Weilers Wahrheit: Die Deutsche Strafjustiz und die Haftempfindlichkeit – ein Schandurteil

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Von Michael Weilers *)

Meine Meinung!

Dass sich die BRD-Justiz mittlerweile zu willfährigen Handlangern des Merkel-Regimes entwickelt hat, zeigt dieser Tage wieder einmal mehr ein Schandurteil, durch welches eine ausgesprochene Strafe von dreieinhalb Jahren gegen den messerstechenden algerischen Gewaltverbrecher und Dauerkriminellen Adel S., wegen angeblicher Haftempfindlichkeit um ein Jahr verkürzt wurde.

Der 2015 eingewanderte algerische Intensivtäter Adel S. (28) lebte seit 2015 in Plauen und beging in 7 Monaten 6 Straftaten. 

Er raubte Leute aus, brach in Wohnungen ein und entstellte seinem letzten Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht.  Ich verzichte an dieser Stelle auf das öffentlich zugängliche Foto des Messer-Opfers, da dessen Verletzungen doch erheblich sind und wahrlich keinen schönen Anblick bieten.

Eigentlich ein unglaublicher Skandal der in jedem anderen Land der Erde vermutlich die Suspendierung des Richters nach sich ziehen würde, doch in einem von Deutschenfeindlichkeit geprägten und sich selbst abschaffenden Land keine Besonderheit.
Nicht nur die Tatsache, dass sogenannte Intensivtäter nur deshalb immer wieder straffällig werden können weil sie durch deutsche Richter und Richterinnen immer wieder freigelassen, oder mit lächerlichen Kleinst- oder Bewährungsstrafen abgeurteilt werden, zeigt, dass hinter solchen Skandalurteilen ein politisch motiviertes Handeln steckt, sondern auch der Umgang mit deutschen Angeklagten, die für weitaus weniger gefährliche Taten umso härter bestraft werden.

Nehmen wir beispielsweise die mittlerweile 90-jährige Ursula Haverbeck, der man vorwirft den sog. „Holocaust“ zu leugnen und die deswegen 2016 vom Amtsgericht Detmold zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.

Das Bemerkenswerte an diesem Urteil ist, ich zitiere den „Spiegel“ vom 02.09.2016:
„Die Richterin ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und schloss eine Bewährung aus.“

Ich möchte jetzt wegen der möglichen Strafbarkeit weder hier noch im Kommentarbereich eine Diskussion über Ursula Haverbeck bzw. den sog. „Holocaust“ beginnen oder zulassen, sondern einzig auf die politisch motivierten Urteile in deutschen Gerichtssälen hinweisen.
Während man auf der einen Seite gegen ausländische Gewalttäter, Räuber und Messerstecher läppische Urteile spricht und selbst für brutalste Straftaten Urteile wegen angeblicher Haftempfindlichkeit auf ein Minimal reduziert, geht man bei Urteilen gegen 90-jährige Meinungsverbrecher in allerbester Orwellmanier sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, wobei hierbei natürlich auch bei Greisinnen selbstverständlich keine Haftempfindlichkeit festgestellt wird.

Während z.B. deutschenfeindliche Beleidigungen wie „Köterrasse“ von deutschen Gerichten nicht geahndet werden („ Die Deutschen kann man nicht beleidigen – zumindest nicht als Kollektiv“ Staatsanwaltschaft Hamburg), werden beleidigende Äußerungen gegen Ausländer hingegen sehr wohl als Straftat behandelt und mit aller Konsequenz empfindlich sanktioniert. Beispiele hierfür finden sich bei entsprechender Suche im Internet zuhauf.

Die deutsche Strafjustiz ist meiner Meinung nach zu einer gesinnungskontrollierenden Waffe gegen das deutsche Volk umfunktioniert worden in der es nicht mehr darum geht Straftäter anhand der verübten Straftaten abzuurteilen, sondern einerseits Milde gegenüber ausländischer Krimineller walten zu lassen um diese hierdurch zu weiteren Verbrechen zu animieren, andererseits deutsche Bürger durch überzogen harte Urteile einzuschüchtern und unbequeme Dissidenten aus dem Weg zu räumen.

Wer also als Deutscher glaubt, dass ihm vor Gericht sowohl als Opfer oder auch als Täter eine Gleichbehandlung mit ausländischen Opfern oder Tätern zuteilwerden wird, wird sich eines Besseren belehren lassen müssen.

Denn während man deutsche Rentner für verweigerte GEZ-Zahlungen knallhart in Erzwingungshaft nimmt, beschenken deutsche Gerichte ausländische Mörder wie beispielsweise den „20-Cent-Mörder“ Onur K. mit zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung weil der „Richter“ bezweifelte, „dass die „schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist“

MOPO v. 06.12.2011: “20-Cent-Mord” Onur K. kommt mit Bewährungsstrafe davon“

Man stellt sich unweigerlich die Frage in wessen Auftrag und Im Namen welchen Volkes Urteile in deutschen Gerichten Anno 2018 gesprochen werden.
Im Namen des deutschen Volkes sicherlich nicht mehr.

Die Jugendrichterin Kirsten Heisig (Das Ende der Geduld), die mit dem „Neuköllner Modell“ effektiv gegen dauerkriminelle ausländische Jugendliche vorgehen wollte, beging nach offizieller Darstellung übrigens Selbstmord.

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*) Michael Weilers ist seit Jahren Kolumnist auf conservo
www.conservo.wordpress.com      28.04.2018
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