Deutsche Ministerien: Alle für die anderen, keiner für uns!

(www.conservo.wordpress.com)

Von Thomas Böhm *)

Thomas Böhm
Thomas Böhm

Als die rund 64 Millionen wahlberechtigten Deutschen im September 2013 zu Kreuze krochen, hat sicherlich noch keiner geahnt, dass diese Regierung zwei Jahre später das Wohl des deutschen Volkes aus den Augen verlieren würde und sich fast ausschließlich nur noch um das Wohl der muslimischen Dauergäste kümmern würde.

Jetzt, im Jahre 2016 haben fast sämtliche Ministerien die 80 Millionen Deutsche völlig vergessen, weil sie, ausgestattet mit dem entsprechenden Etat, nur noch damit beschäftigt sind, den rund 2 Millionen so genannten „Flüchtlingen“ das Leben hier so angenehm wie möglich zu gestalten.

Diese Fokussierung auf alles und jeden, der nicht Deutsch ist, beschränkt sich natürlich nicht nur auf die Bundesministerien. Auf auch Landesebene, in den Städten und Gemeinden, in den untergeordneten Behörden und Verwaltungen, in den Ämtern und Rathäusern herrscht ebenso ein überaus emsiges Treiben, wird Tag für Tag das „Rundum-Sorglos-Paket“ für die armen Reisenden dieser Welt geschnürt.

Selbst die Sicherheitsbehörden, die Polizei und Feuerwehr, Sanitäter und Wohlfahrtsverbände sind rund um die Uhr im „Refugee-Einsatz“. Da bleibt natürlich keine Zeit mehr für die Nöte und Sorgen der Einheimischen, die diese Einsätze und all das Engagement bezahlen.

Die „Welt“ schreibt zu dieser absurden Situation:

„Politik gestalten heißt noch immer: Geld ausgeben. Das scheinen sich auch die Ressorts zu denken Besser ist das nicht geworden. In diesem Fall für Programme mit solchen Titeln: „1:0 für ein Willkommen/Willkommen im Verein“, „Orientierung durch Sport“, „Willkommen im Sport“ oder „Willkommen im Fußball“.

„Jedes Ministerium braucht jetzt sein eigenes Flüchtlingsprogramm“, hieß es schon zum Jahreswechsel kritisch in Regierungskreisen. So ist es auch gekommen: Das Bundesarbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium haben eine Vielzahl an Programmen – logisch, Integration läuft vor allem über den Arbeitsmarkt und damit die Wirtschaft. Das Bildungsministerium ist gut dabei – verständlich, die Flüchtlinge müssen geschult, ausgebildet und vorbereitet werden.

Die Integrationsbeauftragte des Bundes ist naturgemäß auch bei der Sache. Mit dem Familienministerium aber kann es keiner aufnehmen. Ministerin Schwesigs Haus liegt bei den jetzt vorgelegten Programmen vorn. Ob Programme wie die „Flüchtlingsarbeit in Mehrgenerationenhäusern“ ihres Hauses jetzt aber wirklich so notwendig sind? Das dürfte sich so mancher fragen… (http://www.welt.de/wirtschaft/article152457664/Minister-erfinden-immer-neue-Hilfen-fuer-Fluechtlinge.html)

Wir haben noch ein wenig genauer hingeschaut und uns die wichtigsten Ministerien vorgeknöpft:

Bundesjustizministerium, verantwortlich: Heiko Maas

Jeden Tag schreiben Nutzer in Online-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube neue Kommentare, in denen sie zu Gewalt gegen Flüchtlinge aufrufen, Volksverhetzung betreiben oder Hassparolen gegen Andersdenkende und Andersgläubige verbreiten. Dem will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) entgegentreten und hat nun mit den Unternehmen nach langem Ringen vereinbart, dass sie konkreter und konsequenter als bisher gegen Hetze auf ihren Seiten vorgehen. Facebook erklärte etwa das Ziel, künftig binnen 24 Stunden strafrechtlich relevante Inhalte von Nutzern zu löschen. Zudem sollen bei Facebook und anderen Netzwerken „anwenderfreundliche Mechanismen“ zur Übermittlung von Beschwerden geschaffen werden, und Nutzerkonten könnten häufiger gesperrt werden.

Im September hatte Maas eine Arbeitsgruppe („Task-Force“) gegen rechtswidrige Hassbotschaften im Internet gegründet, an der sich neben Google, Twitter und Facebook auch zivilgesellschaftliche Gruppen beteiligen. Denn wegen der sich zuspitzenden Flüchtlingskrise war die rechte Hetze im Netz explodiert, der Trend hält an – auch rechtsradikale Straftaten gegen Flüchtlingsheime nehmen zu. Bei der Internet-Beschwerdestelle Eco waren 2014 doppelt so viele Beschwerden über rechtsradikale und rassistische Inhalte eingegangen wie im Jahr zuvor. Und erst vor wenigen Wochen wurde ein Angeklagter wegen fortgesetzter Volksverhetzung im Netz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Maas will nun im März erstmals Bilanz zu den getroffenen Vereinbarungen ziehen.

Der Minister musste Zähne zeigen in den Verhandlungen mit den fast ausschließlich US-amerikanischen Unternehmen, gebracht hat es kaum etwas. Meinungsfreiheit wird in den USA noch deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland. Maas betonte nun erneut, niemand dürfe im Umgang mit Hassbotschaften firmeneigene Nutzungsbestimmungen über deutsches Recht stellen. Unterdessen verhandelten gestern Vertreter von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission über einheitliche Datenschutzregeln für Internet-Nutzer. Bis Weihnachten soll es einen Kompromiss geben, damit Verbraucher künftig mehr Kontrolle über persönlichen Daten bekommen. (http://www.rp-online.de/digitales/internet/heiko-maas-facebook-hasskommentare-in-24-stunden-loeschen-aid-1.5634635)

Bundesministerium der Finanzen, verantwortlich: Wolfgang Schäuble

Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist für Deutschland eine gesamtstaatliche Herausforderung. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den Bundesländern Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen.

Tausende engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen helfen derzeit den hierzulande ankommenden Flüchtlingen. Dieses private Engagement unterstützt auch die staatlichen Institutionen in ihren Aufgaben. Zugleich wächst die Spendenbereitschaft in beeindruckender Weise.

Um dieses Engagement weiter zu unterstützen und zu fördern, hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die folgenden Regelungen erlassen:

Für Sonderkonten von Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Als Spendennachweis genügt zum Beispiel auch ein Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Eine Betragsbegrenzung gibt es nicht.

Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen unabhängig von ihren eigentlichen Satzungszwecken Spenden für Flüchtlinge sammeln. Auf die Sonderaktion ist hinzuweisen.

Auch nicht gemeinnützige Organisationen können auf Treuhandkonten Spenden zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge sammeln. Die Zuwendungen an diese Sammelstellen sind steuerlich abziehbar, wenn die Gelder der Sammlung an eine gemeinnützige Organisation zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weitergeleitet werden.

Nachweiserleichterungen für gemeinnützige Organisationen bei Unterstützung von Flüchtlingen: So kann bei Flüchtlingen insbesondere auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit verzichtet werden.

Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen ihre bisher unverbrauchten Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen verwenden. Sichergestellt werden muss aber, dass diese Mittel vom Spender nicht mit einer anderen Verwendungsbestimmung versehen sind.

Mit der Arbeitslohnspende können Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohnes verzichten. Wenn der Arbeitgeber diesen Anteil vom Bruttogehalt einbehält und an eine gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung zugunsten der Hilfe für Flüchtlinge überweist, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz.

Aufsichtsratsmitglieder können auf einen Teil ihrer Aufsichtsratvergütung verzichten und so für die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge spenden. Der gespendete Teil der Vergütung bleibt dann steuerfrei.

Schenkungen zu ausschließlich mildtätigen Zwecken zugunsten der Hilfe für Flüchtlinge sind von der Schenkungsteuer befreit. (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/09/2015-09-23-PM37.html)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verantwortlich: Andrea Nahles

Bundesministerin Andrea Nahles erklärte in Ihrem Pressestatement am 01. September 2015:

Unser Ziel muss sein, die zu uns kommenden Menschen in eine ordentliche Arbeit zu vermitteln. Die Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, sollen schnell Nachbarn und Kollegen werden. Uns ist bewusst, dass auf die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter eine in ihrer Dimension neue und große Aufgabe zukommt. Wir wollen uns darauf so gut wie möglich vorbereiten.

Einige Erleichterungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt wurden bereits umgesetzt:

Alle anerkannten Asylbewerber nehmen zunächst an einem Integrationskurs teil. Die dort vermittelten Sprachkompetenzen reichen aber in der Regel noch nicht aus, um damit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Daher müssen unmittelbar an die Integrationskurse berufsbezogene Sprachkurse anschließen. Hier müssen wir die Kapazitäten deutlich ausweiten, und perspektivisch die berufsbezogene Sprachförderung vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden. Schon während der Sprachkurse und danach versuchen wir mit intensiver Vermittlungsarbeit die nach Arbeitskräften suchenden Unternehmen und unsere neuen Arbeitskräfte zusammenzubringen. Hierzu sind je nach Einzelfall unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, zum Teil auch weitreichende Qualifizierungsmaßnahmen.

In dieser Zeit und bis zur Vermittlung in Arbeit erhalten die Personen nach dem Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II passive Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.

Für all diese Maßnahmen zusammen ergibt sich im Jahr 2016 ein zusätzlicher Mittelbedarf in der Bandbreite von 1,8 – 3,3 Mrd. Euro. Diese Kosten werden auf ca. 7 Mrd. Euro im Jahr 2019 anwachsen.

Wir brauchen nun schnell eine Absicherung dieses Finanzrahmens, um gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit in den Aufbau früh einsetzender und kontinuierlicher Förderung zu gehen. Wir sind hierzu in enger Abstimmung. Wir haben sowohl im BMAS als auch in der BA eine Projektgruppe eingerichtet, die in den jeweiligen Häusern die Arbeiten vorantreiben und sich untereinander abstimmen.

Bei weitem nicht alle arbeitsfähigen Flüchtlinge sind ausgebildete Fachkräfte. Aber Sie sind voller Leistungs- und Tatendrang. Sie haben den gefährlichen und weiten Weg nach Deutschland auf sich genommen, um sich hier etwas Neues aufzubauen. Auf diese Tatkraft und diesen Leistungswillen wollen wir aufbauen. Darum wirbt Bundesministerin Andrea Nahles für einen pragmatischen und konstruktiven Umgang mit den Flüchtlingen, die zu uns kommen.

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Wir sind gemeinsam in der Lage, die Menschen aufzunehmen, die vor Terror und Grauen fliehen, und ihnen bei uns Zuflucht und Zukunft zu geben. Wir schaffen das. Es ist unsere moralische Pflicht, Solidarität zu zeigen und diesen Menschen eine Zukunftsperspektive in Frieden und Freiheit zu geben. (http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/hilfe-fuer-fluechtlinge.html)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, verantwortlich: Sigmar Gabriel

Gabriel gibt Startschuss für 150 Willkommenslotsen für Flüchtlinge im Werkstattparcours des Handwerks

Auf Einladung der Handwerkskammer Berlin besucht der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, mit dem Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, eine Ausbildungswerkstatt für Flüchtlinge in Berlin. Gemeinsam geben beide bekannt, dass künftig 150 Willkommenslotsen bei Kammern und sonstigen Organisationen der Wirtschaft vor allem kleinen und mittleren Unternehmen praktische Unterstützung bei der Ausbildung von Flüchtlingen geben. Sie helfen bei Fragen zu Sprachförderung, Aufenthaltsstatus, Qualifikationsbedarf sowie zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das erfolgreiche Programm zur passgenauen Besetzung von freien Ausbildungsstellen wird damit künftig um eine Komponente zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Flüchtlingen ergänzt. Dafür stellt das Bundeswirtschaftsministerium 2016 bis zu 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesminister Gabriel: „Für Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, ist eine betriebliche Ausbildung ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Denn sie eröffnet eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Das gilt für Menschen, die bereits in Deutschland leben, genauso wie für Flüchtlinge. Daher unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die passgenaue Besetzung von Ausbildungsstellen auch für beide Gruppen. Auch für Unternehmen lohnt sich Engagement bei der Ausbildung, denn so können sie freie Ausbildungsstellen besetzen und sich künftige Fachkräfte sichern. Eine Herausforderung ist dabei das „Matching“ von Betrieben und Flüchtlingen sowie die Unterstützung bei praktischen Fragen. Genau hier setzen die von uns geförderten Willkommenslotsen an und werden künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen. Arrivo und Arrived zeigen beispielhaft, wie erfolgreich ein Konzept zur Integration von Flüchtlingen sein kann, wenn alle an einem Strang ziehen.“…

…Die Einrichtung Willkommenslotsen ist Teil des Maßnahmenpakets, auf den sich die Mitglieder der Allianz für Aus- und Weiterbildung am 18. September 2015 verständigt haben. (http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=747142.html)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, verantwortlich: Manuela Schwesig

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.

Bund und Länder sind sich einig, dass das Gesetz angesichts der aktuellen Entwicklungen dringlicher ist denn je. Es soll in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und bereits am 1. November 2015 in Kraft treten. Die Länder haben bis zum 1. Januar 2016 eine Übergangszeit, um die Regelungen umzusetzen.

„Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Wir müssen angesichts der hohen Einreisezahlen schnell und wirkungsvoll handeln.“

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.

Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können beispielsweise eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährige in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um. (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=219652.html)

Bundesministerium für Gesundheit, verantwortlich: Hermann Gröhe

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute den „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“ veröffentlicht. Der Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden aus Bund und Bundesländern erstellt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Ratgeber entlastet Helferinnen und Helfer ebenso wie die Behörden vor Ort und hilft Asylsuchenden, sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden. Er enthält wichtige Informationen in fünf Sprachen von den notwendigen Erstuntersuchungen bis zum Impfausweis.“

Der Ratgeber informiert Asylsuchende über wichtige Grundzüge der Gesundheitsversorgung in Deutschland und das Verhalten im Falle einer Erkrankung. Er gibt Hinweise zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie zur notwendigen und verpflichtenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland. Gleichzeitig dient er Behörden und medizinischem Personal vor Ort als Hilfestellung und enthält einen mehrsprachigen, herausnehmbaren Impfausweis.

Der Gesundheitsratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmanci) und Paschto. Damit ist er in den Sprachen erhältlich, die Asylsuchende am häufigsten sprechen. Der Ratgeber wird u.a. an Ministerien in den Ländern, Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbände versandt.

Außerdem kann er per Mail unter bestellportal@ethnomed.com und auf www.Ratgeber-Gesundheit-für-Asylsuchende.de bestellt werden und ist als PDF zum Download sowie als Online-Version hier auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums verfügbar.

Es ist wichtig, dass diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen, eine gute medizinische Versorgung erhalten. Dies dient sowohl der Gesundheit der Asylsuchenden selbst als auch dem Schutz der Allgemeinbevölkerung. Der Bund unterstützt die Länder, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor Ort zuständig sind, mit verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das im Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurde der Impfschutz von Asylsuchenden verbessert. Außerdem wurden Regelungen zum Einsatz medizinischer Helfer unter den Flüchtlingen, zum verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und zur Erleichterung der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge umgesetzt.

Zudem unterstützen das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Informationsmaterialien und wissenschaftlicher Expertise. Dazu zählen etwa das Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden sowie Empfehlungen zur Durchführung des Vorscreenings und der Erstaufnahmeuntersuchung, die durch Experten des Robert Koch-Instituts erarbeitet wurden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt mit Patienten-Informationen zu Infektionskrankheiten in sechs Sprachen, das Robert Koch-Institut mit einem Impfkalender und Impfaufklärungsmaterialien in 20 Fremdsprachen.http://www.bundesgesundheitsministerium.de/Fluechtlinge-und-Gesundheit (http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/160115-ratgeber-gesundheit-fuer-asylsuchende-in-deutschland-veroeffentlicht.html)

Bundesministerium des Innern, verantwortlich: Thomas de Maizière

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière äußert sich zufrieden über den heutigen Beschluss: „Das Bundeskabinett hat heute auf meinen Vorschlag das große Gesetzespaket beschlossen, das ich mit der Verkündung der Prognose von 800.000 vorgeschlagen habe und was wir bei dem Flüchtlingsgipfel am vergangenen Donnerstag verabredet haben.

Dieses große Gesetzespaket hat vier Ziele:

Wir wollen Vorschriften wegräumen, die uns bisher daran hindern, schnell anständige Unterkünfte, winterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge zu bauen.

Wir wollen die Integration derjenigen, von denen wir wissen, dass sie bei uns bleiben, verstärken. […] Im Bereich der Integration derer, die eine Bleibeperspektive haben, wollen wir von Beginn an die Sprach- und Integrationskurse öffnen. Wir wollen so früh wie möglich diejenigen, die bleiben dürfen, in Arbeit bringen, sie sollen sich beim Sport, sie sollen sich in anderer Weise beteiligen dürfen und es muss klar sein, dass Sie dann gefordert und gefördert werden.

Wir wollen die Verfahren beschleunigen, damit schnell klar ist, dass diejenigen, die bleiben, integriert werden, und diejenigen, die nicht bleiben dürfen, schnell unser Land verlassen. […] Hier dauern die Verfahren zu lang und wir tun uns schwer, sie tatsächlich dazu zu bewegen, unser Land zu verlassen. Das ändern wir mit einer ganzen Reihe von Vorschriften.

Wir wollen Fehlanreize reduzieren, damit auch tatsächlich diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, das Land auch verlassen. […] Und wir wollen ein klares Signal an diejenigen, die sich aufmachen wollen, und die keine politische Verfolgung (geltend machen können) und die nicht aus einem Bürgerkriegsland kommen, wir wollen ihnen sagen, kommt gar nicht erst, Ihr müsst unser Land wieder verlassen.“… (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/09/kabinett-beschliesst-asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.html)

Bundesministerium für Bildung und Forschung, verantwortlich: Johanna Wanka

Bildung macht stark – das gilt besonders für die Flüchtlinge, die gegenwärtig nach Deutschland kommen. Denn sicher ist: Integration kann ohne Bildung nicht funktionieren. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge sind jünger als 25 Jahre, also in einem Alter, in dem sie eine Ausbildung benötigen.

Integration durch Bildung muss darum in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt werden. Neben dem Finanzpaket, mit dem der Bund die Länder und die Kommunen unterstützen wird, wird das Bundesbildungsministerium mit gezielten Maßnahmen Integration durch Bildung voranbringen. In den nächsten Jahren investiert das Ministerium rund 130 Millionen Euro zusätzlich für den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und für die Integration in Ausbildung und Beruf.

Schließlich ist das Erlernen der deutschen Sprache die wichtigste Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration der Flüchtlinge. Zusätzlich zu den etablierten und notwendigen Instrumenten wie Integrations- und Sprachkursen wird das Ministerium beispielsweise Lern-Apps anbieten, die die Flüchtlinge schnell und unkompliziert nutzen können. Für Flüchtlingskinder wird ein Sonderprogramm „Lesestart“ in die Tat umgesetzt; zudem werden ehrenamtliche Vorlesepaten unterstützt. Außerdem werden ehrenamtliche Lernbegleiter qualifiziert, damit sie neben den hauptamtlichen Lehrkräften den Einstieg in die deutsche Sprache unterstützen können. Mit der Stiftung Lesen und dem Deutschen Volkshochschulverband gibt es dafür starke und erfahrene Partner.

Viele Flüchtlinge bringen Berufsqualifikationen mit. Mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz gibt es eine solide Basis dafür, sie anzuerkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Zahlen weiter gestiegen: Im Jahr 2014 gab es insgesamt rund 20.000 Verfahren auf Anerkennung, das sind 20 Prozent mehr als in 2013. Von den beschiedenen Verfahren endeten rund 78 Prozent mit einer vollen Gleichwertigkeit, lediglich 3,6 Prozent wurden abgelehnt.

Was für deutsche Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund gilt, gilt auch für die neu hinzukommenden Flüchtlinge: Eine frühe Berufsorientierung und eine Begleitung hin zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in Ausbildung. Deshalb stärkt das Bundesbildungsministerium erfolgreiche Instrumente, besonders in den Regionen, die viele Flüchtlinge aufnehmen. So werden die KAUSA-Servicestellen ausgebaut und ihre Zahl verdoppelt. Die Servicestellen werden Selbstständige, Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund bei Fragen

Die Integration läuft vor Ort – und ob sie gelingt, entscheidet sich in den Kommunen. Zur Organisation und Koordinierung von Bildungsangeboten für Flüchtlinge wird das Bundesbildungsministerium allen rund 400 Kreisen oder kreisfreien Städten mit Beginn 2016 ermöglichen, einen Koordinator zu finanzieren. Auch die Bündnisse für Bildung im Programm „Kultur macht stark“ werden gestärkt. Sie erreichen derzeit 300.000 Kinder und Jugendliche. Der Deutsche Volkshochschulverband hat sein Angebot bereits erweitert. So werden Jugendlichen Sprach- und Kulturtechniken vermittelt, die bei der Integration helfen und einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung einer Willkommenskultur leisten.

Sicher ist: Wenn Integration in Ausbildung, Arbeitsmarkt und Gesellschaft gelingt, profitieren alle davon. (https://www.bmbf.de/de/fluechtlinge-durch-bildung-integrieren-1615.html)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, verantwortlich: Barbara Hendricks

Zu den mit der Vielzahl von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden verbundenen enormen Herausforderungen für Länder und Kommunen gehört auch die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten, was auch unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Bereits im Jahr 2014, als sich die starke Zunahme von Flüchtlingszahlen mehr und mehr abzeichnete, hat der Bundesgesetzgeber mit dem am 26. November 2014 in Kraft getretenen Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz das Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Bereits hiermit wurden wirksame bauplanungsrechtliche Erleichterungen für die Flüchtlingsunterbringung geschaffen. Mit der massiven Zunahme der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 wurde das Baugesetzbuch mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes erneut und noch weitreichender geändert. Im Ergebnis existieren – befristet bis zum 31. Dezember 2019 – für sämtliche Gebietsarten (Bebauungsplangebiete, nicht beplanter Innenbereich, Außenbereich) erhebliche Erleichterungen bei der Zulassung von Flüchtlingsunterkünften. Dem liegt ein zweistufiges System zugrunde:

Innerhalb der bauplanungsrechtlichen Systematik werden für unterschiedliche Bedarfe gezielte Erleichterungen geschaffen.

Reichen die gezielten Erleichterungen nicht aus, sind weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht im erforderlichen Umfang möglich.

Die befristet geltenden Regelungen haben den nachfolgend dargestellten Inhalt, wobei vorab darauf hingewiesen wird, dass die Ausführung des Bauplanungsrechts grundsätzlich Angelegenheit der Länder und Kommunen ist.

Bei Umnutzung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Anlagen der Flüchtlingsunterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Erfordernis des Einfügens abgesehen werden (§ 246 Absatz 8 BauGB).

Die Unterbringung von Flüchtlingen kann auch auf Flächen im Außenbereich gestattet werden, die unmittelbar an einen bebauten Ortsteil anschließen (§ 246 Absatz 9 BauGB).

An geeigneten Stellen in Gewerbegebieten werden Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für die Unterbringung von Asylbegehrenden oder Flüchtlingen im Wege der Befreiung ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass an den entsprechenden Standorten Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und dass das Vorhaben auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 246 Absatz 10 BauGB).

Soweit Anlagen für soziale Zwecke in den einzelnen Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden können (z. B. § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung – BauNVO), sollen Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende in der Regel zugelassen werden (§ 246 Absatz 11 BauGB).

Für die auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte können in allen Baugebieten und für die ebenfalls auf längstens drei Jahre zu befristende Umnutzung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten (§§ 8 bis 11 BauNVO) Befreiungen auch dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden (§ 246 Absatz 12 BauGB).

Im Außenbereich werden die auf drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte und die Umnutzung bestehender Gebäude begünstigt (§ 246 Absatz 13 BauGB)… (http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baugesetzbuch/fluechtlingsunterbringung-und-bauplanungsrecht/)

Und da beim Thema „Flüchtlinge“ natürlich auch der Begriff „Reise“ fällt, mischt sogar unser Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kräftig mit:

…Der Sprecher betonte, nicht der Konzern (DB, An.d.R.) entscheide über Flüchtlingstransporte. Vielmehr seien die Innenbehörden für die Bestellung der Züge und für deren Laufwege zuständig. Verwiesen wurde zugleich auf Äußerungen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte mit Blick auf die über Nacht gesperrten Bahnverbindungen zwischen Österreich und Deutschland weitere Einschränkungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen: „Man kann heute noch nicht sagen, dass es die letzte Maßnahme war, die man ergreifen musste.“ (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wie-die-deutsche-bahn-den-fluechtlingszustrom-meistert-13802587.html)

Das alles hat natürlich überhaupt nichts mehr mit dem Einhalten von Wahlversprechen, mit dem in Taten umgesetzten Wählerwillen überhaupt zu tun, das ist hilflose Herausmanövrieren aus der selbstverschuldeten Notlage. Politik ohne Perspektive sondern nur als Reaktion. Man kann den einzelnen Ministerien und Behörden und schon gar nicht den untergebenen Mitarbeitern einen Vorwurf machen. Sie alle folgen schließlich nur den Befehlen ihrer unheilbaren Führerin.

Wie solche Politik endet, kann man im nachstehenden Artikel über die Situation in Schweden sehen (https://www.conservo.blog/2016/02/23/schweden-ein-land-vor-dem-untergang-dank-seiner-durch-die-schweden-sozialisten-herbeigefuehrten-totalen-islamisierung/)

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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo

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23.02.2016

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