Orwells 1984 ist kein Roman – 1984 ist eine Warnung

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Eigener Bericht

SCHARFE KRITIK AN ÄNDERUNG DES TELEMEDIENGESETZES

Der Bundestag hat am Abend des 2. Juli 2020 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen und dieses dem Bundesrat zugeleitet. Damit würden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht umgesetzt und träten somit noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft.

Wider den supranationalen Überwachungsstaat!

Der AfD-Abgeordnete Martin E. Renner*) hat in seiner Rede am späten Donnerstagabend im Bundestag den Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes scharf kritisiert und ihn mit Orwells 1984 verglichen. Wir dokumentieren nachfolgend seinen Beitrag im Wortlaut:

Abschied von der eigenen nationalen Souveränität

Sehr geehrter Herr Präsident, der vorliegende Entwurf ist wieder ein wunderbares Beispiel, wie über den Umweg der Europäischen Union Gesetze implementiert werden, die man in diesem Hohen Haus im Prinzip so gar nicht verabschieden dürfte. Es heißt jetzt nur anders: Man setzt EU-Richtlinien in nationales Recht um. Und verabschiedet sich zugleich von der eigenen nationalen Souveränität.Beides ist hier offenkundig mehrheitlich gewünscht – manche nennen das Demokratie – ich nenne es eine Schande. Eine weitere Schande dieser Regierung ist es, dass sie der freien Meinungsäußerung des eigenen Bürgers zunehmend mit Misstrauen und Argwohn begegnet. Und den eigenen Bürger immer weiter einschränkt, bespitzelt und ihn letztlich zur Denunziation aufruft.

Zwei Dinge werden im Telemediengesetz maßgeblich verändert: Videosharingplattform-Anbieter müssen fortan ein Verfahren einrichten und vorhalten, so dass Nutzer vermeintlich rechtswidrige Inhalte melden können. Sie müssen ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe eingehender Beschwerden einrichten. Wir kennen die dazugehörige Debatte bereits aus dem unseligen Zensur-Gesetz – Verzeihung, NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz).

Wenn die linke Tageszeitung „TAZ“ gesinnungssatt und diffamierungsstolz primitive Hass und Hetze gegen unsere Polizeibeamten druckt, dann führt man ein Gespräch unter Demokraten, so die Frau Bundeskanzler […] in der Regierungsbefragung. Wenn aber der normale Bürger sich im Netz im Ton vergreift, dann macht man es allerdings nicht so wie diese sogenannten Demokraten.

Nein, dann wird gemeldet, denunziert und geprüft.

Oder genauer gesagt: Man lässt melden, denunzieren und prüfen. Denn – analog zum NetzDG – den juristischen und/oder bürokratischen Ärger haben letztlich die Plattform-Anbieter. Und um diese schön gängeln zu können, sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, ständig aktualisierte Listen ihrer im Land beheimateten Mediendienstleister und Videosharingplattformen vorzuhalten. Und an die EU-Kommission zu übermitteln.

Zwar ist im Entwurf davon die Rede, dass die zuständigen Behörden ein Auskunftsverlangen an die entsprechenden Anbieter senden „können“. Liest sich hübsch, ist aber dennoch letztlich ein Muss. Wir haben es also mit einem amtlich geführten Register zu tun.

Halleluja!!

Wir haben weitere Melde- und Überwachungsstrukturen geschaffen. Man könnte das effiziente Gesetzgebung nennen. Es bleibt allerdings überdeutlich die Frage im Raum: Effizient wofür? Effizient für die demokratische Meinungsfreiheit des Bürgers in freiheitlichen und demokratischen Mitgliedsstaaten? Oder eher effizient für einen supranationalen Überwachungsstaat?

Der Beantwortung dieser Frage entströmt ganz offensichtlich ein fauliger Geruch.

Wohlgemerkt: Die Urheber dieses Änderungsgesetzes sind die Nornen, die die Fäden unserer schicksalshaften Unfreiheit spinnen.

Also die EU-Kommission.

Und die Bundesregierung unterwirft sich einmal mehr diesen Schicksalsnornen und nimmt wieder einmal Abstand von unseren nationalen Souveränitätsrechten.

Und das Ganze unter dem Deckmantel der für notwendig erachteten Regulierung von wirtschaftlich selbstständig agierenden Unternehmen.

Orwells 1984 kommt uns immer näher. Zwar mit rund vierzigjähriger Verspätung. Aber doch noch rechtzeitig.

Und es sei den Parlamentariern hier ins Stammbuch geschrieben:

Orwells 1984 ist kein Roman – 1984 ist eine Warnung.

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*) Martin E. Renner MdB ist Betriebswirt und Freier Autor (regelmäßige Kolumne bei PI und conservo – wie auch diese hier). 2013 war er einer der 15 Gründungsinitiatoren sowie Mitglied im Gründungsvorstand der Partei Alternative für Deutschland (AfD).
www.conservo.wordpress.com        7.7.2020
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