Seehofer könnte Merkel und die Bundesregierung verklagen

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter HelmesScheidung

Eine Bombe? Eigentlich ja! Eigentlich…

Udo di Fabio ist nicht irgendwer, auch nicht irgendein Richter. Udo di Fabio war hochangesehener Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) und hat jetzt der bayerischen Regierung ein Gutachten zur Grenzsicherung vorgelegt, daß nicht nur Politikern, sondern auch Juristen Kopfzerbrechen bereiten wird. So sagt z. B. Hans-Jürgen Papier, ebenfalls ein ehemaliger BVG-Präsident, daß eine Klage nicht möglich sei, obwohl die Regierung geltendes Recht bricht.

„Weigerung der Kontrolle der eigenen Grenzen“

Aber nochmals: Verfassungsrechtler di Fabio hat einen Bruch des Verfassungsrechtes festgestellt. Er ist damit sehr deutlich und spricht letztlich unverklausuliert von einer „Weigerung der Kontrolle der eigenen Grenzen“. Damit gefährde der Staat die eigenen Bürger und die Europäische Union insgesamt. Darf man das jetzt schon als Rechtsbruch bezeichnen? Ich bin kein Jurist, warte aber auf die Rechtsexperten und eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Und was passiert jetzt? Hat die bayerische Staatsregierung jetzt nicht sogar die Pflicht, die Grenzen mit der eigenen Polizei zu schließen? Ich warte…

Hier die NTV-Meldung über das di Fabio-Gutachten:

Neues Gutachten zur Grenzsicherung

Im Streit über die Flüchtlingspolitik zwischen Bayern und der Bundesregierung wird der Freistaat durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers di Fabio gestützt. Tenor des Gutachtens: Bayern könnte Berlin zur Kehrtwende in der Flüchtlingsfrage zwingen.

Das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Horst Seehofer will sich heute erneut mit der Flüchtlingsfrage befassen. Konkret geht es um ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio, das die Pflicht des Bundes zur effektiven Grenzsicherung unterstreicht. Die “Bild”-Zeitung zitiert vorab aus dem Gutachten, wonach der Bund verpflichtet sei, “wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist”.

Tenor des Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters ist demnach: Der Bund hat mit seiner Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, die Verfassung gebrochen. Laut dem Gutachten kann der Freistaat Bayern den Bund sogar vor dem Verfassungsgericht darauf verklagen, die Grenzen zu schließen. Das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bislang strikt abgelehnt. Nach di Fabios Auffassung, hätte Bayern gute Aussichten, mit einer solchen Klage gegen den Bund. Das Gutachten trägt den Titel: “Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem”.

“Bund vernachlässigt seine Pflichten”

In dem Streit zwischen Bund und Bayern geht es vor allem um die Frage, ob der Bund seine grundgesetzlichen Pflichten zur Grenzsicherung in landes- und damit bundesschädigender Weise vernachlässigt. Im Ergebnis des Gutachtens heißt es dazu: “Der Bund kommt seiner Pflicht zur effektiven Grenzsicherung nicht mehr nach.” Der Bund müsse jedoch, “den Ländern Schutz für die Ausübung ihrer staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben” gewährleisten. Das Grundgesetz setze dabei “die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus”. Das gelte auch dann, wenn der Bund “zur Sicherung der Staatsgrenzen Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen” habe.

Seehofer erneuert seine Kritik an Merkel

Di Fabio kommt nach Angaben der “Bild”-Zeitung in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Bund die Grenzen als Ergebnis der Migrationskrise wieder wirksam sichern müsse, weil europäische Maßnahmen wie Schengen/Dublin versagten. Zwar garantiere das Grundgesetz jedem Menschen in Deutschland eine “menschenwürdige Behandlung”, schreibt der Verfassungsrechtler in dem 85-seitigen Gutachten. “Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.” Und weiter heißt es: “Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.”

Nach der Analyse des Rechtsgutachtens erneuerte Seehofer seine Kritik an die Kanzlerin, weil sich Berlin weigere, auch bayerische Landespolizisten zur Grenzsicherung einzusetzen. Bayern habe entsprechende Hilfe angeboten, so Seehofer. Dennoch habe der Bund dies abgelehnt. Die bayerische “Notwehr- und Klagedrohung” gegen den Bund erneuerte Seehofer aber nicht. Ideen, Bayern einzuzäunen oder den Freistaat abzuschotten, seien “Humbug” und “Käse”, sagte Seehofer bereits am Montag. Gleichwohl räumte er mit Blick auf die Flüchtlingspolitik insgesamt ein, man könne noch nicht davon reden, dass die Politik die Lage im Griff habe. “Das wäre nicht ehrlich.” Andererseits könne man auch nicht von Staatsversagen reden.

(Quelle: http://mobil.n-tv.de/politik/Seehofer-koennte-Merkel-verklagen-article16745741.html, ppo)

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12.1.16

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