Von Kinderschändern, Merkel-Kritikern und Rechtspopulisten – eine Klage aus Verbitterung

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

 Wer rechts ist, hat keine Rechte mehr

(Auszug: Meine Lebensleistung wird heute mit Füßen getreten. Ich war ein wenig stolz auf meine Arbeit. Jetzt finde ich mich in die Reihen von Jugendverführern und Kinderschändern versetzt, denen man vorwirft, gegen den Jugendschutz verstoßen zu haben. Daß diese „Klage“ durch nichts gerechtfertigt wird, trifft mich zusätzlich – als ob ich eine Begründung nicht wert sei. So „verspielt“ der Staat die Loyalität „ehrbarer, unbescholtener Bürger“ – zu denen ich mich bisher zählen durfte.

Dieser Linksstaat verdient nicht einmal meine Tränen, weder die aus Wut noch die aus Trauer!“)

Der „Kampf gegen rechts“ tobt und tobt. Aber die gleichen Gestalten, die Aktionen „gegen rechts“ durchführen, reklamieren in vollem Selbstbewußtsein Meinungsfreiheit, Demokratie und Verfassung für sich, wollen sie aber bestimmten anderen („nicht korrekten“) Menschen vorenthalten. Das geschieht exakt nach dem Vorbild ihrer blutigen Ikone Rosa Luxemburg, die stets behauptete, die Meinungsfreiheit zu vertreten. Gemeint hatte sie jedoch nur die Meinungsfreiheit Gleichgesinnter, also unter Linken. Wer jedoch nicht links ist, hat kein Lebensrecht und schon gar kein Recht auf eigene Meinung! Er stört die Gemeinschaft der „Guten“.

Personalisiert gesehen, ist dies nicht weit von (links-)faschistischem Denken. Diejenigen, die nicht voll auf dem Merkel-Linkskurs sind, werden diskriminiert, ausgegrenzt und im schlimmsten Falle brotlos gemacht. Es wird nicht mehr lange dauern, dann müssen die Beschäftigten dieses Staates, die Beamten, einen Amtseid auf die Kanzlerin abgegeben; denn die Partei – äh die Kanzlerin – hat immer Recht.Gesinnungsschnüffler als Ordnungskraft

Damit das ja jeder kapiert, sorgt inzwischen eine ganze Armada von Gesinnungsschnüfflern und -prüfern für „demokratische Zucht und Ordnung“. Um die straffe Kontrolle zu unterstreichen, werden scharenweise bisher unbescholtene und angesehene Publizisten ohne Ansehen der Person oder Lebensleistung unter hohen Strafandrohungen „abgemahnt“.

Heute stehen den Gründern des Merkelschen Hof- und Verfolgungsstaates alte Geister mit neuen Namen zu Diensten:

* Da kann bald die SED (derzeitiger Tarnname „Linke“) die Führung wieder übernehmen – nun nicht mehr im Auftrag Moskaus, sondern der globalen Konzerne und Milliardäre

* und die „neuen“ Blockparteien CDU und FDP werden sie in alter Blindheit begleiten. Die von ihnen gestellte Kanzlerin war einstmals eine Top-Stalinistin, die sich die ganze ehemals christlich-demokratische, konservative und liberale Partei unterworfen hat, und

* deren geistige Schwesterpartei, „Die Grünen“, wittern die Gunst der grünen Stunde und stehen schon in den Startlöchern zur Kanzlerübernahme.

* in der SPD möchte Nachwuchsstar Kühnert gerne den Ulbricht und den Sozialismus neu erfinden.

Das nennen die Bayern eine „gemaahte Wiesn“ – alles ist geerntet, was satt macht.

Wer das kritisiert, darf sich allerdings nicht auf die – durch Grundgesetz garantierte – Meinungs- und Pressefreiheit berufen, sondern wird zum Schweigen gebracht, weil er (beliebig und wahlweise) zum „Rechten“, zum „Rechtsaußen“, zum „Rechtspopulisten“ oder gar zum „Rechtsradikalen“ ernannt wird. Damit wird ein bisher selbstverständlicher Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie – links, Mitte, rechts – obsolet. Es gilt nur noch links, und alle anderen sind rechts, also Bösewichter.

Niemand aus den Reihen der politisch Korrekten unternimmt auch nur ansatzweise den Versuch, diese Etikettierung zu begründen und mit Fakten zu unterlegen. Kurz gesagt:

Wer „rechts“ ist, hat keine Rechte mehr.

Die „Vierte Gewalt im Staat“ – die Medien – ist verkümmert, ja verkommen. Der weitaus größte Teil der Medienschaffenden ist rot-grün infiziert und sieht es als vornehmste und staatstragende Aufgabe, einerseits die Herrschenden zu bejubeln, ihre (Un-)Taten zu feiern und als „gesellschaftlich zwingend“ darzustellen, während andererseits diejenigen, die nicht der „korrekten“ Linie folgen, an den medialen Pranger gestellt und zuweilen bis zur Existenzvernichtung verfolgt werden. Medien vermischen permanent Fakten und Meinungen und bevorzugen Tribunale, bei denen die Zeitgeistigen als weise Richter beklatscht und die Opfer zu Opfern einer erbarmungslosen Meinungs-Inquisition gequält werden.

Nur so ist zu erklären (und war es möglich), daß selbst die gravierendsten Fehler der amtierenden Herrscherin Deutschlands – Verfassungsbrüche in Sonderzahl – für sakrosankt erklärt wurden und noch immer werden. Die Medien versagen total.

Nur wenige, sehr wenige, wagen es, in diesem Zusammenhang das Märchen von „Des Kaisers neue Kleider“ heranzuziehen, obwohl die Kaiserin schon seit langem nackt dasteht.

 Bei uns gibt es kein Kind mehr, das in die Menge ruft: „Der Kaiser ist ja nackt!“. Stattdessen ruft ein Kind der politisch korrekten Neuzeit „Klimaschutz!“ und wird vom Papst über Europäische Präsidenten bis zur deutschen Kanzlerin mit Ehrungen überhäuft und zur neuen Lichtgestalt ernannt – die Heiligsprechung (Hl. Greta) ist schon zu Lebzeiten erfolgt.

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NetzDG – das Meinungsfreiheitverhinderungsgesetz

In unserem neuen, fast absolutistischen Staat herrscht natürlich eine vorgefertigte Einheitsmeinung, die in den Küchen der Frankfurter Schule von stalinistisch geschulten Köchen angerührt wurde und ständig fortgeführt wird. Sie heißt heute nur nicht mehr „Einheitsmeinung“ sondern „political correctness“ – das klingt harmloser und vornehmer. Aber da gibt es nichts zu vertun: Über jedem, der diese „Einheit“ nicht teilt, schwebt das Fallbeil der Meinungs-Diktatoren, -Hächer und -Henker.

Eines der übelsten Werkzeuge der political correctness ist das NetzDG – das Netzwerkdurchsuchungsgesetz.

 Als das Gesetz „unters Volk“ kam, schrieb conservo u.a.:

„Vordergründiges Ziel dieses Gesetzes ist es, strafbare Inhalte aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook und Twitter zu löschen. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz von SPD-Justizminister Heiko Maas aber nicht erfüllt, im Gegenteil:

Bereits seit zwei Jahren hatte Maas seine Amt als Justizminister mißbraucht, um linke NGOs, wie die von einer ehemaligen Stasimitarbeiterin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, mit politischem Druck bei Facebook und Twitter als Experten für „Hate-Speech“ und strafbare Inhalte zu installieren. Dazu hatte Maas in seinem Hause eine sogenannte Task-Force ins Leben gerufen. Ziel dieser Aktivitäten: Kritische konservative und bürgerliche Aktivisten sollten mundtot gemacht werden.

Dies bestätigte sich in den letzten Monaten immer mehr, denn linksextreme und islamistische Gewaltaufrufe wurden von Facebook, Twitter & Co. so gut wie nie gelöscht. Das vor einigen Monaten von Maas eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll diese unhaltbaren Zustände nun auch noch gesetzlich legitimieren: Nicht mehr unabhängige Gerichte sollen darüber entscheiden, welche „Posts“ in den sozialen Netzwerken rechtswidrig oder gar strafbar sind, sondern die Internet-Konzerne selbst, die dabei natürlich auf die bereits eingerichtete Infrastruktur aus linken NGOs und SPD-nahen Journalisten wie „Correctiv“ zurückgreifen werden (…)

…Ungewöhnlich deutlich, stellte der Wissenschaftliche Dienst in einem neuen Gutachten fest, daß das NetzDG verfassungswidrig sei. Da das Gesetz eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalte und die Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro für unterlassene Löschungen unverhältnismäßig hoch seien, befürchtet der Wissenschaftliche Dienst vorauseilende Löschungen von Einträgen, die in Wahrheit nicht gegen geltendes Recht verstoßen würden. Diese Eingriffe in die Meinungsfreiheit seien daher nicht gerechtfertigt. Der Gesetzentwurf sei materiell verfassungswidrig und verstoße gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Eingeholt hatte dieses Gutachten die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl aus Aichach.“ (16.6.17, https://www.conservo.blog/2017/06/16/fka-wird-bestaetigt-der-entwurf-des-netzwerkdurchsetzungsgesetzes-aus-dem-haus-heiko-maas-spd-ist-verfassungswidrig/)

Soweit die Gesetzeslage, wobei ich gerne darauf hinweise, daß an der damaligen Bundestagssitzung nur sehr wenige Abgeordnete teilnahmen, und das zu später Stunde – eine Steilvorlage für die Befürworter des NetzDG.

Und eine ganz bittere Nachbetrachtung: Trotz der unermüdlichen Warnungen des FKA (heute WerteUnion) hat die Unionsführung die Gefahr für die Meinungsfreiheit bis heute nicht erkannt.

Anders die AfD – auch wenn sie sich wegen der fehlenden parlamentarischen Unterstützung der anderen nicht durchsetzen kann:

UN-Sonderberichterstatter: Rechtsstaatliche Prinzipien wie die richterliche Kontrolle über Meinungsäußerungen sollten nicht an private Unternehmen ausgelagert werden

Die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar, fühlt sich in ihrer Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, bestätigt. Kaye hatte festgestellt, dass in Deutschland bei der Umsetzung des DetzDG rechtsstaatliche Kernprinzipien wie die richterliche Kontrolle über Meinungsäußerungen an private Unternehmen ausgelagert würden.

Überraschend ist die Unterstützung des EU-Parlamentes:

EU-Parlament warnt, die Freiheit im Internet einzuschränken.

In einem Bericht des EU-Parlaments werden die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission davor gewarnt, die Freiheit im Internet einzuschränken. AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar begrüßt die klaren Worte:

„Im aktuellen Bericht zur Medienfreiheit wird auch Deutschland deutlich kritisiert. Zu Recht mahnt das EU-Parlament an, daß jede Maßnahme zur Beschränkung von Inhalten im Internet nur unter klaren Bedingungen und unter strikten juristischen Kontrollen getroffen werden darf. Genau das ist jedoch beim Maaschen Zensurgesetz nicht der Fall. Das NetzDG privatisiert das Recht. Es macht private Unternehmen zu Anklägern, Richtern und Vollstreckern.

Für Internetnutzer, die zu Unrecht gelöscht wurden, gibt es zudem keinen Schutz. Ein Unding, aber nur konsequent, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung des NetzDGs ausgerechnet den Empfehlungen der „Vorzeigedemokratien“ China und Iran gefolgt ist. Dieses unfassbare Detail wurde erst vor kurzem durch einen Staatenbericht der Bundesregierung bekannt und von Reportern ohne Grenzen völlig zu Recht kritisiert.“

Zuvor hatte die AfD im Bundestag eine Kleine Anfrage zum NetzDG eingebracht:

Netzwerkdurchsetzungsgesetz birgt Gefahr für verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit.

Der Arbeitskreis ‚Digitale Agenda‘ der AfD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in den Bundestag eingebracht. Darin fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung es als ordnungswidrig einschätzt, wenn der Zustellbevollmächtigte der sozialen Netzwerke regelmäßig die Annahme von Zustellungen verweigert, die unter das NetzDG fallen.

Zudem wird gefragt, wie die Bundesregierung auf die Tatsache reagieren will, daß beim Justizministerium bis zum 23. Juli 2018 lediglich 558 Beschwerden wegen nicht erfolgter Löschung von rechtswidrigen Beiträgen eingingen – die Bundesregierung rechnete für das Jahr 2018 ursprünglich mit etwa 25.000 Beschwerden.

Dazu die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar:

„Wenn die Anzahl der eingegangenen Beschwerden bislang nur bei etwa zwei Prozent des von der Bundesregierung erwarteten jährlichen Beschwerdeaufkommens liegt, dann legt dies nahe, dass die Bundesregierung mit ihrer Warnung vor ,Hassrede‘ im Internet einen völlig übertriebenen und hysterischen Popanz aufgebaut hat. Angesichts dieser massiven Fehlkalkulation fragen wir in unserer Anfrage auch, ob die dafür zuständigen Arbeitsstellen im Justizministerium uneingeschränkt erhalten bleiben sollen – zumal das Ministerium bisher kaum mit Bußgeldverfahren gegen Facebook vorging.

 Wir lassen bei unserer kritischen Auseinandersetzung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht locker, denn wir haben es hier vor allem mit einer ernsthaften Gefahr für unser grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit zu tun. Was nicht strafbar ist und vom Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes abgedeckt ist, darf auch nicht gelöscht werden. Die Meinungs- und Tugendwächter des herrschenden politischen Zeitgeists erkennen jedoch sehr wohl, welche Gefahr ihnen durch die Tatsache droht, dass soziale Netzwerke die alten Informations- und Meinungsmonopole ins Wanken bringen. Verzweifelt versuchen sie deshalb, den Geist der neuen Informationsvielfalt wieder in die Flasche zu drücken. Dabei haben sie jedoch die Rechnung ohne die Bürger und ohne die AfD gemacht!“

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Der Bürger als Sünder

Der (geneigte) Leser mag es mir verzeihen, daß ich jetzt von mir selbst rede. Denn ich kann mit meiner „Geschichte“ verständlich machen, wie nun mit Bürgern umgesprungen wird. Ich schreie jetzt auf, weil sich der Merkelsche neue Linksstaat zu einem neuen Stasi-Staat ausweitet – mit all den blinden „Zuarbeitern“, die weiland das Arbeiter-, Bauern und Erdrückungsparadies errichten wollten. Und nun bin ich selbst in dieses apokalyptische Meinungsfreiheitverhinderungsgesetz (NetzDG) geraten:

Ich, ein Kinderschänder?

Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen den Jugendschutz

Vor einigen Wochen erhielt ich ein inhaltsschweres Schreiben, in dem mir eine Unzahl von „Jugendschutzverstößen auf ihrem (also meinem) Angebot“ vorgeworfen werden.

Der Absender des Briefes firmiert als „Jugendschutz.net“, es gibt aber kein Impressum mit dem Namen eines Verantwortlichen – was höchst ungewöhnlich ist. Ist der Fußzeile des Briefbogens steht lediglich der Zusatz: „Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet“.

Mit jeder Zeile, die ich da lesen mußte, stieg meine Empörung, die schließlich in Wut umschlug. Zum Glück bin ich so gebaut, daß ich nie sofort auf Provokationen reagiere, sondern sie erst einmal „sacken“ lasse. Denn sonst wäre ich auf der Stelle in die Wallstr. 11, 55122 Mainz, gefahren und hätte lautstark protestiert.

Im Schreiben finde ich eine Auflistung (auf vier Schreibmaschinenseiten) von auf conservo abgedruckten Artikeln – darunter keiner von mir, sondern nur von Gastautoren – zurückgehend bis zum Jahre 2014(!), also sechs Jahre zurück, für die ich jetzt in Haftung genommen werde.

Man haut mir sodann eine Reihe von Paragraphen um die Ohren, räumt mir eine Korrekturfrist von zwei Wochen ein und stellt mir bei Zuwiderhandlung – hier „Verstoß gegen Bestimmungen des JMStV“ – eine Geldbuße in Aussicht.

Eine Unterschrift trägt der Brief nicht, lediglich eine Kennzeichnung mit Namen „P. Kramer“; wer der oder die Kramer ist, bleibt wohl Betriebsgeheimnis.

Ich bin empört, was nicht unbedingt bemerkenswert wäre. Schlimmer ist:

ICH BIN TIEF GETROFFEN – GETROFFEN IN MEINER EHRE UND MEINER LEBENSLEISTUNG, DIE HIER MIT FÜßEN GETRETEN WERDEN!

Ich bin für „internationale Jugendverständigung“ ausgezeichnet und finde mich als Sünder wider den Jugendschutz gebrandmarkt und an den Pranger gestellt.

 Die erste Hälfte meines Lebens habe ich vor allem der Jugendarbeit und der Verständigung zwischen (jungen) Menschen gewidmet. Ich war Mitinitiator vieler internationaler Jugendeinrichtungen wie dem Europäischen Jugendwerk (Brüssel) und dem Europäischen Jugendzentrum (Straßburg), saß als Jugendvertreter in vielen weiteren nationalen und internationalen Organisationen, war mehrmals Präsident des DNK (Deutsches Nationalkomitee für Internationale Jugendarbeit), saß im Kuratorium des Deutsch-Französischen Jugendwerkes und setzte mein Engagement nach Ende meiner Jugendarbeit fort, z.B. als Vizepräsident der Deutsch Chinesischen Gesellschaft auf Taiwan, als Präsident der Deutsch-Chilenischen Freundschaftsgesellschaft (Präsident Eduardo Frei war ein langjähriger Freund von mir), als Generalsekretär der „Euro-Alliance“ (Paris) usw. usf.

Aus den Händen des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Gaston Thorn erhielt ich den „Pour le Mérite Européen“ mit dem Widmungstext „Für seine Verdienste um die Völkerverständigung und die internationale Zusammenarbeit besonders mit jungen Menschen“. Meine Lebensleistung wird heute mit Füßen getreten.

Kurz, ich war ein wenig stolz auf meine Lebensleistung. Jetzt finde ich mich in die Reihen von Jugendverführern und Kinderschändern versetzt, denen man pauschaliter vorwirft, gegen den Jugendschutz verstoßen zu haben. Daß diese „Klage“ durch nichts gerechtfertigt wird, trifft mich zusätzlich – als ob ich eine Begründung nicht wert sei.

So „verspielt“ der Staat die Loyalität „ehrbarer, unbescholtener Bürger“ – zu denen ich mich bisher zählen durfte.

Dieser Linksstaat verdient nicht einmal meine Tränen, weder die aus Wut noch die aus Trauer!

www.conservo.wordpress.com     26.07.2019
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