Wird das Grundgesetz von Gutmenschen ausgehebelt?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Reiner Schöne *)Grundgesetz

Ich bin ein großer Anhänger und Verfechter unseres Grundgesetzes.

Seit einigen Jahren, verschärft durch die sogenannte Flüchtlingskrise, bekommt man aber zunehmend Zweifel, ob das Grundgesetz noch aktiv ist in Deutschland, oder ob es nur ein Notbehelf für bestimmte Situationen darstellt.

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

Artikel 1 Absatz 2

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Laut Frau Merkel nennt sich das jetzt nicht mehr „das Deutsche Volk“ sondern „Die schon immer hier leben“. „Deutsch“ scheint es nur noch auf dem Papier zu geben.

Artikel 3 Absatz 1

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Hier kommen langsam auch Zweifel auf. Menschen die wirklich alle gleich behandelt werden? Gerüchte werden laut, dass es hier seit kurzer Zeit doch Unterschiede gibt und auch gemacht werden, vor allem bei der Bestrafung von Tätern. Allein die Aussage (sinngemäß): Flüchtlinge müssten sich erst an die Gesetzgebung in Deutschland gewöhnen, zeigt uns doch, dieses Gesetz wurde schon angesägt und besteht im wirklichen Sinne nicht mehr.

Artikel 3 Absatz 2

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Mann und Frau, tut aber in den letzten Jahren sehr wenig dafür. Denn Frauen werden gerade von sogenannten Flüchtlingen noch wie im Mittelalter gehalten. Ehrenmorde, Schläge (auch offiziell) wird mit den Ausreden abgetan, es läge an der Religion, der Lebensweise dieser Menschen und entspräche den Traditionen in den Heimatländern dieser Flüchtlinge. Somit ist die Gleichheit und Gleichberechtigung, nur eine schöne Redewendung.

Artikel 3 Absatz 3

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Wie die Wirklichkeit aussieht, erleben wir in letzter Zeit immer öfter. Um dieses Gesetz nicht ganz aus den Augen zu verlieren, ist heute das Wort “Toleranz“ das neue Schlagwort und löst fast vollständig diesen Artikel auf. Denn Toleranz bedeutet, „Du solltest ein wenig nachgeben, und so leben alle zufrieden“. Ein anderes Wort ist „Du Nazi“, das schlagartig und ganz plötzlich sehr viele Türen aufreißen läßt, um es den Flüchtlingen so angenehm wie möglich zu machen, wie es unsere Kanzlerin ausdrückte. Selbst diese Redewendung ist ein Zeichen der Verwässerung dieses Artikels. So angenehm wie möglich zu machen, schneidet einen Riß in alle hier angegebenen Möglichkeiten, politischen Anschauungen, Glauben, Heimat, Herkunft. Man könnte fast meinen, das Grundgesetz wäre kein deutsches „Produkt“, sondern von irgendwoher importiert wurden.

Artikel 4, Absatz 1

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Freiheit des Glaubens, des Gewissens, und die Freiheit der Weltanschauung. Zur Zeit regiert und führt nur ein Glaube, alle Nachrichten, alle Zeitungen und jeden „schon länger hier Lebenden“ zum Islam.

Der Islam, der uns täglich begegnet, den man sehen kann, den man fühlen kann, und der so überhaupt nichts mit Deutschland und den hier „schon länger Lebenden“ zu tun hat. Denn dieser Glaube mag ein religiöses Bekenntnis sein, aber in Deutschland wird er zunehmend zu einer Gesellschaftsordnung und/oder einem gesellschaftlichen Befehl.

Knapp die Hälfte aller „hier schon länger Lebenden“ haben keine Religion mehr, sind ausgetreten oder hatten nie ein Religionsbekenntnis. Jetzt werden diese Menschen mit etwas konfrontiert, was sie im deutschen Alltag niemals kennengelernt hatten, Religion, wohin das Auge schaut. Das „weltanschauliche Bekenntnis“ bei diesen konfessionslosen Menschen wird dadurch sehr eingeschränkt, so dass von Freiheit keine Rede mehr sein kann, sondern von Unterdrückung. Genauso betroffen sind andere Religionen. Christen und Juden sind das Ziel, die immer mehr unter Druck geraten, teilweise beleidigt, angegriffen und verletzt werden. Auch Todesfälle gab es schon. Wird zwar geahndet, aber wie oben beschrieben: Flüchtlinge müssen sich erst an die Gesetze in Deutschland gewöhnen. Die Greueltaten an Christlichen Flüchtlingen, die auf ihrer Flucht, durch Zeugen bestätigt, einfach über Bord geworfen wurden, werden nicht geahndet, auch wenn diese Vorfälle nicht auf deutschen Boden passiert sind. Sie sind dennoch passiert, und die Täter leben frei und ohne jeden Verdacht in Europa und Deutschland.

Artikel 5 Absatz 1

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Es findet keine Zensur statt, jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Ein Artikel, der zunehmend abgeschafft wird. Ausreden oder Erklärungsversuche, warum es nicht mehr so ist, kursieren massenweise in den Medien. Von „Rechtsextremen“ und Rechten ist die Rede, man möchte den deutschen Menschen sogar „erziehen“, nur das zu sagen und zu schreiben, was die „staatlichen Richtlinien“ (Herr Maas) entsprechen. Allein das Wort “staatliche Richtlinien“ zeigt uns allen: Es gibt keine freie Meinungsäußerung mehr, sondern eine vom Staat ausgegebene Richtlinie.

Was bedeutet dann „eine staatliche Richtlinie zur freien Meinungsäußerung“? Es ist ein Gegensatz in sich, eine von der Politik zusammen gequirlte Masse, die einfach stinkt.

Da man mit diesen Äußerungen so nicht ganz zurechtkommt und man merkt, dass solche Äußerungen gegen das Grundgesetz verstoßen, versucht man nun sehr intensiv und krampfhaft, eine neue Lösung zu finden. Das Internet ist schuld an allem. Das Internet, das zunehmend auch von der Regierung zum weiteren Ausbau gefördert wird, ist schuld an der Beschneidung des Artikels 5. Merkwürdigerweise werden aber hier, im „freien“ Internet, zunehmend auch antisemitische Äußerungen freigesetzt, an denen sich keiner stört, weder der Herr Maas, noch andere Politiker. Die staatlich unterstütze Task Force, auch „politische Polizei“ genannt, kontrolliert Foren, Bloggerseiten (die teils auch von renommierten Journalisten unterhalten werden) sorgt inzwischen dafür, dass sie inzwischen schon regelmäßig unter Druck gesetzt, abgeschaltet, mit Strafen belastet, und zur Strafe ausgeschrieben werden.

Herr Maas gibt zu, dass es eine Zensurpolitik gibt, er gibt zu, dass er die Bürger erziehen will. Was aber nichts anderen bedeutet, als die staatliche Meinung (politisch Rot-Grün) als Gesetz durchzusetzen. Weiterhin will er, dass es nur noch diese eine Meinung geben soll, seine vom Staat freigegebene. Solche Seiten der noch “freien Meinungsäußerungen“ werden durch Hetzaktionen, durch Drohungen und durch tätliche Angriffe, ins Abseits gestellt. Wer diese Seite finanziell unterstützt, hat verloren. Durch Hetzkampagnen und Drohungen werden die Unterstützer eingeschüchtert.

Dieser Artikel des Grundgesetzes ist nicht nur in Gefahr, sondern schon im Abbau begriffen. Er ist nicht mehr existent.

Beweise für diese Annahme bekommen wir täglich aufgezeigt. Soziale Medien werden kontrolliert, zensiert und bei Bedarf abgestellt. „political correctness“ heißt das Zauberwort, hier kann alles, wirklich alles hineininterpretiert werden, was den Regierungen nicht gefällt. Heute ist es „Politiker zu kritisieren“, morgen ist es vielleicht verboten, überhaupt sich über Politik zu äußern oder Frauen anzuschauen, Menschen zu helfen, Auto zu fahren oder abends der Fernseher anzuschalten. Politisch korrekt ist das, was die Gesetzgeber erlauben und was nicht. Politiker entscheiden, was erlaubt ist und was nicht!

Artikel 6 Absatz 2

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern, so steht es geschrieben, darf aber nicht mehr sein. Der Eingriff des Staates wird immer offensichtlicher. Sexualerziehung der Kinder z.B., wie der Name schon sagt, Erziehung, ein Vorrecht der Eltern, wird in die staatlichen Schulen verlegt. Eltern, die dagegen protestieren (nach Artikel 5 Grundgesetz), werden von Staat abgemahnt, als Mitglieder mit rechten Gedankengut eingestuft und somit verboten bzw. nicht geduldet. Eltern bekommen weder Mitspracherecht, noch dürfen sie Einfluß darauf nehmen, was ihre Kinder bei diesem Thema lernen sollen. Stichwort „Religionsunterricht“, christliche oder konfessionslose Familien werden unter Druck gesetzt, wenn sie sich weigern zu akzeptieren, dass ihre Kinder, als Unterricht deklariert, Moscheen besuchen sollen. Freie Meinungsäußerung, wird nicht geduldet.

Artikel 7 Absatz 2

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“

Wird somit außer Kraft gesetzt. Schon jetzt nicht mehr existent.

Artikel 8 Absatz 1 und 2

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Auch hier steht das Grundgesetz sehr unter Druck. Es kommt darauf an, wer, wo und wann sein Versammlungsrecht wahrnehmen will. Unterschiede zu verschiedenen Gruppen und ebensolchen Meinungsäußerungen gab es und gibt es schon seit Jahren.

Artikel 12 Absatz 2

„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

Nun ja, auch hier sind sehr viele Einschränkungen zu verzeichnen. Diese Artikel ist ebenso in Gefahr. Wobei bei sehr vielen der Absatz 3 nicht abgewandt werden darf ist es schon passiert, der da lautet:

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 14

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

SPD, Grüne und Linke versuchen schon seit Monaten, an diesem Artikel herum zu feilen, ihn außer Kraft zu setzen, wenn nicht sogar abschaffen.

Ja, unser Grundgesetz wurde und wird verwässert. Durch angehangene „Ergänzungen“ und weitere Paragraphen wird das Grundgesetz bis zu Unkenntlichkeit zerstört. Linke Kräfte arbeiten mit Hochdruck an der Abschaffung verschiedener Artikel im Grundgesetz. Politiker haben anscheinend freien Zugriff auf dieses Gesetz, um es umzuschreiben, um es angeblich zu verbessern oder einfach Artikel weg zu lassen.

Der Artikel 18 scheint vielen Politiker ein Dorn im Auge zu sein:

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Dieser Artikel ist wohl zu dem wichtigsten Artikel der deutschen Bevölkerung geworden.

Ebenso wie dieser: Artikel 19 Absatz 2:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ja, man feilt an einer Neuerung dieses unseres Grundgesetzes, man will das Grundgesetz verändern, ohne das deutsche Volk zu fragen, ohne die Zustimmung des deutschen Volkes einzuholen. Wird deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft wie Schokolade verschenkt, ohne eine wirkliche echte Eignung des neuen Staatsbürgers auf Gesetzestreue für das Grundgesetz zu prüfen?

*) Reiner Schöne ist Unternehmer im Gesundheitssektor, regelmäßig Kolumnist bei conservo und betreibt das „nachtgespraechblog“
www.conservo.wordpress.com   14.12.2016
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