100 Jahre Anschluß und das Selbstbestimmungsrecht der Völker

(www.conservo.wordpress.com)

Von Philolaos *)

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gehört zu den Grundrechten des Völkerrechts.

US-Präsident Woodrow Wilson legte das Selbstbestimmungsrecht der Völker seinen Friedensbemühungen im 14-Punkte-Plan zugrunde.

„Schon am 9. November 1918, sechs Tage nach dem Waffenstillstand zwischen dem kaiserlichen Österreich und den Ententemächten, wandte sich die provisorische Nationalversammlung an den deutschen Reichskanzler mit der Bitte, Deutschösterreich in die Neugestaltung des Deutschen Reiches einzubeziehen. Am nächsten Tag schloss sich der Landesausschuss für Deutschböhmen dieser Bitte an. Am 12. November 1918 wurde das Gesetz über Staats- und Regierungsform von der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich einstimmig unter Jubel und ohne Stimmzettel angenommen. Sein zweiter Artikel lautete: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik“

Nur einen Tag nach dem Waffenstillstand im Ersten Weltkrieg und der Abdankung des österreichischen Kaisers aus der Habsburger Dynastie wurde in Österreich die Republik ausgerufen.Proklamation der Republik

Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[1] Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.

Die ersten beiden Artikel lauteten:

Artikel 1

Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.

Artikel 2

Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

Proklamation der Republik

Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[1] Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.

Die ersten beiden Artikel lauteten:

Artikel 1

Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.

Artikel 2

Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

Quelle: Wikipedia

Das Votum des österreichischen Parlaments gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Anschluß an das Deutsche Reich und die zwei Jahre später durchgeführten Volksabstimmung in den österreichischen Bundesländern resultierten in einem überwältigenden Votum für den Anschluß an das Deutsche Reich.

(Anschluß Volksabstimmungen)

Der Versailler Vertrag sabotierte diese mehrfachen Willensbekundungen und zementierte das Anschlußverbot.

https://bayernistfrei.com/2018/11/13/100-jahre-anschluss-und-das-selbstbestimmungsrecht-der-voelker/

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*) https://bayernistfrei.com/ „bayernistfrei“ ist ein Partnerblog von conservo, mit dem wir eine Artikelaustausch-Vereinbarung pflegen.
www.conservo.wordpress.com    14.11.2018
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