde. Die GEZ kann aber die Kunden nicht zu vergleichsweise teuren Bankgeschäften zwingen.

Annahmeverweigerung durch GEZ nicht erlaubt

Der dritte Bock: Die GEZ schreibt, „daß in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.“ Das soll heißen: Die GEZ behauptet, sie könne den Kunden wegen der „Verwaltungsvereinfachung“ die Bargeld-Zahlung verweigern. Das ist rechtlich nicht haltbar: Denn die GEZ wird von den Ländern erhoben. Die Länder sind aber nicht befugt, eine Einschränkung des Wirkungsbereichs von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel vorzunehmen.

Auf der Website Online-Boykott, die gegen die GEZ vorgehen will und nach eigenen Angaben bereits mehrere Millionen Zugriffe zu verzeichnen hat, wird der Brief des Bargeld-Zahlers Häring veröffentlicht. Er kann im Grund von jedem Beitragspflichtigen als Musterbrief verwendet werden. Sollten sich tatsächlich massenhaft Nachahmer finden, könnte dies die GEZ lahmlegen und zu einer Gesetzesänderung zwingen. Der (als Muster zum Nachahmen geeignete) Brief – Anschrift: „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln“ – lautet:

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Nummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben (Datum) die Zahlung des zum (Datum) fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Mit freundlichen Grüßen

  1. N.

(Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten)

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