Angebliche islamische „Ärztin“ (Pflegerin) scheitert vor Arbeitsgericht

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Beispiel einer unverschämten Anmaßung

Eine Muslima hatte sich geweigert, in ihrem Job als Pflegehelferin Männer zu waschen. Als Begründung für ihre Weigerung gab sie an, ihr Glaube (Islam) erlaube nicht, Männer von ihr waschen zu lassen. Deshalb war ihr noch in der Probezeit gekündigt worden; denn das Waschen von weiblichen und männlichen Pflegebedürftigen ist eine der Kernaufgaben in diesem Bereich.

Die uneinsichtige Muslima zog vor das Arbeitsgericht Mannheim und klagte gegen ihre Kündigung. Nicht nur das, einmal vor Gericht, holte sie ganz weit aus und erzählte die „Geschichte vom Pferd“, äh Arzt bzw. Ärztin:

Sie habe in ihrer Heimat – wohlgemerkt Litauen – Medizin studiert, aber ihre Zeugnisse seien hier nicht anerkannt worden. Und zugleich forderte sie, ihr Arbeitgeber hätte „Rücksicht auf ihre Glaubensbefindlichkeiten“ nehmen müssen.

Entgegen der sonst bei unserer Justiz bereits weit verbreiteten willkommenskulturverdorbenen Praxis, diesen „armen Menschen“ entgegenzukommen und zu helfen, kam die „Medizinerin in Mannheim an die Richtige:

Die Richterin sah das anders und erklärte: “Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden.” Hier müsse sie sich an die Spielregeln halten. Da die Klage auch zu spät eingebracht worden war, wurde sie auch deshalb abgewiesen.

Soweit die unendlich traurige Geschichte einer (eingebildeten) „Ärztin“. Der gesamte Vorgang fordert ein paar Klarstellungen heraus:

1.) Sämtliche Hochschulabschlüsse innerhalb der EU werden gegenseitig anerkannt. Das gilt natürlich auch für die medizinischen Berufe. Vermutlich hat unsere liebe Muslima ein kleines Problem: Sie hat vielleicht Medizin studiert, dürfte aber keinen Abschluß erreicht haben. Und somit wäre sie auch keine Ärztin.

Da Litauen zur EU gehört, kann man z.B. in Vilnius Medizin studieren und sich die dort erlangten Kurse und Abschlüsse hier in Deutschland anerkennen lassen. Wenn diese Muslima sagt, sie habe Medizin studiert, dann ist das zunächst eine reine Behauptung; denn beweisen konnte sie es offensichtlich nicht.

Die Wahrheit dürfte eher aus der folgenden Information hervorgehen, die ich allerdings nicht auf Authentizität prüfen konnte: Sie sei weder Ärztin noch examinierte Pflegekraft, sondern lediglich als Pflege- und Haushaltshelferin eingestellt worden.

2.) Ihr Verhalten ist auch deswegen ungewöhnlich, weil sie nicht aus einem typisch islamischen Land kommt, sondern aus Litauen. Dort sieht die Situation ganz anders aus:

Der Großteil der Litauer (80 %) ist römisch-katholisch und gehört der Katholischen Kirche in Litauen an, etwa 4,1 % sind russisch-orthodox.

Etwa 1,9 % gehören zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Litauen und 0,2 % (7.000 Mitglieder) gehören zur Evangelisch-Reformierten Kirche in Litauen.

Laut einer Umfrage vom Oktober 2008 bezeichnen sich gut zwei Drittel der befragten Katholiken als den Glauben praktizierend. 10 % aller Befragten sahen sich als nicht gläubig. (Nebenbemerkung: In Deutschland ist es genau umgekehrt.)

Es leben ca. 21.000 (0,6 %) Muslime in Litauen sowie ca. 3.000 Zeugen Jehovas. Und rund 4.000 Litauer bekennen sich zur neuheidnischen Romuva-Bewegung, die offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Litauen#Religion).

Die Klägerin hätte vermutlich in ihrem „Heimatland“ kaum Aussicht auf Erfüllung ihrer Forderung, die sie hier in Deutschland aber einklagen zu können hoffte.

Und ob sie in einem Land, in dem die Moslems gerade mal 0,6 Prozent der Bevölkerung ausmachen, eine abgerundete (Männer und Frauen erfassende) medizinische bzw. pflegerische Ausbildung hätte absolvieren können, steht in den Sternen.

3.) Und letztlich: Es dürfte eigentlich zum Standardwissen eines jeden Arbeitnehmers gehören, wonach in der Probezeit jedem gekündigt werden kann, u. zw. ohne dies begründen zu müssen. Niemand hätte eine Chance vor dem Arbeitsgericht, bei einer Entlassung während der Probezeit auf Wiedereinstellung zu klagen. Schon von daher war eine Anfechtung der Kündigung dieser Muslima während der Probezeit absolut sinnlos. Das hätte ihr eigentlich ihr Rechtsberater sagen müssen. Na ja, „ohne Schuß kein Jus…“. Und im Übrigen trägt die Kosten ja die Staatskasse…

www.conservo.wordpress.com   25.03.2017
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