Abtreibungswerbung durch das Bistum Limburg unterbinden!

(www.conservo.wordpress.com)

Von Klaus Hildebrandt *)

Exzellenz,

ich muss nichts hinzuzufügen, was nicht schon dem Petitionstext zu entnehmen wäre (s.u.). Sie verstoßen mit Ihrer Werbung für Abtreibung nicht nur gegen §219a StGB, sondern gegen die Lehre der Katholischen Kirche, die sich am einfachen Gebot der Menschlichkeit orientiert. Vielmehr setzen Sie sich durch Ihren Vorstoß in Szene und erweisen dem Zeitgeist die Ehre. Wir werden sehen, ob die gegen Sie ermittelnde Staatsanwaltschaft Frankfurt in Ihrem tatsächlich besonderen Falle durch die Verhängung der Höchststrafe von 2 Jahren Gefängnis (ohne Bewährung) ein Exempel statuiert. Sie ignorieren das unveräußerliche Recht auf Leben des Kindes. Wenn Sie mögen, dann lesen Sie das Urteil des EuGH in der Sache “Annen v. Germany” (application no 3690/10) aus dem Jahre 2015, wo es um eine vergleichsweise Kleinigkeit ging (s. Anlage).

Vergessen wir mal den lieben Gott und fragen uns nur als Mensch, ob die vorgeburtliche Tötung von Kindern der juristisch zu hinterfragenden Verhältnismäßigkeit gegenüber dem “Selbstbestimmungsrecht junger Mädchen” standhalten kann, denn auch Mädchen, wenn sie richtig erzogen werden, können sich insbesondere mit Blick auf ihr unreifes Alter doch sexuellen Kontakten enthalten.  Wie weitreichend Ihr Weltbild ist, zeigt sich schon an der aktuellen “Flüchtlingskrise”, die unser Land und ganz Europa in Unordnung zu stürzen droht und nach genauem Hinschauen alleine auf der Tatsache des langjährigen Bevölkerungssschwunds beruht. Betrachten Sie die Geburt eines Kindes als gesellschaftliche Bedrohung oder als etwas Schützenswertes, wie es das Grundgesetz ja fordert (Ehe und Familie)? Vielleicht verstehen Sie mich besser, wenn ich Ihnen sage, dass jedes abgetriebene Kind später auch keine katholische Kirchensteuer zahlen wird.

Das öffentliche Interesse an Ihrem Vorstoß ist groß und wir werden den Ausgang beobachten. Diese Diskussion muss offen geführt werden, denn es wird immer schlimmer.

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt *)

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Strafgesetzbuch

§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

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An: hildebrandt.klaus@web.de
Betreff: Abtreibungswerbung durch das Bistum Limburg unterbinden!

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Abtreibungswerbung durch das Bistum Limburg unterbinden! 

 

Grüß Gott und guten Tag Klaus,

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass das Erzbistum Berlin schwangeren Jugendlichen Tipps für eine Abtreibung gibt. Nach einem öffentlichen Proteststurm ruderte das Erzbistum – zumindest vorgeblich – zwar zurück, jedoch handelte es sich dabei offensichtlich keineswegs um einen Einzelfall. Recherchen belegen nämlich, dass das Bistum Limburg unter Bischof Georg Bätzing sogar noch einen Schritt weiter geht und gezielt Werbung für Abtreibung macht.

Auf der Internetpräsenz des Katholischen Bezirksbüros Hochtaunus, das zum Bistum Limburg gehört, findet sich eine Broschüre „Kontaktadressen für Menschen in Notsituationen“, in der der Caritasverband Hochtaunus seine „Hilfen und Angebote“ bewirbt. Dazu gehören laut der Broschüre (Seite 23): „Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung“ sowie „§219 Beratung mit Ausstellen des Beratungsscheins, der für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist“. Diese Formulierung animiert schwangere Mütter ausdrücklich, sich einen Beratungsschein zu besorgen, um ihr ungeborenes Kind straffrei töten zu können. Zwar geht aus dem Papier nicht eindeutig hervor, ob die Caritas die Beratungsscheine selber ausstellt oder für deren Ausstellung lediglich an die ebenfalls angeführte Diakonie verweist; Herausgeber der Broschüre ist aber in jedem Fall das Bistum Limburg.

https://www.patriotpetition.org/2017/11/18/abtreibungswerbung-durch-das-bistum-limburg-unterbinden/

Diese Broschüre ist in zweierlei Hinsicht ein Skandal. Zum einen darf die Caritas nach geltendem Kirchenrecht gar keine Beratungsscheine ausstellen, zum anderen stellt in Deutschland die sogenannte „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ eine Straftat gemäß § 219a Absatz 1 Strafgesetzbuch dar: „Wer öffentlich, (…) durch Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aufgrund dessen beschäftigt sich mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit einer Strafanzeige gegen Bischof Dr. Georg Bätzing von Limburg, die Gerhard Woitzik (Bundesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei) gestellt hat.

https://www.patriotpetition.org/2017/11/18/abtreibungswerbung-durch-das-bistum-limburg-unterbinden/

Der Fall ist auch deswegen so brisant, weil die Abtreibungslobby seit Jahren die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch und dies nun durch eine neue Bundesregierung in greifbare Nähe rückt. Auf juristischer Ebene streitet beispielsweise die Abtreiberin Kristina Hänel für die Legalisierung von Abtreibungswerbung. Unterstützt das Bistum Limburg mit seiner Broschüre eventuell gezielt diese Bestrebungen?

Um das herauszufinden wenden wir uns mit anbei stehender Petition an Bischof Dr. Georg Bätzing von Limburg und fordern ihn auf, die Broschüre „Kontaktadressen für Menschen in Notsituationen“ unverzüglich von der Internetseite des Erzbistums zu entfernen und auch deren Verbreitung in Papierform sofort einzustellen. Es kann nicht sein, dass gerade die Katholische Kirche, nach deren Kirchenrecht der vorgeburtliche Kindsmord mit der Exkommunikation bestraft wird, sich des Verbrechens der Werbung für Abtreibung schuldig macht. Bitte unterstützen auch Sie diese Forderung für eine Kultur des Lebens in unserem Land!

 

 

Vielen Dank Klaus, für Ihre wichtige Unterstützung!

 

https://www.patriotpetition.org/2017/11/18/abtreibungswerbung-durch-das-bistum-limburg-unterbinden/

 

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*) Klaus Hildebrandt ist bekennender, streitbarer Katholik und seit langer Zeit Autor bei conservo
www.conservo.wordpress.com   24.11.2017
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