Einschränkungen der Rechte von Christen im Alltag in Europa

(www.conservo.wordpress.com)

Christliche Werte sind nicht hoch im Kurs.

Was haben der Ministerpräsident Ungarns, Victor Orbàn, und die schwedische Rechtsanwältin Ruth Nordström gemeinsam? Beide werden von den Medien unsanft attackiert. Was haben die beiden verbrochen? Sie setzen sich für die christlichen Werte ein und scheuen sich nicht, dafür Nachteile in Kauf zu nehmen und einen Kampf gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Politik, Medien und Justiz zu führen. Christliche Werte sind nicht hoch im Kurs. Dies mussten beide erfahren.

Von Ralph Studer (Schweiz) *)

Viktor Orbán
Viktor Orbán

Victor Orbàn, amtierender Ministerpräsident Ungarns sah sich seit Beginn seiner Regierungszeit im Jahre 2010 im Kreuzfeuer der Kritik. Orban wurde u.a. vorgeworfen, er würde die Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte abschaffen und die „europäischen Werte“ gefährden. Im Rahmen der Flüchtlings- und Migrationsströme im Jahre 2015 und 2016 blies Orbàn erneut heftiger Gegenwind aus Politik und Medien ins Gesicht: Der Bau von Schutzzäunen sorgte für Unmut, vor allem bei der Europäischen Union in Brüssel. Dabei –wenn man genauer hinschaut – kann dieses Vorgehen Orbàns nachvollzogen werden bzw. hielt er sich damit an seine rechtlichen Verpflichtungen: Er schützte die Schengen Außengrenzen und scheute sich nicht, auf die Gefahren dieser unkontrollierbaren Migrationsströme aus islamischen Ländern hinzuweisen. Doch er fand in der europäischen Elite kaum Unterstützung. Im Gegenteil.

Ein Blick zurück erklärt die Abneigung von Politik und Medien gegen Orbàn und seine Regierung:
Orbàn hatte vor der Wende 1989 an vorderster Front gegen den Kommunismus gekämpft und sah dessen katastrophale Auswirkungen auf Ungarn, insbesondere im Bereich Familie und Abtreibung. Er setzte deshalb als überzeugter Christ mit der Mehrheit des ungarischen Parlaments 2011 eine neue
Verfassung in Kraft. Diese Verfassung rückt das Christentum und Gott ins Zentrum und schützt das ungeborene Leben seit der Empfängnis. In der Verfassung steht das klare Bekenntnis, dass der wichtigste Rahmen unseres Zusammenlebens die natürliche Familie und die Nation darstellt und der Staat auf Werten wie Treue, Glaube und Liebe aufbaut. Werte, die den linksliberalen Kräften in Politik und Medien zuwiderlaufen. Die deutsche SPD-Politikerin Birgit Sippel brachte die Kritik aus linken und liberalen Kreisen an Orbàn auf den Punkt. Sie sagte: „Die Rückbesinnung auf den christlichen Gott, die Betonung auf ein die Nationen erhaltendes Christentum und die Betonung der Besonderheit der Ungarn ist nun wirklich nicht vereinbar mit den europäischen Werten.“. Eine klare Aussage.

Gehen wir nun zur eingangs erwähnten Ruth Nordström. Ruth Nordström ist Mitglied der „Vereinigung der Skandinavischen Anwälte für Menschenrechte“. Sie erlangte europäische Bekanntheit durch ihren engagierten Einsatz für Ellinor Grimmark und das international garantierte Recht auf Gewissensfreiheit.

Der Fall Ellinor Grimmark.
Zunächst eine kurze Sachverhaltsschilderung: Ellinor Grimmark war Hebamme in einem schwedischen Krankenhaus und erhielt die Kündigung, weil sie sich aus Gewissensgründen weigerte, an einer Abtreibung mitzuwirken. Ihre Anwältin Ruth Nordström reichte daraufhin Klage ein und verlor. Das zuständige schwedische Kreisgericht gab 2015 dem Krankenhaus Recht: Hebammen müssen bereit sein, bei Abtreibungen mitzuwirken, weil die Region verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass Frauen effektiven Zugang dazu hätten. Ellinor Grimmark entgegnete, dass sie als Hebamme Leben schützen wolle und nicht töten. Da sie aber unter diesen Umständen in Schweden keinen Job mehr fand, musste sie emigrieren und arbeitet heute als Hebamme in Norwegen. Wohlverstanden dieses Gerichtsurteil wurde im liberal-demokratischen Schweden und nicht in einem kommunistisch-diktatorischen Staat gefällt.

Die Reaktionen der schwedischen Öffentlichkeit sind sehr feindselig. So verglich z.B. die frühere Koordinatorin in Schweden gegen religiösen Extremismus und Gewalt, Mona Sahlin, Hebammen, die keine Abtreibung durchführen wollten, mit Dschihadisten, die für den IS kämpfen.

Die Hebamme und die besagte Anwältin Ruth Nordström wollen aber nicht aufgegeben, weil es hier um mehr geht als nur um eine Hebamme, die sich weigert, bei der Tötung ungeborener Kinder mitzumachen. Es geht hier letztlich um den Umgang der Schweden mit der ethischen Verantwortung und der Menschenwürde im Gesundheitswesen.

Ähnlich wie Ellinor Grimmark erging es bereits zweier Hebammen in Grossbritannien mit katholischer Werteüberzeugung, die sich ebenfalls weigerten, an Abtreibungen mitzuwirken. Hier ging es konkret um, dass sich die Krankenschwestern aus Gewissensgründen weigerten, sowohl an direkten Abtreibungshandlungen als auch an deren Vor- und Nachbereitung mitzuwirken. Dazu seien sie aber verpflichtet, entschied 2014 das höchste englische Gericht, der Supreme Court, und verurteilte sie. Der Jurist John Olusegun Adenitire von der Universität Cambridge kritisierte dieses Urteil. Vor allem übte er auch Kritik an den geltenden Richtlinien der British Medical Association und des Nursing and Midwifery Council, welche beide das Recht auf Gewissensfreiheit nicht adäquat regeln. Die Europäische Menschenrechts-konvention EMRK stehe derzeit nicht hoch im Kurs. Auch wenn er nicht katholisch sei, so der Jurist Adenitire, müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gelten und auch gegenüber katholischen Krankenschwestern das Recht auf Gewissensfreiheit gewährleistet sein.

Auch im Bereich der Sterbehilfe zeigen sich jüngst Tendenzen, den Gewissensvorbehalt einzuschränken. So entschied zum Beispiel das Zivilgericht in Leuven, dass katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien ihren Patienten den Zugang zur aktiven Sterbehilfe nicht verweigern dürfen. Eine 74-jährige Patientin hatte Lungenkrebs und wollte durch Euthanasie ihrem Leben ein Ende setzen. Das Heim erlaubte dem Arzt jedoch nicht den Zugang zur Patientin. Daraufhin brachten die Angehörigen die Frau nach Hause, wo der Arzt ihr die todbringenden Medikamente gab. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Das Heim wurde zur Zahlung von 6‘000 EUR Schadenersatz verurteilt. Während das belgische Gesetzt vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Gesetzesvorschläge zur Ausweitung aktiver Sterbehilfe liegen vor, darunter die Forderung nach der Abschaffung der institutionellen Freiheit z.B. eines Altenheims oder eines Krankenhauses. Damit könnten etwa christliche Institutionen nicht mehr selbst bestimmen, ob aktive Sterbehilfe in ihren eigenen Räumlichkeiten durchgeführt wird. Die Frage, ob Institutionen sich ebenfalls wie natürliche Personen auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen dürfen, wird die Gerichte zukünftig noch beschäftigen.

Diese wenigen Beispielen aus dem Gesundheitsbereich verdeutlichen, dass der säkulare Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen praktisch verabsolutiert und sich von einer christlichen Ethik bzw. von einem christlichen Wertefundament, auf dem unsere Kultur einst stand, verabschiedet.

So ungeheuerlich und nachdenklich diese Beispiele machen, so absurd mutet es an, dass christliche Staaten wie der Vatikan und Polen sich heftiger Kritik seitens des „UNO-Komitees für die Rechte des Kindes“ ausgesetzt sahen. Was war der Grund? Die Anschuldigungen des besagten UNO-Komitees richteten sich im Jahre 2014 gegen die Haltung der Kirche in Fragen der Abtreibung, der Geschlechter und der Homosexualität. Dieses Komitee zeigte sich in seinen „Empfehlungen“ besorgt wegen der früheren Erklärungen des Vatikans zur Homosexualität, die u.a. nach Ansicht des Komitees zur sozialen Stigmatisierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Jugendliche beigetragen hätten. Das Komitee äußerte auch Bedenken gegen die katholische Lehre, dass sich die Geschlechter ergänzen, denn dies – so das Komitee- „widerspreche der faktischen und rechtlichen Gleichheit“. Zudem kritisierte es, dass der Vatikan keine Informationen lieferte, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen habe, „um die Geschlechterstereotype aus den Schulbüchern katholischer Schulen zu entfernen“. Angriffspunkt waren auch die in verschiedenen Ländern oftmals von katholischer Seite organisierten sog. „Baby-Klappen“ oder „Baby-Fenster“. Zu guter Letzt zeigte sich das Komitee ernsthaft besorgt über die negativen Auswirkungen der Position des Vatikans, die Jugendlichen den Zugang zu Verhütungsmitteln bzw. Informationen über die sexuelle und reproduktive Medizin zu verweigern.

Ähnlichen Vorwürfen seitens des „UNO-Komitees für die Rechte der Kinder“ sah sich auch Polen 2015 ausgesetzt. In den Empfehlungen des UNO-Komitees ist zu lesen, dass in Polen noch Geschlechterklischees vorherrschen, Gesetze gegen Homophobie nötig seien und der Zugang zu modernen Verhütungsmitteln zu verbessern sei. Ist man sich dieser Kritik seitens der UNO bewusst, werden die teilweise rüden Attacken der linksliberalen Medien und bestimmter politischer Kreise gegen das Land Polen bzw. seine Regierung im Jahr 2016 verständlich.

Dass es gefährlich sein kann, sich auf christliche Werte und die Bibel zu berufen, hat auch unlängst Christine Boutin erfahren müssen. Boutin war unter der Präsidentschaft von Nicolas Sarkozy Ministerin für Wohnungs- und Städtebau verantwortlich. In einem Interview im Jahre 2014 wurde sie zur Homosexualität befragt und sagte unter anderem:
„Ich habe nie einen Homosexuellen verurteilt. Die Homosexualität ist ein Greuel, nicht der homosexuelle Mensch. Die Sünde ist nicht akzeptabel, doch der Sünder ist immer anzunehmen.“

Christine Boutin wurde in Frankreich sowohl vor erster Instanz im Dezember 2015 als auch vor der Berufungsinstanz im Herbst 2016 für diese Aussagen wegen Anstiftung zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt und u.a. zur Zahlung von 5‘000 EUR als Geldstrafe verpflichtet. Boutin kündigte an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und diese Urteile an die nächsthöheren Gerichtsinstanzen weiterzuziehen.

Bleiben wir noch in Frankreich. Die sozialistische Regierung unter Holland hat einen Gesetzesentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, welcher Lebensschützern unter Androhung strafrechtlicher Folgen verbieten will, für Alternativen zur Abtreibung im Internet zu werben. Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Internetseiten gesperrt und deren Betreiber strafrechtlich belangt werden können, wenn durch das Informationsangebot auf Frauen „psychischer Druck“ ausgeübt wird, nicht abzutreiben. Lebensschützer würden dadurch kriminalisiert und müssten fortan mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis und 30‘000 EUR Busse rechnen. Und dies dafür, dass sie Leben retten wollen. Es ist davon auszugehen, dass Aussagen auf der Webseite über den Tod des ungeborenen Kindes durch die Abtreibung oder Informationen zum „Post-Abortion-Syndrom“ bereits strafrechtlich für eine Verurteilung ausreichen würde. Die Nationalversammlung stimmte diesem Entwurf zu. Jetzt ist der französische Senat damit befasst, bevor dann endgültig die Nationalversammlung darüber abstimmt. Die Lebensschützer in Frankreich gehen harten Zeiten entgegen.

Einen anderen Kampf kämpfen christliche Eltern in Deutschland. Sie setzen sich ein für das christliche Menschenbild, ihre Elternrechte und den Schutz von Ehe, Familie und ihrer Kinder. Sie wehren sich gegen den neuen Lehrplan zur Sexualerziehung im Bundesland Hessen und gegen die darin enthaltene Genderideologie. Darin werden Ehe und Familie relativiert, indem sie auf eine Variante partnerschaftlichen Zusammenlebens reduziert werden neben nichtehelichen Partnerschaften, Patchwork-Familien und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Im Zentrum dieses Lehrplans steht dabei die fächerübergreifende Thematisierung der „Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“. (Anmerkung conservo: Auf www.conservo.wordpress.com ist eine ganze Reihe von Beiträgen zu diesem Thema erschienen. Wenn Sie sich orientieren wollen, geben Sie bitte in der Suchfunktion der Titelseite, oben rechts, Schlagwörter wie z. B. „Lehrplan“ oder „Frühsexualisierung“ oder „Lehrplan zur Sexualerziehung“ ein; dann erscheinen die betr. Artikel sofort.)

U.a. sollen folgende Themen im Lehrplan verbindlich bearbeitet werden:
• 6 bis 10 Jahre: „kindliches Sexualverhalten“ und „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“
• 10 bis 12 Jahre: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-Homo- und Transsexualität)
• 13 bis 16 Jahre: „erste sexuelle Erfahrungen“, „Schwangerschaftsabbruch“, „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“
• 16 bis 19 Jahre: „Adoption“, „Leihmutterschaft“, „künstliche Befruchtung“, „geschlechtsspezifisches Rollenverhalten“

Dieser Lehrplan ist mittlerweile vom hessischen Kultusminister, Ralph Alexander Lorz (CDU) durch Ministerbeschluss in Kraft gesetzt worden, obwohl der Landeselternbeirat und die katholischen Bischöfe sich dagegen geäußert hatten. Zugestimmt hatten dagegen die evangelischen Landeskirchen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Sexualerziehung „für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“ ist. An dieser Stelle sei an die in den Jahren 2012/2013 in den Medien bekannt gewordenen Fällen von Eltern erinnert, die in Deutschland sich weigerten, ihre Kinder in diese Sexualerziehung zu schicken, dafür gebüßt wurden und letztlich im Gefängnis landeten, weil sie die Busse nicht bezahlten….
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* (Den gesamten Artikel lesen Sie hier: http://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2562:einschraenkungen-der-rechte-von-christen-im-alltag-in-europa&catid=1:neuestes&Itemid=33)

www.conservo.wordpress.com 9.1.2017

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