Bundeskabinett billigt: Deutschland wird bis 2032 mit Windrädern zugepflastert!

von Peter Helmes

Wir haben zwar nicht genug Wind, aber vom „Windmachen“ versteht unsere grüngepolte Regierung was! Noch mehr Spargel braucht das Land! Was interessieren da totes Getier und lärmgestreßte Menschen! Also frisch ans Werk, laßt uns Wind machen!

Gesagt, getan: Das Bundeskabinett hat soeben Pläne zum Ausbau der Windkraft an Land beschlossen und billigt damit den Gesetzentwurf. Das entsprechende Gesetz soll sicherstellen, daß spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraft zur Verfügung stehen.

„Der Ausbau der Windenergie ist inzwischen eine Frage der nationalen Sicherheit.“

So steht es in einer Formulierungshilfe für ein „Wind-an-Land-Gesetz“, mit dem die Bundesregierung mehr Tempo bei der Energiewende durchsetzen will. Auch vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und dessen Folgen für die Energieversorgung. Windkraft sei entscheidend, um eine Unabhängigkeit von fossilen Importen und die Klimaziele zu erreichen, heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums.

Ein Bürokratiemonster sondergleichen

Die Regelung wird nicht für alle Bundesländer gleich sein. Einige Bundesländer müssen etwas mehr, andere etwas weniger Fläche ausweisen – je nachdem, wie stark dort der Wind weht. Weitere Kriterien seien die Besiedlungsdichte oder die Größe von Naturschutzgebieten. Die Zeitabfolge ist wie folgt geplant: Im Jahr 2026 sollen insgesamt 1,4 Prozent der Bundesfläche für die Windkraft ausgewiesen und im Jahr 2032 das Zwei-Prozent-Ziel erreicht werden.

Die Pläne der Regierung sehen konkrete Ziele für die Ausweisung geeigneter Flächen vor.  Bayern z.B. soll demnach bis 2026 einen Anteil von 1,1 Prozent an der Landesfläche für Windräder ausweisen, bis 2032 sollen es 1,8 Prozent sein. (Zurzeit liegt der Wert im Freistaat bei knapp 0,7 Prozent.)

Länder wie Hessen, Brandenburg oder Thüringen sollen wegen des ermittelten Windkraftpotenzials noch ehrgeizigere Vorgaben erfüllen. Nur für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind die Vorgaben niedriger als für Bayern. Gleichauf liegen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.

„Zwei Prozent“ – das klingt nach nicht viel, ist es aber, vor allem im Vergleich mit der  derzeitigen Größenordnung: „Lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche ist derzeit für die Windenergie ausgewiesen“; so steht es jedenfalls es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Grund dafür sind besonders strenge Sonderregeln in einigen Bundesländern. In Bayern etwa muß beim Bau neuer Windräder ein Mindestabstand vom Zehnfachen der Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden („10H-Regel“). In Thüringen ist Windenergie im Wald komplett untersagt.

Bund will Abstandsregeln notfalls außer Kraft setzen

Die Länder dürfen zwar nach dem Willen des Bundes auch in Zukunft darüber entscheiden, ob sie Abstandsregeln erlassen. Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Die Grünen) sehen aber vor, daß diese Regeln die Ausbauziele nach dem neuen Gesetz nicht unterlaufen dürfen. Um das zu garantieren, sollen die Länder ihre Regeln bis Juni kommenden Jahres anpassen.

Ein weiterer Punkt, der noch für Streit sorgen dürfte: Falls ein Bundesland hinter den Vorgaben aus dem geplanten Gesetz zurückbleibt, sollen die Abstandsregeln automatisch außer Kraft treten.

Habeck ergänzte, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Windrädern müßten deutlich beschleunigt werden, auf etwa zwei bis drei Jahre. Das wäre mindestens eine Halbierung. Digitale Verfahren und mehr Personal sollten helfen, das Ziel zu erreichen.

Habeck wies darauf hin, daß der Entwurf es Bundesländern ermöglicht, untereinander per Staatsvertrag Flächen für Windkraft abzutreten. Die Bundesländer müßten untereinander dazu Verträge schließen. D.h. beim Windenergieausbau hinterherhinkende Bundesländer sollen sich künftig freikaufen können. Wie dies genau geschehe, liege in der Verantwortung der Länder. Wahrscheinlich werde es eine Kompensation über Geld geben.

Neue Vorgaben für den Schutz von Tierarten

Habeck erklärte, das Gesetz werde dafür sorgen, daß  der Ausbau der Windenergie in großem Umfang vorankomme. Dies sei zentral, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Habeck betonte, er wolle nicht verhehlen, daß ein stärkerer Ausbau der Windkraft für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung bedeute. Die Politik müsse auf die Sorgen eingehen, dies dürfe aber nicht zu einer politischen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen. Bundesumweltministerin Lemke (ebenfalls Die Grünen) betonte, insgesamt gehe es darum, die Vorgaben für den Schutz von Tierarten so anzupassen, daß sie den Ausbau von Windkraftanlagen nicht bremsten.

Allerdings sind auch Schutzmaßnahmen für Vogelarten wie den Rotmilan, den Steinadler und den Wanderfalken vorgesehen. Um die Vögel zu schützen, sollen in sensiblen Gebieten beispielsweise Flugrouten freigehalten oder Windräder zeitweise abgeschaltet werden.

Die Gesetzesänderungen werden noch von Bundestag und Bundesrat beraten. Demnach soll ab 2035 Strom in Deutschland fast vollständig durch erneuerbare Energien erzeugt werden und somit nahezu treibhausgasneutral sein. Unter anderem wird rechtlich verankert, daß die erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ lägen und der öffentlichen Sicherheit dienten.

Tiere, Pflanzen, menschliche Gesundheit? Braucht niemand. Wir brauchen Wind!

Damit bekommen sie bei der sogenannten Güterabwägung einen höheren Stellenwert. So können Flächen für Windkraft gewonnen werden, die zwar schon ausgewiesen, aber durch andere „Schutzgüter“ gesperrt sind. Als Schutzgüter gelten etwa Tiere, Pflanzen, Wasser, Baudenkmäler und die menschliche Gesundheit. Das Kabinett brachte ebenfalls eine Reform des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg, das die Artenschutzprüfung für Windkraftanlagen vereinfachen soll.

Mehrere Energieverbände appellierten an die Bundesregierung, die Pläne noch einmal zu überarbeiten. Konkret geht es um die geplanten Änderungen beim Schutz von Tierarten, die noch nicht klar genug formuliert seien, wie aus einer in Berlin veröffentlichten Erklärung hervorgeht. Die Verbände, darunter der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), befürchten, daß die geplanten neuen Artenschutzvorgaben nicht zur Beschleunigung von Windrad-Genehmigungen beitragen könnten. Um tatsächlich mehr Tempo zu erzielen, müßten die Gesetze bei allen Beteiligten Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden könne und wo nicht.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) nannte den Entwurf für ein Windflächenbedarfsgesetz ein „Bürokratiemonster“ und eine „Mogelpackung“. Der Bund wolle damit die Mindestabstände für Windkraft in Windenergiegebieten abschaffen. Statt die Windenergie wie vereinbart gemeinsam voranzubringen, mache der Bund jetzt Politik mit der Brechstange, warf Bernreiter der Bundesregierung vor.

Es ist wie so oft bei dieser Regierung: Der Gesetzentwurf schafft nur neue Rechtsunsicherheiten und verlängert letztlich Genehmigungsverfahren sogar, statt sie zu verkürzen. Mal gespannt, ob dieser Gesetzentwurf-Schnellschuß noch einmal überarbeitet wird.