Warum die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt richtig handelt

(www.conservo.wordpress.com)

Von DR.PHIL.MEHRENS

CDU Sachsen-Anhalt: Krisenkind oder Vorreiter fūr eine Rundfunkreform?

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen betrachtet die gewaltigen Summen, die den Sendeanstalten zwangsweise bereitgestellt werden, als Selbstbedienungsladen, für dessen Nutzung es dem Souverän keine Rechenschaft schuldig zu sein meint. Ein Irrtum.

2015 war mein einziger Draht zu einem Film-Unterhaltungsprogramm die ZDF-Mediathek, aus der ich von Anfang bis etwa Mitte des Jahres über hundert Fernsehfilme herunterlud. Damals wurde mir klar, dass Redakteure und Kulturschaffende des öffentlich-rechtlichen Fernsehens das ihnen zur Verfügung stehende Medium als Propaganda-Plattform für die eigene politische Agenda missverstehen und somit ihre privilegierte Stellung missbrauchen. Das zeigte sich vor allem in der fast schon unheimlichen Überrepräsentation von homosexuellem Partnerschaftsverhalten: Zwischen 30 und 50 Prozent der Filme bildeten – direkt oder unterschwellig, in Haupthandlung, Nebenstrang oder als Randnotiz – ab, was konservative Christen (um nur eine gesellschaftliche Stimme mit abweichender Bewertung zu nennen) als abwegiges Sexualverhalten einstufen.* Da wurde in der Krimireihe „Die Chefin“ eine homosexuelle Gerichtsmedizinerin eingeführt,

* ließ der TV-Zweiteiler „Schicksalsjahre“ eine lesbische Sängerin Maria Furtwängler bedrängen,

* zeigte der TV-Krimi „Mörderischer Besuch“ Homosexuelle im Heiligen Land,

* sorgte im Regiokrimi „Nord-Nord-Mord“ ein homosexueller Barkeeper für Abwechslung,

* hatte sich im Montagsfilm „Sein gutes Recht“ ein wegen Homosexualität abgewiesener Sohn mit seinem Alzheimer-kranken Vater auszusöhnen und

* bereicherten zwei nackte Männer im Stroh die frisch gebackene Heimatfilm-Serie „Lena Lorenz“ mit Zeitgeist-Kolorit.

* In der „Bella Block“-Folge „Für immer und immer“ ging es um zwei homosexuelle Frauen, eine Folge später in „Der schönste Tag im Leben“ um zwei homosexuelle Marinesoldaten.

* Einer ARD-Produktion war es schließlich zwei Jahre später vorbehalten, diesen öffentlich-rechtlichen Reklamefeldzug mit der ultimativen Speerspitze auszurüsten: Der lupenreine LGBT-Propagandafilm „So auf Erden“ porträtierte eine Freikirche, deren Pastor die Homo-Ehe standesgemäß ablehnt und dann mit einem Straßenjungen im Bett landet.

Der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen lautet laut BVG-Urteil: Meinungsvielfalt professionell abbilden. Er lautet nicht: Propagandabotschaften für linksliberale Lebensentwürfe und kulturmarxistische Weltdeutungsmuster aussenden.

Das Unterhaltungsprogramm hatte ursprünglich den Auftrag, den wenig gebildeten und für Informationssendungen und Bildungsprogramme wenig zugänglichen Staatsbürger anzulocken. Deswegen waren „Heute“ und „Tagesschau“ schon in der Urzeit des Fernsehens mundgerecht als kleine Häppchen zwischen Vorabendunterhaltungsserien und abendfüllendem Spielfilm platziert. Durch klassisch linke Formate wie „Monitor“ oder „Report“ und deren konservative Gegengewichte, vor allem im ZDF, Gerhard Löwenthals legendäres „ZDF-Magazin“ oder die kritische Magazinreihe „Kennzeichen D“, war der Auftrag einer politischen Meinungsbildung, bei der alle politischen Lager repräsentiert sind, erfüllt.

Diesem Auftrag kommen die öffentlich-rechtlichen Leitmedien, zunehmend seit Ende der Kohl-Ära, nicht mehr in angemessenem Rahmen nach. Neuerdings versuchen sie sogar aktiv, oppositionelle Bewegungen zu schwächen und, oft unter dem Deckmantel von Satire („heute-show“), zu diskreditieren.

Selbst der SPIEGEL kritisierte ARD und ZDF 2017 in einer Titelgeschichte als „Staatsfunk“. Diesen Befund bestätigt die „Corona-Krise“, die Männer wie Christian Drosten oder Markus Söder in einer Perversion der Rolle, die öffentlich-rechtliche Anstalten spielen sollen, durch Dauerpräsenz faktisch zu staatlichen Pressesprechern machte, wie sie dieselben Medien, die hier willfährig zu Diensten sind, als entsetzliche Propagandastimmen brandmarken, wenn sie in Lukaschenko-Weißrussland Regierungsmeinung verbreiten.

Eine Untersuchung der FU Berlin (Lünenborg/Berghofer, 2010) brachte ans Licht: Nur einer von zehn Leitmedien-Politikjournalisten sympathisiert mit einer nicht-linken Partei (damals noch CDU/CSU). Und eine soeben – pikanterweise nur durch eine Panne – veröffentlichte Umfrage unter ARD-Volontären, veröffentlicht im Branchenblatt „Journalist“, bestätigte (bei einem Rücklauf von 57 Prozent) diese Tendenz: Die jungen Journalisten neigen zu 57 % den Grünen, zu 23 % der Liste Links und zu knapp 12 Prozent der SPD zu. Auf die AfD entfiel keine einzige Nennung.

Für den Auftrag der ARD-Anstalten, Meinungsvielfalt professionell abzubilden, ist der Befund nicht weniger als eine Katastrophe.

In Zeiten der Streamingdienste und Mediatheken – der Rundfunk redet doch selbst ständig von Digitalisierung – sollte sich das fiktionale Angebot der Öffentlich-Rechtlichen dem Wettbewerb mit anderen Onlineanbietern stellen und sich wie diese selbst tragen. Aus dem Millionenpoker für Sportübertragungsrechte sollten die Öffentlich-Rechtlichen komplett aussteigen. Der Gesetzgeber könnte parallel (in Abstimmung mit den europäischen Partnerländern EU-weit) dafür sorgen, dass eine Gratis-Grundversorgung mit herausragenden Sportereignissen gewährleistet ist. Der absurden Kommerzialisierung des Sports könnte eine solche Reform endlich einen wirksamen Riegel vorschieben. Alle übrigen Unterhaltungsformate müssen sich durch die Vorabendwerbung finanzieren lassen. Das Angebot ist, berücksichtigt man die private Konkurrenz, ohnehin viel zu breit. Die Rundfunkgebühr fiele nach der überfälligen Reform nur noch zur Finanzierung von Informationsangeboten und Kulturprogrammen an, für die Strategien zur Pluralismusrettung bzw. zur Entflechtung von Medien und Politik entwickelt werden müssen. Beispielsweise könnte die in anderen Kontexten so gern bemühte Quote, in diesem Fall also eine Rechtskonservativen-Quote, für Abhilfe sorgen.

Es kann bei künftigen Debatten um die Rundfunkgebühr also nur noch um deren deutliche Senkung oder gar Abschaffung gehen. Ein dringend überfälliger Volksentscheid könnte Klarheit schaffen, welche Lösung der Souverän bevorzugt. Das einzig Skandalöse an der Haltung der CDU-Fraktion von Sachsen-Anhalt, die sich damit übrigens nur an den Koalitionsvertrag hält, ist, dass sie damit allein auf weiter Flur steht, dass sonst anscheinend keiner auf die Idee kam, mal etwas genauer hinter die Filz-Fassaden der Rundfunkstaatsverträge zu schauen und die einzig logische Konsequenz zu ziehen. Aber eine klare Haltung hat ja allmählich wieder Konjunktur. Das stimmt optimistisch.

www.conservo.wordpress.com     7.12.2020
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