Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland!“ – Na, „Gott-sei-Dank!“

(www.conservo.wordpress.com)

Georg Martin*)

Endlich! – Endlich ein Politiker, ein Minister, der sich nicht der deutschen bzw. westlichen Tradition sowie der geschichtlichen und verfassungsrechtlichen Realität verweigert.

Indem auch der neue Innenminister Horst Seehofer nun feststellt, dass “der Islam nicht zu Deutschland gehöre, Muslime aber zu Deutschland gehören k ö n n e n” hat er unzweifelhaft völlig Recht.

Die rot-grüne Göring-Eckardt (einig paar Semester Theologie studiert) verplapperte sich Ende 2015 in diesem Sinne in einer Talkshow, indem sie Merkel (und Ex-Präs. Wulff) auf Nachfrage der Moderatorin vor der Kamera widersprach:

“Der Islam gehört wohl nicht zu Deutschland. Richtiger müsste es wohl heißen: Muslime können zu Deutschland gehören”.

Später musste sie aber diese völlig richtige und realistische Feststellung –wohl erzwungen durch ihre schockierten roten Parteifreunde- durch wiederholte gegensätzliche Äußerungen ihrerseits widerrufen; ihre Aussage aus der o.g. Talkshow wurde in der Mediathek gelöscht.

Plötzlich gehörte dann auch für sie der Islam wieder zu Deutschland, aber so kann es halt gehen, wenn man ´mal ehrlich war, aber falsche Freunde hat.

Aber so könnte es passen, wenn sich Muslime an das Grundgesetz bzw. auf an die gesamte deutsche Rechtsordnung und eben nicht an die islamische Rechtsordnung halten würden. Was aber im Zweifelsfall bzw. dann, wenn es zur unausweichlichen Entscheidung kommt, wohl zu bezweifeln sein wird. Denn im Islam steht auf Glaubensabfall („Apostasie“) die Todesstrafe! Und, ob sich ein Moslem im Konfliktfall für das deutsche Grundgesetz (GG) den Kopf abschlagen lassen wird, ist wohl ernsthaft zu bezweifeln. Zumal das Belügen („taqiyya“) von Ungläubigen („kafir“) dann schon einfacher ist und vor Allah nach Koran durchaus Gnade und Wohlgefallen findet.

Verfassungsrechtlich ist festzustellen, dass sich der Islam auch nicht auf Art. 4 Grundgesetz (GG) berufen kann, weil er die UN-Menschenrechtskonventionen nicht anerkennt und auch nicht unterschrieb, was aber Grundlage wäre. Stattdessen, legten sich die islamischen Staaten mit der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von zuletzt 1990 eine eigene islamischen und Scharia-kompatible Menschenrechts-erklärung zu, die in weiten Teil nicht kompatibel mit der der UN ist und mithin auch nicht mit unserem GG und mit unseren weiteren Gesetzen nicht kompatibel sind.

Hinzu kommt dann noch, dass die alles umfassende Gesellschafts- und Rechtsordnung im Islam, die Scharia, in weiten Teilen inhaltlich diametral entgegengesetzt zum GG und zu unseren anderen Gesetzen steht und unzweifelhaft antidemokratisch ist.

Deshalb kann, nein darf (!) der Islam überhaupt nicht zu Deutschland gehören!

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Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit vielen Jahren Kommentator bei conservo.
www.conservo.wordpress.com   17.03.2018
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