Klage gegen Bunt-Staatsflagge

(www.coservo.wordpress.com)
neue Deutschlandfahne regenbogen
Vorschlag zu: Neue Deutschlandfahne unter dem Regenbogen

Von floydmasika *)

Erst kürzlich hisste das amerikanische Konsulat in München die bunte Regenbogenflagge an Stelle der eigenen. Als die Vordenker von der Grünen Jugend anlässlich der Europameisterschaft gegen Schwarzrotgold protestierten, erschienen dazu Leitmedien-Leitartikel, in denen die Abschaffung der Nationalflaggen zugunsten einer einheitlich-bunten Regenbogenflagge gefordert wurde. Manuela Schleswigs Bundespropagandaministerium schreitet voran, indem es an bestimmten Tagen Schwarzrotgold vom Mast holt und durch Bunt ersetzt. Nach dem Untergang des „wissenschaftlichen Sozialismus“ wurde aus der linken eine bunte Bewegung. Ihr Hauptanliegen ist die Jagd nach angeblich benachteilten sozial schwachen Gruppen, deren „Menschenrechte“ es durch „positive Maßnahmen“ gegen „Diskriminierung“ einschießlich „Hassrede“ zu schützen gilt. Bei dieser Tätigkeit fühlen sich auch ausgesprochene NichtskönnerInnen in ihrem Element. Aufgrund ihrer zahlenmäßigen Vorherrschaft in der Politik haben sie bei der UNO, in Straßburg, in Brüssel, in Berlin und in Washington eine Position der Hegemonie auch über das Rechtssystem errungen und drücken dies nun folgerichtig durch Flaggen aus. Auch in Warschau, wo der Bürgermeister noch vor ein paar Jahren den Regenbogen-Aufmarsch verboten hatte, mussten kürzlich die konservativen Kräfte ihre Niederlage anerkennen.  Das ferne EU-Recht, das niemand studiert,  ist auf die Dauer stärker.  Politisch können traditionelle Konservative offenbar noch weniger als NichtskönnerInnnen. Dem Marsch durch die Institutionen haben sie jedenfalls jahrelang nur Skandalisierungen, Verschwörungstheorien und Rückzugsgefechte entgegengesetzt. Jetzt versucht jemand, mit den Mitteln des schon durch und durch verbunteten Rechts Manuala Schleswig am Zeug zu flicken. Vieles spricht dafür, dass es sich um einen verspäteten Kampf auf verlorenem Posten handelt.

Die Diskussion wurde vor geraumer Zeit auf Cicero geführt. Damals meinte Alexander Kissler, Schleswig verletze das Neutralitätsgebot des Staates. Aus bunter Sicht lässt sich dagegen halten, dass die sexuellen Minderheiten auf „Diskriminierung“ stoßen und dass es zum Selbstverständnis des auf Menschenrechte gegründeten Staatswesens gehört, solcher Diskriminierung aktiv entgegen zu treten. Genau dies dieses Anliegen komme beim vorübergehenden Flaggenhissen zum Ausdruck. In verwandter Materie erklärt das Bundesverfassungsgericht mit Pressemitteilung am 6.6.2013:

„Im Fall der Ungleichbehandlung von Personengruppen besteht regelmäßig eine strenge Bindung des Gesetzgebers an die Erfordernisse des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Anforderungen an die Rechtfertigung sind umso strenger, je mehr sich die personenbezogenen Merkmale an die des Art. 3 Abs. 3 GG annähern, das heißt je größer die Gefahr ist, dass die Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt. Dies ist bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall.“

Die Gefahr der Ungleichbehandlung, die zu bekämpfe der europäische und deutsche Gesetzgeber sich in sehr hohem Maße verpflichtet haben, führt zu einer Umdeutung des Grundgesetzes, die eingetragene Lebensgemeinschaften der Ehe zwischen Mann und Frau gleich stellt und daher auch etwa Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare erlaubt.   Wer dagegen argumentieren will, muss einen riesigen Aufwand betreiben.  Daher triumphiert stehts die Gleichstellung.  Erst kürzlich ging hierbei das Münchner Amtsgericht noch einen Schritt weiter.

Wir sind in einer Zeit angelangt, wo es keine „konservative“ Politik im Sinne von Pochen auf altbewährtem Recht mehr geben kann. Das Rechtssystem ist kein Fels in der gleichheitsfrömmlerischen Brandung mehr, vielmehr benachteiligt es eher die Interessen, die Konservative schützen wollen. Es gibt nichts solides, woran man sich anlehnen kann. Man kann sich nur entschließen, selber zum Fels zu werden. Kisslers Argument, wonach der Staat weltanschauungsneutral sein muss, trägt nicht weit, da es auch auf bunter Logik beruht. Ein Staat sollte sehr wohl eigene Interessen und darauf gebaute patriotisch Werte vertreten, wie es etwa zuletzt das polnische Mediengesetz für Polens Öffentlich-Rechtliche Medien fordert. Institutionen wie die Deutsche Welle oder das Goethe-Institut haben stets zu unserem Staatswesen dazu gehört. Verpflichtung auf Wertneutralität bedeutet letztlich Verpflichtung auf Relativismus und Buntheit mit samt der damit einhergehenden geistigen Horizontverengung (s. Allan Bloom „The Closing of the American Mind“ und 25jähriges Jubiläum unter konservativen Exoten in Harvard im verlinkten Artikel).  Auch die AfD-Argumentation, Merkel habe beim Einladen des Migrationsstromes gegen das Recht gehandelt, trägt nicht weit. Wer wie traditionelle „Konservative“ denkt, kann sich heute nicht mehr auf Recht und Verfassung berufen sondern muss ähnlich wie die APO von 1968 den umgekehrten Weg des Marsches durch die Institutionen zu gehen bereit sein. Klagen sind dabei nicht viel mehr als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Wenn die herrschenden Bunten dann behaupten, wir forderten „eine andere Republik“ und müssten vom „Verfassungsschutz“ beobachtet werden, dann sei’s drum (then so be it).  Wir müssen bereit sein, das als eine Auszeichnung aufzufassen.  Die Bunten haben den Gesellschaftsvertrag gekündigt und brummen uns einseitig immer neue humanitäre Pflichten auf, die nichts mit Geben un Nehmen zwischen Bürgern eines souveränen Staatsvolkes zu tun haben.  Wir müssen gar nichts.

* (Original: https://bayernistfrei.com/2016/08/13/bunt-staatflagge/)
Siehe auch https://www.conservo.blog/2016/08/13/buntes-faehnchen-oder-staatsflagge-klage-gegen-homo-regenbogenfahne/
www.conservo.wordpress.com   14. August 2016
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