Berliner Datenschutzbeauftragte – Nicht-Wissen schlägt Sachverstand

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Berlinern: “Ick wundere mir über jar nöscht mehr…”

Die Berliner sind – eigentlich – ein pfiffiges Völkchen, haben Herz und Verstand am richtigen Fleck, lassen auch mal „Fünfe jerade sein“ und ein Mundwerk, um das viele sie beneiden: die typische „Berliner Schnauze“.

Doch manchmal bleibt der Mund offen und die Schnauze still. Es gibt in Berlin Vorfälle, die den geplagten Bürger zwar nicht mehr wundert, die aber die ganze Misere des Politbetriebes offenlegen – vom nie fertiggestellten „Großflughafen“ bis hin zu, beispielsweise, folgender Beamtenposse, die ich dem bekannten Publizisten Nicolaus Fest verdanke.

Nicolaus Fest schreibt:

„Von der Berliner Datenschutzbeauftragten erhält der AfD-Landesverband Berlin eine Abmahnung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Grund der Sanktion sind Briefe, die ich im Bundestagswahlkampf 2017 an 70.000 Haushalte in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verschickt hatte. Das hatte zu einigen Nachfragen geführt, wie ich an die Adressen gekommen sei.

Die Antwort findet sich in § 50 Meldegesetz. Danach ist es Parteien erlaubt, für Wahlkampfzwecke Adressdaten von den Einwohnermeldeämtern zu erwerben. Nach der Wahl müssen die Daten gelöscht werden, und so geschah es auch. Wer sich per Mail nach der Rechtsgrundlage erkundigte, bekam eine Antwort, wer sich unflätig benahm oder nur seine Postanschrift angab, bekam sie nicht. Das wäre zu viel Aufwand für eine Sache, die man ohne weiteres googlen kann.

Erstaunlich das Vorgehen der Berliner Datenschutzbeauftragten. Nicht nur ist ihr offensichtlich § 50 Meldegesetz unbekannt, auch der Grundsatz des rechtlichen Gehörs scheint ihr nicht vertraut: Der Landesverband wurde vor der Abmahnung nicht kontaktiert. Unbekannt muss ihr zudem das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot sein, dem zufolge Rechtsregeln nur für Fälle gelten, die dem Erlass nachfolgen. Die DSGVO trat jedoch erst 2018, also ein Jahr nach dem Bundestagswahlkampf in Kraft. Und schließlich steht auch die Frage im Raum, warum der Landesverband abgemahnt wird, wenn es doch um einen Vorgang geht, der auf meinen Entscheidungen beruht.

Die Berliner Datenschutzbeauftrage heißt Maja Smoltczyk und soll Juristin sein (siehe: https://www.datenschutz-berlin.de/ueber-uns/zur-person/). Vor sieben Wochen schrieb ich ihr und bat um Erläuterung. Bis heute keine Antwort.“ (Siehe: http://nicolaus-fest.de/marx-strache-constantin/)

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Die Causa weckte meine Neugier. Ich fand einiges Lesenswertes über die Datenschutzbeauftragte im Netz, z. B.:

Über uns – Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesland Berlin zu kontrollieren, in Fragen des Datenschutzes zu informieren, zu beraten und so Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.“

Das ist doch ´mal eine sachlich-nüchterne Information!

Aber dann fand ich mehr:

Datenschutzbeauftragte nur denkbar knapp gewählt

„Maja Smoltczyk ist Berlins neue Datenschutzbeauftragte. Eigentlich hat Rot-Schwarz im Parlament eine komfortable Mehrheit. Gewählt aber wurde sie nur sehr knapp.

Die Verwaltungsjuristin Maja Smoltczyk, die seit 1994 den Plenar- und Ausschussdienst des Abgeordnetenhaus leitet, wurde mit denkbar knapper Mehrheit zur neuen Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin gewählt. Sie erhielt in geheimer Abstimmung 75 Ja- und 60 Nein-Stimmen, neun Abgeordnete enthielten sich. Im Landesparlament sitzen 149 Abgeordnete.

Damit hat Smoltzcyk die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen gerade so erreicht. Ein Antrag der Linken, die Wahl der Datenschutzbeauftragten zu vertagen, wurde zuvor von SPD und CDU abgelehnt. Grüne, Linke und Piraten zweifeln an der fachlichen Kompetenz der Juristin, die nebenbei noch als Bildhauerin arbeitet. Als Expertin für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung ist sie bisher nicht in Erscheinung getreten. Smoltczyk tritt die Nachfolge des langjährigen Landesbeauftragten Alexander Dix an, der aus Altersgründen ausgeschieden ist.“ (Quelle: Ulrich Zawatka-Gerlach, https://www.tagesspiegel.de/berlin/maja-smoltczyk-ist-im-amt-datenschutzbeauftragte-nur-denkbar-knapp-gewaehlt/12891958.html)

„Netzpolitik.org“ wurde noch deutlicher:

„Maja Smoltczyk ist Juristin und vor allem als Bildhauerin in Erscheinung getreten. Sie arbeitet bisher in der Verwaltung des Berliner Abgeordnetenhauses und leitet dort die Abteilung „Plenum und Ältestenrat“. Zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit konnte man von ihr bisher nichts hören, insofern fällt uns eine Einschätzung schwer. Die ungewöhnliche Nominierung klingt nach einer Verlegenheitslösung. Möglicherweise hat die SPD aber auch einfach kein Personal für das Thema.

Wir fühlen uns erstmal stark an die Besetzung von Andrea Voßhoff als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnert. Voßhoff bestätigt leider seit ihrer Berufung sämtliche Befürchtungen, dass ihre Besetzung vor allem ein Versorgungsfall war und damit die Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Behörde massiv eingeschränkt sind. Man kann auch Strategie der CDU-geführten Bundesregierung dahinter unterstellen (…)

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist mit fast fünfzig Mitarbeitern eine der größten Datenschutzbehörden in Deutschland.“ (https://netzpolitik.org/2016/verlegenheitsloesung-maja-smoltczyk-wird-berliner-datenschutzbeauftragte/)

Nur staunen?

Darf man wirklich bei dieser Sachlage nur staunen, oder darf man als Bürger auch mal auf den Tisch hauen? Da wird ein absoluter Expertenposten so vergeben, als ob es sich um eine Hobbyveranstaltung handelte. Sachkenntnis? Nicht nachgefragt. Eignung? Wäre noch zu erweisen.

Wie schrieb Nicolaus Fest ganz zutreffend:

„Erstaunlich das Vorgehen der Berliner Datenschutzbeauftragten. Nicht nur ist ihr offensichtlich § 50 Meldegesetz unbekannt, auch der Grundsatz des rechtlichen Gehörs scheint ihr nicht vertraut…“

„Erstaunlich“? Nein, lieber Herr Dr. Fest, das ist nicht nur erstaunlich, das ist skandalös.

www.conservo.wordpress.com     22.6.2019

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