“Verborgene Wunden der Ostzonen-Flüchtlinge”

Rechtzeitig zum “Tag des Mauerbaus”, 13. August, erschienenDDR Grenze

Von Peter Helmes

Geflohen, um in Freiheit zu leben – von uns bestraft, weil sie nicht „drüben“ blieben

Von etwa 320.000 „Republikflüchtlingen“, Ausgewiesenen, Abgeschobenen oder Freigekauften spricht die „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge“. Um es klar zu sagen – weil´s heute offensichtlich vergessen wird:

Das sind die Menschen, die alles verloren haben und beim „Rübermachen“ ihr Leben aufs Spiel gesetzt hatten und obendrein auch noch in Kauf nehmen mußten, daß zurückgebliebene Familienmitglieder nach allen Regeln kommunistischer Brutalität schikaniert wurden.

Viele werden sich doch noch an die Bilder aus düsteren DDR-Zeiten erinnern: Peter Fechter, Soldat der Volksarmee, wird bei dem Versuch erschossen, die Sperrmauer in Berlin zu überwinden. Vielen anderen ging es ähnlich, die versuchten, dem Unrechtsstaat zu entkommen. Das Ende des SED-Regimes war aber eingeläutet, als schließlich Hunderttausende flohen.

Sie wurden zwar „bei uns“, also im Westteil Deutschlands, stürmisch begrüßt. Empfänge, Pressekonferenzen, Funk- und Fernsehberichte – alle bejubelten den Mut und die Opferbereitschaft der ehemaligen DDR-Bürger, die nun Bundesbürger geworden waren, mit allen Rechten und Pflichten. Doch dann folgte ein jähes Erwachen.

Geschichte kann zynisch sein. Durch die Wiedervereinigung – zu der ja letztlich diese Menschen einen besonderen Beitrag leisteten – verloren sie einen erheblichen Teil ihrer Rentenansprüche. Heute leben viele der „Ostzonen-Flüchtlinge“ – so werden sie auch heute noch amtlich genannt – auf Hartz IV-Niveau und/oder mußten Rentenkürzungen von bis zu 500 Euro im Monat hinnehmen. Wie konnte es dazu kommen?

Täter belohnt – Opfer bestraft

Ursprünglich wurden diese Flüchtlinge in Deutschland-West genauso behandelt (und behördlich eingruppiert) wie jeder andere Bundesbürger, so auch in die Deutsche Rentenversicherung.

Plötzlich jedoch wurden die ehemaligen DDR- und jetzigen Bundesbürger rückwirkend (!) so gestellt, als ob sie in der DDR verblieben wären. Ihre Rentenanwartschaften, die sie nach der Einbürgerung in die Bundesrepublik in einem ordentlichen Aufnahmeverfahren erhalten hatten, wurden still und heimlich liquidiert. Ein unfaßbarer Vorgang, der im Gesetzgebungsverfahren so versteckt untergebracht wurde, daß er praktisch niemandem auffallen konnte (oder sollte?)!

Besonders zynisch ist, daß viele ehemaligen Unterdrücker – SED-Funktionäre, Staats- und Stasi-Mitarbeiter etc. – weit bessere Renten erreichen als die Flüchtlinge. Dank einer starken Lobby ehemaliger „Genossen“ wurden die Täter von einst also belohnt, die Opfer der DDR-Diktatur jedoch bestraft. Täterschutz geht offenbar vor Opferschutz! Diese Täter von einst, die in der DDR die eigene Bevölkerung geschunden hatten, erfreuen sich heute ohne eigene Beitragszahlung einer auskömmlichen Rente, während die Flüchtlinge diskriminiert und mit Kleinstrenten abgespeist werden.

„Beamte“ der untergangenen DDR-Renten- und Sozialbehörden wurden bei uns z. B. in den Apparat des Bundes-Sozialministeriums oder der (westdeutschen) Rentenversicherung aufgenommen und durften dort – welch ein Zynismus! – u. a. über die Rentenansprüche der ehemaligen Ostzonenflüchtlinge entscheiden. Ein Husarenstück!

Vieles an der Angelegenheit ist merkwürdig, angefangen von der „heimlichen“ Rentenanspruchs-Änderung bis hin zu den einzelnen Reaktionen aus Politik und Medien. Es ist nochmals zynisch, daß ausgerechnet der DDR-Anwalt Gregor Gysi der einzige ist, der den Flüchtlingen eine substantiierte Antwort und Auskunft hat zukommen lassen und verspricht, sich weiter für sie einzusetzen.

Nikolaus Fest, einer der bedeutenden Journalisten unseres Landes (und ehem. stv. Chefredakteur bei BILD) stellte in einem viel beachteten Artikel genau die Fragen, die bis heute unbeantwortet im Raum stehen:

“Dabei steht jenseits der rechtlichen Fragen auch die der Verantwortung im Raum: Wer hat dafür gesorgt, dass die Flüchtlinge nachträglich zu DDR-Bürgern erklärt und damit schlechtergestellt wurden? Wer hatte daran ein Interesse, wer die Gesetzesvorlage formuliert und eingebracht? Da nach dem Beitritt der DDR 1990 viele Linientreue vom rentenrechtlich zuständigen Bundesministerium übernommen wurden, könnte durchaus mehr als nur Zufall und Gedankenlosigkeit eine Rolle spielen. Das wäre mal ein lohnendes Thema für eines der großen Investigationsressorts”.

(siehe auch: https://www.conservo.blog/2015/06/25/unrecht-zementieren-der-bundestag-und-die-ostzonen-rentenprobleme/) und https://www.conservo.blog/2015/06/12/deutsche-zweimal-verkauft-der-rentenbetrug-an-ddr-fluchtlingen/)

Nun erscheint – gerade rechtzeitig vor dem 13. August, dem „Tag des Mauerbaus“ – ein ungemein aufrüttelndes Werk aus der Feder von Karl-Heinz Bomberg. Es legt in dankenswerter Klarheit Zeugnis ab für über die „Spätfolgen“, an denen viele der Ostzonenflüchtlinge“ heute noch leiden. Hier die in die Tiefe gehende Besprechung:

“Verborgene Wunden” // Buchbesprechung

(Herausgeber Dr. Karl-Heinz-Bomberg, erschienen im Psychosozial-Verlag)

Von M. Sachse

Im 25. Jahr der deutschen Einheit erschien das Buch „Verborgene Wunden – Spätfolgen politischer Traumatisierung in der DDR und ihre transgenerationale Weitergabe“. Das Buch thematisiert u.a. die Gesundheitsschäden politisch Verfolgter der ehem. DDR, Therapiekonzepte und die unbefriedigende Entschädigungspraxis.

Das Flüchtlingsthema dominiert derzeit die Medien und politischen Debatten. Dabei wird leicht die Situation von Flüchtlingen und politisch Verfolgten der DDR übersehen, die bis heute mehr als unbefriedigend ist. Das betrifft einerseits die ungenügende Aufklärung der politischen Verbrechen in der DDR, aber auch die Tatsache, dass die Täter kaum rechtlich zur Verantwortung gezogen wurden – gleichzeitig wurden wichtige Zeitzeugen durch eine sich schnell etablierende „Aufarbeitungsindustrie“ daran gehindert, ihre wertvollen Erfahrungen einzubringen, was zu einer desinformativen und oft verklärenden Bewertung des DDR-Systems geführt hat.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Flüchtlinge, welche derzeit zahlreich in unser Land kommen, im Fall eines positiven Bescheides ihres Asylantrages nicht ähnliche Erfahrungen machen müssen, wie die Flüchtlinge und Verfolgten der ehem. DDR.

Prolog in eigener Sache: Im Kontext einer Recherche zum OV “Neuro II” und einem IMB der Staatssicherheit der DDR verstarb 2007 ungeklärt der Journalist und politisch Verfolgte der DDR, Rudolf S. 2007). Aus aktuellem Anlass erweitere ich die Widmung. Für Willy Schreiber *25.12.1937-† 27.07.2015, der sich 25 Jahre in der Bundesrepublik um die Anerkennung seiner Verfolgung und Rehabilitierung bemühte. Vergeblich. Mit seinem Buch “Im Visier – Chronik einer Flucht” hat er uns ein wertvolles Dokument der Zeitgeschichte hinterlassen. Die dort aufgezeigten Verstrickungen eines Rechtsanwaltes in seine Verfolgung durch die Staatssicherheit der DDR wurde nie aufgeklärt. Erst wenn der letzte Zeuge der DDR-Verbrechen verstummt, wir dieses Land zur Ruhe kommen – ohne jemals die Verbrechen aufgeklärt zu haben.

Nun zum Buch “Verborgene Wunden”:

Das Buch enthält Beiträge weiterer Autoren, wie Ruth Ebbinghaus (Fachärztin Für Psychiatrie und Psychotherapie, zertifizierte Gutachterin für psychische Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht), Prof. Jörg Frommer (Universitätsklinik Magdeburg), Stefan Trobisch-Lütge u.a. Es wendet sich an eine breitere Öffentlichkeit und ist ein wertvolles Kompendium zum Thema Traumatisierung und Spätfolgen. Zu begrüßen ist der Verweis auf unterschiedliche Opfergruppen wie Haftopfer, Zersetzungsopfer, Opfer von Psychiatrie, Zwangsadoption und weiterer, denn bis auf die Haftopfer wurde auf die anderen Opfergruppen bislang kaum eingegangen.

Überversorgung der Täter, Unterversorgung der Opfer

In seinem Vorwort verweist Dr. Bomberg auf eine wesentliche Ursache von anhaltenden Traumata: „Dennoch ist eine kritische Situation noch heute mit einer bestehenden Überversorgung der Täter und einer Unterversorgung der Opfer anzumerken“. Diese Tatsache erschwert immens die Traumafolgebewältigung durch die Betroffenen. Nicht selten werden die Betroffenen mit Gutachtern und Mitarbeitern der Versorgungsämter konfrontiert, die auf Grund eigener Belastung und/oder mangelndem Verständnis über Versorgungsansprüche negativ entscheiden. Das gleiche trifft auch auf die Gerichte zu. Im Kapitel „Eine begriffliche Annäherung: Politische Traumatisierung in der DDR/SBZ wird auf die Schwierigkeit des Beweises der Ursachen für die gesundheitlichen Schäden eingegangen: „Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der Haftanstalten in der ehemaligen DDR sind schwer nachweisbar und können trotzdem und vielleicht sogar gerade deshalb zu schweren psychischen Schädigungen führen. Gerade die Nichtinhaftierung bei gleichzeitiger andauernder Überwachung, die den Betroffenen auch suggeriert wurde, hat nach unserer Beobachtung zu schwerer psychischer Symptomatik geführt“ (Trobisch-Lütge, 2004, S.31).

Gerade diese Tatsache wird von Gutachtern, Versorgungsämtern und Gerichten ignoriert und führt zu einer weiteren Verschlechterung der Beschwerdesymtomatik durch verweigerte Anerkennung. Die unterschiedlichen Formen von Überwachung, Zersetzung und Inhaftierung waren so komplex, dass eine Abgrenzung dieser kaum möglich ist – vielmehr können sie nur gesamtheitlich bewertet werden. So führen die Autoren aus: „Häufiger finden sich traumatische Verkettungen des Typ II (Terr, 1995), die den Charakter eines komplexen, längeren Geschehens haben“. Die Methoden der Zersetzung wurden von 1972 bis 1989 subtiler (im Buch als dritte Phase bezeichnet). „In der dritten Phase von 1972 bis 1989 rückte der psychologische Druck ins Zentrum. Dazu wurde mit der Operativen Psychologie (Behnke & Fuchs, 1995; Freyberger et al., 2003) an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit ein eigener Lehrstuhl gegründet. Nach dem Mauerbau galten als Verfolgungsgründe versuchte Republikflucht, angebliche Spionagetätigkeit, Herabwürdigung des Staates oder Aufbau und Unterstützung staatsfeindlicher Organisationen. Körperliche Übergriffe wurden seltener, es wurde die subtilere Methodik der psychologischen Folter eingesetzt, um ein Geständnis über staatsfeindliche Machenschaften zu erzwingen oder Informationen über Verdächtige zu erzwingen oder Informationen über andere Verdächtige zu gewinnen…“ Weiter wird ausgeführt: „Bei den Opfern politischer Verfolgung in der DDR wird in verschiedenen Zusammenhängen bis heute eine erhebliche Selbstwertminderung beobachtet. Verbunden mit einem fast seismografischen Empfinden für Ungerechtigkeiten der Nachwendezeit neigen viele dieser Menschen zu massiver Unzufriedenheit und chronischer Verbitterung“. „Unsere Patienten erleben die schleichende Wiederkehr alter SED- und Stasiseilschaften an die Schaltstellen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft in den neuen Bundesländern als Bedrohung. Auf dem Arbeits-, Wohnungs-, Sozial-, und Versorgungsamt begegnen ihnen die gleichen Leute, die sie früher schon schikanierten. Sie erleben, dass mit den Mitteln des Rechtsstaates die Menschenrechtsverletzungen in der DDR nur unzureichend geahndet werden können“ (Pross, 2004, S. 76)“.

Die Einschränkung auf Probleme in den neuen Bundesländern gilt aktuell nur noch eingeschränkt. Insbesondere in Berlin ist die Situation für die Betroffenen durch eine Vermengung der Verwaltungskader aus Ost und West dramatisch. Dazu kommt eine allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, die die Betroffenen zunehmend an die politischen Verhältnisse in der DDR erinnert. Im Kapitel „Seelische Folgen von Zersetzung und politischer Haft in der DDR/SBZ“ gehen die Autoren Karl-Heinz Bomberg und Stefan Trobisch-Lütge auf die staatlich geplante Zersetzung ein. Die Zersetzung basierte auf Konzepten der „Operativen Psychologie“. Die Autoren führen aus: „Dieser Begriff wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR geprägt und umfasste alle in der im Januar 1976 in Kraft getretene Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) definierten Zersetzungsmaßnahmen (…). Aktives Ziel der geheimen Forschung und Lehre war es, die Persönlichkeit Andersdenkender und der Gegner des Sozialismus durch psychische «Zersetzung» grundlegend zu destabilisieren und feindliche Ideologien zu bekämpfen (Behnke & Fuchs, 1995). Mit dem Missbrauch der Psychologie sollten die Grundsäulen des Selbstwerterlebens geschädigt werden (Bomberg, 2011, S. 287) (…). Bei feindlichen Gruppen zielte die Zersetzung auf Zersplitterung, Lähmung und Desorganisation, bei einzelnen Personen auf soziale Isolierung, psychologische Verunsicherung und öffentliche Rufschädigung. Destabilisierungs- bzw. Zersetzungsmaßnahmen konnten sich dabei auf das berufliche Umfeld (Zufügung beruflicher Nachteile und Misserfolgserlebnisse) als auch auf das persönliche Umfeld (Einwirkung auf Partnerschaft, Ehe und Freundeskreis) beziehen und führten nicht selten zur Zerstörung beruflicher Karrieren und familiärer Verbindungen (Behnke & Fuchs, 1995; Fuchs 2009).“

Die Zersetzungen bestehen vielfach bis heute fort und werden durch die Praxis der verweigerten Anerkennung im Entschädigungsrecht verstärkt. Diese Tatsache leugnen Behörden und Gerichte nicht nur, sondern sie nehmen diese erneuten Menschenrechtsverletzungen in Kauf. Dem entgegen wäre es geboten, den Betroffenen alle erdenkliche Hilfe zu einer wenigstens teilweisen Kompensation erlittenen Unrechts zu verhelfen. Vorurteile, Unverständnis und auch persönliche Belastungen einzelner Entscheider/innen stehen dem entgegen und führen zu fortwährender kumulativer Traumatisierung der Betroffenen. (Siehe auch das Fallbeispiel 3 am Ende der Ausführungen). Die Autoren führen aus: „Die Folgen dieser denunziatorischen Zersetzung von Vertrauen und Solidarität in Gruppen bzw. von Selbstvertrauen, beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungschancen waren für die Betroffenen mitunter katastrophal, gerade weil sie psychologisch ausgeklügelt, im geheimen Zusammenwirken des MfS mit ihren inoffiziellen Mitarbeitern sowie staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen umgesetzt wurden und teilweise bis heute nachwirken“ (Süß 199, S.684).

Dem teilweisen Nachwirken würde ich hier gern widersprechen, da durch die gesellschaftliche Praxis von Verweigerung und auferlegten Torturen, welchen Antragsteller ausgesetzt sind, die Beschwerdebilder sowie die Vorschädigungen weiter verstärkt werden. Eine Folge von Haft, Zersetzung und anderen Maßnahmen ist das sog. «Stasi-Verfolgten-Syndrom»: „Es kommt zu fortwährenden Ängsten und paranoischen Ängsten, die durch besondere Situationen leicht ausgelöst werden können, zu realistischen Angst- und Verfolgungsträumen, Gefühlsverstimmungen, deprimierter Stimmung, Schlafstörungen, Erschöpfungsgefühl, Selbsttötungsversuchen sowie Misstrauen und Verständnislosigkeit bei der Umwelt” (Peters). Lange Verfahren im Entschädigungsrecht führen bei den Betroffenen zu Wiedererinnerungen, wie an die Abteilung für Innere Angelegenheiten der DDR, die u.a. für die Ausreise zuständig war. Auch haben die Betroffenen Angst vor behördlicher Post oder dem Gang zum Briefkasten, weil hier Wiedererinnerungen an Erlebnisse der DDR provoziert werden. Das Buch beschreibt verständlich und nachvollziehbar die unterschiedlichen Symptome einer verfolgungsbedingten Schädigung. In der Folge geht das Buch auf das „Aufarbeitungsverhalten“ vieler Verfolgter ein: „…das Aufarbeitungsverhalten vieler Verfolgter der SED-Diktatur zeigt hohes Misstrauen, das teilweise auch Vertretern der psychologisch-medizinischen Berufsgruppen entgegenschlägt (…). Verbunden damit ist der Eindruck, nicht als Opfer eines Unrechtsstaates anerkannt zu werden, sondern nachträglich pathologisiert zu werden (Trobisch-Lütge, 2004“. Die Gutachterpraxis und die Erfahrungen der Betroffenen bestätigen diese Aussage. Oft werden Vorerkrankungen unterstellt, was gegen die Richtlinien des Entschädigungsrechts verstößt und auch Fragen zu den ethischen Normen der Gutachter aufwirft. Mangelnde Sachkenntnis und soziale Kompetenz der Gutachter ist hierfür verantwortlich. Nur wenige geschulte Gutachter erfüllen die Kriterien, sind aber überfordert oder werden erst gar nicht hinzugezogen.

Das Kapitel „Empirische Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen politischer Verfolgung in der DDR/SBZ“ von Stefan Trobisch-Lütge bezieht sich leider vornehmlich auf Haftopfer. Opfer, die beispielsweise bei der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) eine Art Ersatzhaft erlitten, weil sie über Monate weder in den Urlaub noch Ausgang durften, bleiben leider unberücksichtigt. Die fehlende Kenntnis über besondere Zwangslagen von DDR-Verfolgten ist Ergebnis von Zeitzeugen-Ausgrenzungen, mangelndem Aufklärungswillen und damit verbundener Unkenntnis. Hier wäre noch viel zu leisten (siehe auch den Beitrag 2: „Chronik eines NVA-Unfalls“ am Ende der Ausführungen).

In der Folge gehen die Autoren auf die „Diagnostische Einordnung (Erkrankungsformen nach politischer Haft)“ ein. Dabei ist der ausschließliche Bezug auf die politische Haft wiederum einschränkend, denn auch bei Zersetzungs- und anderen Opfergruppen finden sich die selben Erkrankungsbilder.

Die Autoren beschreiben die Formen PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) wie folgt: „Die Posttraumatische Belastungsstörung ist eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer mit außergewöhnlicher Bedrohung, vor der es kein Entrinnen gibt.

Die Merkmale der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sind:

  1. Anhaltende, oft eindringliche Nachhallerinnerung
  2. Hohes Erregungsniveau
  3. Vermeidung von Umständen, die dem belastenden Ereignis ähneln könnten
  4. Teilweise oder vollständige Unfähigkeit, wichtige Aspekte der Belastung zu erinnern
  5. Symptome entfalten sich innerhalb von sechs Monaten, nach extremen Belastungen, mitunter erst nach jahrelanger Latenz (…)

Bei politisch Verfolgten der SED-Diktatur wird vor allem in versorgungsärztlichen Stellungnahmen der traumatsierende Einfluss psychologischer Folter, Zersetzungsmaßnahmen der Stasi und extremen Erfahrungen in der politischen Haft unterschätzt und von der Vergabe der Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung abgesehen.“

Diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen Betroffener in den Entschädigungsverfahren. Nur eigens geschulte Gutachter können für diese komplexe Problematik das nötige Verständnis aufbringen. Probleme bei der Bewältigung der Vergangenheit und einer angemessenen Entschädigungspraxis ergeben sich für die Autoren auch durch eine nicht immer einheitliche Strategie der Opferverbände: „25 Jahre nach dem Mauerfall wird von Seiten der politisch Verfolgten noch immer um einen angemessenen Umgang mit den Folgeschäden gestritten, die die SED-Diktatur hinterlassen hat. Obwohl mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen die Grundlage für die rechtliche Aufarbeitung von SED-Unrecht gelegt wurde, dominiert bei vielen ehemals politisch Verfolgten noch heute ein Unrechtsempfinden, welches über Nachbesserungsforderungen von Aufarbeitungsinitiativen und Opferverbänden wie der UOKG ( Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft), dem BSV (Bund stalinistisch Verfolgter) oder der VOS (Verein der Opfer des Stalinismus) nicht immer einheitlich formuliert wird. Dabei geht es neben der Kritik an zu geringen Rentenzahlungen und gesellschaftlichen Verharmlosungstendenzen in Bezug auf die ehemalige DDR auch um Defizite in den Anerkennungsverfahren von haft- und verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Isoliert durch ihr hohes Misstrauen reagieren ehemals Verfolgte hochgradig emotional auf gesellschaftliche Prozesse, die oft auch als Angriffe auf Formen der Gemeinschaft von Opfern verstanden werden (z.B. Pross, 1998; Trobisch-Lütge, 2004).“

Im weiteren gehen die Autoren auf die Antragsverfahren bei den Versorgungsämtern ein, die für sie oft eine extreme Belastung und Zumutung darstellen. Das führt auch dazu, dass Berechtigte erst keine Anträge stellen. „Sich mit dem Begehren bei den Versorgungsämtern verständlich machen zu müssen, wird von vielen politisch Verfolgten im Sinne einer Hinterfragung bzw. Infragestellung erlebt und oft als Zumutung empfunden. Tatsächlich stoßen die Antragsteller hier aber auch auf Skepsis und Misstrauen, was zu einem in der teilweisen sehr fordernden oder misstrauisch-zurückhaltenden Art einzelner Antragsteller begründet sein kann, teilweise auch an einer ungenügenden fachlichen Ausbildung des Personals liegt.“ Dabei ist offenbar die Eignung der Gutachter ein zentrales Problem. Mir liegen Erkenntnisse vor, dass in einer Begutachtung lediglich ein „Versorgungsinteresse“ unterstellt wurde (LaGeSo Berlin). Ein solcher Gutachter hat, sofern er „westlich sozialisiert“ ist, womöglich kein ausreichendes Verständnis für die politischen Verhältnisse in der ehem. DDR oder eine politische Vorbelastung, die ein objektiv unabhängiges Bild nicht zulässt. Bei Gutachtern aus der ehem. DDR kann es entweder eine Belastung durch eigenes Verhalten in der Diktatur sein, aber auch Schamgefühl, durch Angepasstheit in der DDR nicht ansatzweise der Persönlichkeit des Antragstellers zu entsprechen, der durch seinen Widerstand eine entsprechende Lebensleistung vollbrachte. Auch damit verbundene alte „Feindbilder“ bei SED-Kadern oder stasibelasteten Gutachtern können eine Rolle spielen. Leider werden immer wieder derartige Fälle beschrieben. Das Buch beschreibt im weiteren das ohnehin schwierige, weil emotional aufgeladene Verhältnis von Gutachter und Antragsteller. So wird ausgeführt: „Nicht selten begegnen Antragsteller auch einer inhaltlichen Distanzierung, zu der beiträgt, dass der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses schon viele Jahre her ist. Es entsteht der Eindruck, dass der Charakter der schädigenden Ereignisse nicht ausreichen exploriert wird, viele der Betroffenen auch ungewollt zu einer Unterschätzung ihrer Situation beitragen, da besonders gravierende Anteile ihrer Leidensgeschichte schamvoll verborgen werden, bzw. große Schwierigkeiten bestehen, überhaupt über traumatische Erinnerungen zu sprechen….“ Darüber hinaus gibt es viele Irritationen um die verschiedenen Gruppen von Betroffenen. Die Anerkennung von Gesundheitsschäden bei Haftopfern ist in der Regel einfacher als bei Zersetzungsopfern, beruflichem Schadensausgleich, Psychiatrieopfern, Opfern von Zwangsaussiedlung, NVA-Opfern und erkrankten Kindern von Tätern wie der Staatssicherheit, der NVA und SED-Funktionären. Die Einbeziehung dieser Gruppen in den Diskurs ist ein Verdienst des Buches. Das Thema NVA-Opfer ist in den 25 Jahren nach der sog. Wende wenig erhellt worden. Als Autor hatte ich über Jahre versucht, das Thema NVA in die öffentliche Diskussion zu bringen. Medien, Politik und auch Forschungsinstitute wie auch die Bundeswehr haben sich erfolgreich verweigert. Am Ende dieses Beitrages ist die „Chronik eines NVA-Unfalls“ (1) angefügt, die an einem Fallbeispiel die Problematik der NVA-Opfer aufzeigt. So war die Region Torgelow-Karpin-Eggesin für viele Soldaten der NVA ein Ort des Schreckens, weil sie dorthin aus Gründen „politischer Auffälligkeit“ eingezogen wurden. Oft führten die Drangsalierungen bei den Betroffenen zu schweren physischen und psychischen Schäden. Entschädigung und Aufklärung dieser Verbrechen tendieren gegen Null.

Das Buch geht auch auf die unterschiedlichen Formen der traumatischen Erkrankungen und ihrer Behandlung ein. Hier zeichnet es sich durch die gute Mischung aus wissenschaftlicher fundierter Information und allgemeiner Verständlichkeit aus.

„Was Euch gibt´s noch?!“ 

Diese Frage wird Mitarbeitern der Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der DDR Gegenwind auch heute noch oft gestellt, wie die Mitarbeiter im Buch berichten. Sie führen dort aus: „Welche Problemlagen seht ihr bei den Hilfesuchenden? 

Politisch Verfolgte berichten überwiegend von gesellschaftlichen und politischen Ablehnungserfahrungen, Sie haben den Eindruck, kein Gehör für ihre Anliegen zu finden, auf Ämtern und Behörden mit alten Seilschaften konfrontiert zu werden. Das Gefühl doppelter Bestrafung und fortwährender Ungerechtigkeit durch soziale Benachteiligung gegenüber ehemaligen Stasitätern sowie fehlende gesellschaftliche Anerkennung des erlittenen politischen Unrechts stellen zentrale Themen der politisch Verfolgten dar. Betroffene leiden unter sozialer Marginalisierung, beruflichem und finanziellem Abstieg sowie chronischen gesundheitlichen Folgen. Die Belastungen wirken sich auf Partner und Kinder aus. Typische psychosoziale Folgen sind Misstrauen, sozialer Rückzug, Ängste, depressive Stimmungsbilder, aber auch aggressive Impulsdurchbrüche und psychosomatische Belastungen, die zu schweren psychischen und somatischen Krankheitsbildern führen können.“

Die hier aufgezeigten Probleme und Krankheitsbilder der Betroffenen treffen präzise den Kern. Die Praxis der verweigerten Anerkennung verstärkt kumulativ die Beschwerden und die soziale Problematik. Ein Teufelskreis, den die Entscheider aus Politik und Verwaltung nicht nur in Kauf nehmen – es entsteht in nicht wenigen Fällen der Eindruck, das dies so gewollt ist. Die Praxis entbehrt jeglicher Form rechtsstaatlicher Grundsätze. Es ist dem Buch auch zu verdanken, dass ehemalige Seilschaften in Behörden und der Politik, die es den Betroffenen zusätzlich erschweren, ihre Rechte durchzusetzen, angesprochen werden. Die Beratungsstelle Gegenwind hat spezielle Therapiekonzepte entwickelt, die im Buch ausführlich dargestellt werden. Im Abschnitt: „Wie erleben die Menschen die gesellschaftliche Entwicklung nach der Wende und dem Umgang mit dem SED-Unrecht“ werden die Defizite besonders deutlich – 25 Jahre nach der sog. Wende. Die Betroffenen berichten mehrheitlich von fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und Problemen bei den Rehabilitierungsverfahren. So heißt es: „Die bisherige Umsetzung der vorhandenen bundesgesetzlichen Regelungen und Verordnungen hat sich aus unserer Sicht als unzureichend erwiesen. die von politischem Unrecht Betroffenen angemessen zu rehabilitieren, zu entschädigen und sie bei der Bewältigung der Folgeschäden zu unterstützen. Unsere Klienten berichten von sehr langen Rehabilitierungs- und Entschädigungsverfahren. Verfahrenszeiten bis zu 5 Jahren bei Anträgen auf Beschädigtenversorgung sind keine Seltenheit“. Ja, wenn es denn nur 5 Jahre wären! Am Ende des Beitrages findet sich ein Fallbeispiel, wo das Verfahren bereits 12 Jahre dauert (3).

So wird im Buch weiter ausgeführt: „Anträge auf Beschädigtenversorgung bei den Versorgungsämtern werde nur in sehr wenigen Fällen positiv beschieden. In der Folge kommt es zu Klagen vor den Sozialgerichten. Ein hohes Misstrauen unserer Klienten besteht gegenüber Ämtern und Behörden, insbesondere auf mögliche Stasi-Verstrickungen. Bei unseren Klienten kam es im Zusammenhang mit dem Rehabilitierungsverfahren zu wiederholten Destabilisierungen und Traumareaktivierungen.“ Diese Traumareaktivierungen wurden in diesem Artikel angefügten Fallbeispiel (3) in perfider Weise „umgedeutet“ und der ursprüngliche kausale Zusammenhang in Frage gesellt. Fallbeispiele finden sich auch im Buch „Verborgene Wunden“. Nicht immer ist hier der der GdS (Grad der Schädigung) schlüssig mit den geschilderten Leiden nachvollziehbar. Eher entsteht der Eindruck, dass diejenigen, die bereits in der DDR besonders schwer gelitten haben, auch heute unverhältnismäßig diskriminiert werden und ihre Rehabilitierung erschwert wird.

Es wäre eine Aufgabe von Juristen und Forschern hier die Zusammenhänge aufzudecken. Bei den im Buch aufgezeigten Fallbeispielen kommt widerständiges Verhalten etwas zu kurz. Oft stehen persönliche Konflikte im Vordergrund. Eingeräumt muss aber werden, dass persönliche Verhältnisse und politisches Verhalten eng gekoppelt waren und sind, d.h. sie sind immer in einem Wechselspiel zu sehen.

Hervorzuheben ist, das sich das Buch „Verborgene Wunden“ auch den psychischen Erkrankungen bei Opfern nicht-strafrechtlicher Repression widmet, wenngleich der Abschnitt etwas zu kurz kam.

Im Abschnitt „Qualifikation der Gutachter/Fachliche Qualifikation“ wir der Hauptmangel der desaströsen Entschädigungspolitik deutlich: Die Qualifikation und soziale Kompetenz der Gutachter.

Im Buch „Verborgene Wunden“ wird dazu ausgeführt: „…Einige Ämter/Gerichte fordern bereits eine traumaspezifische Qualifikation wie auch ausreichende Erfahrung der Gutachter und geben Aufträge nur an entsprechend fortgebildete Kollegen. Andere ignorieren weiterhin die Empfehlung des Bundesministeriums und halten offensichtlich eine besondere Qualifikation der Gutachter nicht nur für überflüssig, sondern sehen darin sogar einen Nachteil. Denn aus ihrer Sicht, so ein Zitat eines Mitarbeiters eines Versorgungsamtes: »verhindere das spezielle Wissen eines Gutachters die freie Sicht der Dinge.«“ Mir scheint, dass die Versorgungsämter damit eine willkürliche Interpretation der Traumafolgen und ihrer Bewertung meinen, wie ich in mehreren Beiträgen zum Entschädigungsrecht ausgeführt habe. Die Betroffenen beklagen diesen Zustand und sind erneut Opfer von Behördenwillkür und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. So heißt es weiter; „Die Klienten dagegen beklagen, dass sie häufig durch die völlige Unwissenheit des Gutachters zu den Hintergründen der traumatischen Erlebnisse zusätzlich belastet werden, indem sie dem Gutachter erst einmal grundsätzliche Dinge erklären müssen, besonders aber wenn ihre Angaben aus Unkenntnis sogar vom Gutachter angezweifelt werden.“ Dabei spielen offenbar auch subjektive Einschätzungen in der Beurteilung von Folgeschäden wie auch die persönlichen und politischen Überzeugungen der Gutachter eine Rolle, was eine objektive Wertung verhindert. Auch die Abhängigkeit der Gutachter im Sinne weiterer Beauftragungen durch die Auftraggeber (Ämter/Gerichte) führt nicht selten zu Benachteiligungen der Betroffenen. Zu der persönlichen Meinung von Gutachtern heißt es dazu im Buch: »Die jeweils Betroffenen hätten sich besser anpassen und dem Staat (also der DDR) unterordnen müssen, schließlich hätten sie die möglichen Folgen für sich doch gekannt, sich aber trotzdem negativ gegenüber dem System geäußert. Diese oppositionelle Verhalten gegen das politische System der DDR oder auch gegen eine restriktive Erziehung lasse also auf das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen schon vor der Haft schließen«.

Auch wenn sich das Zitat hier auf die Unterbringung in Jugendwerkhöfen bezieht, belegt die „Argumentation“ das gestörte Verhältnis dieser Gutachter zu politisch widerständigem und couragiertem Verhalten, dass sie selbst offenbar selbst nie zeigten und zeigen. Weiter unten führen die Autoren aus: „Auch sollte bedacht werden, dass politisch Verfolgte ihr Vertrauen in den Staat und die Justiz verloren haben, dass sie schon einmal zu Unrecht verurteilt wurden, ihnen nicht geglaubt wurde und sie daher ein starkes Gerechtigkeitsbedürfnis, ein ausgeprägtes Misstrauen und eine Angst vor erneuter Fehlbeurteilung besitzen. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Richter die Glaubhaftigkeit der Angaben des Klienten persönlich prüfen wollten und sie zu diesem Zweck vorluden. Dies führte zu einer massiven Dekompensation der Betroffenen.“

In der „Chronik einer Beschädigtenversorgung (3) beschreibe ich den Fall, dass gleichzeitig mit einem Betroffenen die Beklagte (Versorgungsamt) zu einer Anhörung durch das Gericht geladen werden sollte. Es gibt nachweislich viele Fälle von bewusstem Mobbing durch die Behörden. Nicht selten wird Antragstellern, „ähnlich wie bei der so genannten Rentenneurose, ein bloßes Streben nach finanziellem Ausgleich unterstellt“. Auch das wird in dem dieser Buchbesprechung angefügten Fallbeispiel deutlich. In einem weiteren Abschnitt gehen die Autoren auf die „Einflüsse durch die persönliche Einstellung und das Verhalten des Gutachters“ ein: „Zu den typischen Traumafolgesymtomen nach politischer Verfolgung und den damit verbundenen veränderten Einstellungen der Betroffenen zählen der Vertrauensverlust gegenüber Mitmenschen, Behörden, Gerichten und oft auch gegenüber dem Staat, begleitet von sehr negativen Erfahrungen, einer schnellen Verunsicherung und der Angst wieder hilflos und ausgeliefert zu sein, woraus ein hohes Kontrollbedürfnis resultiert.“

Da in den Verfahren nicht selten gerade diese Erfahrungen der Betroffenen dazu genutzt werden, sie gegen ihre berechtigten Interessen zu verwenden, führt das zu kumulativer Traumatisierung und zusätzlichen Schädigungen (vgl. Prof. Jörg Frommer, Uni Magdeburg).

Das Buch „Verborgene Wunden“ ist mit all den aufgezeigten Facetten der Begutachtungs- und Entschädigungsproblematik ein wertvoller Baustein im Kontext vorhandener wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema DDR-Unrecht und Traumafolgen. Die Defizite werden auch in den nachfolgenden Beiträgen überdeutlich. Politik, Behörden und Gerichte sind gefordert, zu einem rechtsstaatlichen Verfahren auf der Grundlage wissenschaftlich-medizinischer Erkenntnisse zu kommen und ihre menschenverachtende Praxis aufzugeben, die sich in vielen dieser Verfahren zeigt.

Quelle: https://text030.wordpress.com/2015/08/07/verborgene-wunden-buchbesprechung/

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