Abtreibung – die Seele nimmt Schaden! Off. Brief an Abtreibungsfreund

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Abtreibung neu„Gottes Segen für einen armen, einsamen Menschen!“

Markus Wolf – wenn dies der richtige Name ist – zieht seit Jahren für die Tötung ungeborenen Wesens über Land. Ungefragt belästigt er viele Menschen, darunter auch mich, nahezu täglich mit seinen Ausfällen gegen Abtreibungsgegner wie wir.

Viele meiner „Leidensgenossen“ – auch ich selbst – haben ihm schon geschrieben und ihn gebeten, sein Geschreibsel einzustellen. Vergeblich.

Nun hat Claudia Reichstein-Wellbrock Markus Wolf einen im Ton zwar äußerst verbindlichen, in der Sache aber pointierten Offenen Brief geschrieben, den ich mit ihrer ausdrücklichen Erlaubnis hier wiedergeben darf. (Hervorhebungen von P.H.)

28.09.2016 P. H.

Offener Brief an Herrn Markus Wolf

Sehr geehrter Herr Wolf,

Sie schicken mir immer ihre Mail’s, in denen Sie sehr intolerant Ihre Gedanken zum Thema Abtreibung kundtun.

Ich als betroffene Frau (ich habe vor mehr als 20 Jahren abgetrieben) möchte Sie einmal fragen, mit welchem Recht Sie als Mann (es sei denn Sie wären auch betroffen und hätten das Kind IHRER FRAU sprich IHR KIND abtreiben lassen) sich herausnehmen, mitzureden und zu urteilen? Eine Abtreibung tötet ein Kind…das ist ein Fakt!

Dies geben sogar Ärzte zu, die Abtreibungen vornehmen, denn diese wissen wie weit ein Kind zu diesem Zeitpunkt entwickelt ist. Außerdem steht es auch im Gesetz:

„Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz – ESchG)§ 8“. Dies blenden Sie völlig aus in ihren hohen Gedanken.

Wir möchten z.B. beim MARSCH FÜR DAS LEBEN nur darauf aufmerksam machen, dass ein ungeborenes Kind bereits ein Mensch ist, auch im Sinne des Gesetzes.

Übrigens hat dieses Kind auch bereits VOR SEINER GEBURT schon Rechte! Siehe § 1923 BGB:

„…ein Embryo in Deutschland ist ohne Weiteres erbfähig und gegenüber bereits lebenden Personen nicht im Nachteil….“

Das Recht auf Selbstbestimmung endet genau dort, wo das Recht eines anderen Menschen auf Leben beginnt!

Dazu enthält das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 1.Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Dies zu den Rechten!

Dazu kommt, dass die Seele einer Frau bei einer Abtreibung starke Schäden nimmt!

Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche, und ich spreche hier von MEINER EIGENEN ERFAHRUNG und den Erfahrungen aus der Betreuung anderer betroffener Frauen, die in ihrer Not zu mir kommen!

Mit welchem Recht sprechen Sie uns diese ab?

Wir, und damit meine ich alle Menschen, die FÜR DAS LEBEN eintreten (mit Ihren abschätzigen Worten DIE Lebensschützer) möchten den Schwächsten in dieser Gesellschaft eine Stimme geben.

Alle Menschen sind allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und diese egalitär begründeten Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar!

In Deutschland ist übrigens auch die Egalität ein verfassungsmäßiges Recht, welches nach Artikel 3 Absatz 1-3 jedem Menschen die Menschenrechte gleichermaßen garantiert.

Ich persönlich laufe beim Marsch für das Leben mit, um darauf aufmerksam zu machen, dass ein schlagendes Herz getötet wird, und um Frauen davor zu bewahren, denselben Fehler wie ich zu begehen!

Ihre immer wiederkehrenden Vorwürfe, wir würden Frauen ver-und beurteilen, sind haltlos und gelogen.

Wenn Sie sich wirklich einmal vorbehaltlos mit uns und unserer Arbeit beschäftigen würden, würden Sie erkennen, dass es nicht um Anklage geht, sondern um das Recht auf Leben des Kindes auf der einen Seite, und um die HILFE für Frauen in Not auf der anderen Seite.

Was der Einzelne dann im Ernstfall damit macht, liegt in seiner alleinigen Verantwortung!

Wir möchten auch auf den verantwortlichen Umgang mit Sexualität und das evtl. entstehende Leben hinweisen.

Gott segne Sie! Claudia Reichstein-Wellbrock

www.conservo.wordpress.com   28.09.2016
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