Anschlag gegen Verfassungsrecht: Petition zum Migrationspakt – Annahme vom Bundestag verweigert

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Der UN-Migrationspakt: Eine skandalöse Kapitulation der Bundesregierung

Vorbemerkung:

Das Migrationsabkommen – der Kürze halber hier „Pakt“ genannt – will einen unbegrenzten und weltweiten Migrationsprozeß in Gang setzen bzw. fördern. Eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“ – wie es in einem demokratischen Staat geboten ist – wird man damit nicht erreichen.

(Anmerkung P.H.: In diesem Vertragswerk – Pakt – geht es ausdrücklich nicht um Flucht und Asyl (dafür gibt es ein eigenes Abkommen), sondern nur um anderweitig motivierte Wanderungen.)

(Auszug)

…Das geplante Abkommen soll zwei Kernelemente enthalten: ein erneutes Bekenntnis der beteiligten Staaten zu den völkerrechtlichen Grundprinzipien des Flüchtlingsschutzes und den Beschluss zum Aufbau eines umfassenden Flüchtlings-Reaktionsmechanismus (Comprehensive Refugee Response, CRR). Dieser CRR soll UNHCR zugeordnet werden, der ihn unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz bringen und damit die beteiligten Staaten zur aktiven Bewältigung der jeweiligen Flüchtlingskrise veranlassen soll.

Dabei würde das Instrument den Staaten weder die Art noch das Ausmaß ihrer Hilfsmaßnahmen vorschreiben, sie aber zu einer Beteiligung gemäß ihrer jeweiligen Kapazitäten verpflichten (Anm. PH: von wegen “freiwillig…”).

Die Beteiligung kann in Form finanzieller oder technischer Unterstützung erfolgen, aber auch durch die Bereitstellung von Resettlement-Plätzen oder durch den Ausbau anderer legaler Zuwanderungswege für Flüchtlinge…..

…Der Vertrag über Flüchtlinge

Ein zentrales Anliegen des Gipfels ist es, die bisherigen Ad-hoc-Reaktionen auf große Fluchtbewegungen durch geregelte Prozesse zu ersetzen und eine unverhältnismäßig hohe Belastung einzelner Aufnahmeländer zu verhindern. Dieses Ziel lässt sich nur durch klare Zuständigkeiten und tragfähige Finanzierungsstrukturen erreichen.

Der VN-Generalsekretär fordert daher die Staaten auf, bei dem Gipfel ein globales Abkommen zur Verantwortungsteilung in Flüchtlingskrisen zu verabschieden. Der Gedanke einer internationalen Verantwortungsteilung ist in der Präambel der GFK angelegt, dort aber nicht weiter ausformuliert.

Das geplante Abkommen soll zwei Kernelemente enthalten:

  • ein erneutes Bekenntnis der beteiligten Staaten zu den völkerrechtlichen Grundprinzipien des Flüchtlingsschutzes und
  • den Beschluss zum Aufbau eines umfassenden Flüchtlings-Reaktionsmechanismus (Comprehensive Refugee Response, CRR).

Die einzelnen Nationen geben mit dem Pakt faktisch die Hoheit über ihre Grenzen auf.

Da ein Großteil der Migranten aus Ländern stammt, in denen der Islam herrscht, wird unser Land sukzessive zu einem islamischen Staat. Für kritische Beobachter war das schon längst klar, aber die Mehrheit der Deutschen – verführt von Politik und Medien – ist offenbar nicht in der Lage zu begreifen, wie sehr die muslimische Einwanderung bereits jetzt Deutschland verändert hat – wir „…müssen uns mit mehr Moscheen als Kirchen im ganzen Land abfinden“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (sinngemäß) schon vor einiger Zeit schrieb. Unser Land wird sich weiter verändern; denn die notwendige Integration findet nicht statt, weil gerade Moslems (und viele Türken) die Integration verweigern.

Deutschland, Frankreich, Belgien usw. werden gezielt zu islamischen Brückenköpfen in Europa ausgebaut.

Die europäische Führungselite, vor allem Staats- und Regierungschefs, aber auch Kirchen-, Gewerkschafts- und Wirtschaftsführer, so scheint es, haben aufgegeben, ihre, also unsere eigene Zivilisation, die ihre Wurzeln im Abendland hat, zu verteidigen. Stattdessen werden Gesetze verabschiedet, die die Meinungsfreiheit in erheblichem Maße einschränken. Kritikern droht die wirtschaftliche und soziale Vernichtung. Europas Führung hat vor dem Islam kapituliert und hilft bei der Umformung der Gesellschaft. Das alte Europa stirbt.

Das Thema wird grundsätzlich tendenziös behandelt, die Tatsachen werden verschwiegen; denn es ist undenkbar, daß Staat, Justiz und Medien die Fakten nicht seit Jahren kennen. Aber sie tun weiter so, als ob all dies einem wohl funktionierenden, zivilisierten Staat entspreche, und setzen bei ihrer Tätigkeit die entsprechenden Maßstäbe.

Das Abkommen läßt den Menschen nur zwei Alternativen. Entweder sie glauben, daß Migration allen nützt, oder sie sind fremdenfeindlich, Rechtspopulisten oder gar Rassisten. Wir kennen die Etikettierung politisch nicht Korrekter ja zur Genüge.

Der gesamte Text des Paktes zeigt eine eindeutig linke ideologische Ausrichtung und hat die weltweite Niederlassungsfreiheit für alle Menschen im Land ihrer Wahl zum Ziel. Damit werden Nationen auf dann legalisiertem Weg „unterwandert“ und ihrer Identität beraubt.

***

Liebe Leser,

das sind fürwahr düstere Aussichten für Europa und unser Vaterland. Wir müssen uns wehren!

Wir dürfen nicht zulassen, daß mit der Zustimmung UNSERER Regierung die deutschen Interessen auf dem Altar internationaler Gleichmacherei geopfert werden.

Deshalb haben viele Gegner des vorstehenden Textes des Migrationspaktes eine

Petition an den Deutschen Bundestag

unterschrieben, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, den Text nicht zu unterzeichnen.

Doch was dann passierte, ist ein Anschlag auf die Demokratie, insbesondere auf die Meinungsfreiheit und die Rechte der Bürger. Lesen Sie den folgenden Bericht meiner Kollegen Jürgen Fritz und Dr.phil., Dr. theol. David Berger. Ihnen wird der Atem stocken:

Bundestag verweigert die Veröffentlichung der Anti-Migrationspakt-Petition

Welch eine Ungeheuerlichkeit und was für ein Schlag ins Gesicht der Demokratie! Der Deutsche Bundestag hat eine Petition, die die Unterzeichnung des „Global Compact for Migration“ verhindern will, von seinen Internetseiten gelöscht bzw. gar nicht erst freigeschaltet. Und das mit einer mehr als abenteuerlichen Begründung, die tief blicken lässt. Nach Angaben des Bundestags-abgeordneten Hansjörg Müller (AfD) ist die zuständige Verwaltung der Meinung, eine Veröffentlichung „könnte den interkulturellen Dialog belasten“. David Berger, dem der Text der Petition vorliegt, berichtet.

Vorbemerkung von Jürgen Fritz

Als Petitionsrecht wird allgemein das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen auf Grund dieser Eingabe befürchten zu müssen. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Petitionsrecht den Rang eines Grundrechtes und ist in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben, wo es heißt:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Nun würde es selbstverständlich wenig Sinn ergeben, hätten die Bürger einfach nur das Recht, solche Bitten und Beschwerden schriftlich einzureichen, wenn die Volksvertreter diese dann einfach in den Papierkorb werfen oder in großen Aktenordnern abheften und in den Keller tragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied daher bereits 1953 unter anderem:

„Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.“

Der Deutsche Bundestag hat zur Prüfung einen gesonderten Petitionsausschuss gegründet. Hierbei gilt: Eine Petition im Sinne des Grundgesetzes muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird.

Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden. Bei einer Öffentlichen Petition besteht im Gegensatz zu einer Einzelpetition die Möglichkeit, dass weitere Personen mitzeichnen können. Bei einer Online-Petition setzt dies aber natürlich voraus, dass sie freigeschaltet wird. Verweigert der Deutsche Bundestag die Freischaltung einer öffentlichen Online-Petition, so können dort auch keine weitere Personen diese unterstützen. Diese Unterstützung durch viele andere ist aber in mehrfacher Hinsicht von Relevanz, nicht nur weil dies der Petition natürlich wesentlich mehr Gewicht verleiht, wenn viele Tausende sie unterstützen.

Denn wird eine Petition innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht, so wie wir dies bei der Petition „Erklärung 2018“ von Vera Lengsfeld erleben durften. So und nun lesen Sie bitte nach dieser Vorbemerkung, was David Berger zu berichten weiß bezüglich der Petition, die sich gegen die Unterzeichnung des Migrationspaktes durch die Bundesregierung wendet.

Bundestag verweigert Veröffentlichung der Online-Petition

Ob dieser Akt, der jedem demokratischen Denken und der Grundidee des Petitionsausschusses des Bundestags diametral entgegen steht, auf Anweisung von oben oder aus vorauseilendem Gehorsam erfolgte, ist zur Stunde noch unklar. Fest steht wohl:

„Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen #Bundestages veröffentlicht, weil die Verwaltung der Meinung ist, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. Somit ist klar, wie mit anderen Meinungen umgegangen wird!“

Dies berichtet der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller (AfD).

Die geplante Petition ist datiert auf den 25. September 2018, trägt verwaltungstechnisch die Nummer 84222 – vom 25.09.2018. Wer sie auf der Internetseite des Petitionsausschusses sucht, wird dort nichts finden.

Die Petitionsbitte:

Der Bundestag soll der Kanzlerin die Unterzeichnung des Migrationspaktes untersagen

Mir liegt der Text der Petition allerdings vor. Er fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem „Global Compact for Migration“ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet.

In der Begründung dazu heißt es:

„Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Einwanderung nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.

Hinzukommt, dass man die Betroffenen offensichtlich sehr bewusst täuschen wollte, indem man den ursprünglichen Textentwurf des Migrationspaktes vom Februar 2018 gegenüber dem am 11. Juli 2018 zur Abstimmung vorgelegten klammheimlich verändert hat. In der Petition heißt es:

„Vorgestellt und beschlossen wurde im Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu untersagen.“

Ein Schlag ins Gesicht der Demokratie

Und dann kommt eine Passage, die eigentlich von unserem Demokratie- und Rechtsstaatbegriff her eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch in unserer „Merkeldiktatur“ immer mehr in Vergessenheit geraten ist:

„Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige hören und dann darüber entscheiden.“

Die schlechten Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss des Bundestags und seiner Verwaltungssstellen, die bereits die Initiatoren und Unterzeichner der Petition 2018 machen mussten, scheinen offensichtlich kein Einzelfall zu sein. Nur dass man nun bereits im Vorfeld vermeiden will, dass es überhaupt zu einer Petition kommt bzw. klar wird, was die Bevölkerung Deutschlands wirklich zur Flüchtlingspolitik des Systems Merkel denkt.

Was der Petitionsausschuss hier bietet, ist ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Einmal mehr wurde der Geist unsere freiheitlichen Demokratie auf dem Altar des immigrationsbesoffenen Systems Merkel geopfert.

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P.S.: Hier kann die vom Bundestag gelöschte Anti-Migrationspakt-Petition (vollständiger Text) nachgelesen werden.

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Anmerkung von Peter Helmes:

1.) Der o. a. Nachtrag zur Anti-Migrationspaktpetition erschien zuerst auf Philosophia perennis, einem der führenden freien Medien.

2.)   Zum Migrationspakt erscheint in Kürze ein Taschenbuch von Peter Helmes.

Es kann schon heute bestellt werden (kostenfrei) bei: DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e.V. Beethovenstr. 60, 22083 Hamburg, Tel.: 040 / 299 44 01, Fax: 040 / 299 44 60, Email: info@konservative.de.

www.conservo.wordpress.com     26.10.2018

 

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