Hat uns Merkel ein weiteres Mal an Erdogan verraten?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Georg Martin *)

Aus dem gerade neu veröffentlichten Buch „Die Getriebenen – Merkel und die Flüchtlingspolitik. Ein Report aus dem Inneren der Macht“ (Siedler-Verlag) des “Welt“-Journalisten Robin Alexander ergibt sich, dass Bundeskanzlerin Merkel und der niederländische Ministerpräsident Rutte, der seinerzeit EU-Ratsvorsitzender war, mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu am 6. März 2016 eine geheime Vereinbarung in der Vertretung der Türkei in der Nähe von Brüssel getroffen haben.

Danach haben Merkel und Rutte hinter dem Rücken der Regierungen aller EU-Staaten bei Verhandlungen über das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei die Aufnahme von 150.000-250.000 Syrern jährlich zugesagt.

Der Journalist führt dazu in seinem Buch aus: „Der von Merkel, Rutte und Davutoglu gemeinsam vereinbarte Plan wurde den übrigen EU-Ratsmitgliedern einen Tag später als überraschender Vorschlag der Türkei präsentiert. Daraufhin stimmten die Staats-und Regierungschefs dann im Abschlussdokument des Brüsseler Gipfels einer “freiwilligen Aufnahme aus humanitären Gründen“ zu.

Die konkrete Zahl von 150.000-250.000 Syrern wurde den übrigen Europäern von Merkel, Rutte und Davutoglu jedoch nicht genannt.

Die drei Regierungschefs hatten sich jedoch „per Gentlemen Agreement“ auf diese Zahlen verständigt. Das bestätigten mehrere Personen, die in diese Verhandlungen einbezogen waren. Damals planten Merkel und Rutte, später weitere EU-Länder von der freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei zu überzeugen. Auf diese „Koalition der Willigen“ sollte das Kontingent von jährlich 150.000-250.000 Flüchtlinge verteilt werden.

Aber schon damals war klar, dass andere Länder freiwillig kaum nennenswerte Kontingente aufnehmen würden, dass diese sogenannte „Koalition der Willigen“ ein unrealistisches Hirngespinst Merkels war. Dass im Endeffekt Deutschland das Hauptkontingent dieser 150.000 – 250.000 Syrer jährlich aufnehmen würde.

Und so kommen zur Zeit denn auch monatlich schon wieder 15.000 bis 16.000 Asylanten nach Deutschland, in den Medien berichtet wird darüber natürlich auf Weisung der Regierung Merkel nicht mehr. Die Bevölkerung wird von dieser Regierung weiterhin systematisch getäuscht.

Vor dem Hintergrund dieser Geheimabsprachen Merkels im März 2016 mit dem undemokratischen Regime Erdogan wird nun auch klar, warum sich Deutschland aktuell so schwer mit der Verweigerung von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland tut.

Hatte das Bundesverfassungsgericht doch erst letzte Woche klargestellt, dass die Bundesregierung jederzeit berechtigt ist, Erdogan politische Wahl- und Agitationsreisen nach Deutschland zu stoppen. Von dieser juristischen Handhabe wird die Regierung Merkel jedoch vor dem Hintergrund dieser weiteren Flüchtlingsvereinbarung mit der Türkei keine Konsequenzen ziehen können.

Ein weiteres Mal hat sich Merkel in unverantwortlicher Art und Weise vollständig in die Hände des unberechenbaren Despoten vom Bosporus begeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Einzel-Klage gegen die Wahlkampfauftritte der Türken sein ablehnendes Urteil wie folgt begründet:

„Zwar haben Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassung wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt (Anmerkung: Also in die Hände von Außenminister Gabriel). Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können Sie sich nicht auf Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen. Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen.“

Wenn sich jedoch die deutsche Bundesregierung unter Merkel in der unverantwortlichen Art und Weise abhängig macht von der undemokratischen Regierung Erdogan, wie in diesem Geheimabkommen von März 2016 schon wieder geschehen, dann darf es nicht mehr verwundern, wenn die Regierung Merkel gegenüber der immer aggressiver auftretenden islamistisch-türkischen Regierung kuscht und kriecht.

Einmal mehr hat Merkel damit gezeigt, dass sie nicht mehr die vitalen Interessen Deutschlands und die des deutschen Volkes vertritt, sondern nur noch ihre eigene selbstgerechte Politik der Beliebigkeit. Merkel hat Deutschland und dem deutschen Volke einen unermesslichen Schaden zugefügt und die Öffentlichkeit sowie das deutsche Parlament schamlos hintergangen.

Merkel darf man vor solchen Geschehnissen unmöglich ein drittes Mal die Regierungsverantwortung als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland übertragen. Egal, wie die Alternativen aussehen könnten. Die CDU/CSU hat einen riesengroßen politischen Fehler begangen, als sie Merkel zum dritten Mal als Kanzlerkandidatin kürten.

Spätestens nach einer verlorenen Landtagswahl in NRW im Mai muss Merkel als Kanzelkandidatin der Union ausgetauscht werden. – Merkel muss weg!

Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit langer Zeit Kommentator bei conservo.
www.conservo.wordpress.com   14.03.2017
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