Rechtsstaat und Unrechtsregime

(www.conservo.wordpress.com)

Von Helmut Roewer *)

Einige Anmerkungen zum bundesdeutschen Alltag – zugleich ein Plädoyer, den Rechtsstaat wieder herzustellen

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Männer, die behaupten, es sei Gottes Wille, Frauen zu misshandeln, müssen ausgewiesen werden. Frauen, die behaupten, es sei Gottes Wille, Männer ins Land zu lassen, die Frauen misshandeln, müssen eingewiesen werden.

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Ich habe meinen Ohren nicht getraut, als vor wenigen Tagen der polit-mediale Komplex damit begann, den Rechtsstaat im Munde zu führen, den es jetzt mit allen Mitteln durchzusetzen gelte. Ehrlich, ich war zunächst perplex. Ich will nun nicht versäumen, den Leser an einigen wenigen Überlegungen teilhaben zu lassen, die ich sodann angestellt habe. Ich betone an dieser Stelle vorweg, dass es sich im Folgenden um meine höchstpersönliche Rechtsauffassung handelt, die sich in Jahrzehnten der beruflichen Befassung mit dem Thema gebildet hat.Der Rechtsstaat: Hinter dem trockenen Begriff verbirgt sich ein zentraler Grundbaustein der Bundesrepublik Deutschland. Er ist nicht bundesdeutsche Erfindung, sondern bedeutend älter. Er wurde durch Anleihen aus dem klassischen römischen Recht in einem schmerzhaften Prozess in Deutschland, vor allem in Preußen, über Jahrhunderte hinweg entwickelt und durchgesetzt. Rechtsstaat bedeutet inhaltlich, dass das in einem Territorium erlassene Recht ohne Wenn und Aber gilt – und zwar für jedermann. Es gilt auch, und vor allem auch, für diejenigen, die in dem Territorium die Macht über die Beherrschten, vulgo: das Volk, in Händen halten.

Das in Deutschland für unabänderlich erklärte Prinzip des Rechtsstaats befindet sich als Verfassungssatz im Absatz 3 von Artikel 20 des Grundgesetzes. Wie ernst es hiermit ist, kann man im anschließenden Absatz 4 nachlesen:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieses fundamentale Bürgerrecht, das nur für Deutsche gilt, steht aktuell auf der Agenda der realen politischen Auseinandersetzungen.

Der Rechtsstaat in Deutschland ruht seit sieben Jahrzehnten im Wesentlichen auf drei Säulen: dem Grundgesetz (GG von 1949) als der Organisations- und Herrschaftsnorm des Staatsganzen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB von 1900) als dem Zentralgesetz für den Umgang der Bürger miteinander und dem Strafgesetzbuch (StGB von 1871) als dem prinzipiellen Katalog, was verboten ist und bei Verstößen verfolgt wird. Die Essens dieser Gesetze hat sich tief ins Bewusstsein des Volkes eingesenkt, bei BGB und StGB wurde dies durch den Umstand befördert, dass diese beiden Normenbücher das Spiegelbild für weit über tausend Jahre zurückreichenden Rechtsbrauch in Deutschland sind.

Diese Aussagen treffe ich ausdrücklich nur für die Deutschen. In anderen Ländern ist dies anders. Unser Normensystem – es ist zugleich unser Wertesystem – ist andern Orts fremd. Vielfach stößt es dort auch auf Befremden. Aus dieser Tatsache ergeben sich für die Staatspraxis und das Zusammenleben mit Fremden zahlreiche Konflikte. Die hierzu angebotenen Lösungswege – auf einer Skala zwischen Integration und strikter Ausweisung – haben neue Konflikte ausgelöst. Die Gegner in diesem letztgenannten Konfliktfeld haben erkennbar nur noch ein Ziel: den anderen zum Schweigen zu bringen. Sie pfeifen dabei auf Recht und Gesetz – und handeln auch entsprechend, sofern sie die Macht dazu haben.

Vor etwa drei Jahren habe ich mich bald nach dem Einsetzen der illegalen Massenzuwanderung erstmals öffentlich zum Thema des Rechtsstaats geäußert. Es war in einem Interview mit Michael Friedrich Vogt. Ich trat unwillentlich eine Lawine los, obwohl das, was ich sagte, keineswegs originell war: Der Rechtsstaat bedeute das Prinzip, das Gesetze zu beachten seien. Dies gelte angesichts der im Gange befindlichen Massen- Zuwanderung vor allem auch für die an der Staatsspitze tätigen Personen und deren ausführende Organe bei Polizei und Staatsanwaltschaften…

…Die Duldung der Massenzuwanderung sei ein massiver Rechtsbruch und zudem nach geltendem Recht strafbar.

Ich fügte hinzu, dass die Strafverfolgung dieser Rechtsbrecher nicht ins Belieben der Amtsträger in den Strafverfolgungsbehörden gestellt sei, sondern sie stünden nach dem Legalitätsprinzip unter Handlungszwang, schon um sich selbst nicht strafbar zu machen.

Es gab einen Wust von Kommentaren, und nach 200.000 Klicks war das ganze Interview verschwunden. Irgendwo geistern Kopien im Netz herum. Noch einmal: was ich sagte, war nicht sonderlich originell, und, dass Amtsträger massenhaft gegen geltendes Rechts verstießen (und immer noch verstoßen), auch nicht. Neu war vielleicht nur, dass ein ehemaliger höherer Funktionsträger aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden sich so eindeutig äußerte. [https://www.youtube.com/watch?v=cIy1uQ5Q6tY].

In der Folgezeit fiel mir auf, dass das Illegale des Tuns der Bundesregierung, und insbesondere der Bundeskanzlerin, in den allgemeinen Sprachgebrauch überging.

Man sprach ganz allgemein von der illegalen Zuwanderung.

Da nahm es kaum Wunder, dass ein Auftrag an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erging, die Rechtsgrundlage für das Handeln der Bundesregierung zu benennen. Die beauftragten beamteten Juristen kamen zum Ergebnis: Es gibt keine. Ich nahm zur Kenntnis, dass die Haupttäterin in der Folge sinngemäß davon zu sprechen anfing, man müsse das Illegale der Zuwanderung beenden. Damit meinte sie keineswegs, die Zuwanderung zu beenden, sondern sie wollte, dass ihr illegales Tun den Segen der Legalität erhielte – vermutlich eine Art Ermächtigungsgesetz wie weiland 1933. Darauf wartet sie bis heute vergebens.

Aus den Äußerungen der Mitglieder der Bundesregierung ist eines klar: Die Beteiligten wissen, dass sie illegal handeln. Dies wird die Strafjuristen interessieren, die berufen sein werden, die Betreffenden dereinst abzuurteilen. Die Äußerungen der Amtsträger zeigen, dass sie das Verbotene ihres Tuns kennen und dass sie es trotzdem wollen. Sie haben direkten Vorsatz zum Rechtsbruch.

Weitere Beispiele gefällig?

In Deutschland wurden anerkannten Rechtsbrechern staatliche Pfründen geöffnet. Horden von registrierten Antifa-Gewalttätern werden auf Staatskosten transportiert, um Bürgerproteste gegen die illegale Einwanderung durch Randale zu unterbinden. Zugrunde liegt ein eklatanter Rechtsbruch, nämlich das illegale Eingreifen von Staatsorganen in das Recht zur Meinungsäußerung und zur Versammlung. Die Vertreter der Staatsorgane, die einschlägig tätig werden, begehen massenweise Straftaten – als da wären Amtsanmaßung, Haushaltsuntreue und Beihilfe bzw. Mittäterschaft an den dann geschehenden Gewaltdelikten.

Völlig im rechtsfreien Raum schwebend ließ der Bundesjustizminister mit Hilfe von Privatangestellten gegen die Meinungsfreiheit vorgehen. Er bediente sich hierfür einer Antifa-Truppe unter der Federführung der Stasi-Denunziantin Anetta Kahane, alias IM Viktoria. Der Einsatz dieses Vereins sollte die bestehenden Rechtsregeln beiseite drängen und willkürlich unterlaufen. In Deutschland ist nämlich hinreichend geregelt, was einer sagen darf und was nicht. Zuständig, dies im ersten Zugriff zu beurteilen, sind die Staatsanwaltschaften der Länder. Die Anmaßung einer Bundeskompetenz durch den Bundesjustizminister und andere Kabinettmitglieder ist – strafrechtlich gesehen – eine Amtsanmaßung durch Okkupation einer nicht bestehenden hoheitlichen Befugnis, die Ausgabe von Steuermittel in diesem Zusammenhang eine strafbare Haushaltsuntreue.

Mit Rechtsstaat hat dieses alles nichts mehr zu tun.

Die Amtsträger fühlen sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ambitionen berechtigt, die Möglichkeiten ihrer Ämter dazu zu nutzen, die Rechtsordnung auszuhebeln. Oder einfacher ausgedrückt: Sie sehen sich befugt, das geltende Recht nur dann anzuwenden, wenn es ihnen in den Kram passt.

Staatsorgane, die so handeln, verändern den Rechtsstaat in ein Unrechtsregime. Den Vorgang, bei dem dies geschieht, nennt man einen Staatsstreich auf Raten.

Fast nutzlos zu erwähnen, dass die Vorbereitung und Ausführung von Staatsstreich-Handlungen in Deutschland strafbar ist. Die einschlägige Strafnorm heißt Hochverrat.

Wir befinden uns heute in dem merkwürdigen Schwebezustand, wo die Inhaber der Herrschaft ihre Rechtsbrüche noch dürftig zu tarnen versuchen. Sie spielen dem Volk den Rechtsstaat nur noch vor. Hier das neuste Beispiel. Nach dem Mordgeschehen in Chemnitz im August 2018 mit den üblichen Beteiligten (deutsche Opfer, muslimische Verbrecher) entstand spontan Empörung in der Einwohnerschaft. Ein einzelner Videofilm eines einschlägig bekannten Filmemachers, der einen Mann mit Hitlergruß zeigte, diente als Initialzündung für eine weltweit losgetretene Nazi-Hetze gegen das deutsche Volk.

An der Spitze der Denunzianten die deutschen Staatsrepräsentanten. Hier die Kanzlerin im O-Ton:

Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.

Was will man noch? Die Frau, die seit Jahr und Tag vorsätzlich das Recht bricht, droht mit dem Rechtsstaat. Das ist unfreiwillige Komik à la Merkel, denn mutwillig verdreht sie die Begriffe. Sie droht in Wirklichkeit nicht mit dem Rechtsstaat, sondern mit den Mitteln staatlicher Repression, über die sie nach wie vor verfügt.

Deutschland deine Nazis: Mit diesem Fake-Video begründete die Bundesregierung das Vorgehen gegen die Chemnitzer. Niemand kann mir erklären, dass so ein Bilderbuch-Nazi aussieht. Hätte der vielberufene Rechtsstaat ein ernsthaftes Interesse, diese Straftat aufzuklären, wäre es bereits geschehen.

Die Frage ist weniger, ob das noch der Rechtsstaat ist (er ist es nicht), sondern ob es den Herrschenden gelingt, die Mittel der Repression in der Hand zu behalten. Die Zeichen stehen, von vielen unbemerkt, auf wechselhaft bis stürmisch. Ein unbekannter Justiz-Bediensteter hat vor Tagen ein Zeichen gesetzt, als er den Haftbefehl für einen der Mörder von Chemnitz öffentlich machte. Dieses Zeichen des Ungehorsams schwebt auch über ungezählten Angehörigen aus den Sicherheitsbehörden. Man kann es in einer simplen Frage zusammenfassen: Wie lange soll ich meine Rübe für dieses Unrecht noch hinhalten?

Allein an der Antwort auf diese Frage wird es sich entscheiden, ob der Rechtsstaat zu retten ist. Mir wäre sehr daran gelegen, denn der Rechtsstaat war der Versuch, Macht mit den Regeln des Rechts zu bändigen. Es möge noch einmal gelingen.

Notwendiger Nachsatz: Nein, ich rufe nicht zur Revolte auf, sondern zur Rückkehr zu Recht und Gesetz.

Wer das nicht erträgt, der suche sich ein anderes Volk. Er möge zudem bedenken, dass das Volk, dem er vorstehen möchte, zuweilen auf die Barrikaden geht, wenn die Schere zwischen Behauptung und Realität zu weit auseinanderklafft.

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*) Dr. Helmut Roewer wurde nach dem Abitur Panzeroffizier, zuletzt Oberleutnant. Sodann Studium der Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Geschichte. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Rechtsanwalt und Promotion zum Dr.iur. über ein rechtsgeschichtliches Thema. Später Beamter im Sicherheitsbereich des Bundesinnenministerium in Bonn und Berlin, zuletzt Ministerialrat. Frühjahr 1994 bis Herbst 2000 Präsident einer Verfassungsschutzbehörde. Nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand freiberuflicher Schriftsteller und Autor bei conservo. Er lebt und arbeitet in Weimar und Italien.

www.conservo.wordpress.com            3.9.2018
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