Gehört der Islam zu Deutschland? Ist er wirklich in Deutschland und Europa „angekommen“?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Heinz Ess *)

Wider die Dummschwätzer und Besserwisser!

Wenn deutsche Medien und ihre links-politisierenden Islam-Kommentatoren, wenn naive deutsche Politiker und der grünen Szene entstammende „Gutmenschen“ mit gefährlichem Halbwissen oder Medien-Manipulateure mit bewusst staatsfeindlichen und kulturzerstörerischen Absichten über „Islam“ sprechen, so offenbart sich bereits nach kürzester Zeit, dass all diese halbgebildeten, von Ignoranz geprägten Dummschwätzer vom eigentlichen Problem, der Gewalt-Ideologisierung des Islam, keine Ahnung haben oder ihr Wissen um die Wahrheit nicht preisgeben.

Völlig ratlos anlässlich der um uns herum stattfindenden islamistisch geprägten Bedrohungen und gesellschaftsverändernden Ereignisse – von den Terroranschlägen in Paris und Brüssel bis zur Massen-Einwanderung der vorwiegend muslimisch geprägten Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge- , versuchen wir, in selbstgestrickten, oft gut gemeinten Erklärungsversuchen ohne jedes Basiswissen bezüglich der wahren Zusammenhänge diese Probleme in den islamischen Kriegsgebieten zu verstehen oder nachzuvollziehen.

Und solange wir nicht in der Lage sind, die tiefsten Ursachen dieser kriegerischen Auseinandersetzungen mit religiös-islamistischem Hintergrund auch nur annähernd zu erfassen, werden wir keine praktikablen Lösungen dieser Probleme entwickeln können.

Die Medien suggerieren uns, dass der „bei uns in Deutschland angekommene Islam“, so wie er sich uns heute konkret präsentiert, eine friedliebende, ehrenwerte, tolerante und unseren christlich-humanistischen Wertvorstellungen sowie unserem demokratischen Grundgesetz nicht widersprechende Weltreligion sei, deren Glaubensanhänger wir mit offenen Armen bei uns willkommen heißen und aufnehmen sollen und „müssen“.

Aber wer unter uns hat es bisher überhaupt einmal für notwendig erachtet, sich Fachwissen anzueignen über das, was „Islam heute“ – vor allem in seinen gewaltbereiten und im weltweiten Terror konkret sichtbaren Strömungen – eigentlich wirklich bedeutet?

Wer von uns hatte bisher den Mumm gehabt – fernab der einseitigen und oft die Tatsachen verdrehenden Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien – intensiv (und das geht leider nur in Eigenregie und mit zeitraubender Recherche in den zugängigen Medien (Internet u.a.) einmal nach den wahren Inhalten und Zusammenhängen der Dinge zu suchen und diese genauer zu beleuchten?

Gibt es das überhaupt? DEN Islam? Eine in sich geschlossene und harmonisch definierte Religion mit einer für alle Muslime geltenden verbindlichen Aussage?

Die etwas Gebildeteren werden nun antworten:

„Na ja, da gibt es die Schiiten, deren islamische Glaubensrichtung vor allem im Iran „gelebt“ wird – und es gibt die Sunniten, die sich –zahlenmäßig bedeutsamer als die Schiiten – z.B. in Saudi-Arabien um die islamischen Pilgerorte in Mekka und Medina konzentrieren und bis nach Albanien, Bosnien, Herzegowina, den Kosovo und Mazedonien, aber auch bis nach Afrika ausgebreitet haben.“

Und wer sind diese Salafisten? Da kommt den meisten vielleicht noch der Jugendamateur-Boxer und Sohn eines „Hell-Angels“, Hassprediger Pierre Vogel, in den Sinn.

Salafisten – höchst kriminelle Terror-Sympathisanten

Die Bundesregierung unterscheidet hier übrigens streng zwischen dschihadistisch und politisch motivierten Salafisten. Was soll das?! Als ob die dschihadistisch orientierten Salafisten nicht ebenfalls höchst kriminelle Terror-Sympathisanten wären! Im „Dschihad“, im „heiligen Krieg“, im Vernichtungskrieg gegen „Ungläubige und Heiden“, kommt die Bundesregierung zur irrigen Meinung, dass nur eine verschwindend geringe Zahl der in Deutschland lebenden Salafisten wirklich als gewaltbereit einzustufen sei. Die anderen würden nur friedfertig Propagandamaterial verteilen und so für den Salafismus werben. Wer die Terrorgefahr derart verniedlicht, muss sich nicht wundern, wenn demnächst an allen Straßenecken islamistisch-terroristische Bombenattentate gegen unsere Bevölkerung stattfinden werden….

Und die öffentlich-rechtlich von uns allen bezahlten Medienspezialisten präsentieren uns hierzu die passenden Bilder von „Koran-verteilenden“, lieben, friedfertigen Salafisten in den Fußgängerzonen unsrer Städte…

Und wenn dann noch einige der halbgebildeten oder absichtlich falsch informierten Medienmacher und Politiker etwas zu wissen glauben oder sagen können zur wichtigsten überstaatlichen islamischen Organisation, zur OIC, (das ist die Organisation für Islamische Zusammenarbeit mit Sitz in Dschidda, der 56 Staaten angehören, in denen der Islam Staatsreligion oder die größte Religionsgemeinschaft im Land ist), dann ist die Spitze der Fahnenstange bei 99% unserer Medienvertreter in den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten scheinbar erreicht.

Auf jeden Fall wird in unseren Medien zum Thema: „Islam“ leider nicht ausreichend genau differenziert, außer dass man vielleicht noch von der „verblendeten, gewalttätigen Minderheit“ terroristisch geprägter islamischer Irrläufer“ im „Islamischen Staat“ , dem IS (oder ISIS), spricht, immer mit dem Hinweis, dass diese kleine verblendete Gruppe, eine Handvoll Fanatiker, den Koran und den „Heiligen Krieg“ (Dschihad) etwas zu wörtlich nimmt und „im Moment streng regional etwas Ramba-Zamba macht in Teilen von Syrien und im Nordirak“.

Dass es „einige wenige Anhänger des IS auch in Europa“ gibt, die Terroranschläge verüben, das müsse man – gewissermaßen als Kollateralschaden in diesem asymmetrisch geführten Krieg in Syrien und im Nord-Irak – hinnehmen, aber das habe man alles bestens im Griff, da es sich bei diesen für die Attentate in Paris und Brüssel verantwortlichen IS-Anhängern ja fast ausschließlich nur um in Europa geborene Muslime handle.

Echte Islamkenner ignoriert

Die politischen und kulturreligiösen Analysen der Islam-Spezialisten Peter Scholl-Latour (+ 2014) und z.B. des an der Freiburger Universität lehrenden islamischen Religionswissenschaftlers Abdel-Hakim Ourghi sowie vieler weiterer Islam-Kenner der politischen Lage im Nahen Osten werden mit ihren Erkenntnissen und Äußerungen völlig gezielt und bewusst von den Medien unter den Teppich gekehrt, entstellt zitiert oder als „Hysteriker“ abgetan, da sie in krassem Widerspruch zur „Islam-Propaganda“ der „political correctness“, des totalitären Meinungsdiktats grün-roter Gutmenschen und vieler nach links abgedrifteter CDU-Politiker einschl. der Kanzlerin, stehen, die alle unbeirrt weiter daran arbeiten, christliche Werte in Europa den menschenverachtenden Ideologien mit islamischen Wurzeln zu opfern.

Offensichtlich sollen in Europa die Nationalstaaten abgeschafft werden, wie dies u.a. der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim (Speyer) u.v.m. publiziert haben, was mittlerweile jeder zweite Österreicher mit seiner die „Nation“ stärkenden Wählerstimme quittiert hat, was sich demnächst noch drastischer quer durch ganz Europa ähnlich fortsetzen wird.

Uns stellt sich bezüglich der Vielfalt konträren islamischen Denkens und Handelns die zwingende Frage:

Gibt es denn DEN Islam überhaupt?

Und wer oder was hat den uns immer bedrohlicher begegnenden aggressiven, kriegstreibenden und terroristisch geprägten „politischen Islam“ als „Anstifter zu Terror, Krieg und Gewalt“ ideologisch zu verantworten? WER STECKT DAHINTER? WER SIND DIE RÄDELSFÜHRER? Wer hat diese menschenverachtenden Ideologien entwickelt?

Wenn jetzt einige Naivlinge vorschnell laut aufschreien: „Das war Osama Bin Laden mit „seiner“ Ideologie“, so machen sie es sich zu einfach; denn Osama Bin Laden folgte lediglich der Ideologie radikal-islamischer Vordenker, z.B. des letzten Endes hinter allem stehenden Chefideologen, dem Gewalt-predigenden Mitglied der ägyptischen Moslem-Bruderschaft, dem zur Regierungszeit von Präsident Nasser 1966 hingerichteten islamistisch-aggressiv geprägten Radikalterroristen Sayyid Qutb und seinen, den Islam gemäß Dschihad und Scharia radikalkonsequent interpretierenden Schriften.

Warnungen bleiben ungehört

Einer der wenigen Islam-Spezialisten, der bereits frühzeitig in Deutschland auf die gefährlichen „Lehren“ dieses islamischen Faschisten hinwies, war der Freiburger Religionswissenschaftler Prof. Abdel-Hakim Ourghi – zusammen mit dem Publizisten und Autor Hamed Abdel-Samad

Aber ihre Warnungen blieben bis heute so gut wie ungehört, ihre Argumente werden nicht ernst genommen. Statt endlich mit der dummen Behauptung aufzuhören, der „Islam (welcher Islam??) sei in Deutschland angekommen“, sollten sich unsere öffentlich-rechtlichen Medien und unsere rot-schwarze Bundesregierung endlich einmal intensiv mit den faschistischen, radikalreligiösen politischen Thesen dieses Sayyid Qutb und mit den „Lehren“ der anderen islamistisch denkenden Radikalterroristen beschäftigen.

Das mich am meisten Erschreckende an den Thesen dieses islamistischen Polit-Agitators Sayyid Qutb , dessen Schriften das Fundament von IS und Al Qaida bilden, ist: Seine politischen Forderungen – bis ins Privatleben eines jeden Muslims radikalkonsequent gelebte Scharia und wörtlich praktizierter todbringender Dschihad – sind in vielen Punkten absolut deckungsgleich zur faschistischen Ideologie Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus, nicht nur in den antisemitischen Äußerungen Qutbs, der zusammen mit Millionen ähnlich denkender Muslime die weltweite Vernichtung und Ausrottung aller Juden fordert und posthum dem „Führer Adolf Hitler“ dafür dankt, dass dieser mit seinen Judenverfolgungen und mit seinen Holocaust-Aktionen voll und ganz in seinem, in Qutbs Sinn gehandelt habe. In seinem Buch „Unser Kampf mit den Juden“ schrieb er hierzu:

… Allah hat Hitler gebracht, um über sie (gemeint sind die Juden) zu herrschen; … und Allah möge (wieder) Leute schicken, um den Juden die schlimmste Art der Strafe zu verpassen; damit wird er sein eindeutiges Versprechen erfüllen.

Und Qutbs Buch: “Zeichen auf dem Weg“ („Milestones“) legt die „Werte“ und die „empfohlenen radikalen Vorgehensweisen“ fast aller islamistischen und islamistisch-terroristischen Gruppierungen hier bereits wortwörtlich fest.

Qutb sieht alle Demokratien und alle Nationalstaaten in krassem Widerspruch zur

„hakimiyyat allah“, zur absoluten Souveränität Gottes, also als „Gott schmähende“ Gesellschafts- und Staatsformen, woraus er seine faschistisch-ideologischen, islamistischen Positionen ableitet und sie zu rechtfertigen versucht. Er nennt diesen Zustand:

Dschahilīya

und meint damit jenen Zustand einer Gesellschaft, auch der islamischen Gesellschaft, wenn sie vom Islam „abgefallen“ ist, vor allem auch die „Dekadenz“ der „Vereinigten Staaten von Amerika“ – Sex, Kapitalismus, Rassentrennung usw., ein Zerrbild der Wirklichkeit, das er während seines Aufenthalts in USA angeblich so drastisch erfuhr. Denn: 1946 ging Qutb zum Studium des amerikanischen Bildungssystems nach USA und kehrte – angewidert von der dortigen sexuellen und rassischen Promiskuität sowie irritiert von der „kapitalistischen Jagd der Amerikaner nach Geld und Gold“ 1951 nach Ägypten zurück, wo er sich der Muslim-Brüderschaft anschloss.

Ausgehend von nationalistischen, ja nationalsozialistischen Ideen strebte Qutb eine Ausbreitung seiner Ideologie über alle Nachbarstaaten (zu Ägypten) an, um somit letztlich alle Nationalstaaten abzuschaffen – gewissermaßen ein globaler Ansatz mit den von Qutb formulierten radikal-islamistischen Thesen zur Erlangung einer islamistischen Weltregierung.

Faschismus und kommunistischer Imperialismus begegnen sich hier gepaart mit radikalpolitisch interpretierten Islam-Analysen Qutbs, der 1945 erstmals einige seiner politisch-religiösen Thesen hierzu verfasste, was den damaligen ägyptischen König Faruq massiv verärgerte.

Qutb stellte sich offen hinter den später von Präsident Nasser angegriffenen Führer der Muslim-Bruderschaft Hassan al-Hudaibi, weshalb er 1953 einige Monate im Gefängnis verbringen musste, dann aber kurze Zeit auf freien Fuß kam. Im Rahmen eines geplanten Attentatsversuchs gegen Nasser wurde Qutb im Jahr 1954 zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Im Gefängnis schrieb er seine Bücher „Im Schatten des Koran“ und „Zeichen auf dem Weg“ („Wegzeichen“, „Milestones“), das 1962 einem großen Leserkreis zugänglich war und in hoher Stückzahl publiziert, nach der fünften Auflage jedoch in Ägypten verboten wurde.

Der damalige irakische Präsident erreichte während eines Staatsbesuchs in Ägypten 1964 die kurzzeitige Freilassung Qutbs, bevor dieser erneut inhaftiert, zum Tode verurteilt und im August 1966 hingerichtet wurde.

Qutbs Antisemitismus geht einmal auf entsprechende Suren im Koran zurück, auch die Suren zum Thema des Umgangs mit Heiden im Koran sind vielsagend:

Sure 9:5 „Kämpft und tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“

Ergänzt wird die neue Anweisung durch Sure 5:33: “Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen, soll darin bestehen, dass sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen wechselweise rechts und links Hand und Fuß abgehauen wird, oder dass sie des Landes verwiesen werden.“

Hierbei ist die erwähnte letzte Alternative der Verfolgung („oder dass sie des Landes verwiesen werden“) derjenigen, bei denen die anderen tödlichen Strafexpeditionen praktiziert wurden und werden, kein Trost, wenn man ihnen Hände und Füße abhackt, wenn man sie kreuzigt oder mit dem Schwert köpft (nur weil sie Christen sind. So geschieht es durch die „Krieger des IS“ weiterhin täglich bei tausenden von syrischen und irakischen Christen, Kopten in Afrika u.a.).

Qutb, der seinem islamischen Antisemitismus ein eigenes Buch widmete, bewunderte einen engen Freund Adolf Hitlers, den Großmufti von Jerusalem, Mohammed Amin al-Husseini – wie dies übrigens alle Dschihadisten und alle Aktivisten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sowie alle Antisemiten aus sunnitisch und schiitisch geprägten Ländern wie dem Iran, dem Irak, Saudi-Arabien, Qatar u.a. bis heute tun! Immerhin war er Arafats Großonkel!

Mohammed Amin al-Husseini,

der Großmufti von Jerusalem, residierte bis 1945 als Hitlers Gast und Freund im Reichssicherheitshauptamt; denn er hatte jenen muslimischen Verband der Waffen-SS („Handzar“) geschaffen, der in Palästina die sog. Endlösung der Judenfrage selbst in die Hand nehmen sollte.

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands setzte al-Husseini sein antisemitisches Vernichtungswerk von Ägypten aus fort, wo er 1946 mit anderen arabischen und etlichen deutschen Nationalsozialisten Asyl gefunden hatte, darunter Johann von Leers, einer der engsten Mitarbeiter von Goebbels. Von Leers konvertierte zum muslimischen Glauben und wurde später glühender Verehrer radikal-islamistischer Ideen. Von Leers half u.a. dem KZ-Arzt Hans Eisele 1958 bei dessen Flucht vor einem möglichen Prozess in Deutschland.

So schrieb Goebbels‘ enger Freund und Mitarbeiter Johann von Leers bereits 1941 unter dem Titel: Judentum und Islam als Gegensätze. In: Die Judenfrage, Bd. 6, Nr. 24, 15. Dezember 1942, S. 278, zit. nach Herf: The Jewish Enemy, S. 181.:

ZITAT:

„Als Religion hat der Islam tatsächlich einen ewigen Dienst geleistet: Er verhinderte die drohende Eroberung Arabiens durch die Juden und besiegte die schrecklichen Lehren Jehovas durch eine reine Religion“.

Mit reiner Religion meint der hochrangige Nazi von Leers den Islam als das nationale „Artbild“ der Araber, im Gegensatz zu „universalen Religionen“ (z.B. Christentum), die für ihn „vom Judentum verseucht“ sind.

SS-Mann Adolf Eichmann war ebenfalls in diesem muslimisch-antisemitischen Kreis um Mohammed Amin-al Husseini immer willkommen. Eichmann reiste sogar im Jahr 1937 zusammen mit SS-Oberscharführer Herbert Hagen nach Kairo.

Der Großmufti von Jerusalem Amin Al-Husseini infiltrierte die bis heute antisemitisch geprägten Muslimbrüder in Ägypten mit nationalsozialistischem Gedankengut mit dem Ziel, nach 1945 einen „Judenstaat“ in Palästina zu verhindern. So gelang ihm die Aufwiegelung der arabischen Bevölkerung im britischen Mandatsgebiet und deren Anstachelung zum arabischen Angriff auf Israel im Jahr 1948.

Während nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs der Nationalsozialismus in Europa im Hinblick auf die politische Umsetzung seiner faschistischen Ziele ausgelöscht war, setzte Al-Husseini Hitlers nationalsozialistische Ideologie in Palästina und Ägypten weiterhin in die Tat um. Nur wenige wissen, dass der Nationalsozialismus als Idee in Palästina – und von Ägypten ausgehend – auch lange nach 1945 noch aktiv „gelebt“ und von höchster islamischer Seite propagiert wurde.

Muslimisch geprägter weltweiter Antisemitismus

Dem strikten Antisemitismus der Terrormiliz IS und weiterer radikalisierter Islamisten liegt historisch auch der muslimisch geprägte weltweite Antisemitismus vergangener Zeiten zugrunde, aktualisiert durch die Schriften Qutbs, die Taten und Äußerungen Al-Husseinis und generell durch zahllose antisemitische Aktionen – z.B. im Iran ( nicht nur aus der Zeit des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad), im Irak, in Syrien, im Gaza-Streifen (Hamas) usw. Dies noch verschärfend steht im Koran, dass die Juden bekämpft werden müssen und dass das „Pflicht“ eines jeden gläubigen Muslimen sei. (Sure 9 Vers 29-35).

Qutb, der übrigens einen an Hitlers Bart erinnernden Schnauzbart trug, nimmt in seinen Schriften auch Stellung zum Sozialismus in der UdSSR und kritisiert, dass der Marx’sche Sozialismus in der UdSSR nur noch den Machthabern und der kleinen, ausbeuterischen Funktionärsklasse dient, die dafür gesorgt hätten, dass die Arbeiter jetzt hungern.

Sozialismus und Nationalsozialismus logisch vereint

Indirekt versucht Qutb, sozialistische Ideen und Basistheorien in seine Ideologie mit einzubauen. So kann man mit Fug und Recht behaupten, dass Qutbs Ideologie sowohl vom Marx’schen “International“-Sozia-lismus als auch vom National-Sozialismus Hitlers geprägt ist – kein Widerspruch, sondern zwingend logisch vereint die beiden Ideologien der Anspruch, eines Tages die Weltherrschaft inne zu haben, und stimmt in diesem Punkt mit dem Islamismus überein, in dem erst Frieden herrscht, wenn der Islam die ganze Welt erobert hat als einzige, dann noch geltende Religion; denn – so Qutb – dann erst herrscht Frieden im Sinne des „friedliebenden Islam“, wenn alle anderen Religionen ausgerottet und ihre Gläubigen unterworfen sein werden…

Islamismus, Nationalsozialismus und „International“-Sozialismus , im Sinne von Lenin und Marx, die drei grausamsten und gefährlichsten Ideologien, haben alle übereinstimmend auch die Weltherrschaft zum Ziel – und die Tatsache, dass sie demokratische Grundordnungen bekämpfen und abschaffen wollen.

Der Historiker Prof. David Mortadel von der Universität Cambridge schrieb eine vielbeachtete Arbeit zum Thema: „Islam and Nazi Germany’s War“. Hitler kleidete arabisch- islamische Freiwillige in SS-Uniformen, und Jerusalems Großmufti Al-Husseini, Mitglied der Waffen-SS und Arafats Großonkel, half auf dem Balkan, junge Islamisten für die Waffen-SS (für die arabische!!! SS-Division HANDZAR) zu rekrutieren. Hitler bezahlte – zum Teil in Devisen – 90.000 Reichsmark jährlich an Unterhalt und Honorar für Großmufti Al-Husseini, dem er zusätzlich eine große Villa als Privatunterkunft und Büroräume zur Nutzung zur Verfügung stellte. Unmittelbar nach dem deutschen Sieg in der zweiten Schlacht von El-Alamein rief Al-Husseini zum Dschihad, zum „Heiligen Krieg“ gegen die Juden auf: „Ich erkläre einen heiligen Krieg, meine Brüder im Islam! Tötet die Juden! Tötet sie alle!“.

Niedere Wertung von Frauen und Kindern

Auch im Umgang mit Frauen und Kindern gab und gibt es widersprüchliche, teils unserem Demokratieverständnis kardinal entgegenstehende Koran-Passagen und Äußerungen höchster islamischer Religionsführer. So soll der iranische Revolutionsführer Ayatollah Khomeini folgendes zum Sex von Erwachsenen mit Kindern gesagt haben:

Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen, ist möglich! Wenn der Mann eindringt und es verletzt, dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen. Der Mann ist nicht geeignet, die Schwester des Mädchens zu heiraten. Es ist besser für ein Mädchen, zu einem Zeitpunkt zu heiraten, dass sie die erste Menstruation im Haus ihres Ehemanns anstatt ihres Vaters bekommt. Jeder Vater, der seine Tochter so verbindet, hat einen dauerhaften Platz im Himmel.” (Ayatollah Khomeini, zitiert aus seinem Buch: “Tahrirolvasyleh”(Farsi) oder auch: ‘Tahrir al Wasilah’ (persisch), second volume, Darol Elm, Gom (Qom), Iran, 1990)

Inwieweit diese von einem Schiitenführer erteilte Rechtsauskunft, auch Fatwa genannt, rechtlich überhaupt verbindlich ist für alle Muslime, also auch für Sunniten, zumal es sich hier nach unseren Gesetzen einer zivilisierten, demokratischen Gesellschaft, um Sex mit Minderjährigen, Kindesmissbrauch, eine schwere Straftat handelt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine Fatwa ist jedenfalls eine von einer muslimischen Autorität erteilte und verfasste Rechtsauskunft. Die bekannteste Fatwa war die von Khomeini gegen Salmon Rushdie ergangene Fatwa vom 14. Februar 1989, in der der Schiitenführer Khomeini die Tötung des Schriftstellers Salmon Rushdie verlangte wegen angeblicher „Gotteslästerung“ in dessen Buch: „Die Satanischen Verse“ und wegen Abfalls vom Islam.

Hier zeigt sich besonders eindrucksvoll, dass Muslime und deren Muftis sich mit Fatwas über das Grundgesetz und die Verfassung eines Staates, hier Groß-Britanniens, stellen und die Scharia höherrangig bewerten als die geltenden demokratischen Gesetze Englands.

Einmal mehr dürfte uns allen unmissverständlich klar werden: Der Islam ist nicht nur in Deutschland, sondern seit langer Zeit bereits in ganz Europa „angekommen“.

Auch zur Rolle und Stellung der Frau im Islam wäre hier sehr viel an schrecklichsten Dingen zu berichten, von: „die Frau als Eigentum des Mannes“, vom Verschleierungsgebot bis hin zur Fremdbestimmung bei der Heirat“ und zur sogenannten „Prügel-Sure“ aus dem Koran:

Sure 4, 34:

„Die Männer stehen über (qauwāmūn ʿalā) den Frauen, weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und geben acht auf das, was verborgen ist, weil Gott (darauf) achtgibt.

Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-dribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

Hier folgen weitere Verse aus Sure 4, in der die Ungleich-Stellung der Frau im Islam in besonderer Weise hervorsticht:

Sure 4,3:

„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, Unrecht zu tun.“

Weitere Benachteiligung der Frau

Den Frauen steht nur die Hälfte des Erbteils der Männer zu:

Sure 4, 11, erste Zeile:

„Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Sure 4, 15:

„Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt, daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)!“

Sure 4, 20:

„Und wenn ihr eine Gattin an Stelle einer anderen eintauschen wollt und der einen von ihnen (vorher) einen Qintaar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (wieder an euch)!“

Sure 4, 24:

„Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa’), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt, dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Allah weiß Bescheid und ist weise.“

In der Sure 4,Vers 101, werden die stets und immer von den Muslimen zu bekämpfenden Ungläubigen aufgeführt:

„….Die Ungläubigen sind euch (nun einmal) ein ausgemachter Feind.“

Zur Freundschaft mit Ungläubigen steht im folgenden Vers der 4. Sure:

Sure 4, 144:

„Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden! Wollt ihr (denn, indem ihr das tut) Allah offenkundige Vollmacht geben gegen euch (vorzugehen)?“

Dieser Vers der vierten Sure erschwert den Muslimen den Kontakt und die Freundschaft zu Nicht-Muslimen. Das alles steht einer erfolgreichen Integration der Muslime z.B. in Deutschland und in ganz Europa – allein schon aufgrund Allahs Wort im Koran – fundamental entgegen.

„Ja, aber….“ hört man die muslimisch gefestigten Koran-Deuter, darunter viele Muftis, laut rufen. „Das, was im Koran steht, hat der Prophet Mohammed oft ja gar nicht so gemeint, wie er es niederschrieb. Das alles bedarf der Deutung“.

Abrogation – eine oft geübte Taktik

Gleichzeitig taucht dann schnell der Begriff der Abrogation (nasikh) auf:

Aufhebung einer zeitlich früher erfolgten Anweisung (Vers) oder eines bisher gültigen Gebotes durch ein zeitlich später ergangenes Gebot, eine im Islam sehr häufig zu verzeichnende Methode der permanenten Umdeutung ehemals gültiger Leitsätze.

Aber keine islamische Gemeinschaft kommt am Wortlaut des Koran vorbei. Mögen sich die Exegeten und Gelehrten noch so winden, mag ihre Sprache auch noch so zuckersüß und blumig wirken – die Frau als „von Natur aus fehlerhaftes Wesen“ und somit eine „potentielle Schwachstelle im islamischen System“ ist im Koran als niedrigeres Wesen auf alle Zeit so festgeschrieben.

Ebenso ihr im Islam eingeschränkter juristischer Status, der ihr aufgrund der physischen Beschaffenheit zugeschrieben wird. Ganz gleich, welches Werk man zum islamischen Eherecht heranzieht, die Essenz ist stets dieselbe.

Frauenprügelrecht der Ahmadiyya

Eine Anmerkung zur Ahmadiyya (eine z.B. von der Hessischen Landesregierung offiziell anerkannte islamisch-religiöse Untergruppierung): Obschon die deutschsprachige Koranübersetzung der Ahmadiyya im berühmt-berüchtigen Prügelvers 4,34 „straft sie“ statt „schlagt sie“ übersetzt, hält die Ahmadiyya laut ihrer eigenen Literatur am Züchtigungsrecht des Mannes fest. In dem Band „Islam on Marital Rights“ (1988) stehen weitere Einzelheiten zu diesem Thema.

„Der Islam gehört zu Deutschland“ – höre ich fast täglich aus dem Mund vieler Politiker und Medienvertreter und bin mir dabei nicht im Klaren, ob diese Personen wirklich wissen, was sie da von sich geben und „zu Deutschland gehörend“ feiern!

Millionen von Muslimen wohnen und leben in Ländern, in denen eine auf grausame Weise der Scharia entstammende Strafverfolgung der Bevölkerung bei Vergehen gegen islamische Regeln jeden Tag praktiziert wird.

Auch wenn weltweit gesehen in China, einem nicht-islamischen Land, zahlenmäßig die meisten Hinrichtungen bei Strafgefangenen stattfinden, so gibt es bis heute unverändert zahlreiche islamische Staaten, in denen, der Scharia und dem Koran folgend, religiös begründete Hinrichtungen fast täglich auf bestialische Art und Weise in der Öffentlichkeit vor Schaulistigen durchgeführt werden.

Steinigungsurteile oder Steinigungen auch ohne Urteile sind in den vergangenen Jahren aus den Ländern Afghanistan, Nigeria, Iran, Irak, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt geworden.

Das Opfer wird so lange von einer Menschenmenge mit Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Die Steingröße wird nach islamischem Recht und Brauch so gewählt, dass das Opfer möglichst langsam und qualvoll stirbt. Zum Teil werden die Opfer im Boden eingegraben, damit sie nicht fliehen können.

Die Todesstrafe durch Steinigung wird in der überwiegenden Zahl von Fällen auf Ehebruch angewandt, in seltenen Fällen auch bei Blasphemie oder Homosexualität. Der Koran selbst erwähnt zwar die Steinigung, schreibt sie aber nicht als Hinrichtungsform vor. Die Steinigung als Strafmaß zieht ihre Legitimität aus dem Hadith, d.h. den als vorbildlich angesehenen gesprochenen und geschriebenen Aufzeichnungen des Propheten Mohammed, auch „Überlieferung“ genannt. Mohammed hat zu seinen Lebzeiten eine Reihe von Frauen und Männern steinigen lassen. Darunter auch Nichtmuslime, insbesondere Juden.

Das islamische Recht sieht die Steinigung zwingend nur für Ehebruch vor, und zwar für verheiratete Männer ebenso wie für verheiratete Frauen. Für eine Reihe anderer Delikte schreibt das islamische Recht die Todesstrafe ebenfalls zwingend vor, sie stellt aber die Art der Hinrichtung in das Ermessen des Richters. Im Falle von “Verderben-Stiften auf Erden” könnte das in der Islamischen Republik Iran offiziell auch die Kreuzigung sein.

Zu diesen Delikten gehören:

* Homosexualität bei Männern

* “Kampf gegen Gott und Verderben-Stiften auf Erden”. Je nach Schwere des Vergehens ist die Hinrichtung nicht obligatorisch, sondern es sind auch Amputationen (Hand und Fuß überkreuz) oder Verbannung möglich.

* Abfall vom Islam.

* Analverkehr (“fleischlicher Verkehr entgegen dem Gesetz der Natur mit einem Mann oder einer Frau”). In Nordnigeria ist dafür die Steinigung bei Verheirateten vorgesehen bzw. 100 Hiebe bei Unverheirateten.

* Inzest. Verkehr mit Personen, mit denen kein Ehevertrag geschlossen werden dürfte, wird wie Inzest bewertet.

* Sodomie. Derjenige, der sexuellen Kontakt mit einem Tier hatte und auch das Tier werden getötet.

* Bei einigen Delikten, die mit Auspeitschung oder Amputationen geahndet werden, wird die Todesstrafe bei mehrfacher Wiederholung der Tat verhängt. Weibliche Homosexualität wird beispielsweise mit 100 Peitschenhieben bestraft, beim vierten Male wird die Todesstrafe vollstreckt.

Die Steinigung verstößt wegen ihrer außerordentlichen Grausamkeit nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch im krassen Widerspruch zu internationalem Recht.

Die Steinigung verstößt gegen die Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Bestrafung festschreiben.

Sie steht ebenso in eklatantem Widerspruch zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und zum Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Die Steinigung für Vergehen wie “Ehebruch” verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine völlig unangemessene Bestrafung handelt.

An dieser Stelle zitiere ich zum islamischen Strafrecht die Ausführungen von Frau Prof. Christine Schirrmacher aus der Web-Site der IGFM Frankfurt: http://www.igfm.de/themen/scharia/allgemeine-infos/die-scharia-eine-einfuehrung/

Das islamische Strafrecht

Neben dem Ehe- und Familienrecht ergeben sich beim islamischen Strafrecht im Vergleich zu westlichen Menschenrechtsvorstellungen die größten Differenzen. Das islamische Strafrecht basiert nach überwiegender Meinung auf einer Dreiteilung in Grenz-, Ermessens- und Wiedervergeltungsvergehen:

Grenzvergehen (hadd-Vergehen)

“Grenzvergehen” (oder Kapitalverbrechen) sind Verbrechen, die der Koran oder die Überlieferung mit einem bestimmten Strafmaß belegen. Als “Grenzvergehen” verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. Zu den Grenzverbrechen gehören:

.1. Ehebruch und Unzucht (arab. zina’): Der Koran bedroht den unzüchtigen Unverheirateten nach Sure 24,2-3 mit 100 Peitschenhieben, die Überlieferung den Verheirateten mit der Todesstrafe. War die Frau unverheiratet, der Mann aber verheiratet, soll die Frau im Haus eingesperrt werden, “bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft” (4,15). Ist der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, soll er für ein Jahr verbannt werden; die Frau erhält 100 Peitschenhiebe.

.2. Verleumdung wegen Unzucht (arab. qadhf) erfordert nach Sure 24,2-3 80 Peitschenhiebe. Diese wohl zum Schutz vor ungerechtfertigter Anzeige gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau weder vier männlichen Zeugen noch ein Geständnis erbringen kann. Dann droht ihr eine Gegenklage wegen Verleumdung von Unzucht und damit 80 Peitschenhiebe.

.3. Schwerer Diebstahl (arab. sariqa): Sure 5,33+38 fordert ebenso wie die Überlieferung beim ersten Mal die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Die islamische Rechtswissenschaft erkennt allerdings einen Diebstahl nur unter gewissen Bedingungen als echten Diebstahl an (z. B. keinen Taschendiebstahl).

.4. Schwerer Straßen- und Raubmord (arab. qat’ at-tariq) sowie Wegelagerei (ohne Raub oder Mord) soll gemäß einigen Rechtsgelehrten mit Gefängnis oder Verbannung bestraft werden. Wegelagerei in Verbindung mit Raub fordert die Amputation der rechten Hand und des linken Fußes. Kommt zur Wegelagerei die Tötung eines Menschen hinzu, ereilt den Täter die Todesstrafe. Raub in Verbindung mit Totschlag erfordert die Hinrichtung und Kreuzigung des Täters.

.5. Der Genuss von Wein (arab. shurb al-hamr) bzw. aller berauschender Getränke. Vielfach wird auch jede Art von Drogen darunter gefasst. Die Überlieferung fordert 40 (andere Überlieferungen: 80) Schläge zur Bestrafung.

Die Überlieferung benennt unter den Kapitalverbrechen zudem Homosexualität und Vergewaltigung, allerdings wird das Strafmaß dafür unter muslimischen Theologen kontrovers diskutiert.

Der Abfall vom Islam verlangt nach Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe.

Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens ist entweder ein Geständnis bzw. die Aussage zweier männlicher Augenzeugen, bei Ehebruch und Unzucht sogar von vier männlichen Augenzeugen. Ein Geständnis muss freiwillig und der Geständige mündig und geistig gesund sein sowie vorsätzlich gehandelt haben. Geständnisse können bis zur Vollstreckung der Strafe zurückgezogen oder auch bei Unglaubwürdigkeit vom Richter zurückgewiesen werden.

Kapitalverbrechen verjähren überaus rasch. Indizienprozesse (etwa anlässlich einer Schwangerschaft einer unverheirateten Frau) sind unüblich, aber in Einzelfällen möglich. Die meisten Kapitalvergehen – insbesondere Ehebruch und Unzucht – werden kaum vor Gericht gebracht, sondern vor allem Frauen in der eigenen Familie mit Schlägen, Einsperren oder Tod bestraft.

Verbrechen mit Wiedervergeltung (qisas-Vergehen)

Verbrechen mit Wiedervergeltung (arab. qisas) richten sich gegen Leib und Leben. Mord oder Totschlag verletzten nach Auffassung der Scharia nur menschliches Recht und gehören nicht zu den Kapitalverbrechen. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters.

Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179). Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178). Kann die Gleichheit nicht hergestellt werden, darf keine Wiedervergeltung geübt werden. Die Familie des Opfers kann auf die Tötung des Schuldigen verzichten und stattdessen die Zahlung eines Blutpreises (arab. diya) fordern. Im Iran beträgt der Blutpreis für einen muslimischen Mann derzeit 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1.000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1.000 Dinar oder 10.000 Silberdirham. Für eine Frau beträgt er in der Regel die Hälfte, ebenso ist er für einen Nichtmuslim meist geringer.

Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. Auch hier ist eine Entschädigung möglich.

Ermessensvergehen (ta’zir-Vergehen)

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u. a., sowie Kapitalvergehen, die z. B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen.

Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie lange Gefängnisstrafen (begrenzte und unbegrenzte Haft), Verbannung, Auspeitschung (die Ansichten variieren von 20 bis 99 Peitschenhieben ) oder Geldstrafen. Der Richter kann den Täter seines Amtes entheben oder seinen Besitz beschlagnahmen, ihn ermahnen oder tadeln. In schweren Fällen kann der Richter nach Meinung einiger Gelehrter sogar die Todesstrafe verhängen und zwar vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: z.B. Homosexuelle, Häretiker, die die islamische Gemeinschaft spalten, Mörder, sofern ihre Tat nicht durch Vergeltung gerächt wird, Rauschgifthändler oder Spione.

Die Scharia ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Auch heute wird sie in den Staaten (wie z. B. Sudan oder Iran), die die “volle Wiedereinführung” der Scharia postuliert haben, nur teilweise praktiziert. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Konglomerat zur Anwendung aus Koran- Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht, vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden.

Aktuell weltweit bekannt wurde der Fall des liberalen Internet-Aktivisten in Saudi-Arabien, Raif Badawi, der wegen „Beleidigung des Islam“ zu 1.000 Peitschenhieben, zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet rund 194.000 Euro verurteilt wurde. Seit dem 9. Januar dieses Jahres begann man, Badawi jede Woche nach dem Freitagsgebet 50 Peitschenhiebe zu verabreichen, bis die Strafe vollstreckt ist.

Gibt es einen gangbaren Weg, die in unser Land gekommenen Muslime der verschiedensten islamischen Religionen in unserem Gemeinwesen zu integrieren?

Erreichen wir es, dass Muslime sich in unserem Staat zuerst unserem Grundgesetz als höchster gesetzesmäßiger Instanz sowie dem Gewaltmonopol unseres Staates unterwerfen und erst dann ihren Glaubensregeln und – Traditionen, so lange sich diese nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung, unserem Grundgesetz und zu den europäischen Gesetzen befinden?

Sind die Muslime in unserem Land bereit, ihren Glauben ohne die „politische“ Scharia und ohne Konfrontationskurs zu unseren Gepflogenheiten und Traditionen zu leben unter Beachtung unserer demokratischen Werte wie Freiheit-Gerechtigkeit und Solidarität in ihren bisher für uns geltenden Definitionen?

Sind die Muslime in unserem Land bereit, die nicht konsensfähigen, mit unserer Verfassung nicht kompatiblen Glaubensregeln in ihren Religionen an die Gesetze, Sitten und Gebräuche in unserem Land anzupassen?

Ich war bisher stets optimistisch, dass dies eines Tages – bei gutem Willen aller Beteiligten und bei entsprechender Kompromissbereit-schaft bezüglich der Abänderung religiös-totalitärer und menschen-verachtender sowie Andersgläubige ausgrenzender Glaubensinhalte im Islam – in gegenseitig geübter Toleranz möglich sein könnte.

Schaue ich jedoch auf viele Gebräuche und vor allem auf die politischen Auswirkungen gelebter islamischer Glaubensinhalte – vor allem angesichts der mit unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa nichtkompatiblen Inhalte und Praktiken der Religionsausübung, so fällt es mir sehr schwer, eine solche Perspektive irgendwo erkennen zu können.

Fest steht auch, dass sich der Islam jedweder Glaubensrichtung – ob sunnitisch oder schiitisch oder alawitisch geprägt – massiv ändern muss, um überhaupt mit unserer Gesellschaft Fuß fassen zu können.

Türkei nicht „Europa-kompatibel“

In weiten Teilen praktizierter islamischer Glaubensinhalte und Grundhaltungen wird immer wieder deutlich, dass die für uns so segensreiche Zeit der Aufklärung – von Voltaire bis Kant – den Islam in den von ihm religiös bestimmten Ländern bis heute nicht erreicht hat. Dass es dennoch möglich war, demokratische Staaten auch in Islam-geprägten Ländern schaffen zu können, zeigte u.a. der türkische Staatsgründer Ata-Türk. Seine strikte Trennung von Religion und Staat ließ die Türkei überhaupt erst zu einem westlich orientierten Rechtsstaat werden, während der jetzige autoritäre (Allein-) Herrscher Ata Türks erfolgreiche staatspolitische Lehren wieder zurückschrauben will und eine islamistisch geprägte Politik in einem islamistisch geprägten Land durchsetzen will. Das zerstört bereits heute jedwede Europa-Kompatibilität des Staates „Türkei“.

Dass die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung u.a. diesem Mann gestatteten, auf deutschem Boden in Massenveranstaltungen Wahlkampf für sich und seine türkische Partei zu betreiben – unterstützt und gesichert durch unsere Sicherheitsbeamten (Polizei) z.B. in Köln – ist mir bis heute ein Rätsel!

Ob es Muslimen überhaupt eines Tages aufgrund ihrer Religion gestattet sein wird, demokratische Verfassungen in an christlichen Werten orientierten, demokratisch-rechtsstaatlich geprägten Ländern Europas höher stellen zu dürfen als die religiös-politischen Forderungen der Scharia, der Sunna und des Korans, das hoffe ich, niemals erleben zu müssen. Aber sie tun es ja bereits heute völlig ungeniert.

„Der Islam ist in Deutschland angekommen“ – und präsentiert die Arroganz der Macht in den Wahlreden des türkischen Staatsoberhaupts auf DEUTSCHEM BODEN.

Wann wird unsere Bundeskanzlerin Wahlreden in der Türkei durchführen? Wetten, dass das so schnell nicht sein wird, weil sie genau weiß, dass es hier keine Gleichstellung zwischen ihr und Erdogan geben wird.

Es würde mich nicht sonderlich erstaunen, wenn Erdogan bezüglich der deutsch-türkischen Beziehungen sagen würde: „Wir haben Euch zu Vasallen unserer Politik gemacht. Da Vasallen meinen Befehlen gehorchen müssen, habe ich zwar stets das Recht, mich in alle Belange deutscher Politik einmischen zu dürfen. Ihr aber habt niemals das Recht, mir in meinem Land etwas vorzuschreiben, schon gar nicht, dass ich meine Einstellung zur Kurdenpolitik und zur Pressefreiheit zu ändern habe. „Herr ist Herr – und Max ist Max!“

Der Alleinvertretungsanspruch des Islam

Daß der Islam ist nach Ansicht seiner Anhänger die einzig wahre Religion und DIE EINZIG GELTENDE WELTRELIGION zu sein (bzw. zu werden) hat, zeigt die Intoleranz seiner Repräsentanten anderen Religionen und Regierungen gegenüber. Erklären kann man das aus den politischen Forderungen des Islam, die fast alle aus den „Medina“-Schriften Mohammeds stammen.

Prof. Abdel-Hakim Ourghi leitet den Fachbereich Islamische Theologie und Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg im Breisgau. Er schrieb hierzu viele nützliche Informationen, Beispiele und Ratschläge: u.a. sagte er: http://www.rp-online.de/panorama/wissen/der-koran-aus-humanistischer-sicht-aid-1.4824325

Die Muslime müssen sich bewusst sein, dass sie nicht mehr da stehen, wo der Prophet Muhammad im siebten Jahrhundert n. Chr. stand.

Der Korantext als “kanonische Erinnerung” bildet die Grundlage für das “kollektive Gedächtnis” des Islam und wird bis heute von vielen Muslimen auswendig gelernt. Als religiöser Text ist er durch seine verschriftete Form die identitätsstiftende Kraft für alle Muslime. Gemäß dem muslimischen Korandiskurs ist der Koran Gottes authentisches, unverfälschtes und letztgültiges Wort. Seine in allen muslimischen Kulturen geltende Zeitlosigkeit wird durch seine Anerkennung als Gottes geoffenbartes Wort bezeugt. Wer auch nur ein wenig am Wortlaut rüttelt, einen Teil von ihm ablehnt oder ihn gar als Menschenwerk betrachtet, gilt manchen als Häretiker bzw. als Apostat (vom Glauben Abgefallener). Seine vielgestaltigen Redeformen und Sprachakte weisen jedoch deutlich auf seine große literarische Partitur hin, welche eine immer wieder neue Lektüre des Korantextes gemäß der Lebenswelt der Menschen legitimiert.

So ist es unerträglich, dass sich bis heute kein Muslim von folgenden Koran-Passagen distanziert, in der die islamistisch-hegemoniale Unterwerfung der sog. „Ungläubigen“ (das sind WIR!) unter die Erben des Koran propagiert wird:

‘Allah hat Euch zu Erben gesetzt über die Ungläubigen, über ihre Äcker und Häuser, über all ihre Güter und alle Lande, in denen ihr Fuß fassen werdet.’ (Koran 33, 28)

Wenn man jedoch nur die Koran-Textstellen, die dem Propheten in Mekka geoffenbart wurden, als Religionsaussagen gelten lassen würde, wären viele Hass, Gewalt und Unfrieden schürende, politisch-islamistische Passagen der „Medina“-Texte hinfällig, was ein friedenstiftendes Zeichen des Islam hin zur übrigen Welt darstellen würde; denn:

„Muslimische Korangelehrte unterscheiden zwischen dem in Mekka (610-622) und dem in Medina (622-632) geoffenbarten Koran.

Unterschied des Mekka- und des Medina-Korans

Für den sudanesischen Mystiker Mahmud Taha (hingerichtet am 18. Januar 1985) gilt nur der mekkanische als zeitlos, weil er universal sinnstiftende Lehren im ethischen Sinne beinhalte.

Die Auswanderung des Propheten im Jahre 622 n. Chr. von Mekka nach Medina veränderte die Lage der neuen Religionsgemeinschaft völlig, was sich auch im Korantext widerspiegelt.

Da Muhammad in Medina als religiöser und politischer Anführer seiner Gemeinde die Macht des Wortes und die Gewalt des Schwertes vereinte, besäße der medinensische Koran als Ausdruck eines historisch-politischen Modells nach Taha nur eine begrenzte, temporäre Gültigkeit für das siebte Jahrhundert.

Schon ab 624 n. Chr. wurde Gewalt nicht nur im Verteidigungskrieg der Gemeinde des Propheten, sondern eben auch als Angriff gegen andersdenkende Menschen, Heiden wie Schriftbesitzer, das heißt Juden und Christen, ausgeübt. In Medina wurden die dialogorientierten Koranpassagen durch die Offenbarung neuer Verse aufgehoben, die von nun an die Nichtmuslime zu Ungläubigen erklärten.

In der medinensischen Sure 9, Vers 29, die circa ein Jahr vor dem Tod des Propheten geoffenbart wurde, werden gläubige Muslime aufgefordert, gegen diejenigen, “die nicht an Gott und auch nicht an den Jüngsten Tag glauben, die das, was Gott und sein Gesandter verboten haben, nicht verbieten und nicht der wahren Religion angehören – unter den Schriftbesitzern”, zu kämpfen. Die Liste solcher Koranverse kann beliebig verlängert werden (zum Beispiel Koran 4:191, 5:33). Sie sind nicht nur durch die Persönlichkeit des Propheten bedingt, sondern auch durch die historischen und gesellschaftlichen Begleitumstände ihrer Entstehung“.

Der Gelehrte Ibn Taimiyya (gestorben 1328) berief sich auf solche Koranverse und deklarierte den heiligen Krieg zur kollektiven Pflicht. Demnach sei der Islam – wenn nötig – auch mit dem Schwert zu propagieren.

Sayyid Qutb (hingerichtet 1966), Ahnherr aller heutigen Extremisten, rechtfertigte die Gewalt damit, dass unsere Zeit mit der vorislamischen heidnischen Epoche vor der Islamverkündung gleichzusetzen sei.

Unter der Berufung auf Sure 3, Vers 85, in der nur der Islam als wahrer Glaube anerkannt wird, verdammt Qutb alle Anhänger anderer Religionen als Ungläubige, die zu bekämpfen seien.

„Terrorismus nichts mit Islam zu tun…“

Gewiss können verschiedene Gründe als Auslöser für die Gewalt im Islam gelten. Manche muslimische Apologeten und westliche Dialog-Amateure wollen uns jedoch glauben machen, dass Terrorismus nichts mit dem Islam zu tun habe.

Dabei ignorieren und verleugnen sie jedoch die historischen Wurzeln der Gewalt im Islam.

Deshalb darf die Bedeutung der Debatte über Gewalt im Islam für das kulturelle Gedächtnis nicht nur einseitig auf die Hervorhebung von “Liebe und Toleranz” in der islamischen Ethik reduziert werden.

Mutige muslimische Reformer wie Nasr Hamid Abu Zaid (gestorben 2010) oder der führende liberale Denker Mohamed Arkoun (gestorben ebenfalls 2010) plädieren für die

historische Situationsbezogenheit und daher eingeschränkte Gültigkeit des medinensischen Korans.

Das betrifft auch andere Koranpassagen wie etwa die, welche die Männer über die Frauen stellen (Sure 2, Vers 228; Sure 4, Vers 34), die die Polygamie mit bis zu vier Ehefrauen legitimieren (Sure 4, Vers 3) oder die das Schlagen der Frauen erlauben.

Die Muslime müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie mit dem Koran nicht mehr dort stehen, wo der Prophet Muhammad damals im siebten Jahrhundert n. Chr. stand. Vielmehr ist der Korantext Gegenstand des nicht abgeschlossenen Verstehensakts des muslimischen Korandiskurses, der sich immer den jeweiligen Realitäten anpassen muss. Nur dadurch kann die Deutungshoheit bestimmten Gruppen entzogen werden, welche ideologische und politische Ziele verfolgen.

Nur eine humanistische Lesart des Korantextes kann einen konstruktiven Beitrag für die Etablierung eines modernen Islams in einem westlichen Kontext leisten, indem sie das reflektierende und kritische Verstehen akzentuiert und die Freiheit der Interpretation betont.

Es scheint jedoch noch ein weiter Weg zu sein, bis die Historisierung des Korantextes allgemein anerkannt und der Islam als Religion eine individuelle Angelegenheit sein wird. (Quelle: RP)

Zur Gewaltbereitschaft im Islam: siehe auch: Muslime verschweigen Hintergründe der Gewalt vom gleichen Autor (dem islamischen Theologen Abdel-Hakim Ourghi): http://www.unserekirche.de/gesellschaft/aktuell/muslime-verschweigen-hintergruende-der-gewalt_11879.html

Der Islam wird so lange nicht in Deutschland ankommen, wie es den muslimischen Religionsführern und ihren Gläubigen nicht gelingt, eine inhaltliche Übereinstimmung islamischer Glaubensinhalte und Lehren mit unseren freiheitlich demokratischen Grundwerten, unserem Grundgesetz und mit den europäischen Gesetzen sowie mit der Menschenrechts-Charta der UNO zu erzielen.

„Zeit des finstersten Mittelalters“

Selbstverständlich spreche ich vielen aufgeklärten Muslimen die Fähigkeit nicht ab, für sich persönlich einen Demokratie-kongruenten Weg gehen zu können, der dann allerdings oft auch mit der „reinen Lehre“ seiner Religionsführer oder mit Bestimmungen der Scharia kollidieren dürfte.

Umso mehr ist es unabdingbar, dass der Islam weltweit mit einer Stimme spricht und international darauf hinwirkt, mit allen religiös-politischen Aussagen endlich die Zeit des finstersten Mittelalters hinter sich zu lassen und ein Europa- und Demokratie-kompatibles Gesicht zu finden, das dann auch erfolgreich gegen jedweden islamistischen Terror kämpfen kann.

Ein erstes Zeichen des guten Willens könnte hierbei die sofortige Einstellung aller antisemitischen Äußerungen und Aktionen sein seitens des Islam, seitens seiner diversen Religionsführer und Staatslenker.

Darüber fordern wir von den Muslimen die strikte Beachtung folgender Verbote in unserer demokratischen Gesellschaft:

– Vergewaltigungsverbot.

– Pädophilieverbot.

– Verstümmelungsverbot.

– Zwangsheiratsverbot.

– Steinigungsverbot.

– Ehrenmordverbot.

– Völkermordverbot.

UND: die erste Konsequenz lautet:

Für antisemitisch orientierte Muslime mit „ihrem ungezügelten Hass gegen die Juden“ ist gerade in Deutschland absolut kein Platz! Hier müssen wir kompromisslos alle islamischen Antisemiten und Judenhasser des Landes verweisen; denn von deutschem Boden darf so etwas nie wieder ausgehen! Und wer Juden, Christen und Andersgläubige verfolgt und diskriminiert, hat in unserem Land nichts zu suchen.

*) Autor Heinz Ess ist Philosoph und Mediziner mit langer Berufs- und Politik-Erfahrung in arabischen Ländern (Regierungsberater). Seit vielen Jahren schreibt er Essays für conservo.)
www.conservo.wordpress.com   3. Juni 2016
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