Der UN-Migrationspakt. Ein Experiment riskiert den sozialen Frieden

(www.conservo.wordpress.com)

Von Philolaos *)

Unterschriften besiegeln manchmal leider auch Unheilvolles. Im Gegensatz zu Österreich wird Dr. Christoph Heusgen, der UN-Vertreter der Merkel-Regierung am 11. Dezember 2018 voraussichtlich den UN-Migrationspakt unterschreiben. Eine Unterschrift mit kaum absehbaren Konsequenzen. Gerade deswegen wird der Souverän, das deutsche Volk offensichtlich vorsätzlich über die Tragweite dieses Pakts im Unklaren gelassen.

Ein Experiment, bei dem es zu „Verwerfungen“ kommen kann, wie es Yascha Mounk formulierte. Ein Experiment, das den sozialen Frieden auf dem Altar einer wie auch immer gearteten Ideologie aufs  Spiel setzt. Bürgerkrieg nicht ausgeschlossen. Eine Volksbefragung zu dieser elementaren Weichenstellung mit nachhaltigen Folgen stand nie zur Diskussion. Angesichts dieser Dimension ein Putsch von oben. Die Entscheidungen werden über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen. Eine Politik der vollendeten Tatsachen ohne Befragung, Einbeziehung, Streitkultur und Diskussionen.Dr. Christoph Heusgen (CDU)

Ein Kommentator schreibt zu Dr. Christoph Heusgen:

„Kennen Sie den hier? Nicht wirklich?

Sollten Sie dringend ändern!

Das ist Dr. Christoph Heusgen von der CDU/CSU, seines Zeichens Außen- und sicherheitspolitischer Berater der Bundeskanzlerin.

Viel wichtiger jedoch: Seit 2017  ist Herr Heusgen ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen.”

Ja, schön nicht wahr? Dieser Mann vertritt Ihre Interessen bei den Vereinten Nationen.

Am 11.12.2018 wird er, sofern ihn niemand aufhält dort in Ihrem Namen den Globalen Migrationspakt unterzeichnen.

Dieser beinhaltet die Organisation und Vorbereitung von Auswanderung bereits in den Herkunftsländern und die Schaffung sicherer Reiserouten.

Im Zielland angekommen soll dem Migranten sofort und grundsätzlich ein „diskriminierungsfreier Zugang“ zur Grundversorgung, zu den Sozialwerken, zu einer «bezahlbaren und unabhängigen» Rechtsvertretung, zu Bildung, lebenslangem Lernen und zur Gesundheitsversorgung gewährt werden.

Dies bedeutet umgehender Zugang zu allen Leistungen des Sozialstaats und vollkommene Gleichstellung zur dort lebenden Bevölkerung in allen Belangen.

Auch der Familiennachzug soll erheblich erleichtert werden.

Ja, und da man damit rechnet, daß die Bürger der Ursprungsgesellschaften, wie schon jetzt die Realitäten des „Fachkräftezuwachs“ beweisen, massiv belastet werden, und zwar ökonomisch, finanziell, kulturell, religiös und als Opfer von sexistischer, religiöser, rassistischer, oder schlicht durch kriminelle Energie motivierter Straftaten, beugt man dem zu erwartenden Unmut ebenfalls vor:

Herr Heusgen wird in Ihrem Namen unterschreiben, daß Deutschland «alle Formen von Diskriminierung» „eliminieren“ wird, und die Förderung des öffentlichen Diskurses «zur Gestaltung der Wahrnehmung der Migration» mit staatlichen Mitteln fördert.

Das bedeutet, Widerspruch gegen die Massenmigration wird kriminalisiert, und die Medien sind staatlich angehalten, die durch ein paar Einzelfälle zu Unrecht eher negative allgemeine Meinung zu „Flüchtlingen“ zu re-framen, heißt, mittels Propaganda ein neues frisches Migrantenbild zu schaffen, in dem diese von der Bevölkerung endlich als Zugewinn und „wertvoller als Gol…“ ( ach nein..der hatte ja nicht so gut geklappt), eben bereichernd wahrgenommen werden..

Und damit da auch niemand Gegenteiliges berichtet, geht es weiter:

Man verpflichtet sich, Medien öffentliche Gelder oder sonstige Unterstützung zu entziehen, die «systematisch Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung gegen Migranten fördern». Eine sehr schwammige Formulierung, die Raum für vielseitige Repressalien gegen unliebsame Gegenstimmen zulässt.

Ja, das ist ein beängstigendes Bild.

Und eines, das wütend macht.

Ich kann mich nämlich nicht erinnern, Herrn Heusgen den Auftrag erteilt zu haben, diesen Pakt in meinem Namen zu unterschreiben.

Ich kann mich nicht mal daran erinnern, von meiner Regierung oder den Mainstreammedien darüber aufgeklärt worden zu sein, was genau dieser beinhaltet.

Es mag daran liegen, daß ich mich für diesen Pakt nicht begeistern kann.

Und selbstverständlich auch daran, daß meine Interessen mit Füßen getreten werden, um globale Märkte zu erschließen und den hochmobilen „Weltenarbeitssklaven“ zu erschaffen, denn darum geht es in Wirklichkeit: Kaufkraft und humanes Kapital.

Wem es ähnlich geht, der kann gern folgende Petition unterschreiben: https://migrationspakt-stoppen.info/

Und Herrn Heusgen gern teilen.

Da er in unserem Namen zu handeln gedenkt, ist es doch nur nett, wenn ihn wenigstens alle ´mal kennenlernen.

Der UNO-Begriff „Ersetzungsmigration“ („Replacement Migration“) suggeriert, dass wir durch die erstbesten Dahergelaufenen ersetzbar sind.
Auch wenn man es „Bestandserhaltungsmigration“ nennt, ändert sich daran nichts.

Der langjährige Präsident des Weltwährungsfonds Michel Camdessus offenbarte erst neulich in seinen späten Memoiren die Geisteshaltung, die solche Ideen ganz selbstverständlich erscheinen lässt.

Laut Camdessus kommt es darauf an, die Ressourcen auf der Erde so auszugleichen, dass annähernd gleicher Wohlstand für alle hergestellt wird.
Die größten Handlungspotenziale liegen aus dieser UNO-Sicht in Afrika, und es gilt, Geld und Menschen so auszugleichen und auszutauschen, dass sie gehoben werden können.

Die Diversität der Bevölkerungen und ihre Bindung an Nationen und Territorien ist aus der in EU und UNO herrschenden IWF-Sicht eine ökonomische Ineffizienz, ein rassistisches Ärgernis.

Wenn 70 Millionen Europäer durch Verzicht auf jeweils 1000 Euro 7 Milliarden Erdenbürger um je 10 Euro bereichern können, dann hat dies aus UNO-Sicht zu geschehen.

Camdessus erklärt in seinem Buch, Angela Merkel habe 2015 die Ehre Europas gerettet. Der Architekt des UNO-Migrationspaktes, Peter Sutherland, der Merkel auf gleiche euphorische Weise feierte, stammt aus der gleichen Lernmuffelelite.

Der Homo Davosiensis (Davos-Mensch, s. Huntington) braucht die globale amorphe Masse von beliebig verschiebbaren Einheitsmenschen, um sich selbst wenigstens den Eindruck zu vermitteln, die Welt unterliege seiner Planung.

Solche lernmuffelige Demographie-Planspieler
gibt es in allen möglichen „Think Tanks“, insbesondere bei der UNO, wo sie mit ihren Ideen besonders viel Reichweite, Gehör und Wirkungsentfaltung erzielen können.

Kleine Gruppen von Experten arbeiten dort aus, wie die demographische Entwicklung der Welt gesteuert werden soll.

Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof hat dieses Schriftstück vom Englischen ins Deutsche übersetzt und bewertet:

Momentan mehren sich negative Berichte über den im Dezember zu erwartenden Migrations-Pakt der Vereinten Nationen im Internet. Angeregt durch den Artikel zu diesem Thema in der Zeitschrift JUNGE FREIHEIT vom 29.Juni 2018 „Die bunte Gesellschaft ist vorgezeichnet“ habe ich mir den englischen Vertragstext ( Entwurf ) besorgt, übersetzt, eine Kurzfassung des Inhalts geschrieben und ihn kommentiert. Da ich Ihnen 2015 Kopien meiner drei Briefe an Frau Dr. Merkel und die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestags zum Thema Migration übersandt habe und Sie damals nicht ablehnend reagiert haben, vermute ich, dass Sie sich auch für den Inhalt des UN-Vertragsentwurfs über Migration und meinen Kommentar dazu interessieren.

Im Anhang zu der E-Mail liefert Schultze-Rhonhof folgende kurze Analyse:

Welt-Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration Das vorliegende 34-Seiten Papier ist der Entwurf des UN Sekretariats für das im Dezember 2018 durch die Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedsstaaten zu verabschiedende unverbindliche Abkommen über gesteuerte und legale Migration. Das Dokument ist im Internet in englischer Sprache zu finden unter : www.refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180711_final_draft_0.pdf

Dieser Pakt-Entwurf über reguläre Migration muss zusammen mit dem zeitgleich entstandenen Pakt-Entwurf über Flüchtlinge bewertet werden. Ein Pakt-Entwurf über die dritte, für Europa besonders belastende Migranten-gruppe, die irregulären Migranten fehlt, nämlich über Regeln für die Behandlung der illegalen, unkontrollierten Völkerwanderung. Das Ziel des Pakts ist es, gesteuerte, legale Migration weltweit als ein „für alle Beteiligten vorteilhaftes Geschehen“ in „sichere, geordnete und reguläre“ Bahnen zu lenken und Einflussfaktoren zu reduzieren, die Menschen daran hindern, in Gegenden und Staaten auszuwandern, die ihnen ein erstrebenswertes Leben bieten ( Ziff.12 ).

Der Pakt bestätigt das  Recht der souveränen Staaten auf eine eigene Migrationspolitik im Rahmen des eigenen nationalen Rechts soweit es internationalem Recht entspricht. Er bestätigt das nationale Vorrecht, die Migration im eigenen Land nach nationalem Recht zu regeln, und er überlässt es den Staaten in ihrem Bereich über reguläre und irreguläre Migration zu unterscheiden ( Ziff.15, Abs.4 ).

Der erkennbare Schwerpunkt des hier vorliegenden Entwurfs liegt auf der Forderung nach einer Verstärkung der weltweiten Arbeitsmigration.

Den Hauptteil des Pakts bilden 23 Zielsetzungen (hier in Kurzfassung):

1. Ziel: Ermitteln und nutzen genauer und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Fakten-orientierte Migrationspolitik ( Ziff. 17 ). Hier werden umfangreiche statistische Erhebungen über die Migranten, ihre Familien, Bildungsstand, “Wandermotive“, Migrationskosten, länderbezogene Migrationsprofile und ein umfangreiches internationales Meldewesen sowie Datenschutz gefordert. Dazu gehören auch Haushaltsmittel und geeignetes und geschultes Personal. Als Vorbild wird die 9 Tage vor Veröffentlichung dieses Entwurfs von der Afrikanischen Union beschlossene „Afrikanische Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung“ (OAMD ) genannt.

2. Ziel: Vermindern der Migrationsursachen ( Ziff.18 ). Diese Ziffer enthält 1. Empfehlungen an Entwicklungsländer zur Behebung ihrer innewohnenden ökonomischen Migrationsursachen und  2. Empfehlungen an Staaten, die von Dürren, Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen bedroht sind. Staaten wie Deutschland wird empfohlen, Hilfslieferungen, Rettungskapazitäten und Evakuierungsplanungen für fremde Bevölkerungen  in Not vorzuhalten.

3. Ziel: Bemühen, Frühwarnungen über sich anbahnende, reguläre Migrationsbewegungen zu erstellen und zu verbreiten und Strategien für ihre Vorhersage zu entwickeln. Dazu eine konsulare Begleitung auf den Migrationsrouten durch die Heimatstaaten und eine gezielte Information der ankommenden Migranten über ihre Rechte und Pflichten, die Registrierung, die Arbeits- und Wohnbedingungen, den Zugang zur Grundversorgung und zur Justiz durch die Aufnahmeländer.

4. Ziel: Sicherstellen, dass alle Migranten Personalpapiere und Pässe erhalten, in den Herkunftsländern durch dortige Behörden und bei Geburten unterwegs oder im Ankunftsland durch die Konsulate der Herkunftsländer. Bei ungeklärter Nationalität sollen die Prüfanforderungen so geändert werden, dass die Betroffenen nicht von einer Grundversorgung und den Menschenrechten ausgeschlossen sind.

5. Ziel: Verbessern der Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration und deren Familiennachzug durch Abbau fast jeder Einschränkung; dies zur Deckung von Arbeitskräftebedarf in den Gastgeberstaaten.

6. Ziel: Erleichtern fairen Anwerbens und fairer Arbeitsbedingungen in geregelter Arbeit für Migranten zur Vermeidung von Ausbeutung, Missbrauch, Schuldenfallen, Kinderarbeit, Vertragslosigkeit und Einbehaltung von Pässen, Personalausweisen und Arbeitsverträgen. Es wird gefordert, das im nationalen Arbeits- und Strafrecht zu verankern.

7. Ziel: Minderung der Gefährdungen während der Migrationsbewegung zum Beispiel zum Schutz gefährdeter Frauen, unbegleiteter Kinder, Behinderter, Alter, Schleuseropfer und Angehöriger von Minderheiten durch schützende Begleitung, ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand, Konsularschutz und Beratung.

8. Ziel: Retten von Leben, suchen nach vermissten und bergen und beerdigen von toten Migranten sowie informieren von Hinterbliebenen, dazu das Ausstatten von legalen Migrationsrouten mit Informations- und Konsulatsstellen.

9. Ziel: Verstärken der Abwehr von grenzüberschreitendem Migranten-Schmuggel, dazu internationaler Informationsaustauch über Schmugglerrouten und dazugehöriger Finanzflüsse, das Beenden der Straffreiheit des Migranten-Schmuggels und das Unterscheiden von zwei unterschiedlichen Straftatbeständen, des Schmuggelns und des Schleusens.

10. Ziel: Verhindern, bekämpfen und ausrotten von Schleuserkriminalität. Dazu sollen gesetzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schleuser verfolgen und bestrafen zu können und ihre Schleuser-Strecken überwachen zu können. Die Opfer der Schleuser sollen nicht kriminalisiert werden, und ihnen ist Schutz und Hilfe zu gewähren, bis hin zum begrenzten oder dauerhaften Aufenthaltsrecht in ihrem Zielstaat.

11. Ziel: Grenzsicherung in koordinierter Staaten-Zusammenarbeit zur Überwachung des geordneten Grenzverkehrs, zum Schutz der Staaten und regulären Migranten und zur Verhinderung der ( irregulären ) „wilden“ Migration.

12. Ziel: Verbessern der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei den Migranten-Aufnahmen, als da sind die Bereitstellung von Informationen zur Einwanderung, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ggf. den Rückreisezwang, die Bereitstellung von Betreuern vor allem für Frauen und Kinder, von Rechtsberatern und Strafverfolgungs- und Konsulats-Personal und medizinischem Personal.

13. Ziel: Gebrauch von Festnahmen nur als letztes Mittel. Dazu die Suche nach Alternativen. Festhalten von Migranten nur über die kürzest erforderliche Zeit, ohne Diskriminierung, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, einzelfallbezogen, mit Zugang zu Rechtsmitteln, dem eigenen diplomatischen Dienst, der eigenen Familie, bei ärztlicher Betreuung, Verpflegung und Schulzugang für Kinder. Das Festhalten darf nicht zur Abschreckung von Migration dienen.

14. Ziel: Verbessern des konsularen Schutzes und der Hilfe während der Dauer der gesamten Migrationsbewegung. Dazu Erweiterung der Konsulatskapazitäten, Abhalten von internationalen Migrationsforen für Konsulatspersonal und Beratung und Betreuung der Migranten durch Konsulatspersonal ihrer Herkunftsstaaten.

15. Ziel: Den Migranten einen sicheren Zugang zu einer Grundversorgung schaffen, an der die Migranten angemessen mit der ortsansässige Bevölkerung versorgt und betreut werden können. Dazu soll ein Grundversorgungs-System mit Versorgungs- und Betreuungsstellen vorgehalten werden, das Migranten ohne Diskriminierungen jeglicher Art eine allumfassende Grundversorgung bietet.

16. Ziel: Migranten und aufnehmende Gesellschaften befähigen, die Aufnahme und den sozialen Zusammenhalt zu vollziehen und zwar durch gegenseitigen Respekt für Kultur, Traditionen, Sitten und Unterschiede, durch Aufnahme in den Arbeitsmarkt, durch Befähigung weiblicher Migranten, ohne Diskriminierung frei und gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und durch multikulturelle Veranstaltungen.

17. Ziel: Alle Formen von Diskriminierung beseitigen und eine auf Erfahrung mit Migranten beruhende realistischere, humanere und konstruktivere öffentliche Wahrnehmung fördern. Dazu sollen Hass-Kriminalität unter Strafe gestellt und die Opfer medizinisch, juristisch und psychologisch betreut werden. Dazu sollen die Medien geschult und Medienkampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten gefördert werden.

18. Ziel: Die Fähigkeiten der Migranten entwickeln und ihre Qualifikationen und Kompetenzen gegenseitig anerkennen. Dazu sollen Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt und verbreitet werden und Förderprogramme für Migranten auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung angeboten werden.

19. Ziel: Bedingungen für Migranten und ihre Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften, im Originaltext „diaspora“ ) schaffen, um zur Entwicklung in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten beizutragen. Dazu soll Migration in die Entwicklungspläne von Staaten und Regionen einbezogen werden, der Beitrag der Migranten und ihrer Auslandsgemeinden ( Parallelgesellschaften ) für die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten erleichtert und in Schwerpunktregionen durch eigene Agenturen gefördert werden. Gezielte Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte wie Diaspora-Bonds und Diaspora-Entwicklungsfonds sollen die Investitionen und Unternehmen der Migranten und Auslandsgemeinden unterstützen.

20. Ziel: Erleichtern der schnelleren, sichereren und billigeren Überweisungen von Migranten in ihre Herkunftsstaaten. Dazu sollen die internationalen Regeln des Zahlungsverkehrs angeglichen, die Überweisungsgebühren auf 3% reduziert und der Missbrauch des Migranten-Zahlungsverkehrs für Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen verhindert werden. In den Herkunftsstaaten sollen Programme und Finanzinstrumente zur Geldanlage der Migranten geschaffen werden.

21. Ziel: Erleichtern und zusammenarbeiten bei der Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer Rückkehr. Dazu verpflichten sich die Gastgeberstaaten beim Fehlen von Aufenthaltsberechtigung auf Abschiebung zu verzichten, wenn den Migranten Tod, Folter oder Ähnliches in ihren Heimatländern droht oder ihre Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft sind. Die Herkunftsstaaten verpflichten sich, die Identitäts- und Nationalitätsfeststellung zu übernehmen und die Rückkehrer möglichst in ihrer regionalen Heimat sicher und menschenwürdig wieder einzugliedern.

22. Ziel: Öffnen der Teilhabe der Migranten an den Sozialsystemen und Mindestlohn-Regeln in den Gastgeberstaaten und einführen von Mechanismen für die Übertragbarkeit von Sozialleistungen und verdienten Renten in die Herkunftsstaaten.

23. Ziel: Die internationale Zusammenarbeit und globale Partnerschaft für die sichere, geordnete und reguläre Migration stärken.

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Dabei wird unter Wiederholung vieler schon genannter Ausführungen auf die Notwendigkeit weiterer Bemühungen  und die Erfüllung früherer Vertragswerke und Absichtserklärungen verwiesen, die wie die zum Beispiel im Pakt wiederholt zitierte ADDIS ABEBA ACTION AGENDA auch verstärkte Finanzleistungen der Industriestaaten fordern. Den Abschluss des Pakts bilden Aussagen über die Verwirklichung und Folgemaßnahmen.            

Verwirklichung: Die Unterzeichnerstaaten entscheiden, einen erforderlichen Apparat (capacity) innerhalb der UN aufzubauen und förderliche Netzwerke einzurichten und zu fördern. Die IOM (International Organisation for Migration)[1] soll als Koordinator und als Sekretariat der Netzwerke dienen. Die Unterzeichnerstaaten fordern den Generalsekretär auf, der Generalversammlung alle zwei Jahre über die Fortschritte der Verwirklichung zu berichten.            

Folgemaßnahmen:  Zur  Überprüfung der Fortschritte der Umsetzung des Pakts werden eine Reihe von Routine-Foren und Konferenzen beschlossen, unter anderem ein „Internationales Migrations-Überprüfungs-Forum“ im vier-Jahres Rhythmus.

Bewertung aus europäische und deutscher Perspektive: Die vorgeschlagenen Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern“ Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer Bevölkerungen vor. Sie weisen den „Auswanderungsländern“ Pflichten gegenüber ihren Auswanderern zu, unter anderem auch ihre Pflicht, in Europa abgelehnte Asylsuchende wieder aufzunehmen.

Dennoch bleiben aus europäischer und deutscher Sicht erhebliche Kritiken. Der vorliegende Entwurf erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht. Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und „illegale“ Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenmigrationen einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.

Der Entwurf ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in den „reichen“ Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft. Die übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.

Der gravierende Mangel des Entwurfs ist das Verschweigen der häufigsten und zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in etlichen Entwicklungs- und Schwellenländern und die „Regime-Change-Wars“. Der Entwurf  übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN Generalsekretär A. Guterres vom 3.2.2017, in dem der Sonderbeauftragte schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um 1,2 Milliarden Menschen vermehren[2].  Schwund und Wachstum stehen sich demnach im Verhältnis 1 zu 40 gegenüber.

Der Sutherland-Bericht selbst  und der hier vorliegende Entwurf für einen Welt-Pakt über reguläre Migration werden der Sutherland- Prognose in keiner Weise gerecht, es sei denn, die Vereinten Nationen nehmen eine weitgehende Übergabe Europas an den Bevölkerungszuwachs Afrikas stillschweigend aber sehenden Auges in Kauf. Der vorliegende Pakt-Entwurf verschweigt damit den daraus erwachsenden dauerhaften Einwanderungsdruck aus Afrika und Vorderasien auf Zentral- und Westeuropa, der sich derzeit schon als Massenmigration darstellt. Massenmigration bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten Sozialsystemen.

Der vorgesehene Pakt, der dieses jetzt schon nicht gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern. Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.

Der Anspruch des Pakts auf die Förderung  regulärer Einwanderung ist außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Staaten und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen Bevölkerung.

Der Entwurf stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die  Herkunfts-, die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern. Wenn die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen, drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren. Dem Entwurf fehlt damit auch ein Stück weit seine Objektivität und Glaubwürdigkeit. […]

Ein weiterer gravierender Mangel des vorliegenden Entwurfs ist, dass er eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und Verhaltensnormen der Migranten und der gastgebenden Völker voraussetzt und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert. […] Bei aller Kritik am Pakt-Entwurf ist den Verfassern zugute zu halten, dass sie versucht haben, ein Konsenspapier unter Beteiligung aller Auswanderungs- und Entwicklungsländer einerseits und aller Aufnahme- und Industrieländer andererseits zu formulieren, das möglichst alle unterschreiben können. Dabei mussten die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration ein grundsätzliches Recht auf Migration  und die unbegrenzte Aufnahme von Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.

Bei konsequenter Anwendung würde das Verursacherprinzip dazu führen, dass die Erzeugung von Auswanderungsströmen eine Art der Schädigung anderer ist, die die Rechte des Schädigers mindert und dem Geschädigten Rechte zukommen lässt.

Dazu kann auch ein Recht zu Eingriffen im Verursacherland gehören. Wenn etwa in den 1930er Jahren Deutschland seine Juden vertrieb und die anderen Staaten sich auf der Evian-Konferenz nicht zur gemeinsamen Aufnahme durchringen konnten, zeigt dies eben, dass die Lösung damals eher darin bestehen musste, den Verursacher zur Raison zu bringen und daher auch notfalls mit Krieg zu überziehen.

Ein Beispiel für den Krieg, der aus Migration und Vertreibung entstehen kann, zeigt sich derzeit am Verhältnis zwischen Bangladesch und Burma aber auch Bangladesch und Indien. Es gibt ungewollte Bevölkerungen, über deren Recht auf Bürgerschaft in den jeweiligen Staaten gestritten wird. Burma ist dabei Ziel von Klagen vor einem internationalen Strafgerichtshof geworden, der sich selber für zuständig erklärt. Indien hat derweil 4 Millionen Bengalen seines Staatsgebietes zu Nichtbürgern erklärt.  Dass die ungewollten Bevölkerungen selbst auch Verursacher von Krisen sein könnten, passt nicht in die Konzepte der UNO.

Das Flüchtlingsrecht versucht seit 1967, die Probleme der Migration zugunsten der Migranten und Verursacher aus der Welt zu schaffen. Alle UNO-Initiativen setzen auf dem damals etablierten Nichtzurückweisungsprinzip auf und treiben dieses weiter. Unterscheidungen zwischen verschiedenen Kategorien von „Flüchtlingen“, wie sie Schultze-Rhondorf sich wünscht,  sind der UNO fremd. Sorgenkinder aller Art sind für sie „Flüchtlinge“, und wer das anders sieht, ist Rassist.  Die Zielländer der Migration ungewollter Bevölkerungen sollten einfach nachgeben, indem sie ihre Souveränität einschränken und ihre Bürger umerziehen.

Auch ein dürftiges Konsenspapier lässt sich nur formulieren, wenn die Akteure souverän sind. Das Ziel des jetzigen Migrationspaktes ist es aber, diese Souveränität weiter zu Lasten der letzten funktionierenden Nationen zu unterminieren.

*(Quelle: https://bayernistfrei.com/2018/10/02/migrationspakt-rhonhof/#comments)
www.conservo.wordpress.com     4.10.2018
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