EU-Masochismus überwindet jeden Zaun

(www.conservo.wordpress..com)

Von floydmasika *)

Ungarn schützt seine Grenzen mit einem unüberwindlichen Zaun gegen ungeregelten Migrantenansturm. Aber die Hardware war noch nie das Hauptproblem. Auf dem Mittelmeer ist die Zurückweisung solcher Anstürme noch einfacher als zu Land. Jahrzehntelang praktizierte Italien eine „australische No-Way-Politik“, aber die Straßburger Richter verboten dies 2012, nachdem das UNHCR und die Menschenrechtler des Europarats unermüdlich gegen Italien agitiert hatten.

Völker und Staaten stehen und fallen mit dem Recht, Einwanderungswillige zurückzuweisen. Dieses Recht wurde bereits 1967, durch Verallgemeinerung des Nichtzurückweisungsprinzips in Art 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, in gefährlicher Weise ausgehöhlt. Doch bis 2012 konnte Italien wegen fehlenden Landkontaktes zu Libyen den hochexplosiven Art 33 GFK (Nichtzurückweisungsprinzip) umschiffen. Erst 2012 zog der EGMR die Schlinge zu. Wenige Jahre zuvor hatte sich die EU das Nichtzurückweisungsprinzip in ihre Statuten (Grundrechtscharta) geschrieben und aus der GFK damit eine Genozidale Flüchtlingskonvention gemacht, die den Großraum Europa einheitlich bedroht.

Um das UNHCR und den Europarat herum ist ein humanitäres Schlepperbiotop entstanden, das die Schlinge mal hier und mal dort zuzieht oder lockert, um planmäßige Umsiedlung („resettlement“) von Afrikas Flüchtlingslagern nach Norden durchzusetzen. Aus der Sicht des EU-Projektes ist das keine bedrohliche Entwicklung.

Asselborn: „EU ist nicht masochistisch“

Laut EU-Logik ist Masochist, wer sich nicht gerne vergewaltigen lässt. „Es kann nicht in Frage kommen, dass die EU Orbáns Zaun zahlt. Die Europäische Union hat viele Fehler, aber sie ist ganz sicher nicht masochistisch“, erklärt der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn. Die EU-Kommission prüft jedoch Orbáns Vorschlag. Sie will gerne ein System der „Solidarität“ aufbauen. Dazu gehört der kontrollierte Einlass für Alle. Ihm stehen umzäunte Grenzen keinesfalls im Weg. Brüssel und Budapest sind nicht so weit auseinander, wie viele denken. Am Mittwoch kommt das Urteil vom EUGH aus Luxemburg.

„Schutz der Außengrenzen“ bedeutet „Einlass für Alle“

Bisher deutet alles darauf hin, dass der Beschluss des EU-Rats, „Flüchtlinge“ über Europa zu verteilen, nach EU-Recht gültig war. Es können zwar Zweifel daran bestehen, ob der EU-Rat solche Beschlüsse nicht einstimmig fassen muss, aber der EUGH neigt dazu, sich als „Motor der Integration“ zu verstehen und die EU-Institutionen zu stärken. Ein Gutachter des EUGH hält den Beschluss für rechtmäßig. Der Beschluss kam gegen den Willen der meisten osteuropäischen Staaten zustande, weil Polens damalige Ministerpräsidentin Ewa Kopacz aus der gemeinsamen Linie ausscherte und für die Umverteilung stimmte, wofür sie bei der anschließenden Wahl abgestraft wurde. Da Ungarn und die Slowakei den EUGH angerufen haben, werden sie sich wohl auch im Falle einer Niederlage dem EUGH unterwerfen.

Todesurteilurteil Ilias & Ahmed gegen Ungarn steht

In ähnlichem Sinne hat der Straßburger EGMR Ungarn im März 2017 wegen seiner Transitzone verurteilt und ihre Durchlöcherung befohlen. Ungarns Regierung schimpft zwar, aber sie ist in Berufung gegangen und erkennt implizit die Straßburger Hoheit über ihre Grenzen an. Genau so lief es auch für Italien als Berlusconi und Lega-Nord-Innenminister Maroni in Straßburg 2012 gegen den einstimmigen Konsens aller 12 Richter der Großen Kammer und gegen den politischen Willen der gesamten Menschenrechtlerwelt und des UNHCR endgültig verloren und das Todesurteil Hirsi & Jamaa gegen Italien daraufhin anstandslos exekutierten, wie auch Ungarn sein Todesurteil Ilias & Ahmed gegen Ungarn anstandslos exekutieren dürfte, hinter dem die gleichen menschenrechtspolitischen Akteure ebenso einhellig stehen.

Ungarns Grenzinfrastruktur wird somit für einen geregelten „Einlass für Alle“ mit anschließender Einwanderung in den Humanitärstaat sorgen, wie es das EU-HumanitärUNrecht vorschreibt. Somit wird das Land in kurzer Zeit völlig überrannt, da die auf Mitteleuropa zielenden Humanitärmigranten dort bleiben und sich immer weiter festsetzen werden. Da Orbán allenfalls nach dem Urteil einen Ausstieg aus der EU vorantreiben könnte, hätte er dann deutlich schlechtere Karten als davor. Die Kommission könnte dann zum Trost und zur Gesichtswahrung etwas Geld für den Zaun abdrücken und den Zustrom hin und wieder mal je nach politischem Bedarf etwas drosseln, wie derzeit mit Italien geschieht. Hardware war noch nie das Problem.

Lustvoller Untergang naht

Laokoon und Söhne warnten mit Kassandra die Trojaner vor dem nahen Unheil, aber das Volk wollte nichts davon wissen und die Schlangen fraßen sie

Das Todesurteil gegen Ungarn ist wie gegen Italien längst geschrieben, aber die Medien, das Volk und die Politiker verdrängen es so erfolgreich wie die Trojaner Kassandras Warnungen verdrängten. Strafgefangene pflegen auch zu glauben, dass sie der Exekution irgendwie entgehen werden. Niemand mag sich gerne als Objekt und Gegner des Rechtssystems verstehen. Jeder will sich lieber als Saubermann, Retter der Witwen und Waisen und Vertreter des Rechts verstehen.

Aber im Grunde wurde Europa bereits 1967 zum Tode verurteilt, und Straßburg hat dies nur immer konkreter präzisiert. Seit 1967 hat sich kaum jemand ernsthaft mit der Rechtslage beschäftigt. Stattdessen wurde Europas politische Kultur durch Verdrängungsmechanismen verbogen. So kam es zum „seltsamen Tod Europas“. Vor den „Menschenrechten“ kuschen alle, egal ob Berlusconi, AfD oder Orbán. Menschenrechte erlauben, wie es der französische Romanschriftsteller Jean Raspail 1973 in „Das Heerlager der Heiligen“ kommen sah, einen unwiderstehlich lustvollen Untergang.

* (Quelle: https://bayernistfrei.com/2017/09/02/masochismus/)
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