EU-Generalanwältin: Merkels Grenzöffnung war rechtens

(www.conservo.wordpress.com)

Von Floydmasika *)

Von wegen “Merkels Rechtsbruch”. Die so argumentieren, übersehen das EU-Recht, das Nichtzurückweisungsprinzip und die vielen Weichenstellungen seit 1967, die auf normativen Individualismus, Entnationalisierung und Selbstzerstörung Europas hinauslaufen. Menschenrechtspapst und Hobbyjurist Heribert Prantl triumphiert.

“Nach Meinung von Eleanor Sharpston liegt Seehofer juristisch falsch, sein Gutachter, der frühere Verfassungsrichter di Fabio, auch. Die Britin ist nun nicht irgendwer, sie ist nicht irgendeine Juristin, sie ist die zuständige europäische Generalanwältin. Die Aufnahme der Flüchtlinge im Spätsommer war, so ihr Plädoyer, eindeutig rechtens.”

Der Europäische Gerichtshof ist nicht an die Bewertung seiner Generalanwälte gebunden; er folgt dieser Bewertung aber sehr häufig. Wenn er dies in diesem Fall tut, erhält die Flüchtlingspolitik Angela Merkels vom Spätsommer den höchstrichterlichen Segen. Sie erhält einen Stempel auf dem steht: Die Grenzöffnung und die Aufnahme derschutzsuchenden Flüchtlinge entspricht der Herrschaft des Rechts.

Prantl meint ferner, der EUGH werde eine Rechtsauslegung liefern, die im Falle der Überlastung Italiens, wie sie sich jetzt abzeichne, die Dublin-Verordnung durchbrechen und andere Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehmen werde.

Im EU-Recht hat das Nichtzurückweisungsprinzip einen überragenden Stellenwert. Das Interesse der Nationalstaaten an Fortbestand hat hingegen bestenfalls einen geringen Stellenwert. Di Fabio bemüht sehr grundsätzliche Argumente, die dem Asylrecht Grenzen zu setzen versuchen, aber beim EUGH kaum verfangen können:

„Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen.

Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt. … Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“

Wie sollte der Motor der Europäischen Integration, als der der EUGH sich versteht, solchen Argumenten zustimmen? Sie würden bedeuten, dass der Übertragung von Souveränität von Deutschland auf höhere Ebenen Grenzen gesetzt wären. Es gibt aber kaum einen stärkeren Motor der Integration als die Flüchtlingsrevolution, die diese Mitgliedsstaaten durchschüttelt.

Deshalb schließt der Europäist und Menschenrechtspapst Heribert Prantl mit einer hoffnungsvollen Note:

Wenn Europa Glück hat, setzen die Richter in Luxemburg in der kommenden Woche diesem System der Unverantwortlichkeit ein Ende. Deshalb widme ich diesem Thema den ganzen Newsletter. Wenn Europa Glück hat, legen die Richter in Europa den Grundstein für eine solidarische Flüchtlingspolitik.

Ohne Austritt aus EU, EMRK und GFK ist nichts zu wollen, liebe rechtstreue Rechtspopulisten! Wer einfach nur auf der Seite des Rechts stehen und “Merkel muss weg” rufen will, schliddert im Grunde genommen schon Merkel auf ihrer und unserer abschüssigen Spur hinterher. Ausgerechnet den “Motor der Integration” anzurufen, damit er anhand von Merkels Innvoation das EU-Recht weiterentwickelt, war vielleicht doch keine gute Idee, lieber Horst Seehofer! Wir haben es hier nicht vorrangig mit juristischen sondern mit politischen Fragen zu tun. Die Verlagerung politischer Fragen auf das Europarecht ist nicht die Lösung sondern das Problem. Heribert Prantl, Georg Restle und der durchschnittliche Grüfri von Heute sind nicht Linksextremisten sondern skrupellose Anhänger von Recht und Ordnung. Zwar läuft ihr System auf großangelegte Unordnung hinaus, aber sie wollen, dass alles in rechtsstaatlich und menschenrechtlich korrektem Geiste in das globalhumanitäre Staatsscheitern schliddert.

Generalanwältin Sharpston verärgert gerade viele Briten weil sie darauf besteht, dass der EUGH es sei, der über die Bedingungen des BREXIT entscheidet. Wer die Person skandalisieren will, könnte in diesem Video fündig werden. Interessanter wäre es allerdings, die Argumentation ihrer asylrechtlichen Plädoyers unter die Lupe zu nehmen.

*) Quelle: https://bayernistfrei.com/2017/07/24/sharpston/

www.conservo.wordpress.com   24.07.2017
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