Auf “woken” Abwegen – EU im Belehrungsmodus!

Conservo-Redaktion

(FSSPX-News*) Das Europäischen Parlaments mischt sich in innere Angelegenheiten und Rechtsbräuche der USA ein. Obwohl sie selbst kein geordnetes Haus geschaffen hat, meint die EU die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, mit der das berühmte Urteil Roe vs. Wade im Namen der Rechtsprechung des Bundes aufgehoben wurde, kontern zu müssen.

Was die EU nicht besser weiß, muss noch erfunden werden!

Mit erhobenem EU-Zeigefinger soll offenbar die Welt gerettet werden. Nachdem der OGH der Vereinigten Staaten die Entscheidungen über Anti-Abtreibungsgesetze in verschiedenen Bundesstaaten an deren rechtshoheitlichen Bereiche überwies, tritt das Europäische Parlament im Belehrungsmodus auf. Das Parlament stellte in einer Entschließung verdrießlich fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs „das bundesstaatliche Verfassungsrecht auf Abtreibung beendet“, was auch rechtlich gesehen Unfug ist. Der Oberste Gerichtshof führte in seiner Urteilsbegründung schlüssig vor, dass es in den USA nie ein Verfassungsrecht zu dem Thema gegeben habe, da dieses Recht dazu in der amerikanischen Verfassung hätte verankert sein müssen. 

Wer den Mord an Ungeborenen verweigert, verstösst gegen Menschenrechte!

Die EU-Resolution fährt mit der Feststellung fort, dass „acht Staaten bereits Abtreibungen verboten haben; dass 26 Staaten schließlich Gesetze verabschieden werden, die Abtreibungen fast vollständig verbieten; dass 13 Staaten sogenannte „Trigger“-Gesetze verabschiedet haben, die unmittelbar nach der Aufhebung des Urteils Roe vs. Wade in Kraft traten“, und geht auf Reaktionen ein, die auf der anderen Seite des Atlantiks auf diese Entscheidung zu beobachten sind.

Anschließend folgen Auslassungen über die Folgen für gefährdete Personen und die Verweigerung ihrer reproduktiven und sexuellen Rechte. Weiters werden mögliche Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt ausgebreitet, die weltweit die Haupttodesursache für Teenager im Alter von 15 bis 19 Jahren seien. Dies impliziert die Unterstellung, dass amerikanische Krankenhäuser in Bezug auf Kompetenz und Effizienz letztrangig seien. 

Töten im Mutterleib muss Grundrecht werden!

Der europäische Entschließungstext drückt auch die Sorge darüber aus, dass offenbar bereits in Europa das geschieht, was die USA jetzt rechtlich festgesetzt haben: Polen, Malta, die Slowakei und Ungarn schränken Abtreibung auf unterschiedliche Weise ein. Dies wird durch die Resolution ebenso verurteilt, wie die geforderte Änderung der europäischen Verfassung. Die Resolutionsverfasser schlagen allen Ernstes „vor, das Recht auf Abtreibung in die [Europäische] Charta aufzunehmen; [man] hält es für angebracht, dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der Charta der Grundrechte wie folgt zu unterbreiten: Artikel 7a (neu)

„Jede Person hat das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung“. Schlussendlich fordern die EU-Parlamentarier „die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Abtreibung rechtlich anzuerkennen und für die Achtung des Rechts auf sichere und legale Abtreibung und anderer sexueller und reproduktiver Rechte einzutreten.“ Baldmöglichst sei „eine Delegation in die USA zu entsenden, um die Auswirkungen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu bewerten und die Frauenrechts-NGOs und Pro-Choice-Bewegungen im Land zu unterstützen.“ 

In übelster Schulmeistermanier zeigt das Europäische Parlament seine eigentliche Funktion: Es ist zur Angriffstruppe eines totalitären Einheitsdenkens verkommen, das nach politischer Macht giert Destruktion durchsetzen will. 

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Dieser Artikel erschien zuerst am 19. Juli 2022 in französischer Sprache auf der News-Plattform der Priesterbruderschaft St. Pius X. – Die deutsche Übersetzung folgte am 20. Juli 2022 unter dem Titel “Auf ‘woken’ Abwegen” und weicht nur unerheblich vom Original ab.

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