Sind die meisten Menschen zu blöd, ein Haustier zu versorgen?

(Alex Cryso) Eine Faustformel aus der heutigen Zeit könnte lauten: Wenn die Menschen verblöden, dann sollten unsere vierbeinigen Freunde nicht darunter leiden müssen. Schaut man sich jedoch das immer stärker werdende Ausmaß an Verwahrlosung und Verblödung an, so darf getrost angezweifelt werden, in welch guten Händen die Tiere bei gewissen Haltern heutzutage überhaupt noch sind? Private Personen sind davon genauso betroffen wie etwa die Landwirtschaft.

Generell könnten Hund oder Katze die besten Freunde des Menschen sein, um uns ein unschätzbar wertvolles Maß an Liebe, Spaß und Zuneigung zu schenken. Diese Gegenliebe ist bei gewissen Menschen leider nur sehr bedingt der Fall, um ihre Vierbeiner stattdessen mit Misshandlung, Desinteresse und Verwahrlosung zu strafen. Nicht wenige Tiere sind der Willkür des Menschen völlig ausgeliefert. Dabei sind die Vierbeiner beileibe keine Sache und sollten auch nicht so behandelt werden.

Tiere haben mehr Respekt verdient

Bereits vor mehreren Jahren legte der Deutsche Tierschutzbund eine 28-seitige Verordnung vor, welche die Haltung von Haustieren viel genauer vorschreibt. Erst bei einem Sachkundenachweis über den artgerechten Umgang dürfen Hunde, Katzen, Hasen oder Meerschweinchen an den jeweiligen Interessenten verkauft werden. Bei Bestehen würde eine Art Tierhalterführerschein ausgestellt werden. Der Entwurf ist seit 2017 in der Schwebe, doch die hohe Politik reagierte bis zum heutigen Tage nicht. Vermutlich, weil Haus- und Hoftiere weder Geld noch Prestige einbringen. In der Schweiz gibt es ein solches Regelwerk, in Deutschland nicht.

Generell werden bei der Ausstellung des Tierhalterführerscheins folgende Aspekte in Betracht gezogen:

  • So soll jeder Tierhalter im Falle einer Neuanschaffung bei der zuständigen Behörde den Nachweis über die persönliche Haltungsmöglichkeiten und Fachkenntnisse zur jeweiligen Tierart vorweisen. Eine selbige Überprüfungspflicht sollte auch für die entsprechenden Tierhändler gelten.
  • Geregelt wird auch eine Betreuungspflicht, die vorschreibt, dass sich täglich mindestens eine Person mit den Haustieren beschäftigen kann.
  • Wer Tiere auf Internetportalen anbietet, muss nachweisen können, dass die Tiere art- und verhaltensgerecht gehalten und aufgezogen wurden. Hingegen soll ein Verkaufsverbot im Freien wie etwa auf Parkplätzen oder auf Märkten erwirkt werden.

Katzen benötigen keine Modeaccessoires

Enthalten sind zudem ein Halsbandverbot für Katzen anhand der Erstickungsgefahr, die Mindestgröße und Beschaffenheit von Käfigen, die Impfpflicht sowie das Verbot von Qualzuchten (Zucht bei Inkaufnahme von Verhaltensstörungen, Missbildungen oder allgemeinen Schmerzen). Bereits 2012 kam es zu einem ersten Versuch, den Tierführerschein auf Bundesebene durchzusetzen.

Die damals schwarz-gelbe Regierung sah jedoch keinen Anlass zu Handlung. Mittlerweile sind sogar ein Haltungsverbot und auch der Entzug von Tieren für Menschen ohne die entsprechenden sozialen Kompetenzen und Befähigung zur artgerechten Haltung mehr wie nur in den Raum zu stellen. Genauso wie eine härtere Bestrafung bei Tierquälereien.

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