Keine Werbung für Abtreibung (§ 219a StGB)

 

Liebe Politiker,

nun lief mir im Nachhinein zu meiner mail v. 07.02. noch dieser m.E. wichtige Artikel “Familienplanung” (s. Anlage) zu, den ich auch Ihnen zur Kenntnis geben möchte, denn er bietet Lösungen. Wann werden Sie endlich erkennen, dass es sich bei einer Abtreibung um die Tötung eines Menschen handelt, dem schon lt. Verfassung/GG Rechte wie jedem anderen von uns zustehen?

Dabei gibt es doch so viele Möglichkeiten und Mittel zur Vermeidung einer ungewollten Schwangerschaft, allen voran der bessere und verantwortungsvol-lere Umgang mit dem eigenen Körper und insbesondere dem der Frau, wozu die Selbstdisziplin der Sexualpartner an erster Stelle steht. Sie kostet nichts und schadet auch der Gesundheit nicht. Stattdessen bringt sie nur Positives für die Intensivierung einer Beziehung und die gegenseitige Wertschätzung der Sexualpartner mit sich (s. Artikel). Sollte es dennoch einmal zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen, so kann eine Abtreibung nie verhältnismäßig sein, denn durch die Tötung des Kindes wird ja keine Schuld gesühnt sondern, – ganz im Gegenteil – erst geschaffen.

Sie können die Natur nicht umgestalten, auch wenn Sie das gerne möchten. Die Empfängnis eines Kind richtet sich von Natur wegen auch nie gegen Frauen, denn jeder neue Mensch ist eine – eigenständige – Person. Ein kluger Analytiker schrieb kürzlich, dass der Niedergang der SPD wohl ihrer völlig überzogenen, allzu ehrgeizigen bishin egoistischen Frauenpolitik zuzuschreiben sei, was im Laufe der Jahre zu den heute deutlich sichtbaren und ganz gravierenden Veränderungen in der Zusammensetzung unserer Bevölkerung, Religion und Identität führte. Kinder und Familie sind zudem das Wichtigste im kurzen Leben der Menschen, und nicht die Selbstherrlichkeit und das Geld. Ein Land ohne Kinder verspielt seine Zukunft.  In der SPD gibt es inzwischen sogar konkrete Bestrebungen, selbst ein völlig ausgewachsenes, aber noch im Mutterleib befindliches Kind im 9. Monat “wegmachen” zu lassen.

Es ist gut, dass sich Menschen hierzulande, aber auch in den USA, zunehmend offen gegen diese menschenverachtende Unsitte Abtreibung stemmen (s. Rede D. Trump v. 05.02. d.J. https://www.idea.de/politik/detail/rede-zur-lage-der-nation-trump-kritisiert-spaetabtreibungen-108079.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=idea%20%7C%20Lebensrecht&cHash=f06424177eab5997017ac2065846bf34#comments).

Wenn ein US-Präsident das Thema Abtreibung in seiner Rede zur Lage der Nation anspricht, dann zeigt das doch, welche Dimension und Bedeutung es für ihn und sein Land hat. Immer wieder stelle ich fest, dass unmittelbar nach Versand einer abtreibungs- und genderkritischen email an die Politik versucht wird, Zugriff auf mein Postfach zu nehmen, was zeigt, welch aggressiven linken Kräfte hier im Hintergrund mitspielen.

Es ist an der Zeit, dass das Bundesparlament ein umfassendes Genderverbot erlässt, denn Gender diskriminiert, nicht nur die beiden Geschlechter selbst, sondern auch das Leben von Ungeborenen. Im Ürigen braucht kein vernünftiger und selbständig denkender Mensch, egal welchen Geschlechts, diesen Unfug.

Kinder verdienen Liebe und Fürsorge. Sie haben niemandem etwas getan und müssen geschützt werden. Wenn die Politik das nicht auf die Reihe bekommt, dann muss es das Volk selbst. Am besten klappt das an der Wahlurne.

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt

———-

Gesendet: Donnerstag, 07. Februar 2019 um 23:30 Uhr
Von: “Klaus Hildebrandt” <Hildebrandt.Klaus@web.de>
An: “Redaktion Idea” <idea@idea.de>
Cc: info@xing.com, jens.spahn@bundestag.de, franziska.giffey@bundestag.de, “Katharina PO Barley, SPD”, “Angela Merkel” <angela.merkel@cdu.de>, Afd <bundesgeschaeftsstelle@alternativefuer.de>
Betreff: Idea, mdB. um Weiterleitung an Herrn Prof. Dr. Thielscher

Liebe Idea-Redaktion,

da ich keine andere Kontaktmöglichkeit zu Prof. Thielscher finden konnte, möchte ich Sie bitten, diese mail – ausnahmsweise und einmalig – an ihn weiterzuleiten. Besten Dank.

—–

„Sehr geehrter Herr Professor Dr. Thielscher,

ausgerechnet eine Frau machte mich auf Ihre Idee (s. Anlage) aufmerksam, einen “Lehrstuhl für das Leben” zu schaffen.

Nachdem es bekanntlich schon an die 200 Gender-Lehrstühle an dt. Unis gibt, kann ich Ihren Vorschlag nur wärmstens begrüßen. Ich beschäftige mich seit Jahren mit dieser Unsitte Abtreibung, die das Zwischenmenschliche, die Institution Familie und inzwischen sogar die ganze Gesellschaft und Stabilität unseres Landes gefährdet, und sich mithilfe fortschreitender Medizin und Technik wie ein Krebsgeschwür immer mehr ausbreitet. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass sich immer mehr Frauen in die Politik drängen, egal ob sie davon etwas verstehen oder nicht.

Ich setze voraus, dass Sie wissen worum es hier geht. Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn ich Sie irgendwie unterstützen kann. Die Tötung von Kindern im Mutterleib – lt. SPD-Jusos sogar bis zum 9. Monat – darf nicht länger hingenommen werden. Wie weit wir uns inzwischen von Art. 1 GG entfernten, sieht man schon an der gegenwärtigen Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Ärzte/Gynäkologen, die an Abtreibung auch noch gut Geld verdienen.

Ihre Zustimmung voraussetzend, lasse ich auch die zuständigen Minister für Gesundheit, Frauen sowie der Justiz mitlesen, denn sie sollten sich ihrer Verantwortung endlich bewusst werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt  ”

**********

Was soll man vom Entwurf zum § 219a halten?

Am Dienstag hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch) zur Novelle des § 219a StGB der Öffentlichkeit präsentiert. Der Entwurf soll am 6. Februar im Bundeskabinett diskutiert und verabschiedet werden, um ihn dann in den Bundestag zur Abstimmung zu übertragen.

In der Vielfalt der Stellungnahmen äußern insbesondere die Abtreibungsaktivisten völlig unsachliche und geradezu absurde Einschätzungen, die teils von den Zeitungen unkommentiert wiedergegeben werden.

Aus etlichen Telefonaten und Briefen an uns merken wir, dass das Thema für viele Menschen inzwischen schwer verständlich ist. Deshalb werden wir hier – möglichst knapp – den Rahmen der Diskussion über das Werbeverbot erläutern, bevor wir unsere eigene Einschätzung des Referentenentwurfs wiedergeben.

Ursprung der heute herrschenden Abtreibungsregelung:

Die heute gültige Abtreibungsregelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 zurück. Damals unterstrich Karlsruhe die Pflicht des Staates, das ungeborene Leben zu schützen.

Der Schutz der ungeborenen Kinder ist also ein Primat – rein theoretisch – jeglicher gesetzgeberischen Tätigkeit, die die Abtreibung betrifft.

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleiben Abtreibungen (abgesehen von Ausnahmefällen) rechtswidrige Handlungen, weil das ungeborene Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben besitzt. Die Gesetzeslage müsse dieser Vorgabe entsprechend deshalb dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen, so das Gericht damals.

Weil Abtreibungen „rechtswidrige Handlungen sind, darf auch dafür nicht geworben werden. Das ist der Sinn von § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen).

Die Praxis

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat aber kaum Einfluss auf die Praxis der Abtreibung gehabt:

Im Jahr 1995 beschloss eine Mehrheit im Bundestag die Einführung der sog. Fristenlösung mit Beratungspflicht: Unter gewissen Bedingungen (Einhaltung einer 12-Wochenfrist und Besitz eines Beratungsscheins) werden Abtreibungen aber nicht bestraft. Diese Regelung wird üblicherweise mit der Formel „Rechtswidrig aber straffrei“ charakterisiert.

In Deutschland hat die Einführung der Fristenlösung dazu geführt, dass die Abtreibungszahlen hoch blieben. Die Vorgabe, dass sich der Staat dem Schutz der ungeborenen Kinder verbunden fühlen sollte, blieb reine Theorie. Die Pflichtberatung, die aus Gründen des Lebensschutzes eingeführt wurde, blieb wirkungslos.

Aus diesem Grund wurde das neue Abtreibungsgesetz (Fristenlösung mit Beratungspflicht) von den Lebensrechtlern generell kritisiert und als Feigenblatt oder Gewissensberuhigung angesehen.

Die Reaktion der Abtreibungslobby auf die Abtreibungsregelung von 1995

Die Befürworter einer völligen Liberalisierung der Abtreibung (Abschaffung des § 218 StGB) waren mit der Einführung der Fristenlösung (mit Beratungspflicht) zwar zufrieden, aber nicht begeistert.

Ihre Gründe sind:

Abtreibung blieb auch nach der neuen Regelung eine rechtswidrige Handlung.

Der Schutz des Lebens blieb nach wie vor ein wichtiges Ziel der Gesetzgebung (gleichwohl in der Praxis fast unwirksam).

Die Frau ist (rein theoretisch) nicht die einzige Entscheidungsinstanz bei einem Schwangerschaftskonflikt. Das Recht auf Leben des Kindes spielt eine Rolle, was in der Beratung zur Geltung kommen müsste.

Kurz: Die Abtreibungsaktivisten haben sich mit der Abtreibungsregelung von 1995 innerlich niemals abgefunden.

Die Haltung der Abtreibungsaktivisten in der Debatte um den § 219a (Werbeverbot für Abtreibungen)

Die Reaktion der Abtreibungslobby auf den neuen Entwurf zum § 219a entspricht den oben genannten drei Punkten und ignoriert systematisch die Rechtsprechung: Niemand außer der Mutter hat mitzureden, so die Abtreibungsaktivisten. Deshalb müsse der § 219a (und eigentlich auch der § 218 StGB) gestrichen werden. Abtreibungen müssen wie völlig normale medizinische Leistungen angesehen werden.

Die Tatsache, dass ein Kind im Mutterleib lebt, wird in der gesamten Argumentation der Abtreibungsaktivisten ignoriert. Die Tatsache, dass aufgrund einer Weisung des Bundesverfassungsgerichtes das Gesetz dem Schutz des Lebens verpflichtet ist, wird ebenfalls ignoriert.

Die Haltung der Abtreibungsaktivisten ist radikal lebensfeindlich, radikal individualistisch (Kinder und Vater spielen überhaupt keine Rolle), kompromisslos und sogar irrational, denn sie tut so, als ob es kein Kind im Mutterleib geben würde obwohl das der springende Punkt ist. Die Tatsache, dass ein Kind bei einer Abtreibung getötet wird, ist ja der Anlass der ganzen Diskussion.

Die Abtreibungsaktivisten haben stets ihre Aktionen gegen den § 219a StGB mit dem Slogan „Weg mit 219a – keine Kompromisse“ gegründet. Jeder Vorschlag der Bundesregierung, der nicht die komplette Streichung vorgesehen hätte, wäre infolgedessen abgelehnt worden.

Was soll man nun aus der Sicht des Lebensrechtes vom Entwurf halten?

Ob man sich mit dem Entwurf abfindet oder nicht, hängt im Grunde vom eigenen Betrachtungswinkel bzw. von der eigenen Erwartungshaltung ab.

Im Vergleich zur gegenwärtigen Fassung des § 219a: Der gegenwärtige § 219a ließ recht lang eine gewisse Grauzone zu: Wann handelt es sich um Werbung, wann um Information? Ist das bloße Erwähnen, dass man Abtreibungen durchführt, schon Werbung?

Die neue Fassung erlaubt zwar die Erwähnung von Abtreibungen im Leistungskatalog, verbietet aber jede weitere Information durch den Abtreibungsarzt. Würden Abtreibungsärzte über Abtreibungen „informieren“, so würden sie wahrscheinlich Abtreibungen befürworten oder zumindest verharmlosen. Etliche namhafte Gegner des § 219a haben deshalb eingewendet, dass der Entwurf aus der Sicht des Abtreibungsaktivismus einen Rückschritt darstellt. Allerdings muss erwähnt werden, dass die Rechtsprechung der letzten zwei Jahre den § 219a StGB restriktiv ausgelegt hat, wodurch die rechtliche „Grauzone“ zunehmend wegfiel.

Im Vergleich zum „Eckpunktepapier der Bundesregierung“ aus dem Dezember 2018: Der Entwurf ist eine Verschlechterung im Vergleich zum Vorschlag der Bundesregierung, weil dieser mehr oder weniger einen Handel einging: Ärzte und Kliniken dürfen erwähnen, dass Abtreibungen zu ihrem Leistungskatalog gehören. Im Gegenzug wird stärker in den zentral redigierten Informationen auf den Lebensschutz geachtet. Dieser zweite Aspekt wird im Entwurf zwar erwähnt, aber nicht konkretisiert.

Im Vergleich zum eigentlichen Ziel der §§ 218, 219 ff, das Lebensrecht zu beschützen: Der Entwurf ist ein eindeutiger Rückschritt. Abtreibungen werden weiter banalisiert und dürfen im Leistungskatalog eines Arztes neben allen anderen – legitimen – Leistungen aufgeführt werden. Dadurch wird die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen relativiert.

Man muss allerdings hinzufügen, dass die gegenwärtige Gesetzgebung das ungeborene Leben praktisch nicht schützt, die geplante Verschlechterung durch den Referentenentwurf ist relativ gering. Der große Wurf aus der Sicht des Lebensrechtes wäre gewesen, aus einem Werbeverbot für Abtreibung eine Werbeverpflichtung für das Leben zu machen und Ärzten aufzutragen, für den Schutz des ungeborenen Lebens und nicht für dessen Tötung zu werben.

Für die Aktion SOS Leben (DVCK e.V.): Benno Hofschulte, Mathias von Gersdorff, Pilar Herzogin von Oldenburg

**********
Die Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur (DVCK) e.V. mit Sitz in Frankfurt (Main) ist ein 1983 von einem Kreis katholischer Laien gegründeter Verein, dem Selbstverständnis nach eine „private Initiative ohne offizielle Bindung an Kirchen oder politische Parteien“ mit einer katholischen Orientierung sowie einem überkonfessionellen Tätigkeitsbereich. Vorsitzender ist Benno Hofschulte.
—–
Mathias von Gersdorff ist freier Publizist und Betreiber der blogs „Kultur und Medien“ sowie http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
—–
*) Klaus Hildebrandt ist engagierter Katholik und seit vielen Jahren Autor bei conservo
www.conservo.wordpress.com    13.02.2019
Über conservo 7864 Artikel
Conservo-Redaktion