Art. 18 GG – der vergessene Grundgesetz-Artikel zur Meinungsfreiheit

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Artikel 18 GG ist ein Artikel des Grundgesetzes, dessen Durchsetzbarkeit offenbar fragwürdig geworden: Denn längst müßte zur Ordnung gerufen, geschlossen oder gar verboten worden sein:

Die wahrheits- und deutschenfeindlichen Medien der Tages- und Wochenzeitungen, entsprechende GEZ-Medien, gewerkschaftlich orientierte Gruppen, ein Großteil der sozialwissenschaftlichen Universitätsfakultäten, die Antifa und die mit ihr kooperierenden Parteien und die meisten Pro-Asyl-Gruppierungen usw. Die Liste ist nach hinten offen…

Das politische Establishment aus diesen Gruppen und Kirchenvertretern geht nach Gusto mit der demokratische Grundordnung Deutschlands um. All jene Institutionen haben sich schuldig gemacht, unseren Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu torpedieren, Grundrechte wie Versammlungs- und Redefreiheit zu bedrohen, massiv zu gefährden und aus unserem demokratischen Staat eine de-facto sozialistische Meinungs- und Gesinnungsdiktatur gemacht zu haben. Als Wahrheit gilt nur noch das, was Gutmenschen aus links und grün genehm ist.

Zauberwort „vermeintlich“

Medien verschweigen das Ausmaß der Islamisierung oder bestreiten gar, daß eine solche stattfindet. Das Zauberwort heißt „vermeintlich“: „die vermeintliche Islamisierung“, „die vermeintliche Ausländerkriminalität“, „die vermeintliche Gesundheitsgefährdung durch Cannabis“ etc.

Was uns Medien und Gutmenschen verschweigen:

* Auf diese „Vermeintlichkeitsweise“ verschweigen die Mainstream-Medien z. B. die Täterherkunft von Schwerstkriminalität, wenn die Täter Ausländer, vorzugsweise muslimische Ausländer sind. Sind die Täter Deutsche, werden Roß und Reiter genannt. Sind sie ausländischer Herkunft, heißt es z. B. lediglich „drei junge Männer“ oder im besten Falle „Jugendliche unbekannter Herkunft“.

* Sie verschweigen, daß im selben Zeitraum, im dem die NSU-Gruppe angeblich neun Morde an Ausländern verübt haben soll, 6.300 Deutsche Opfer seitens (meist islamischen) Einwanderern ermordet sowie hunderttausende Deutsche zu Krüppeln geschlagen wurden.

* Sie verschweigen den überproportional hohen Anteil von (meist islamischen) Immigranten an Schwer- und Schwerstdelikten (schwere Körperverletzung, Drogenhandel, Bandenkriminalität, Totschlag, Mord) und machen sich daher einer indirekten Beihilfe zu Schwer-Verbrechen strafbar, da das Volk im Unwissen seiner Gefährdungslage keine entsprechenden Gegenmaßnahmen einfordern kann.

* Sie beschuldigen das deutsche Volk offen oder implizit, eine nazistische Gesinnung zu haben, aber niemand zeiht sie der Volksverhetzung nach § 130 StGB.

* Sie täuschen unsere Bürger über die Motive von z. B. PEGIDA und identifizieren diese Bewegung wahrheits- und realitätswidrig als Bewegungen rechtsextrem gesinnter Menschen.

* Sie torpedieren das Recht auf Meinungsfreiheit, indem sie Kritiker des Islam wahrheits- und realitätswidrig als “Islamhasser” und Kritiker eines supranationalen Europa als “Europa-Hasser” denunzieren.

* Sie verharmlosen Untaten, die im Namen Allahs begangen werden und verschweigen die nicht zu leugnenden Morde und Gräueltaten des Propheten des Islam, derer sich Mohammed einst selbst rühmte.

* Sie verschweigen, daß der Islam die Liste der genozidalsten Ideologien mit 300 Millionen im Namen Allahs ermordeter “Ungläubigen“ anführt (s. Hans Meiser: Völkermorde vom Altertum bis zur Gegenwart).

* Und selbstverständlich spricht niemand von ihnen darüber, daß der Sozialismus auf Platz zwei dieser Liste steht mit 130 Mio. im Namen des Sozialismus/Kommunismus Ermorderter.

 

* Sie verheimlichen die wahre Zahl der in Deutschland lebenden Moslems. Seit 30 Jahren geben sie eine unveränderte Zahl von angeblich 3,4 bis 4 Millionen Moslems an. Der tatsächliche Anteil dürfte jedoch um etwa 10 Millionen liegen – mit stark steigender Tendenz.

* Sie verschwiegen, daß alle islamischen Gruppierungen, insbesondere DITIB, Milli Görüs und der Zentralrat der Muslime, mit der Machtübernahme in Deutschland liebäugeln und aus Deutschland ein islamisches Land machen wollen.

* Sie kriminalisieren jeden, der ihre deutschenfeindliche Politik durchschaut hat und Kritikpunkte wie die oben genannten anbringt, als “rechtsextrem”, “Ausländerhasser”, “Islamhasser” und dergleichen und zerstören oft die Existenz dieser Mahner.

* Sie sind offen oder verdeckt mit dem Schlägertrupp der Linken, der antideutschen “antifa” verbunden und dirigieren diese linksextreme Vereinigung, unterstützen sie materiell, logistisch und ideologisch und haben dank des Antifa-Terrors das hohe Gut der Meinungsfreiheit bereits teilweise abgeschafft.

* In Gestalt der Medien verheimlichen oder beschönigen sie den alltäglichen Terror der Antifa, während sie den Terror von rechts einseitig aufbauschen, übertreiben und oft erfinden.

Dies alles sind schwerwiegende Eingriffe in die Demokratie und freiheitliche Grundordnung Deutschlands sowie rechtswidrige Verstöße gegen das deutsche Grundgesetz. Daß es keinen Staatsanwalt und kein Gericht gibt, der/welches es bislang gewagt hat, diese Rechtsverstöße anzuklagen und zu bestrafen, zeigt, daß unser Gemeinwesen de facto keine funktionierende Gewaltenteilung mehr hat – da alle Staatsgewalten mittlerweile durch die ´68er Generation (und folgende) unterwandert sind und sich fest in deren Händen befinden.

Insbesondere die vierte Gewalt – die Medien – unterliegt so gut wie keiner gesetzlichen Kontrolle und hat sich zu einem Staat im Staat entwickelt: Allmächtig, unangreifbar, pseudo-demokratisch und pseudo-unabhängig. Die wenigen Gesetze und Grundgesetz-Artikel (wie der oben erwähnte Art.18 GG), die die Macht der Medien kontrollieren und einschränken, werden de facto nicht angewandt. Dieser Artikel lautet in voller Länge:

Artikel 18 GG

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Längst ist der Zeitpunkt für das deutsche Volk gekommen, wie in Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz vorgesehen, Widerstand gegen diese zunehmende Ent-Demokratisierung anzukündigen. In diesem Artikel 20 GG heißt es wörtlich:

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

(siehe auch https://www.conservo.blog/2018/09/21/mutige-journalisten-fehlanzeige-stattdessen-mainstream-journalisten/)

www.conservo.wordpress.com     21.09.2018
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