Wenn sich politische Systeme immer ähnlicher werden, lohnt ein Blick in die Rechtsprechung der DDR-Diktatur.

(www.conservo.wordpress.com)

ddrVon text030 *) 

 106. Staatsfeindliche Hetze.

(1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,

  1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
  2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
  3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
  4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. (Quelle: www.verfassungen.de)

In einer Veröffentlichung vom 13. Juli 2016 schreibt das BKA auf seiner Seite zu einer „konzertierten Aktion“:

„Gegen Hass und Hetze im Netz: Bundesweiter Einsatztag zur Bekämpfung von Hasspostings.“

Zitat: „Der bundesweite Einsatztag dient auch der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit rechtsgerichteten Äußerungen in sozialen Netzwerken. Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die auch anonym Anzeige erstattet werden kann.“

Hasspostings, ob von links oder rechts, sind ohne Wenn und Aber zu verurteilen.

Nur stellt sich die Frage, wie „rechtsgerichtet“ definiert wird. Rechtsgerichtet ist per Definition nicht rechtsextrem, sondern im demokratischen Spektrum zu verorten, genau wie das auf linksgerichtet zu übertragen wäre. Bedient man mit Hilfe von „Gummi-Paragraphen“ ideologische Interessen nimmt die Meinungsfreiheit weiteren Schaden, denn bereits jetzt sind viele Bürger eingeschüchtert – ein Zustand, der Parallelen zur ehem. DDR aufzeigt.

Die Verurteilung menschenverachtender Position von links und rechts darf eben nicht als Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit dienen. Deshalb sind hier klare Regeln gefordert. Die „Bewertung von Hasspostings“ kann weder Aufgabe eines IMs der Staatssicherheit der ehem. DDR sein, noch der Willkür überlassen werden, sondern hat strengen gesetzlichen Regeln zu folgen. Die Duldung von linksextremen macht das Vorgehen gegen rechtsextremen Hass unglaubwürdig und schadet der Demokratie nachhaltig. (Quelle des Zitats: www.bka.de)

*) Original: https://text030.wordpress.com/2016/07/14/wenn-sich-politische-systeme-immer-aehnlicher-werden/#comments
www.conservo.wordpress.com 15. Juli 2016
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