AfD-Klage in Karlsruhe: Spricht der Minister oder der Parteipolitiker?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Jouwatch *)

Zitat:

Auf die Neutralitätspflicht beruft sich die AfD auch in Karlsruhe. Sie ist Ausdruck der in Artikel 21 Grundgesetz garantierten Chancengleichheit politischer Parteien und verpflichtet Staatsorgane, sich im politischen Wettbewerb neutral zu verhalten. „Ein Minister hat allen zu dienen“, sagte einleitend der federführende Verfassungsrichter Peter Müller. Als ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes weiß er, wovon er spricht.

 und

 Damit nehmen sie eine Praxis wieder auf, die der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2014 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingestellt hatte. Die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen „Eingriff in das freie Mandat“ dar, welches eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse.

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Merkel räumt weiter auf: Verfassungsschutz nimmt AfD-Abgeordnete ins Visier

Berlin – Das muss man ihr lassen. Wenn die Kommunistin Angela Merkel aufräumt, dann richtig. Und so hat es nicht lange gedauert, dass sie nach dem „Thüringen-Debakel“ ihre „Schattenjäger“ an den Start gebracht hat:

Der Verfassungsschutz verschärft im Umgang mit der AfD offenbar die Gangart. Anfang des Jahres hätten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesverfassungsschutzbehörden damit begonnen, mehrere AfD-Abgeordnete bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten zu überwachen, berichtet die „Zeit“ unter Berufung auf eigene Informationen. Belastende Erkenntnisse speichern die Verfassungsschützer demnach seitdem in neu eingerichteten „Personenakten“.

Damit nehmen sie eine Praxis wieder auf, die der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2014 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingestellt hatte. Die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen „Eingriff in das freie Mandat“ dar, welches eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse.

Eine Beobachtung von Abgeordneten sei nur dann statthaft, wenn „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“. Diese Auflagen sehen die Verfassungsschutzbehörden nun offenbar bei einer Reihe von Abgeordneten aus dem Bundestag und den Landesparlamenten als erfüllt an. Betroffen sind nach Informationen der „Zeit“ zunächst eine Handvoll Abgeordnete, die dem sogenannten „Flügel“ angehören.

In den Personenakten dürfen die Behörden dem Vernehmen nach neben offen zugänglichem Material auch Erkenntnisse sammeln, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, also etwa abgehörte Telefonate oder mitgelesene Mails.

Das kann alles nur funktionieren, weil keiner die Dame aufhält, weil die Linken und Grünen sie unterstützen, die FDP sich in die Windeln macht und die CDU-Genossen sowieso alles abnicken, weil sie an ihren Posten kleben. (Quelle: dts)

https://www.journalistenwatch.com/2020/02/12/merkel-verfassungsschutz-afd/

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AFD-KLAGE IN KARLSRUHE

Spricht der Minister oder der Parteipolitiker?

(www.conservo.wordpress.com)

VON MARLENE GRUNERT, KARLSRUHE *)

Ein Interview mit Horst Seehofer erschien auf der Internetseite seines Ministeriums. Darin geißelte er die AfD. Jetzt muss sich die Bundesregierung in Karlsruhe verteidigen – die Richter zeigen bislang wenig Verständnis.

Los ging es mit Geraune. Früher oder später werde seine Mandantin selbst den Bundesinnenminister stellen, vielleicht schon in fünf Jahren, sagte der Prozessvertreter der AfD, Ulrich Vosgerau. Halte das Verfassungsgericht nicht an den strengen Neutralitätspflichten für Amtsträger fest, würde ein Minister Brandner, der abgewählte Rechtsausschuss-Vorsitzende, mit der Opposition „noch kreativer“ umgehen, so Vosgerau.

Während in Berlin alle Parteien damit befasst sind, ihr Verhältnis zur AfD klarzustellen, fragte am Dienstag auch das Bundesverfassungsgericht nach dem richtigen Umgang mit einer Partei, die von Provokationen lebt. Die AfD wehrt sich gegen ein Interview mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das im Herbst 2018 auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde. In ihren Augen handelt es sich dabei um eine „gezielte Diffamierung“. Darin stand über die AfD: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben Sie am Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Kurz zuvor hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, eine Bundestagsdebatte über den Etat des Präsidialamts verlangt, weil Steinmeier zur Unterstützung eines in Chemnitz geplanten Konzerts gegen Rassismus aufgerufen hatte. Damit habe der Bundespräsident „seine Neutralitätspflicht verletzt“.

Auf die Neutralitätspflicht beruft sich die AfD auch in Karlsruhe. Sie ist Ausdruck der in Artikel 21 Grundgesetz garantierten Chancengleichheit politischer Parteien und verpflichtet Staatsorgane, sich im politischen Wettbewerb neutral zu verhalten. „Ein Minister hat allen zu dienen“, sagte einleitend der federführende Verfassungsrichter Peter Müller. Als ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes weiß er, wovon er spricht.

Die Bedeutung der Chancengleichheit als wesentliche Bedingung einer funktionierenden Demokratie hat das Bundesverfassungsgericht seit 1976 regelmäßig hervorgehoben, zuletzt 2017. Damals wandte sich die AfD erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die sich im November 2015 gegen einen Demonstrationsaufruf der AfD unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“ gerichtet hatte. Wanka zückte ihrerseits die „Rote Karte für die AfD“ und veröffentlichte eine gleichlautende Pressemitteilung. Darin warnte sie vor einer Radikalisierung der Gesellschaft. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betrieben, erhielten durch Funktionäre wie Björn Höcke „unerträgliche Unterstützung“. Die mit einem Dienstwappen versehene Mitteilung wurde auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht, eine Inanspruchnahme der Ressourcen des Ministeramts war deshalb kaum zu leugnen.

Müller und das „Biotop des Saarlands“

„Es ist der Bundesregierung von Verfassungs wegen versagt, sich mit einzelnen Parteien zu identifizieren und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten zu ihren Gunsten einzusetzen“, hieß es in der Entscheidung. Das gelte auch für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Ob ein Minister sich „in Wahrnehmung eines Regierungsamts“ äußere oder nicht, müsse man deshalb streng unterscheiden. In der Praxis fällt das allerdings regelmäßig schwer, denn Mitglieder der Bundesregierung sind gleichzeitig Parteipolitiker. Die meisten Minister sind Abgeordnete des Bundestages, also gewählt worden, um Parteien zu repräsentieren.

Anders als das Bildungsministerium veröffentlichte das Innenministerium ein Interview Seehofers mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Um eine amtliche Verlautbarung habe es sich nicht gehandelt, so der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings, der in Vertretung für Seehofer in Karlsruhe auftrat.

Allzu strenge Neutralitätsanforderungen würden dem dynamischen Charakter eines solchen Gesprächs nicht gerecht, so Krings. Von ein und derselben Person könne auch nicht verlangt werden, sich permanent aufzuspalten und vor jeder Frage kenntlich zu machen, in welcher Rolle er antworte. „Warum eigentlich nicht?“, entgegnete Verfassungsrichter Müller. Man könne doch deutlich machen, eine spezielle Aussage als Parteipolitiker zu treffen. Jeder Politiker wisse schließlich ganz genau, dass er in diesen Dingen aufpassen müsse. „Zumindest für das überschaubare Biotop des Saarlandes“ könne er das aus seinem früheren Leben behaupten.

Die AfD, die das dpa-Gespräch vor dem Verfassungsgericht ein „Gefälligkeitsinterview“ nannte und den Journalisten unterstellte, vom Ministerium bezahlt worden zu sein, konzentrierte sich in Karlsruhe ansonsten auf den Ort der Veröffentlichung. Mit dem tat sich auch Müller schwer. Wie solle eine parteipolitische Aussage den Grundsatz der Chancengleichheit wahren, wenn sie auf einem Weg verbreitet werde, der anderen nicht zur Verfügung stehe, fragte er. Es sei Seehofer auch unbenommen, ein solches Gespräch auf der Seite der CSU zu veröffentlichen.

Klaus Ferdinand Gärditz, der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, versuchte es mit Transparenz. Damit Bürger sich „ein Bild vom Minister“ machen könnten, veröffentliche dessen Haus alle Gespräche – auch die, die Seehofer nicht in Ausübung seines Amtes führe. Erst an dieser Stelle wies Verfassungsrichter Müller auf die Wortwahl des Innenministers hin, die aber eine maßgebliche Rolle spielen dürfte. Er fragte: „Ist es für ein ,Bild vom Minister‘ wirklich nötig, dass der einen politischen Mitbewerber als ,staatszersetzend‘ bezeichnet?“

Krings: Amtsträger nicht mundtot machen

Krings erwiderte, Horst Seehofer positioniere sich eben ohne innere Zensur gegen Radikalisierungen. Der Ton sei rauher geworden, die AfD habe zugespitzt; er selbst erlebe im Bundestag wirkliche Grenzüberschreitungen. Diesen Veränderungen müsse man Rechnung tragen. Auch Spitzenpolitiker hätten im Übrigen ein Recht auf Chancengleichheit, sie dürften nicht mundtot gemacht werden. Gärditz warnte ebenfalls davor, gewählte Amtsträger durch zu starre Prinzipien wehrlos gegen immer heftiger werdende Anfeindungen zu machen.

Dass Systemopposition besonders aggressiv sein darf, ist Linie des Verfassungsgerichts. Während der Zweite Senat Regierungsmitglieder zu strenger Form verpflichtet, geht der Erste Senat mit ihren Kritikern äußerst liberal um. So hart ein Amtsträger auch angegangen werde, so „kantianisch-prinzipientreu“ müsse er sich geben, kritisierte kürzlich der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Anders als er dürfte Karlsruhe hierin aber eine berechtigte Asymmetrie erkennen. Schon in der Wanka-Entscheidung verneinten die Richter ein „Recht auf Gegenschlag“, zumal in polemischer Form. Von einem Amtsträger erwarte man in Auseinandersetzungen schließlich vor allem eins: Sachlichkeit.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-klage-in-karlsruhe-spricht-der-minister-oder-der-parteipolitiker-16629212.html

*(Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2020/02/12/merkel-verfassungsschutz-afd/)

www.conservo.wordpress.com     12.02.2020
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