Österreich zieht sich aus UN-Migrationspakt zurück

(www.conservo.wordpress.com)

Freddy Kühne, Jürgen Fritz

Freddy Kühne schreibt:

Nach den USA, Ungarn und Australien und weiteren Staaten kündigen Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache ebenfalls an, die Ratifizierung unter den UN-Pakt für dauerhafte Migration nicht zu ratifizieren

Die Regierung in Wien kündigte heute an, sich aus dem Globalen Pakt für Migration der UNO zurück zu ziehen: Mit dem Pakt drohe der Verlust der nationalen Souveräntität und es drohe die Verwischung zwischen legaler und illegaler Einwanderung. Eine bessere Steuerung durch den Globalen Pakt sei zudem nicht zu erwarten.

Der UN-Migrationspakt betont zwar, dass er die Souveräntität von nationalen Staaten nicht Auflösen soll. Was aber in der Vergangenheit aus diesen internationalen Verträgen mit Soll-Bestimmungen oder Kann-Bestimmungen passiert ist, ist nicht vertrauenserweckend. Zudem: Wenn man die Nationale Souveränität ernst nimmt, dann braucht es auch einen solchen internationalen Vertrag nicht, da die bisherigen Zuwanderungsgesetze, die bisherigen Asylgesetze und die Genfer Konvention völlig erschöpfende Regeln darstellen und es keines zusätzlichen Paktes für Migration bedarf, der die bisherige Rechtspraxis noch einmal weiter unterhöhlt und verwässert.Zudem widerspricht der UN-Migrationspakt den Zielen und Richtlinien der bisher geltenden UN-Menschenrechtskonvention, nach der eine  Bevölkerungsverlagerung nicht ohne explizite Zustimmung der aufnehmenden sowie der wandernden Bevölkerungen erlaubt ist. Eine solche explizite Zustimmung kann das Volk aber nur in einer Volksabstimmung in direkter Volksbefragung abgeben !

Neben Österreich haben bereits die USA, Ungarn, Australien und etliche weitere Staaten angekündigt, dem UN-Migrationspakt NICHT BEIZUTRETEN.

Der UN-Migrationspakt dient in Wahrheit dazu, eine millionenfache und kulturfremde Umsiedlung aus den Ländern Afrikas und Arabiens nach Europa zu legitimieren, Zitat:

“ Die Tatsache ist allerdings, dass mithilfe der Migrations-Programme, unter dem Deckmantel von Humanität, der Achtung der Menschenrechte und der Beseitigung von Armut und Elend die jetzige Migrationsbewegung nach Europa aufrecht gehalten werden soll. Sie stellt dabei eine Umsiedlung von Menschen hauptsächlich aus Dritte-Welt-Ländern nach Europa dar. Verschleiert wird die eigentliche Absicht unter der Bezeichnung „Steuerung der Migrationsbewegung“. (Quelle: Epochtimes)

Gleichzeitig wird nicht gesagt, dass die Umsiedlung (als Migration dargestellt) als ein fortwährender Mechanismus, zentral gesteuert und sich über nationale Interessen hinwegsetzend, eingerichtet und beibehalten werden soll. Die Migrations-Programme sind in Wahrheit keine Migrations-Programme, sondern reine langfristig angelegte Umsiedlungsprogramme, die Teil einer weitreichenden Agenda sind, und die alte Weltordnung verändern sollen.“

Völlig unverständlich ist daher, dass die Bundesregierung Deutschlands dem UN-Migrationspakt beitreten will, trotz all der bisher gemachten negativen Erfahrungen und den ins Unermessliche steigenden Sozialhilfeausgaben bei den Städten und Gemeinden in Deutschland.

Weitere Lektüre

Österreich wird globalen Pakt für Migration nicht unterzeichnen!  

Warum die USA und Ungarn den Migrationspakt der UNO  ablehnen

(Quelle: https://99thesen.com/2018/10/31/oesterreich-zieht-sich-aus-un-migrationspakt-zurueck/)

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Österreichs Votumserklärung zum UN-Migrationspakt im Wortlaut

von Jürgen Fritz

Dokumentation, Fr. 2. Nov. 2018

Die österreichische Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat den Rückzug vom UN-Migrationspakt beschlossen. In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet hierbei insonderheit 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. JFB dokumentiert im folgenden die österreichische, sehr aufschlussreiche (!) Erklärung.

Österreichische Votumserklärung

„Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des „Migranten“ ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (UN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der UN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des UN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des UN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

* Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

* Familienzusammenführung soll erleichtert werden

* Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

* Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

* Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

* Zurverfügungstellung von Schulressourcen

* Zugang zu höherer Bildung

* Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

* Erleichterung von Unternehmensgründungen

* Zugang zum Gesundheitssystem

* Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

* Übernahme von Best-practices in der Integration

* Verfolgung von Hassverbrechen

* Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

* Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

* Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

* Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den UN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen „Nicht-Beitritt“ durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

* Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

* Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als „persistent objector“ anzusehen.

* Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.“

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Hervorhebungen durch Jürgen Fritz (Quelle: https://juergenfritz.com/2018/11/02/oesterreichs-votumserklaerung/)

www.conservo.wordpress.com      3.11.2018
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