Einbürgerung nach verweigertem Handschlag durch Verw.G Ba-Wü abgelehnt

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Offensichtlich ist das Rechtsempfinden in unserem Staat noch nicht abgestorben. Auch wenn man sich über so manch unverständliches Urteil wundern, ja empören muß, gibt es doch immer wieder Zeugnisse juristischen Handelns, die hoffen lassen.

Allzu oft fehlt dem gemeinen Bürger jedes Verständnis für krude Justiz-Entscheidungen, wenn „Ausländer“ „Asylanten“ usw. betroffen sind. Schwer verständlich oftmals das „Entgegenkommen“ der Gerichte bei Straftaten dieser Personengruppen, die scheinbar einen Ablaß in Anspruch nehmen können und mit besonderer Nachsicht und Milde vor Gericht behandelt werden.

Deshalb ist die folgende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg äußerst bemerkenswert: Das Gericht fußt sein Urteil auf ein (eigentlich selbstverständliches) Rechtsgut, nämlich der Achtung der nationalen Identität. In einfachen Worten: Wer hier leben will, muß sich in die Gemeinschaft einfügen und die tradierten Werte respektieren.

Dieser Grundsatz schließt die Bildung von Parallelgesellschaften genauso aus wie die Nichtbeachtung unserer sittlichen und ethischen Normen – und läßt schon gar keine fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung zu.

Eigentlich! Denn der Staat muß auch dafür sorgen, daß diese Normen eingehalten werden – auch von den „Neubürgern“. Das VerwG Ba-Wü in Stuttgart hat dies nun in seinem Urteil deutlich klargestellt: Es hat den Antrag eines Libanesen auf Einbürgerung in Deutschland abgelehnt.

Der Mann hatte sich nach seinem erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest im Jahr 2015 geweigert, der Sachbearbeiterin die Hand zu geben, die ihm die Urkunde aushändigen wollte. Zur Begründung sagte er, er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

Nach einer Meldung des Dlf vom 16.10.20 bestätigten die Richter nun in einem Berufungsverfahren den ablehnenden Entscheid.

Da der Bewerber den in Deutschland üblichen Handschlag infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung ablehne, sei seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet. (Az. 12 S 629/19)

Nun dürfen wir gespannt sein, wie lange dieses Urteil bestehen bleibt und ob es auch von anderen Gerichten für deren Entscheidungen herangezogen wird. Ein Schelm, der dabei z.B. an Berlin denkt.

www.conservo.wordpress.com      17.10.2020
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