„Informationsfreiheitsgesetz“ – ein Scherz

(www.conservo.wordpress.com)

Klaus Hildebrandt schreibt an Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, 16.07.2020

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Vorlektüre: Strafanzeige gegen Merkel und Seehofer

„Auskunft über die gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seit 2015 gestellten Strafanzeigen gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/20096) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19741). Wie die Bundesregierung eingangs der Antwort schreibt, sind Strafanzeigen entgegen der Feststellung in der Kleinen Anfrage nicht dazu bestimmt, Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Gegen Merkel sind beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2020 bislang 32 Anzeigen eingegangen, geht aus der Antwort hervor. 2015 seien es 248 Anzeigen gewesen. Insgesamt seien 407 Anzeigen registriert worden.

Ermittlungsverfahren seien nicht eingeleitet worden, denn es hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorgelegen. Gegen Seehofer seien seit dem 1. Januar 2015 bis 2020 fünf Strafanzeigen eingegangen.

Ermittlungsverfahren seien auch hier nicht eingeleitet worden. Zu der Frage, in wie vielen Fällen der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar 2015 die Aufhebung der Immunität von Angela Merkel beantragt habe, heißt es in der Antwort, das Immunitätsrecht liege nicht in der Verantwortlichkeit der Bundesregierung“ (siehe: „Recht und Verbraucherschutz/Antwort -24.06.2020.“ Quelle: hib 658/2020, Herausgeber: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, https://www.bundestag.de/presse/hib/702646-702646)

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(Von Klaus Hildebrandt@web.de an zast@bfdi.bund.de, Betreff: Informationsfreiheitsgesetz”; ein Scherz / https://youtu.be/XHx9adQOng4 (nur ganz kurz, aber sehenswert)

Sehr geehrter Herr Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI),

als Bundesbeauftragter u.a. für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes kennen Sie dessen Bestimmungen wohl besser als ich.

Danach gilt es, jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu gewähren,

wonach selbst eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art nicht erforderlich ist.

Als „amtliche Information“ sind demnach alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen einzustufen. Die Behörden sind gehalten, den Informationszugang „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung zu befriedigen.

Die Formulierungen sind eindeutig in Wortlaut und klar in ihrer Zweckbestimmung. Wahrheitsgetreue Information ist wichtig für die Bürger, warum der Deutsche Bundestag dieses Gesetz in 2005 auch beschloss, ironischerweise in dem Jahr, wo unsere Angela Merkel die Kanzlerschaft übernahm. Dass Deutschland ausgerechnet unter ihr eine Zensur bekommen würde, die sich gewaschen hat und tatsächlich an die DDR erinnert, dachte zu dem Zeitpunkt niemand.

Erstaunlich, was sich in nur 15 Jahren so alles entwickeln kann, wenn man nicht aufpasst und es keine echte Opposition mehr gibt.

Diese aktuelle Pressemitteilung des Dt. Bundestags (siehe weiter oben „Vorlektüre“ d.Red.) https://www.bundestag.de/presse/hib/702646-702646 dürfte Ihnen bekannt sein, da Sie, Herr Prof. Kelber, an ihrer Erstellung sicherlich mitwirkten.

Es ist offensichtlich, dass Meinungs-, Gewissens-, Presse- und auch die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland unterdrückt werden, und sich jeder in der Regierung vor der Verantwortung drückt bzw. einer dem anderen den Ball zuspielt.

Und so verzichte ich auf eine Antwort auf meine diversen Eingaben, denn es gibt bessere Möglichkeiten als die Bundesregierung, an Informationen über die Anzahl und den Verfahrensstand der bisher eingereichten Klagen gegen die Bundeskanzlerin wegen Landesverrats in Verbindung mit der Grenzöffnung in/seit 2015 zu bekommen.

Bitte sehen Sie’s mir nach, aber “dann ist das nicht mein Land”, eine wortwörtliche “Drohung”, die auch die Kanzlerin selbst im September 2015 von sich gab und die in enger Verbindung mit ihren flotten Sprüchen “wir schaffen das” und “weiter so” steht. Heute sind wir klüger, und es ist klar, was sie damit meinte.

Dieser Staat hat seine Glaubwürdigkeit verspielt und wird sie so schnell nicht wieder zurückgewinnen.

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt

www.conservo.wordpress.com,     16.07.2020
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