Kirche: „Heiße“ Sex-Tipps vom Erzbischof – Abtreibung inklusive

(www.conservo.wordpress.com)

Von „J. V.“, Civitas Institut *)

Beim Internetauftritt des katholischen Erzbistums Berlin ist schon vor längerer Zeit eine Seite mit dem Titel „Praxistipps für den Einsatz von Methoden in der sexualpädagogischen Arbeit mit Jugendgruppen“ (ja, das steht da so!) aufgetaucht, auf die wir erst jetzt gestoßen sind. Natürlich müssen, das vermutet man ja sowieso, „Tabus“ aufgebrochen werden, ebenso wie „Vorurteile“ und „Stereotypen“, und die „Praxistipps“ lassen nichts, aber auch gar nichts aus, um sich voll auf der Höhe der verqueren Gender- und LGBTIQ-Ideologie zu zeigen. Dass die „offizielle“ Lehre der Kirche und jeglicher bisher noch ansatzweise verbliebene Anstand auf der Strecke bleiben, ist klar.

Die „Praxistipps“ antworten z.B. auf die Frage „Ab wann ist es normal, Sex zu haben?“ – Und die Antwort ist anscheinend gar nicht so einfach… Zugleich wird angeregt, auch eingehendere Fragen zu Sexualtechniken und Praktiken zu stellen und zu besprechen. Darauf wollen und können wir hier nicht eingehen, der geneigte Leser kann sich auf der entsprechenden Seite selbst ein Bild machen.

Das Erzbistum geht dann verschiedene Szenarien, “Situation” genannt, an:In Situation 2 geht es um einen 22jährigen Mann, der mit einem 15jährigen Mädchen (sie heißt „Elif“) schlafen will. Ist das möglich? Das katholische Erzbistum Berlin antwortet: „Grundsätzlich dürfen volljährige Personen mit minderjährigen Personen schlafen, sofern es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen/Geschlechtsverkehr handelt. Schwierig wird es jedoch immer dann, wenn sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr erzwungen werden.“

Situation 5: „Laura (15) möchte gerne mit ihrem Freund schlafen und denkt über die verschiedenen Verhütungsmittel nach.“ Sie befürchtet jedoch, dass ihre Eltern etwas merken. Die katholische Erzdiözese Berlin erklärt, dass Lauras Arzt, weil sie ja jünger als 16 Jahre ist, ihre Eltern informieren könnte, dass sie Verhütungsmittel möchte. Laura kann aber versuchen, den Arzt oder die Ärztin davon zu überzeugen, dass sie reif genug bist (sic!), um diese Entscheidung zu treffen.“ Die Erzdiözese fügt hinzu: „Für unter 14-Jährige wird es schwierig sein, ein Rezept für Verhütungsmittel zu bekommen, da Geschlechtsverkehr für unter 14-Jährige laut Gesetz ja verboten ist.“ Das ist aber, so das Erzbistum, kein größeres Problem: „Grundsätzlich können Jugendliche frei verkäufliche Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome und ein Diaphragma in jeder Apotheke kaufen. Wenn es dir unangenehm ist, in einer Apotheke danach zu fragen, kannst man (sic!) Kondome auch anonym in einer Drogerie kaufen.“ – Daß dieser Ratschlag gesetzwidrig ist, stellt keinen größeren Störfaktor dar… warum soll man sich an Gesetze halten, wenn es sowieso auch sonst keiner tut. In Berlin. Und überhaupt.

Situation 6: „Milena (15) ist ungewollt schwanger geworden.“ Nach einigen Erwägungen erklärt das katholische Erzbistum Berlin: „Auch Mädchen unter 18 Jahren haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen straffrei abbrechen zu können.“ – „In der Beratung können auch der Vater des erwarteten Kindes oder auch ihre Eltern anwesend sein, wenn sie das möchte. Egal wie sich Milena entscheidet: Sie kann sich beraten lassen und hat das Recht auf psychologische Unterstützung.“

In anderen „Situationen“ wird über lesbische Beziehungen (mit einer Minderjährigen) gesprochen, oder über ein homosexuelles Paar von 18 und 16 Jahren, die „heiraten“ wollen, vom Erzbistum aber aufgeklärt werden, dass das erst geht, wenn beide volljährig sind.

Es soll einen Protest von Katholiken gegen die Situation 6 gegeben haben (und nur gegen diese!), man war der Ansicht, dass hier offen für die Abtreibung Propaganda gemacht werde – woraufhin das Erzbistum einen Abschnitt am Schluss hinzufügte, in dem es heißt: „Es ist schwierig die rechtliche Aufklärung völlig losgelöst von moralischen Fragen zu führen. Gerad im kirchlichen Kontext bietet es sich an das Thema „Schutz des Lebens“ in der weiteren pädagogischen Arbeit zu thematisieren.“

Das stellt klar, so S.E. Erzbischof Heiner Koch, dass die christlichen Werte zusammen mit den „Ratschlägen“ vermittelt werden sollen. Und, man stelle sich vor, um uns starren Pelagianern mit unserer verknöcherten Lehre aus einer vergangenen Zeit ein wenig entgegenzukommen, hat man auch noch hinzugefügt: „Niemand darf ein Mädchen zwingen oder unter Druck setzen eine Schwangerschaft abzubrechen.“

Toll.

Wir haben zunächst an ein fake geglaubt – das Ganze kann aber immer noch nachgelesen werden, und zwar hier. Natürlich haben wir die entsprechenden Seiten auch in unserem Archiv gesichert. Dazu gehört auch ein Grußwort von S.E. Erzbischof Dr. Heiner Koch.

Ach – gäbe es doch „noch Richter in Berlin“… Aber das ist nun über 200 Jahre her, und schon damals war dieser Satz Legende.

JV (https://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2643:heisse-tips-vom-erzbischof&catid=1:neuestes&Itemid=33)

P.S.: Wer das Ganze bezahlt? Na: Sie! Mit Ihrer Kirchensteuer! Deshalb an dieser Stelle nochmals unsere Frage: “Ist es erlaubt, dem Bischof Steuern zu zahlen?”

www.conservo.wordpress.com 10.11.2017
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