Wieder Maas: Erbärmlicher Musterfeststellungsklage-Entwurf

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

CDU/CSU: Entwurf des Ministeriums zur Musterfeststellungs- klage erneut mangelhaft

Die Unionsfraktion wies darauf hin, daß Eckpunkte der Union für eine Musterfeststellungsklage bereits seit 2016 vorliegen. Schon der erste Entwurf aus dem Hause Maas war so kläglich, so daß Bundesjustizminister Maas „nachlegen“ mußte. Er stellt seinen Entwurf nun so dar, als habe er den Stein der Weisen entdeckt. Doch er verkauft wieder ´mal heiße Luft. Offensichtlich ist er noch immer nicht aus seiner JUSO-Zeit herausgewachsen, in der die jungen Sozis Pläne, Ideen und Meinungen zu nahezu allen Problemen der Welt veröffentlichen, die zwar aus heißem Herzen, nicht aber aus klarem (Sach-)Verstand kommen.

Dazu gehört, daß sein Entwurf keinen Neuigkeitswert besitzt: Verbraucherverbände haben schon seit 2002 mit der Einziehungsklage nach § 79 Abs. 2 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit, Ansprüche von Verbrauchern gerichtlich geltend zu machen. Und die betroffenen Verbraucher davon profitieren zu lassen, wenn sie ihre Ansprüche zu einem Klageregister angemeldet haben.

Die Idee, Verbraucherverbänden das Recht einzuräumen, mit einer sog. Musterfeststellungklage Umstände feststellen zu lassen, die für eine Vielzahl von Verbrauchern bedeutsam sind, ist alt und hat einen langen Bart. Die Frischrasur, die Maas jetzt der alten Idee verordnet zu haben klaubt, läßt mehr Bartstoppeln übrig, als vorher da waren.Zudem auch nicht neu ist die Maas-Idee bez. der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs. Hier läßt der Entwurf deutliche Anleihen beim Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und insbesondere beim Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erkennen. Anders als diese Sonderregelungen sollen die Bestimmungen über die Musterfeststellungsklage aber in die ZPO integriert werden.

Die Musterfeststellungsklage bleibt aber auf Feststellungsziele beschränkt; Elemente einer Leistungsklage, wie sie noch die Verbraucherschutzministerkonferenz im April dieses Jahres gefordert hatte, fehlen.

Fazit: Wieder ´mal ein stümperhafter Entwurf aus dem Hause Maas! Auf den Widerstand der Union gegen diesen neuen Entwurfs reagierte Maas wie immer beleidigt:

Das Bundesjustizministerium hat der Unionsfraktion am Montag, 31.7., vorgeworfen, die Musterfeststellungsklage zu blockieren. (http://www.presseportal.de/pm/7846/3698587)

Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

“Bundesjustizminister Maas verdreht in der Diskussion um die Einführung von Musterfeststellungsklagen für Verbraucher die Tatsachen. Der Minister hat schon vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich völlig unzulänglich ist. Diesem Entwurf entspricht der von ihm am Freitag veröffentlichte sogenannte Diskussionsentwurf, der aber für Verbraucher auch in Fällen wie der Dieselaffäre keine Rechtssicherheit bringen würde. Dies haben wir dem Minister immer wieder gesagt, ohne dass er Taten folgen ließ. Minister Maas legt lediglich wieder einmal Aktionismus an den Tag.

Die Entwürfe seines Hauses sehen vor, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern. Entsprechende Klagen könnten gar nicht erhoben werden.

Eine Musterfeststellungsklage kann Geld, Zeit und Nerven für alle Beteiligten sparen. Darum hat die Unions-Bundestagsfraktion bereits im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert. Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen.

Die Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Entwurf des Justizministers im Einzelnen:

– Aus unserer Sicht muss die Gefahr ausgeschlossen sein, dass      ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem      EU-Ausland, die als “Strohmänner” fungieren, bei uns klagen      können. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht.

– Laut Entwurf geht der Minister selbst davon aus, dass ein      Musterverfahren erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes      möglich sein wird, weil in dieser Zeit zunächst das

Klageverzeichnis aufgebaut werden müsste. Es ist deshalb unredlich so zu tun, als könnten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Streitfragen in Zusammenhang mit Abgasproblemen gelöst werden. Wenn der Minister das Projekt Musterfeststellungsklage fördern will, sollte er bereits jetzt mit den Vorbereitungen für ein Klageverzeichnis anfangen.

– Der Maas-Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, wenn es zum      Vergleich der Geschädigten kommt. Daher ist zu befürchten, dass      verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern. Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche Gerichtsentscheidung fällt.

Nach unserer Vorstellung ist eine schnelle gerichtliche Klärung für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich für wenige. Wer im Klageverzeichnis eingetragen ist, dem Vergleich aber nicht beitritt, muss deshalb den Prozess fortsetzen können. Auch über ein Beschleunigungsgebot bei Gericht wäre nachzudenken, wenn durch die Musterentscheidung viele Ansprüche geklärt werden können.

– Vorschläge aus dem Hause Maas vermitteln leider immer den      Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein –      auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.

– Außerdem brauchen wir eine Lösung zur Durchsetzung von      Verbraucheransprüchen bei kleinen Streuschäden, bei denen kein      Verbraucherverband zur Klage bereit ist. Dabei geht es auch um den “Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch”, den unseriöse Anbieter gezielt einkalkulieren. Dieses Problem ignoriert der “Diskussionsentwurf” völlig.

Es ist unredlich, wenn der Minister so tut, als hätten einzelne Betroffene ohne ein Musterfeststellungsverfahren keinen ausreichenden Rechtsschutz. Selbstverständlich besteht wie bisher die Möglichkeit zur individuellen Klage, die auch zum Beispiel von einem Verbraucherverband unterstützt werden kann. Bedürftige Kläger können bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten.”

www.conservo.wordpress.com   2.8.2017
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