Antisemitischer Judenhass ist kein Alleinstellungsmerkmal

(www.conservo.wordpress.com)

Von Albrecht Künstle

– Auch bekennende Christen werden angegriffen – von militanten Atheisten

– Der § 130 StGB (Volksverhetzung) ist eine Missgeburt und gehört geändert

Seit zig Jahren sehen sich unsere jüdischen Mitbürger verbalen Anfeindungen ausgesetzt. Aus Worten wurden in letzter Zeit Taten. Erkennbare Juden werden auf offener Straße attackiert, und jetzt dieser versuchte Terroranschlag auf eine Jom Kippur feiernde jüdische Gemeinde in Halle. Doch ist Judenhass nicht nur rechtsradikalen Rändern unserer Gesellschaft zuzuschreiben. Er ist sogar auf der Linken verwurzelt und reicht tief in den Protestantismus hinein. Und selbstverständlich durch die zu vielen strenggläubigen Muslime, welche Juden nicht nur hinter ihren Moscheemauern bekämpfen wollen, sondern dies gerne nach ihren Freitags-“Gebeten“ praktisch tun.

Diese Verachtung bis hin zum Hass ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal, sondern er trifft auch Christen. Damit meine ich an dieser Stelle nicht die Drangsalierung von geflüchteten Christen*innen in Aufnahmeeinrichtungen durch die überlege Masse an muslimischen Zuwanderern in solchen Heimen. Er betrifft u.a. auch mich persönlich durch organisierte Atheisten, denen auf Leserbriefseiten freier Lauf gelassen wird.

Jedoch gibt es einen Unterschied zwischen unseren Juden und Christen. Bekennende Christen werden „nur“ aus antireligiösen Motiven verächtlich gemacht. Jüdische Mitbürger dagegen müssen Schmach über sich ergehen lassen, auch wenn sie säkulare Juden*innen sind. Der Hass auf uns erklärte Christen ist (noch) „nur“ verbaler Natur, ich erhielt noch keine Drohung. Doch die Aktivitäten gegen uns schlagen sich bereits in der Zerstörung von christlichen Symbolen nieder. Ich berichtete darüber, was sich alleine im 4-km-Radius meines Wohnortes zugetragen hat.

Ist dieser Hetze juristisch beizukommen? Mit dem Volksverhetzungspara-graphen 130 StGB leider nicht. Er ist eine Fehlkonstruktion, was ich an einem eigenen Fall aufzeige.

In Freiburg wurde eine christliche Studentin vom Mitbewohner eines Studentenwohnheims umgebracht, einfach so. Er geriet in Rage, weil die junge Frau ihrem Glauben verhaftet war.Die Psychiater waren sich nicht sicher, woran der Student leidet“, der in Freiburg die bekennende Christin brutal ermordete, stand in der Zeitung. Worauf ich folgenden Leserbrief schrieb:

„Immerhin wurde bekannt, ‚wer in Glaubensfragen nicht seine (gottlose) Meinung teilte, lehnte er ab’ – der Mörder. Fest steht, dass er über sein Leben als Atheist sehr unzufrieden war. Fest steht auch, dass das Opfer wohl ihren seelischen Frieden mit ihrem christlichen Glauben nicht nur gesucht, sondern auch gefunden hat.

Könnte es nicht sein, dass dieser beklagenswerte junge Mensch, auch wenn er zum Mörder wurde, mit seiner gelebten Gottlosigkeit nicht glücklich war? Und er es einfach nicht ertragen konnte, dass die schließlich von ihm ermordete Christin genau diese innere Zufriedenheit zeigte, nach der er selbst immer suchte und sie vermisste? Das wäre dann ein Mord aus Neid oder „Eifersucht“ auf das, was ihm aus eigener Schuld vergönnt war.

Eine Therapie auch für andere Fälle wäre: Den Atheismus nicht wie eine Fahne vor sich her tragen, sondern sich einmal fragen, warum praktizierende Christen ein ausgeglicheneres Seelenleben haben. Jedenfalls nicht zu Mördern an jenen werden, die an nichts oder an anderes glauben.“ (Leserbrief Ende)

Woraufhin ein Shitstorm einsetzte, allen voran von einem Exemplar dieser „bekennenden“ Atheisten. Ein Michael Weiss aus Freiburg unterstellte in einem Leserbrief vom 13.02.2017 den heute „bekennenden Christen“ die Verantwortung fürmillionenfachen Mord an Ungläubigen … Inquisition, Kreuzzüge … Massenschlachtungen“ und bezichtigt „viele Christen ekklesiogen bedinge Neurosen“, also eine durch Einfluss von Kirche und Religion entstandene krankhafte psychische Störung!

Am gleichen Tag schrieb mir ein Herbert Binninger eine Mail. Darin finden sich Sätze und Vorwürfe gegen Christen wie diese, von der rkK (römisch-katholische Kirche) brutalst bekämpfte Aufklärung, … Gewaltbereit gegen alles und jeden, welcher z.B. kein Knierutscher ist… verschwurbelte Predigten, Hokuspokus usw…“

Weshalb ich vor dem Hintergrund des hasserfüllten Mordes eines Atheisten an der bekennenden Christin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Strafanzeige gegen die Schreiberlinge stellte. Doch diese wies mit Schreiben vom 22.02.2017 – einen Tag vor dem ungeschriebenen Tag der Narrenfreiheit an unserem „Schmutzigen Donnerstag“ – beide Strafanträge ab. Eine verfolgbare Straftat liege in beiden Fällen nicht vor. Dies falle unter „Meinungsfreiheit, dadurch werde weder ich, noch die Christen allgemein beschimpft und nicht böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet. Und der unterstellte „millionenfache Mord, die Massenschlachtungen Ungläubiger durch Christen“, seien „historische Sachverhalte“ – alles sei durch Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Konstruktionsfehler des § 130 Strafgesetzbuch (sogenannte „Volksverhetzung“, aus Platzgründen hier nicht zitiert) ist nämlich folgender, so unglaublich das klingt:

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen gesellschaftlich Gruppen und Religionsgemeinschaften „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ werden. Solange nicht Teile solcher Gruppen herausgegriffen werden. Aber die Staatsanwaltschaften scheinen ihr Geld auch nicht mehr wert zu sein, denn der Vorwurf an mich als Knierutscher gilt ausschließlich den katholischen Christen, womit zumindest der Straftatbestand § 130 StGB wegen Verächtlichmachung erfüllt war.

Wegen dieses Konstruktionsfehlers, dass man auch im Internet bei pauschaler Hassrede straffrei bleibt, und nur die differenzierte Kritik an Teilen einer Gruppe strafbar sein kann, schrieb ich die Rechtspolitischen Sprecher der Regierungsparteien an. Das war so, „als ob man einem Ochsen ins Horn kneift“ – keine Reaktion. Ich behaupte deshalb, dass die Regierungspolitik eine größere Schuld an der Entwicklung in Deutschland trägt, als jene Partei, der man alles in die Schuhe zu schieben versucht. Es bleibt also dabei, dass DIE JUDEN pauschal diffamiert werden dürfen und nur strafbar ist, würden z.B. die sephardischen Juden herausgegriffen und verunglimpft.

Unabhängig von dieser desaströsen Unrechtssituation sei die politische Frage erlaubt: Was wäre in unserer Republik los, wenn dieselben Tiraden gegenüber Muslimen verbreitet würden? Den Verfassern würde nicht nur Islamophobie unterstellt, sie würden gesellschaftlich geächtet und des „Rassismus“ bezichtigt.

Anschlussfrage: Empfiehlt sich nun ein Waffenschein? Die ermordete Christin nahm die Hasstiraden des schließlich mordenden Atheisten nicht ernst. Anders als die Staatsanwältin nehme ich die verbalen Ausfälle der atheistischen Hasser nun sehr ernst! Von starken Worten bis zur Gewalttat ist es oft nicht weit. Die gleiche Erfahrung machen jetzt die jüdischen Gemeinden. Was tun, wenn die Polizei diese nicht mehr schützen kann?

www.conservo.wordpress.com    13.11.2019
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