Mit linken Klischees und QR-Codes gegen Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil

(www.conservo.wordpress.com)

Von MSR&Alex Cryso

Nun hat es also das Zentrum Automobil erneut erwischt. Nach dem feigen Mordversuch an Mitglied Andreas Ziegler, der im Rahmen einer Stuttgarter Corona-Demo von rund 50 selbsternannten Antifaschisten umstellt wurde, geriet die Arbeitnehmervertretung abermals ins Fadenkreuz militanter Linksfaschisten. Genauer ausgedrückt:

Dem offenen antifaschistischen Treffen Rems-Murr, welches sich im Gewerkschaftshaus in Waiblingen Fronackerstraße, wo sich diese Agitatoren regelmäßig treffen, der Terrorgruppen Antifa selbst sowie diversen Mitläufern aus der Region. Diese versuchten nicht nur, mit einer Demo vor dem Waiblinger Stihl-Werk Eindruck zu schinden, sondern verteilten auch mit QR-Codes versehene Handzettel, die vor allem Automobil-Chef Oliver Hillburger in weiteren Misskredit bringen sollten. Dem wirft man vor, wie ein Polyp seine Fangarme auszubreiten, um in Betrieben wie etwa Stihl oder Daimler immer mehr anEinfluss zu gewinnen und der roten Gewerkschaft IG Metall das Wasser abzugraben.

Wie immer sind Rassismus, Verschwörung, Hetze und Populismus die gängigen Schlagworte, um den unbedarften Michel das Fürchten zu lehren.

Dem Zentrum Automobil wird ferner angedichtet, den Arbeitgebern zu dienen und Menschen nach Hautfarbe und Nationalität zu beurteilen. Auch hier sind die gutmenschlichen Klischees gang und gebe, um von der eigentlichen Realität abzulenken. Oft ist das OAT Waiblingen (Terrorgruppen Antifa) auch mit Gewalttaten im Rems Murr Kreis mit Ihrem Hausfotografen aus Rudersberg aktiv. Durch Straßenblockaden von Demos, offenes gewaltbereites Auftreten und Verhinderungsversuche von freien Veranstaltungen selbst bei Kirchen zeigen Sie keinen Respekt. Immer wieder wie eine Guerilliatruppe agierend, sind diese Neo-Links- Faschisten aktiv und versuchen, Ihre Meinung undemokratisch umzusetzen.

Die Antifa als terroristische Vereinigung anerkennen

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Interesse des deutschen Volkes und der öffentlichen Sicherheit die “antifaschistische Aktion” (Antifa) zur heimischen, terroristischen Vereinigung erklärt und verboten wird, sowie alle mit der Antifa verbundenen Symbole verboten und deren Verbreitung unter Strafe gestellt werden.

Seit Jahrzehnten treibt die Antifa ihr politisch motiviertes Unwesen in Deutschland.

Ein solches Ausmaß an politisch motivierter Gewalt, ohne Rücksicht auf Verluste, hat Deutschland zuletzt mit der RAF gesehen, die als terroristische Vereinigung definiert ist.

Nun stellt sich die Frage, ob die Antifa anders ist?

Nein, die Antifa erfüllt etliche Voraussetzungen, um als terroristische Vereinigung anerkannt zu werden. Laut StGB § 129a ist eine terroristische Vereinigung unter Anderem wie folgt definiert:

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

.1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,

.2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

  1. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
  2. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder

.5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen

Laut StGB § 278c definieren sich terroristische Straftaten unter anderem wie folgt:

(1) Terroristische Straftaten sind

.2. Körperverletzungen nach den §§ 84 bis 87,

.4. schwere Nötigung (§ 106),

.5. gefährliche Drohung nach § 107 Abs. 2,

.6. schwere Sachbeschädigung (§ 126) und Datenbeschädigung (§ 126a), wenn dadurch eine Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entstehen kann,

.7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte (§§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180),

.9.vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186),

9a. Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§ 282a)

oder

Des Weiteren “[…]die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen[…]”

Quellen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

https://www.jusline.at/278c_Terroristische_Straftaten_StGB.html

Wir alle haben mit dem G20-Gipfel mal wieder die terroristische Antifa in Aktion erlebt. Ganze Straßen brannten lichterloh, Geschäfte wurden verwüstet, Polizisten und andere Einsatzkräfte feige angegriffen. Das Ziel der Antifa ist es dabei, die öffentliche Ordnung und den Rechtsstaat abzuschaffen. Das ist ein direkter Angriff auf unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft, die wir alle als Deutsche Bürger nicht hinnehmen dürfen. Unser Land muss frei von politisch motivierter Gewalt bleiben, gleich ob von rechts oder links.

Ich glaube und hoffe, dass viele diesen Gedanken teilen und dem Treiben dieser Terroristen endlich ein Ende setzen wollen.

Vielversprechend ist ein Beitrag einer Abstimmung eines Wissenschafts-Blogs: https://sciencefiles.org/2017/07/07/921-wollen-antifa-zur-terroristischen-vereinigung-erklart-sehen/

www.conservo.wordpress.com     21.01.2021
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