NPD-Verbot gescheitert, Brandwände und Bollwerke bröckeln

(überarbeitete Fassung des Artikels von heute, 14 Uhr)

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten. Der Bundesrat ist mit seinem Antrag in Karlsruhe erwartungsgemäß erneut gescheitert.
Seit März 2015 stimmten uns die Leitmedien darauf ein, dass das Verbotsverfahren erneut misslingen werde.   Hierauf deutete in der Tat der vom BVerfG damals nach dreitätigiger Anhörung gefasste Beschluss. Auch danach konnten die Kläger nichts substanziell neues liefern. Es kam heute wie erwartet.

Dies Leitmedien haben dafür ihre Erzählung parat, wonach die „rechtsextreme NPD“ bestimmt verboten worden wäre, wenn sie nicht unbedeutend geworden wäre.
brandschutzmauer_gegen_rechtsAuch beim letzten Mal lautete die leitmediale Standardbotschaft, dass die NPD nur deshalb nicht verboten worden sei,weil sie von Verfassungsschützern durchsetzt sei, so dass man ihr die angeblich nachgewiesenen gravierenden Verfassungswidrigkeiten nicht zurechnen könne.  Niemand wies darauf hin, dass solche Nebenargumente nur deshalb wichtig werden konnten, weil die Anklage keine solide Grundlage hatte und sich auf schwer beweisbare Verschwörungshypothesen stützen musste.

Wichtiger als die Frage, was der NPD zuzurechnen ist, ist die Frage, wo das Bundesverfassungsgericht die Grenzen zwischen legitimem politischen Wettbewerb und Unterminierung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung zieht.  Die NPD warnt:

„Doch am 17. Januar steht in Karlsruhe nicht nur die NPD vor Gericht. Es geht um grundsätzliche Rechte wie das der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Ein ganzer Meinungskanon – die Kritik an Massenzuwanderung und Überfremdung, das Bekenntnis zum Volk als Abstammungsgemeinschaft, die Forderung nach nationaler Souveränität Deutschlands – steht nun vor Gericht und soll, wenn es nach dem Bundesrat geht, verboten werden. Auch wenn die NPD eine vergleichsweise kleine Partei ist, würde Deutschland im Falle eines Verbots der Nationaldemokraten danach nicht mehr so aussehen wie vorher. Jeder müsste sich genau überlegen, was man in diesem angeblich freien Land noch sagen darf. Jede patriotische Partei, jeder nationale Verein könnte die bzw. der nächste sein, dem es an den Kragen geht.“

In den letzten Jahren gab es starke Bestrebungen dahingehend, die von den bunten Parteien betriebenen Politik der schleichenden Enteignung, Entrechtung und Ersetzung des Staatsvolkes nicht nur für rechtens zu erklären sondern die Werte der Verfassung derart umzuwerten, dass ausgerechnet diese Art der volkssouveränitätswidrigen Politik verfassungskonform und der Widerstand gegen sie verfassungswidrig wird.   Das von den bunten Parteien zur höchsten Autorität in Menschenrechtsfragen und zum Vertreter Deutschlands in einigen Gremien gemachte Deutsche Institut für Menschenrechte vertritt etwa die Auffassung, dass jeder, der sich gegen die von diesem Institut erkannten „Menschenrechte“ wendet, außerhalb des zulässigen Diskursraums steht.

Diese Sichtweise hat sich das Bundesverfassungsgericht heute offenbar in Teilen zu eigen gemacht, wenn es in seinen Leitsätzen schreibt:

„Der von der NPD vertretene Volksbegriff verletzt die Menschenwürde. Er negiert den sich hieraus ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ in ihrem Sinne angehören. Das Politikkonzept der NPD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländern, Migranten, religiösen und sonstigen Minderheiten) gerichtet.“

Es ist schwer, für diese Behauptung im NPD-Parteiprogramm Belege zu finden. Dort kommt das Wort „Volkgemeinschaft“ im Sinne einer gewachsenen vorpolitischen „Gemeinschaft“ vor, die durch höheres Vertrauenskapital als eine willkürlich aufgrund von Idealzwecken oder politischen Beschlüssen gebildete „Gesellschaft“ gekennzeichnet ist. Ein Anwachsen dieser „Volksgemeinschaft“ durch Zuwanderung wird nicht ausgeschlossen, und eine Entwürdigung oder Rechtlosstellung von Fremden kann nur erkennen, wer es unbedingt will.    Staatliche Familienförderung wird zwar entgegen Art 6 GG auf Deutsche beschränkt, aber dies ist keine Rechtlosstellung und dürfte kaum den Kern der FDGO betreffen. Man wird die vollständige Urteilsschrift genau lesen müssen, um ermessen zu können, was das BVerfG an welchen Aussagen des NPD-Parteiprogramms auszusetzen hat und wo es die Grenzen des vom GG legitimierten Raums des  politischen Wettbewerbes sieht. Es wäre nicht neu, wenn ein Gericht im Rahmen von Nebenbemerkungen dafür sorgt, dass beide Prozessparteien ihre Ziele zu Lasten von öffentlichen Gütern und Freiheitsinteressen erreichen, die ohne anwaltliche Vertretung mit vor Gericht stehen und mal eben nebenbei per Seitenhieb beschnitten werden.

Für Fälle, wo das Bundesverfassungsgericht kein Verbot aussprechen mag aber  Konflikte mit dem Kern der FDGO sieht,  haben die Buntparteien eine Grauzone geschaffen, in der Parteien wie die NPD zwar noch legal sind aber dennoch mit übergriffigen Mitteln aus dem politischen Wettbewerb ausgegrenzt werden dürfen, und wo private Organisationen vom Staat mit bürgerkriegsähnlichem Mobben beauftragt werden.

Aus den Schriftsätzen der letzten Zeit kann man entnehmen, dass offenbar nicht so sehr das Grundsatzprogramm der NPD wie ihre Involvierung in regionalen Aktivitäten auf der Straße, die auf Raumdominanz und Einschüchterung von Bevölkerungsgruppen und politischen Konkurrenten zielen, Grundlage der Verfassungsfeindlichkeitsbehauptungen ist. Das Parteiprogramm und die öffentlichen Verlautbarungen der Partei werden wird als Ergebnis einer „Vermeidungsstrategie“ dargestellt, die ein wirkliches radikaleres Wesen verberge. Um den Anforderungen eines Verbotsverfahrens zu genügen, wäre eine solche Behauptung aber glaubhaft zu machen. Dabei würde es sehr helfen, wenn die behaupteten Effekte (Raumdominanz, Ausgrenzung, Einschüchterung) wenigstens in dem Maße wirklich einträten, wie dies bei den bunten, gegen die Volkssouveränität agierenden „demokratischen Parteien“ regelmäßig der Fall ist (vgl regelmäßig von diesen betriebene Vertreibung von AfD-Gruppierungen von Versammlungsorten). Hier werden zum Beweis eine Reihe von Fällen aus ländlichen Räumen insbesondere im Osten vorgelegt, bei denen Bürgerwehren und Initiativen gegen Asylbewerberheime bedrohlich auftreten konnten. In dem bekannten Fall von Tröglitz verlor ein Bürgermeister die Lust am Regieren, nachdem Bürger vor seinem Haus demonstriert hatten. Es ist zwar kaum im einzelnen nachzuweisen, dass solche Ergebnisse durch Betreiben der NPD zustande kommen, aber gemäß einer „Vier-Säulen-Strategie“ hat sich die NPD dem auch dem außerparlamentarischen „Kampf um die Straße“ verschrieben. Daher seien ihr auch radikale Aktionen von anderen Gruppen wie „Kameradschaften“, „Freien Netzen“, „Dritten Weg“ und ähnlichen Gruppen eines irgendwie kooperierenden „Netzwerkes“ irgendwie zuzurechnen.

Als Beispiel für besonders radikale Schriften aus dem NPD-Umfeld werden Artikel vom „nationalrevolutionären“ Blog Sache des Volkes und insbesondere ein SdV-Gespräch mit Karl Richter zitiert. Richter behandelt dort die NSDAP und ihren Nationalsozialismus als ein seinerzeit modernes und erfolgreiches politisches Konzept, von dem alle heutigen nationalen Aktivisten kläglich weit entfernt seien, so dass sich jegliche Selbstbezeichnung irgendwelcher Polit-Abenteuerer als „Nationalsozialisten“ verbiete. Ferner beschwichtigt er, dass Mäßigungen der NPD-Parteistrategie durch „Modernisierer“ wie den aktuellen Parteivorsitzenden Frank Franz an der Substanz des aktuellen Parteiprogramms nichts ändere und dass „keiner an die Klagemauer pilgern und die Ostgebiete aufgeben“ werde.   Es werden auch sonst noch allerlei Dokumente zusammengesucht, die in der Gesamtschau auf eine diffuse NS-Affinität des NPD-Umfeldes schließen lassen, aber viel mehr Gewicht als diesen hervorgehobenen Beispiel von Karl Richter kommt ihnen nicht zu.

Den „Rechtsextremismusexperten“, die in der Grauzone arbeiten und von ihr leben, wollten ein Verbot oder zumindest eine klare Verfassungswidrigkeitserklärung, denn wie würden gerne mithilfe dehnbarer Doktrinen dafür sorgen, dass auch Björn Höcke und andere Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, was die leitmediale Ausgrenzung der AfD erleichtern und in ihr eine Demoralisierung und einen Rückzug bürgerlicher Kräfte auslösen könnte. Wenn das BVerfG etwa beschließen sollte, dass in irgendwelchen Räumen erreichte Dominanz oder Bedrohlichkeit gegenüber diskriminierungsgefährdeten Bevölkerungsgruppen ausreiche, um eine Partei vom demokratischen Wettbewerb zu disqualifizieren, könnte sicherlich jedem AfD-Parteiaktivisten, der Demonstrationen mit solchen Potenzial organisiert oder mit ihren Organisatoren Kontakt pflegt, der VS auf den Hals gehetzt werden, und die Straßendominanz bunter Bewegungen könnte weiter abgesichert werden. Das heutige BVerfG-Urteil, welches den Diskursraum einschränkt und die NPD wegen fehlender tatsächlicher Gefährdung (Drauf-Aus-Gehens) für legal erklärt aber in die Grauzone stellt, liefert damit der Buntstasi durchaus Nahrung.
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Mithilfe der rechtlichen Grauzone wurde ein Heer sogenannter Rechtsextremismus-Experten genährt, die sich ständig neue Betätigungsfelder suchen und in letzter Zeit mit einigem Erfolg versucht haben, die Sicherheitsorgane des Staates unter ihre Kontrolle zu bringen. Es ist sogar möglich, dass die NPD als agentendurchsetzte Partei bei der Einschräkung der politischen Freiheit teilweise mit ihnen an einem Strang zieht, um der bunten Unterminierung der FDGO zum Durchbruch zu verhelfen.  Gerade der Inhalt der Klageschrift der bunten Parteien zeigt im Grunde deren eigene bedenklich weite Entfernung von der FDGO hin zu einem volksverleugnenden und demokratiewidrigen pseudohumanitären Gesinnungsstaat.   Die Karlsruher Verfassungsrichter haben sich aber noch einen weiteren Blick auf die FDGO und den zu schützenden demokratischen Wettbwerb bewahrt.  Von Seiten der Menschenrechtler werden sie bedrängt, eine Mauer gegen die Volkssouveränität zu bauen.  Von unserer demokratischen Seite her gesehen sind sie eines der letzten Bollwerke gegen eine demokratiewidrig-linksstaatliche Menschenrechtskultur (s. Ausführungen von Prof. J.L. Harouel),  die sich längst den größten Teil der Gesellschaft und des Staates untertan gemacht hat.

Anhang

  • Die Klageschrift und Einwände des BVerfG gegen ebendiese sind im Netz einsehbar. Wir haben sie uns im Vorfeld angeschaut.
  • In Bayern verschwimmen die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und der von städtisch subventionierten Linksextremisten geführten Buntstasi. In Thüringen hat die Buntstasi den Verfassungsschutz übernommen.
  • stoppt csu, faschistische sammlungsbewegungEiner der vom BVerfG angehörten Gutachter drängt auf ein NPD-Verbot und warnt, dass es nur so gelingen kann, auch die AfD vom VS beobachten zu lassen. Insbesondere Björn Höcke möchte der „Extremismusforscher“ Steffen Kailitz auf die Proskriptionsliste setzen lassen. Ab wann er auch die „faschistische Sammlungsbewegung in der bayrischen Staatskanzlei“ ins Visier nehmen möchte, ist eine Frage politischer Opportunitätsüberlegungen.  Vielleicht ist die CSU so lange sicher, wie sie den Bunten die Hegemonie in außerparlamentarischen Bereichen wie der  Straße überlässt.  Linksgrüne StraßedominiererInnen wie Katharina Schulze warnen aber davor, dass die CSU durch Forderungen wie die nach „Obergrenzen“ wesentlich zum Einreißen der „Brandschutzmauern gegen Rechts“ beitrage.
  • NPD-Parteiprogramm
  • Zahlreiche Leitmedien vermeldeten zunächst, dass die NPD verboten worden sei.   Bald strafbare Fakenews?
  • Stellungnahmen der NPD zum Verbotsverfahren
  • In Berlin gehen gerade wieder Gruppen südländisch aussehender Jugendlicher in der U-Bahn weiterhin einem wiederholt auch in München beobachteten Treppenschubser-Verhalten nach, bei dem es darum geht, eine Person lebensgefährlich zu verletzen und davonzulaufen.   Wir berichteten darüber, dass dieses Verhalten häufig bei Rudeln von Primaten (z.B. Schimpansen) anzutreffen ist, die in benachbartem Territorium Aufregung suchen.  Allerdings setzt es stets voraus, dass man risikolos entkommt.  Das ist dank Videoüberwachung in den U-Bahnen nicht mehr gegeben.
  • https://bayernistfrei.com/2017/01/17/karlsruhe-npd/
  • www.conservo.wordpress.com   17.01.2017

 

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