MENSCHENRECHT NAHRUNG

  • VÖLKERRECHTLICH verankert: das RECHT auf AUSREICHENDE ERNÄHRUNG und ihre ungehinderte BESCHAFFUNG
  • „Corona-Regeln in Hessen mit gravierender Änderung…“ und menschenverachtender Verdrehung

(www.conservo.wordpress.com)

Von Dr. Juliana Bauer

Die Nachrichten aus Politiker Munde, welche die Fernseher, die Radios, das Internet, die Zeitungen fluten, ja die Bürger nahezu überschwemmen und sie darin fast ertränken, sind vielgestaltiger und unergründlicher Art!

Und stecken voller Überraschungen! Vor allem voll böser, ja geradezu diabolischer Überraschungen!

So auch die neue, vergangene Woche im Bundesland Hessen verabschiedete Regelung, den noch immer das Land und die Menschen beherrschenden Corona-Virus betreffend. Eine Regelung, die buchstäblich allem die „Krone“ aufsetzt (corona = die Krone, der Kranz).

Was mich immer wieder erstaunt, aber auch wütend macht, ist die Tatsache, wie wenig die „Regierenden“, die längst nicht mehr die Staatskunst verstehen, Gesetze und Verfassungen zu kennen scheinen. Oder, verführt durch ihre jämmerliche Macht-Geilheit oder ihr erschreckendes Nicht-Wissen um die Dinge des Lebens, sich über Verfassung und demokratische Gesetze in einer beispiellosen Verachtung des Menschen hinwegsetzen.

Die Verabschiedung der „neuen“ Corona-Regel (in Niedersachsen fasste sie schon etwas früher Fuß) war für mich der Anlass, ein Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu senden (ob ich damit Erfolg haben werde oder etwas bewege, steht in den Sternen). Denn – Hessen wird wohl nicht das letzte Bundesland sein, in dem solche menschenverachtenden Beschlüsse gefasst wurden, Beschlüsse, die mit einem Schutz der Bürger vor dem Virus nichts zu tun haben. Dass die verqueren „Landes-Stief-Väter“ und ihre bösen Brüder in Berlin jedoch überhaupt solche Beschlüsse fassen können, ist leider einer anderen Realität geschuldet: nämlich dieser, dass sie bezüglich der großen Mehrheit der Deutschen und deren krankhaften Obrigkeitshörigkeit, Verschlafenheit und Dumm-Gläubigkeit, sich mit ihren abgrundtiefen Entscheiden in seliger Sicherheit wiegen und vielen Bürgern sämtliche Geschichten, je nach Gutdünken als “Apokalypsen“ oder als „Schmankerl“ getarnt, verkaufen können.

Im Folgenden ist mein Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzusehen.

Da die Amtssprache dort entweder Französisch oder Englisch ist, verfasste ich mein Originalschreiben in Französisch und übersetzte es dann in meine Muttersprache zurück. In dieser wird es noch weitere Gerichte wie auch die Leitungen der deutschen Discounter erreichen. Ebenso werde ich Bischöfe hessischer Diözesen nicht aussparen, die Bischöfe, die mutige Hirten sein sollen,

die jedoch weghören, sich wegducken und weglaufen wie der Mietling, den das Wohl seiner Schafe kalt lässt (Joh. 10,12). Für einen Mietling aber ist deren Sack viel zu reichlich mit „Goldtalern“ gefüllt… … …

Nun ja: der hessische Bischof Bätzing war kürzlich als Vorsitzender der Deutschen Bischofkonferenz eingehend damit beschäftigt, sich der scheidenden? Eis-Königin gegenüber in Lobhudeleien zu verfangen und ihr ein „christlich geprägtes Wertefundament“ zu bescheinigen (kath net, 15.10.21, „Love is in the Air“). Ich hörte noch nie die Hühner und Gänse deutscher Lande so herzhaft lachen… … …!

https://www.youtube.com/watch?v=NNC

Abschieds-Song für die Eiskönigin

Vielleicht ergeht sich der fehlgeleitete „Gottesmann“ bald auch in Lobeshymnen für den hessischen Ministerpräsidenten, einen CDU-Mann, der das „christlich geprägte Wertefundament“ insbesondere „durch innige Nächstenliebe“ erstrahlen lässt… … …

European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg cedex

19-10-2021

Betr.: Deutschland – das Bundesland Hessen: Anzeige gegen Ministerpräsident Volker Bouffier

Die neue, vom hessischen Parlament unlängst verabschiedete Regel 2G, die Supermärkte und den Einzelhandel betreffend, welche die Grundversorgung des Menschen insbesondere mit Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln sicherstellen

Bericht vom 14. Oktober 2021 in: Frankfurter Rundschau Corona-Regeln in Hessen mit gravierender Änderung: 2G auch im Einzelhandel möglich“

Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie zunächst meine Fehler – ich spreche und schreibe nicht sehr gut Französisch.

Es gibt seit wenigen Tagen ein schwerwiegendes Problem in unserem Land, welches neue Corona-Regeln im Bundesland Hessen betrifft. Die dortige Regierung entschied, mit Ministerpräsident Bouffier an der Spitze, Supermärkten und dem Einzelhandel künftighin zu genehmigen, die so genannte 2G-Regel anzuwenden. Das würde bei einer Umsetzung bedeuten, dass nur noch Geimpfte und Genesene die jeweiligen Geschäfte betreten dürfen (Regel 2 G: geimpft, genesen). Durch diese Parlamentsentscheidung wäre es den entsprechenden Geschäftsleitern möglich, nach entsprechenden Kontrollen nicht-geimpfte, ja sogar getestete Menschen ihres Geschäftes zu verweisen. Auch in weiteren Bundesländern erwog man bereits diese Regel, zumindest aber die 3G-Regel, die besagt, dass nur getestete, geimpfte und genesene Personen zu den jeweiligen Geschäften Zugang hätten.

Daher erachte ich es als notwendig, diesen unmenschlichen, ja zutiefst menschenverachtenden Beschluss beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Anzeige zu bringen.

Abgesehen von der Verfassung, die Herr Bouffier in keiner Weise respektiert –

ist das RECHT auf AUSREICHENDE ERNÄHRUNG

ein fundamentales und elementares Menschenrecht, das als Menschenrecht auch VÖLKERRECHTLICH in Artikel 11 des UN-Sozialpaktes in den Abschnitten 1 et 2 verankert wurde.

Ebenso wurde es im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen unwiderruflich festgeschrieben: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist das Recht, dass jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit, in allen Lebensumständen (auch während Kriegen, Krankheiten, Naturkatastrophen…) physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder zu Mitteln zu ihrer Beschaffung hat(Wikipedia, Recht auf angemessene Ernährung. In italienischer Sprache ist in diesem Zusammenhang vom Recht zu lesen, welches „die Nahrung jedem Menschen ohne Diskriminierung und Grenzen garantiert“).

Unter dieses Recht fällt auch das Recht des Menschen auf Trinkwasser und auf angemessene Hygiene (Humanium, Sensibilisation à la santé et à l’hygiène/Sensibilisierung für Gesundheit und Hygiene, 25-01-2010).

Ich ersuche Sie daher mit Nachdruck, der genannten menschenverachtenden Regelung der hessischen Regierung nachzugehen, den hessischen Ministerpräsidenten über die betreffenden Menschenrechte aufzuklären und ihm die „neue“ Regel sowie weitere Regeln dieser Art zu untersagen. Darüber hinaus ist es wichtig, hier einzuschreiten, um auch anderen Regierungen deutlich zu machen, solche menschenverachtenden Beschlüsse zu unterlassen.

Des Weiteren erlaube ich mir noch einige ergänzende Anmerkungen bezüglich der gesundheitlichen Lage in unserem Land.

Daher ein paar Beispiele aus Baden-Württemberg, wo ich lebe, wo insgesamt etwa 11,1 Mio. Einwohner leben.

Am 31. Dezember 2020 waren 609 Personen an Covid schwer erkrankt, 367 wurden künstlich beatmet (Landesgesundheitsamt/LGA).

Am 9.März 2021 waren 246 Personen an Covid schwer erkrankt, 136 wurden invasiv beatmet.

Ganz BW mit 11,1 Mio. Einwohnern betreffend (LGA).

Am 16.Oktober 2021 waren 180 Personen an Covid schwer erkrankt. Wiederum ganz BW betreffend(LGA).

Und in Hessen, wo 6,3 Mio. Einwohner leben, gab es am 16.Oktober 273 an Covid-19 Erkrankte, die jedoch nicht alle schwer erkrankt waren (soziales.hessen.de).

… … ???

Sind hier überhaupt (noch) Beschränkungen gerechtfertigt?

MFG

Dr. Juliana Bauer

(www.conservo.wordpress.com)

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