Europ. Menschenrechtsgerichtshof: Aktion gegen Abtreibung erlaubt

Straßburg: Lebensschützer darf vor Arztpraxen demonstrieren

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter HelmesEmbryo

Auf diesem Forum habe ich schon viele Male Klage gegen die große Zahl von Tötungen ungeborener Kinder im Mutterleib Klage geführt. Was verbal verharmlosend Abtreibung genannt wird, löst keine Probleme, sondern schafft viele zusätzlich. Doch der Zeitgeist weht seit langem zugunsten der Freigabe von Abtreibungen. Proteste dagegen schienen nichts zu nutzen.

Das hat sich jetzt fundamental geändert: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat ein bedeutendes Urteil – gegen die (Un-)Rechtsprechung deutscher Gerichte – gefällt (ECHR 371 – 2015), das wieder neuen Mut gibt.

Menschrechtsgerichtshof entscheidet: Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens provokante Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit.

Nach einer Meldung von „kath.net/KNA“ hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof der Klage des deutschen Lebensschützers Klaus Günter Annen stattgegeben. Die Urteilemehrerer deutscher Gerichte, die Annens Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit, befanden die Straßburger Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Auch stehe dem Lebensschützer das Recht zu, auf seiner Internetseite, eine nach Postleitzahlen sortierte Übersicht über Ärzte zu veröffentlichten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen…

Der streitbare katholische Publizist Matthias von Gersdorff*) schreibt dazu:

„EGMR-Urteil: Großartiger Sieg für couragierten Lebensrechtler Günter Annen

Obwohl die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung manchen Leuten skurril erscheint, ist sie relativ klar: Der Mensch hat von der Befruchtung an ein Recht auf Leben und deshalb darf er nicht getötet werden. Wenn dies aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat. Die (eigentlich paradoxe) Formel für diesen Sachverhalt lautet: „Rechtswidrig, aber straffrei“.

Auf diese (Un-)Rechtslage hat der katholische Lebensrechtler Günter Annen in einem Flugblatt hingewiesen – und dies mit drastischen Worten und Bildern.

Günther Annen, eine Ikone der deutschen Lebensrechtsbewegung, ist für “halbe Sachen” nicht zu haben: Abtreibung muss als das bezeichnet werden, was es ist, also Mord im Mutterleib. Und zur Veranschaulichung sollten am besten Bilder mit abgetriebenen Kindern gezeigt werden: damit das jeder versteht!

Dass der “moderne” Zeitgenosse sich über eine solche Form des Protestes empört, ist klar. Die meisten Menschen interessieren sich ohnehin nicht für die Nuancen des deutschen Strafrechts. Für sie ist Abtreibung von Gesetzgeber erlaubt, denn sie wird nicht bestraft. Basta!

Die deutschen Richter, die den couragierten Lebensrechtler abgewiesen haben, empfanden dies wohl ähnlich wie die Masse der Menschen hierzulande. Sie meinten, Annen würde die Abtreibungsärzte, die er namentlich nannte, in unzulässiger Weise an den Pranger stellen.

Doch Günther Annen, ein alter Fuchs mit einer immensen Erfahrung, wusste genau, dass er die rote Linie der Persönlichkeitsrechte nicht überschreiten durfte – und solange er das nicht tat, konnte er “poltern”, so viel er wollte.

In Deutschland erhielt er für seine deutliche Methode ein richterliches Verbot. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt ihm jetzt recht: Er verletzt keine Persönlichkeitsrechte, sondern bringt nur das zur Sprache, was sowieso öffentlich bekannt ist, darunter die Namen der Abtreibungsärzte. Und dass diese Mediziner „rechtswidrige Handlungen“ vornehmen, sagt schließlich das deutsche Strafgesetz selber. Deshalb war das Verbot seines Flugblattes eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

Wir gratulieren und freuen uns für unseren mutigen Mitstreiter Günter Annen. Er erzielte einen großartigen Erfolg für sich und für die deutsche Lebensrechtsbewegung.

*) Unser Autor Mathias von Gersdorff ist katholischer Publizist und leitet die Aktion “Kinder in Gefahr” (Frankfurt); aktuelle Beiträge veröffentlicht er hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

HINWEIS: Die evangelische Nachrichtenagentur IDEA hat Günter Annen schon vor 12 Jahren zum LEBENSRECHTLER DES JAHRES ernannt: http://kath.net/news/6713

(Original des Artikels: https://charismatismus.wordpress.com/2015/11/26/egmr-urteil-grossartiger-sieg-fuer-couragierten-lebensrechtler-guenter-annen/)

27.11.2015

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