Rückzug oder Fahnenflucht

(www.conservo.wordpress.com)

Von Thomas Böhm *)

Thomas Böhm
Thomas Böhm

Rückzug bedeutet das Zurückweichen vor einem Gegner, das Verlassen eines Gebietes bzw. das Aufgeben eines Betätigungsfeldes. Rückzug stammt ursprünglich aus dem Militär: Man spricht von Truppen bzw. vom Heer, das in einem Zug irgendwo hin geht. Wenn das Heer zurückweicht, befindet es sich im Rückzug. Das Heer kann sich auch aus einem ganzen Gebiet zurückziehen. Dabei muss typischerweise der Rückzug gedeckt werden, damit das Heer nicht vernichtet wird. Heutzutage wird der Ausdruck Rückzug in einer weiteren Bedeutung verwendet. Ein Unternehmen kann sich zurückziehen aus einem bestimmten Markt. Ein Politiker kann den Rückzug aus dem politischen Leben erklären. Man kann einen Antrag sowie Ansprüche zurückziehen… (http://wiki.yoga-vidya.de/R%C3%BCckzug)

Die Zeichen mehren sich, dass unsere legislaturperiodisch kurzdenkenden Politiker den Rückzug angetreten haben, Deutschland aufgegeben und den Bürger alleine, ohne ausreichende Deckung im Regen stehen lassen.

Soll sich der kleine Mann doch mit den „Invasoren“, den Gegnern, den Feinden der Demokratie und dem Islam herumschlagen und wenn hier in Deutschland alles zusammenbricht, sind die parlamentarischen Feiglinge schon längst über alle Berge.

Wie kopflos und ängstlich die Politiker in dieser Schlacht um die Freiheit agieren, können wir hier lesen:

Es liege „nicht in unserer Macht, wie viele nach Deutschland kommen“, gibt sie auch zu. Und verwirft gleichzeitig die Vorschläge ihrer Kritiker als undurchführbar: „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze. Dann müssen wir einen Zaun bauen. Es gibt den Aufnahmestopp nicht.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel) (http://www.welt.de/politik/deutschland/article147354708/Nicht-in-unserer-Macht-wie-viele-nach-Deutschland-kommen.html)

Das Ende des Kopftuchverbots, dafür schulfrei an islamischen Feiertagen. Niedersachsen will einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden schließen…

(Niedersachsens Ministerpräsident) Weil hatte auch dort eine Erleichterung als Teil eines Staatsvertrags in Erwägung gezogen. „Es ist möglich, dass es zu einer flexibleren Regelung kommt als derzeit, aber nur so lange, wie es nicht zu einem Konflikt kommt.“ Neben der Forderung, mehr muslimische Seelsorger in Krankenhäusern einzusetzen und muslimische Verbände verstärkt zu fördern, sprach Weil auch über die Anerkennung islamischer Feiertage. „Es ist durchaus möglich, dass wir den Landtag bitten werden, das Feiertagsgesetz zu ändern und auch islamische Feste als religiöse Feiertage anzuerkennen.“… (http://www.n-tv.de/politik/Geht-so-das-Abendland-unter-article14237331.html)

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in drei Urteilen konkretisiert, in welchen Fällen EU-Bürger existenzsichernde Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung (Hartz IV) beziehungsweise dem Sozialhilferecht beanspruchen können. Demnach können EU-Ausländer bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe beziehen – auch wenn sie von Hartz IV ausgeschlossen sind.

EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu erhalten oder erstmals eine Arbeit zu suchen, sind nach deutschem Recht generell vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen. Diese Regelung ist seit Jahren umstritten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom September ist sie aber mit EU-Recht vereinbar… (http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html)

Kriminelle Clans mit mehreren Tausend Mitgliedern haben in verschiedenen Ortsteilen Berlins ein „Klima der Angst“ geschaffen. „Es gibt in Berlin erhebliche Probleme“ heißt es in der wissenschaftlichen Studie „Paralleljustiz“, die am Mittwoch von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgestellt wurde. Der Autor, der Islamwissenschaftler Mathias Rohe von der Uni Erlangen-Nürnberg, nannte neben Neukölln auch Moabit, Wedding und Kreuzberg…Heilmann sagte: „Mich hat überrascht, wie verfestigt das Problem ist.“ Es sei kein Problem mehr am Rande, habe aber auch „noch nicht die ganze Stadt im Griff“… (http://www.tagesspiegel.de/berlin/studie-zu-paralleljustiz-in-berlin-herrscht-klima-der-angst/12701248.html)

Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal ist nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab.

Von den handelsüblichen orangenfarbigen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah-Police“ sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Dies sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber eine Voraussetzung…

…Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck „Shariah Police“. Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet… (http://www.welt.de/regionales/nrw/article149791705/Scharia-Polizei-nicht-strafbar.html)

An vorderster Front des Rückzugs steht unser Justizminister Heiko Maas, der anscheinend daran glaubt, dass muslimische Frauen ihre Männer, Brüder und Väter mal eben locker bei der Polizei anzeigen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.

…Wer die Burka ablehnt, soll keine tragen. Und wer eine Frau zwingt, sie zu tragen, der macht sich wegen Nötigung strafbar. Wenn wir Probleme der Diskriminierung oder Unterdrückung von Frauen wirklich lösen wollen, dann sind nicht Verbote die Lösung, sondern Bildung und Integration…

…Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken…

…Millionen Muslime haben sich weltweit ganz klar vom Terror distanziert. Sie machen deutlich: Wer im Namen des Propheten mordet, begeht einen Anschlag auf den Islam…

…Eine Muslimin mit Kopftuch, ein junger Mann mit Kippa, ein Minarett im Stadtbild – all das sind keine Widersprüche zu unserem Grundgesetz, sondern das ist genauso gelebte Religionsfreiheit wie das Läuten der Kirchenglocken. Ich finde, diese Vielfalt ist ein Zeichen der Freiheit… (http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/645277/islam-justizminister-maas-will-anerkennung-und-staatsvertrage#gallery&0&0&645277)

Und hier eine Erzählung aus der Hauptstadt, in der die Tochter eines „WELT“-Reporters der Religionspolizei persönlich begegnete:

Es war einer dieser heißen Sommerabende, an denen die Berliner ihre Stadt und das Leben lieben und die Frauen freigiebig Haut zeigen, als die Religionspolizei in der S-Bahn L., eine unserer Töchter, und eine Freundin, beide um die zwanzig, entdeckte. Es waren vier arabisch aussehende Burschen, nicht älter als die beiden, die L. anherrschten: „Hey, Du, wo ist Dein Kopftuch! Was soll das, Du Schlampe?“ (http://www.welt.de/debatte/kolumnen/made-in-germany/article149826591/Kopftuchjaeger-in-Berlin-duerfen-nicht-geduldet-werden.html)

Auch in der Kunst ist der „Rückzug“ ins Programm aufgenommen worden:

Von Schirachs erstes Theaterstück „Terror“ dreht sich um eine fiktive Flugzeugentführung und ist zum Sensationserfolg dieser Saison geworden. 24 Bühnen spielen es bereits oder wollen es in den nächsten Monaten aufführen. Mögliche Einschränkungen der Bürgerrechte aus Angst vor Terror seien, sagt von Schirach, für jeden Einzelnen die viel größere Gefahr. „Wir müssen vorsichtig sein, wir sollten besonnen handeln. Das klingt langweilig, und Kriegsgeschrei ist vielleicht populärer. Aber tatsächlich können nur die Gesetze uns vor uns selbst schützen.“

„Wenn Deutschland jetzt am Krieg gegen den IS teilnimmt“, fügt von Schirach hinzu, „ist das mehr unserer Freundschaft mit Frankreich geschuldet als der Vernunft. Auch rechtlich ist die Zulässigkeit nicht unumstritten.“ Selbst wenn es gelingen sollte, den IS zu zerschlagen, würden verbliebene Kämpfer untertauchen und dann von anderen Ländern aus neue Anschläge verüben.

„So erschreckend es ist: Wir werden lernen müssen, mit einem gewissen Grad von Terrorgefahr zu leben.“… (http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-50-2015-mit-dem-terror-leben-lernen-schriftsteller-ferdinand-von-schirach-plaediert-fuer-besonnenheit_id_5131235.html)

Nein und nochmals nein! Wir müssen mit der Kriminalität, mit der Gewalt und dem Islam-Terror nicht leben. Wir müssen diese Feinde bekämpfen, zurückdrängen und wenn es sein muss, auch so schwächen, dass sie nicht mehr von alleine aufstehen können.

Vielleicht handelt es sich bei diesem Vorgehen unserer Politiker ja auch lediglich um einen „strategischen“ Rückzug. Möglicherweise steckt folgende Haltung parteiübergreifend in vielen Staatslenkerhirnen:

Der Berliner Abgeordnete der Piraten, Oliver Höfinghoff, schrieb am 7. Dezember auf Twitter: „Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich gut so.“

Er antwortete ausführlich: Deutschland sei „ein Konstrukt“, das aus einer „angenommenen Volksgemeinschaft“ als „Nationalstaat erwachsen“ sei. Mit „zunehmender Migration von nicht deutsch-stämmigen Menschen“, werde diese „Volksgemeinschaft immer weiter aufgelöst“. Das finde er „sehr gut“, weil so der Nationalstaat überwunden werde. (http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/warum-sind-linke-politiker-anfaellig-fuer-den-hass-auf-deutschland)

Für diese Denkweise gibt es noch einen anderen Ausdruck:

Fahnenflucht oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird allgemein als Deserteur (frz. déserteur, abgeleitet von lat. deserere, „verlassen“) bezeichnet…

Hier hätten wir eine Lösung:

Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen, oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue, indem er sich binnen eines Monats stellt, und ist er bereit, Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentzug herabgesetzt… (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht)

Würde man die Höchststrafe stattdessen um ein weiteres Jahr anheben, hätten wir vor den Feinden im Inneren zumindest eine Legislaturperiode Ruhe.

*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo

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12.12.2015

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