Deutsche Justiz: Lasst Euch alle umbringen!

(www.conservo.wordpress.com)

Von Thomas Böhm *)

Thomas Böhm
Thomas Böhm

Wir haben uns in der Vergangenheit ja bereits des öfteren über die katastrophalen Entscheidungen der Legislative aufgeregt.

Schaut man sich allerdings die jüngsten Urteile an, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass die Judikative ebenfalls ein gewichtiges Wörtchen mitredet, wenn es darum geht, dem letzten noch aufrecht stehenden Bürger das Rückgrat zu brechen.

Hier das jüngste Beispiel einer dieser typisch gewordenen richterlichen Fehlentscheidung: Er hat Zivilcourage gezeigt, einem Menschen in einer Notsituation geholfen – und wird bestraft. Das Amtsgericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Dass er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte. Die Verteidigerin kündigte sofort nach der Verhandlung an, in Berufung zu gehen.

Denn die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter

Jugendlicher attackiert wurde. Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Dieser Ablauf wurde von zahlreichen Zeugen bestätigt. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher in seltener Einmütigkeit zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei unabsichtlich jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.

Die Richterin kam zu einem anderen Schluss. Zwar ließ sie die ursprüngliche Anklage – gefährliche Körperverletzung – fallen, verurteilte den 22-Jährigen aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung… (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html)

Hier noch ein weiteres Urteil, dass aber in die gleiche Richtung zielt:
Stellen Sie sich vor, bei Ihnen will jemand einbrechen und anschließend werden Sie auch noch verklagt – vom Einbrecher persönlich. Und der bekommt auch noch Recht! Klingt verrückt, kann aber passieren, wie ein Fall zeigt, der jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist.

Und das ging so: Ein Mann aus Tschechien installiert eine Überwachungsanlage. Ihm sind schon zweimal die Fenster eingeschlagen worden. Als die mutmaßlichen Täter wieder kommen, geraten sie schon am Gartenzaun ins Visier der Kamera und werden später anhand der Bilder enttarnt. Mission erfolgreich.

Alles wunderbar? Von wegen! Einer der Männer, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, klagt. Und gewinnt vor Gericht. Dass er ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt wurde, stelle eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar, sagen die Richter. Nun könnte man natürlich einwenden, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Krimineller ohne seine Einwilligung erwischt wird. Aber erzählen Sie das mal einem Juristen. Jedenfalls soll der Hausbesitzer ein Bußgeld zahlen. (http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Einbrecher-verklagt-Hausbesitzer-wegen-Videoueberwachung-id32307897.html)

Solche Meldungen zeigen uns eins: Im Zweifel stehen die Richter mittlerweile immer häufiger auf der Seite der Täter und lassen die Opfer, also die Angegriffenen, die Helfer und die Schützer von Hab und Gut als die Bösen dastehen.

Solche Urteile haben fatale Folgen. Denn in Zukunft werden wir lieber tatenlos daneben stehen, wenn vor unseren Augen Frauen vergewaltigt, Mitbürger ins Koma getreten, Kinder geschändet und unsere Wohnungen geplündert werden, da Zivilcourage in unserem Land mittlerweile als strafbare Handlung abgetan wird. Den Richtern scheint irgendwie nicht klar zu sein: In so einer Notsituation überwiegt natürlicherweise der Instinkt und verdrängt rationales Handeln (es sei denn man ist ein Gutmensch und beglückwünscht den Halsabschneider für die Schärfe seiner Klinge). Es kann also durchaus passieren, dass der eine oder andere Täter dabei zu Schaden kommt oder seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wenn für das Opfer keine Fluchtmöglichkeit besteht und die Polizei mal wieder anderweitig beschäftigt ist.

Diese Richter wollen uns mit solchen Urteilen etwas anderes auf den gefährlichen Weg durch den öffentlichen Raum mitgeben: Eine Botschaft und die lautet:
Wehrt Euch nicht, Widerstand ist zwecklos und wenn Ihr es wagt, jemandem zur Hilfe zu eilen, bringen wir Euch in den Knast. Und wenn Ihr es wagt, Euer Hab und Gut zu verteidigen, werden wir Euch ebenfalls bestrafen.

Einen weiteren Beleg dafür, auf welche Seite sich einige Richter geschlagen haben, finden wir hier:
…Nachdem der Algerier aber verstanden hatte, dass er nicht zurück ins Gefängnis muss, es sich um eine Bewährungsstrafe handelt, dankte er der Richterin. Der 19-Jährige war angeklagt, am 16. Juli 2015 in der Gießener Bahnhofsstraße einen 24-jährigen Landsmann schwer verletzt zu haben. Während eines Streits hatte er ein Klappmesser gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen – davon war das Friedberger Jugendschöffengericht am Mittwoch überzeugt. Der 24-Jährige trug eine Schnittwunde vom Ohr bis zum Kehlkopf und Verletzungen am Arm, Rücken und Oberkörper davon… (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Bewaehrungsstrafe-nach-Messerattacke-in-Bahnhofsstrasse-_arid,625158_regid,1_puid,1_pageid,113.html)

Noch schlimmer, weil weitreichender aber ist dieses Urteil:
Das Landgericht Wiesbaden konnte am Montag im Fall des Deutsch-Afghanen Isa S. keine „besondere Schwere der Schuld“ erkennen. Am 5. Februar vergangenen Jahres hatte der Muslim seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen. Er hatte die Beziehung zu der Deutsch-Amerikanerin seinen Eltern verheimlicht, weil er befürchtete, dass sie die Verbindung nicht gutheißen würden.

Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“… (http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html)

Was für fatale Signale senden diese Richter mit solchen Entscheidungen nur in Richtung der Kriminellen aus! Für Gewaltverbrecher und Diebe, für Messerstecher und Schläger kann es doch nur heißen: Gut gemacht und weiter so, Euch passiert schon nichts!

So aber kann man die hohe Kriminalitätsrate in Deutschland nicht bekämpfen. So mausert sich dieses Land zum Paradies für alle Verbrecher dieser Welt. Diese Justiz ist wahrlich blind gegenüber der Realität und trägt somit auch eine Mitschuld an der gesellschaftlichen Entwicklung.

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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo

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15.202.2016

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