Der General und das Gastrecht Deutschlands

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Offener Brief von Generalmajor a.D. Schultze-Rhonhof an Kanzlerin Merkel; zitiert von Georg Martin

Das Recht des Gastgebers die Regeln zu bestimmen

Der deutsche Generalmajor a.D. Gerd Schultze-Rhonhof schreibt in seinem offenen Brief an Frau Dr. Merkel:

“Sie haben die Diskussion um die Migrantenaufnahme auf das Begriffspaar „Willkommenskultur“ und „Ausländerfeindlichkeit“ reduziert. Damit wurde erstens eine Auseinandersetzung mit den Ängsten und Sorgen weiter Teil der Bevölkerung unterdrückt und umschifft, und zweitens die Nation gespalten.

Das angemessenere Begriffspaar ist „Gäste“ und „Gastgeber“. Das deutsche Volk als Gastgeber hat den Gästen sehr viel Hilfsbereitschaft entgegengebracht und dabei großen Idealismus bewiesen“.

Schulze-Rhonhof weiter: “Aber Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben nicht beachtet und deutlich gemacht, dass Gastgeber auch Rechte haben.

+ Jeder Gastgeber darf bestimmen, wie viele Gäste er in sein Haus aufnimmt.

+ Jeder Gastgeber das Recht, die Sitten in seinem Haus zu bestimmen.

+ Jeder Gastgeber das Recht, eine auf Dauer angelegte Übernahme seines Hauses durch Gäste zu verhindern.

Die Gäste haben diese Gastgeberrechte zu respektieren und sich im Gastland einzufügen und anzupassen.

Wenn dies durch die einzelnen Gastgeber nicht zu bewirken ist, dann hat dies der Gastgeberstaat für seine Bürger sicherzustellen.

Davon ist unter Ihrer Regierung nichts zu spüren.

Sie ordnen stattdessen an: „Deutschland muss sich ändern“.

Generalmajor a.D. Schultze-Rhonhof bittet, seinen Brief weiterzuverteilen, um auch dieser Stimme Gehör zu verleihen.

Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit langer Zeit Kommentator bei conservo.
www.conservo.wordpress.com   18.01.2017
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