Theologische Betrachtung zu Antonio Rüdigers Fingergeste (Tauḥīd) – Teil 1

Dr. theol. Udo Hildenbrand*

Ob das Zeigen des signalhaft nach oben weisenden Tauḥīd-Fingers lediglich ein legitimes korangemäßes Ritual ist, das zeichenhaft auf den Allah des Korans, den angeblich „einen und einzigen Gott“ verweist, ein Ritual, das Muslime bei jeder Gelegenheit zusammen mit dem Glaubensbekenntnis praktizieren sollen, oder ob diese Geste zugleich auch noch als „IS-Gruß“ bzw. als „Islamisten-Gruß“, also als ein gegen „Ungläubige“ gerichtetes Aggressionssymbol verstanden wird, ist derzeit Gegenstand einer öffentlichen Auseinandersetzung. Ohne abschließende Wertung soll in der vorliegenden Darstellung u.a. danach gefragt werden, ob hier tatsächlich oder nur angeblich ein Islamisten-Gruß vorliegt.

Der hier skizzierte Vorgang am Beginn des Fastenmonats Ramadan am 11.März 2024 bezieht sich auf ein weitverbreitetes „Gebetsfoto“, das den Eindruck einer Inszenierung erweckt. Auf dem Foto präsentiert sich der Fußballnationalspieler Antonio Rüdiger allerdings nicht etwa im Fußballtrikot, sondern dezidiert als gläubiger Muslim. Allem Anschein nach will er eine Botschaft verkünden, die der FAZ-Journalist und Islam-Experte Kacem El Ghazzali wohl zu erkennen vermeint und dann auch vorwurfsvoll anspricht:

Als öffentliche Person und Profifußballer der deutschen Mannschaft steht er in der Verantwortung, seine Botschaften und Symbolik sorgfältig zu wählen. Es gibt andere Möglichkeiten, seine Religion auszudrücken, ohne auf ein Symbol zurückzugreifen, das so stark von Terroristen vereinnahmt wird

In den folgenden Ausführungen soll dieser umstrittene Vorgang aus christlicher Perspektive in eine theologische Positionsbestimmung über den christlichen und den muslimischen Monotheismus eingeordnet werden. Dabei wird deutlich, dass sich der islamische, im Tauḥīd-Zeichen symbolhaft abgebildete Glaube an den „einen und einzigen Gott“ fundamental und unüberbrückbar unterscheidet vom trinitarischen Gottesglauben der Christen.

Wie in der öffentlichen Diskussion über den Tauḥīd-Finger, so kommen auch in dieser Darstellung einige mit dieser Geste parallelisierte Rituale in den Blick, die mit einer entsprechenden Symbolproblematik behaftet sind. Vor allem wird im Teil 3 dieses Artikels noch eine zweite Fotoaufnahme eine Rolle spielen, die in diesem Kontext von erheblicher Bedeutung ist: Ein unstrittiges Aggressionsfoto aus dem Jahre 2020, das ebenfalls mit Antonio Rüdiger in Bezug steht.

Die Ausführungen thematisieren in Teil 1 schwerpunktmäßig das „Gebetsbild“ mit dem Tauḥīd-Zeichen und dessen umstrittene Wertung. Im Teil 2 wird im Kontext dieser Fotographie die Ablehnung der Vorstellung von angeblich „demselben einen und einzigen Gott“ der Christen und Muslime begründet. Im abschließenden Teil 3 ist das menschenverachtende „Aggressionsbild“ aus dem Jahre 2020 mit seiner Relevanz zum „Gebetsbild“ noch einmal im Blick.

Zwiespältige Gefühle bei religiösen Gesten im Sport

Eher zwiespältig sind meine Gefühle, wenn ich auf einem Fußballplatz einen Spieler sehe, der nach einem Schuss ins Tor einen dankbaren Blick nach oben richtet und mit eher hastig vollzogener Bewegung (nach der katholischen Version) i.d.R. mit der rechten Hand und mit ausgestreckten Fingern über Stirn und Brust, über linke und rechte Schulter das große Kreuzzeichen macht.

Das Bekreuzigen ist ein Ritual, das auf das frühe Christentum zurückgeht und in dieser Situation wohl nur schweigend begleitet wird von der trinitarischen Anrufung: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen“ – eine Anrufung, die im Taufauftrag Jesu ihren Ursprung hat (vgl. Matthäus 28,19).

Als gläubiger Mensch sollte ich mich eigentlich über eine „Einlage“ dieser Art uneingeschränkt freuen und mir sagen: Endlich mal wieder ein Christ, der seinen Glauben an den dreifaltigen Gott in größerer Öffentlichkeit mutig und dankbar bekennt. Ja, ich freue mich darüber – allerdings nur recht begrenzt.

Die Gefahr der Verzerrung einer religiösen Geste

Denn gleichzeitig ist mir die religiöse Geste des Kreuzzeichens an diesem Spielort unangenehm. Sie wirkt mir hier zu isoliert und zu künstlich, zu aufgesetzt und demonstrativ, auch weil der Sport durch diese zur Schau gestellte Frömmigkeit fremdbestimmt und instrumentalisiert wird.  Vor allem aber, weil man mit diesem Ritual insgeheim etwa die absurde Vorstellung verbinden könnte, Gott selbst würde in dieses Geschehen eingreifen, den Ball ins Tor schießen und damit den gläubigen Fußballer und seine Mannschaft belohnen.

Bei der obigen Schilderung ist zu beachten: Mit dieser gewöhnlich blitzschnellen(!) Bekreuzigungsgeste ist zwar der christliche Glaube an den dreifaltigen Gott verbunden, jedoch versteckt sich darin keine Mahnung oder gar eine religiös aufgeladene Androhung an das Publikum. Auch sollte niemals ein Siegesgedanke, der sich auf den Sport bezieht, in irgendeiner Form hinter dem Ritual der Bekreuzigung stehen. 

Welche islamische Botschaft signalisiert der Fußballspieler?

Geht es bei jenem wohl bewusst inszenierten „Gebetsfoto“ mit dem muslimischen Fußballstar Antonio Rüdiger neben seinem frommen Gebetswunsch an Allah um die Annahme des Gebetes und des Fastens im Ramadan möglicherweise um eine doch ganz andere Botschaft? Um diese Frage kreist ja die angedeutete Auseinandersetzung in den Medien. Mittlerweile liegt eine von ihm und dem Deutschen Fußball-Bund gestellte Strafanzeige gegen den bekannten Journalisten Julian Reichelt vor. Denn Rüdiger  möchte nicht als „Islamist verunglimpft“ werden. Er „lehne jede Art von Gewalt ab“ und distanziere sich vom Islamisten-Vorwurf.

Vermutlich stellen sich viele Beobachter dieser Auseinandersetzung die Frage: Wer ist denn eigentlich Antonio Rüdiger? Er trägt den Familiennamen seines Vaters Matthias und seiner alleinerziehenden  Mutter Lily Rüdiger. Seine Eltern kommen durch den Bürgerkrieg aus dem westafrikanischen Siera Leone nach Deutschland. Von einem gewissen Interesse scheint auch zu sein, dass der 31-jährige in Berlin geborene deutsche Nationalspieler (trotz seines christlich klingenden Vornamens Antonio) von Geburt an Muslim ist.

Auf dem besagten „Gebetsfoto“ kniet Rüdiger auf einem Gebetsteppich, bekleidet mit weißem Gewand und weißer Gebetsmütze. Streng, beinahe grimmig drohend ist sein Blick. Spricht er bei dieser Ablichtung mit dem erhobenen Tauḥīd-Finger (nach islamischer Tradition?) gerade das Glaubensbekenntnis an Allah, dem sich nach islamischer Vorstellung die gesamte Welt zu unterwerfen hat?

Hinzudenken muss man sich dabei wohl noch die Weite eines imaginären, mit vielen Fans gefüllten  Fußballstadions. Denn ihnen gilt wohl in erster Linie seine islamkonnotierte Bildbotschaft. Er selbst ist ja über den Fußball hinaus einer breiteren Öffentlichkeit wohl nur bekannt in seiner Funktion als Abwehrspieler der deutschen Nationalelf.

Das „Gebetsfoto“ zeigt deutlich die Ursache der heftigen Auseinandersetzung: Die ausgestreckte rechte Hand mit dem signalhaft-demonstrativ nach oben ausgestreckten Zeigefinger, dem sogenannten Tauhid Finger, wobei das arabische „Tauḥīd“ als theologischer Begriff mit „Glaube an die Einheit Gottes“ übersetzt wird. Das helle Bild strahlt unangenehme Kälte aus.

Hat die Tauḥīd-Geste eine islam-theologische Mehrdeutigkeit?

In der öffentlichen Diskussion wird über etwa folgende Fragen gestritten:

  • Handelt es sich lediglich um eine aus dem islamischen Raum kommende religiöse Geste, die auf die  Tradition Mohammeds zurückgehen soll, eine Geste, die in der Koransure 112 verankert sei und symbolisch ausschließlich auf die absolute Einheit und Einzigartigkeit Allahs verweise?
  • Oder handelt es sich bei dieser Geste des erhobenen Zeigefingers neben seiner Erstbedeutung noch zusätzlich um einen in heutiger Zeit kreierten „Islamisten-Gruß“, um ein Erkennungszeichen der Islamisten, das „Erkennungszeichen eines totalen Todeskultes“?
  • Geht es also um ein Symbol des fundamentalistischen Islams, das dessen unzweideutigen religiösen Absolutheits- und Herrschaftsanspruch (dieser kommt in den Koransuren 9,33, 48,28 und 61,9 besonders zutreffend zum Ausdruck) mit dem Konzept der Weltunterwerfung und der Weltbeherrschung via Scharia (vgl. meine Ausführungen dazu im gemeinsam mit Reinhard Wenner herausgegebenen Werk “Kritische Stellungnahmen zum Islam“, Münster, 2022, S. 326-336) den von Allah einzig legitimierten Gesetzen, zu untermauern sucht und dabei die Unterlegenheit aller anderen Religionen zum Ausdruck bringen möchte, vor allem letztlich den Sieg der Allah-Gläubigen über alle „Ungläubigen“, somit über die gesamte nichtmuslimische Welt?
  • Inwieweit steht der Gesamteindruck dieses von Antonio Rüdiger veröffentlichten umstrittenen „Gebetsbildes“ mit seiner bedrohlich aggressiven Ausstrahlung nicht in einer gewissen Spannung, ja im Widerspruch zu dessen dazu notierten, fromm klingenden Gebetswunsch zum Ramada: „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“ ?

In die Richtung des oben erwähnten islamischen „Herrschaftsanspruchs“ soll angesichts dieses Fotos weiter gefragt werden:

  • Hatte nicht bereits Mohammed erklärt, die Erde gehöre „Gott und seinem Gesandten“, also Allah und ihm als seinem Statthalter auf Erden?
  • Hatte der Gründer des Islams mit dieser Aussage nicht einen absoluten, politisch-religiösen Machtanspruch nicht nur für sich selbst, sondern auch als Ausdruck der Dominanz (vgl. Kritische Stellungnahmen zum Islam, S. 507-513) der gesamten muslimischen Welt gegenüber der nichtmuslimischen geäußert – ein Anspruch, der in der Religionsgeschichte einmalig sein dürfte?
  • Auch wenn Juden und Christen in zahlreichen Aussagen der Heiligen Schrift gemeinsam bekennen, dass die gesamte Welt „und was sie erfüllt“ Eigentum des Schöpfers ist (vgl. Psalm 24,1), leiten sie aus diesem Glaubenssatz in keiner Weise einen Besitz- oder Machtanspruch für sich selbst ab – im Gegensatz zum muslimischen Verständnis.
  • Verbirgt sich somit hinter diesem „frommen“ Foto mit dem hoch aufgereckten Zeigefinger – über Rüdigers Wünsche für den Ramadan hinaus – möglicherweise also doch eine offene Drohbotschaft an alle, die im Koran anmaßend unzählige Male als „Ungläubige“ (vgl. Kritische Stellungnahmen zum Islam, S. 544 f., 563 f., 568 f.) diffamiert werden? Diffamiert mit allen Konsequenzen, die sich aus dieser anmaßenden Bezeichnung ergeben etwa im Blick auf die historischen und die heutigen Christenverfolgungen sowie auf die verschiedenen Formen die Diskriminierung der Nichtmuslime in muslimisch dominierten Ländern seit 1400 Jahren?

Bilddokumentationen verweisen auf die Mehrdeutigkeit

Der Diskussion kann auch die Frage entnommen werden: Wird diese Tauḥīd-Finger-Geste nicht vielfach auch in Bild-Aufnahmen der letzten zwei Jahrzehnte dokumentiert, die muslimische Kämpfer bei oder nach ihren kriegerisch-terroristischen Angriffen und Auseinandersetzungen mit dieser Siegespose zeigen:

Hoch ausgestreckt sind ihre beiden Arme. Mit der linken Hand umklammern sie ein Gewehr, mit ihrer Rechten zeigen sie demonstrativ den hochgereckten Tauḥīd-Finger in geschlossener Hand. Über ihre Lippen kommt wohl bei dieser kämpferischen Geste ihr Glaubensbekenntnis (Shahada), das ihre Überzeugung und zugleich ihre Zugehörigkeitsgefühl zum Islam deutlich machen soll: „Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Gesandter“; oder wohl als Alternative dazu der kämpferische Allahu-Akbar-Ruf „Allah ist groß /der Größte“. Ihm hat sich nach islamischem Verständnis die Welt zu unterwerfen.

Der hochgereckte Tauḥīd-Finger: Keine islamische Tradition? 

● Wird also in der islamischen Welt dieser Tauḥīd-Finger doch zum Symbol nicht nur der Einheit und Einzigartigkeit Allahs interpretiert, sondern zugleich auch etwa als Symbol der Ablehnung der Demokratie als unislamisch, vor allem auch als ein Zeichen für islamistische Radikalisierung und des religiös legitimierten Terrors?

● Ist die Tauḥīd-Geste in Form des hochgereckten Fingers also doch eine von den dschihadistischen Gruppierungen erst in jüngerer Zeit erfundene Finger Symbolik, die von jenem traditionellen islamischen Tauhid-Fingerritual abgeleitet wird und sich zugleich von ihm unterscheidet?

In diesem traditionellen Ritual, das womöglich bereits seit den islamischen Anfängen überliefert ist, ist die rechte Hand nicht erhoben, sie liegt vielmehr auf dem rechten Oberschenkel, wobei der rechte Zeigefinger beim Rezitieren des Glaubensbekenntnisses nach vorne bzw. nach oben bewegt wird.

Der äußere Unterschied der beiden Gesten ist leicht erkennbar: Die wohl ursprüngliche Form der Tauhid-Geste hat einen eher unspektakulären, introvertierten, persönlich-individuellen Charakter. Demgegenüber hat der hoch aufgerichtete Zeigefinger (nur für Nichtmuslime?) eine demonstrative, aggressiv-drohende Negativ-Ausstrahlung. So stellen sich im Kontext der Tauḥīd-Finger-Diskussion die Fragen:

  • Inwiefern ist der demonstrativ erhobenen Zeigefinger im „Gebetsbild“ also doch eine Geste mit warnender, drohender und bedrohlicher Symbolik?
  • Inwieweit dürfte für alle, die über die religionsideologischen, historischen und zeitgenössischen Parameter des Islams informiert sind, die Geste des weißgekleideten Fußballspielers mit dem hochgereckten Zeigefinger auf dem Gebetsteppich wohl weit mehr sein als nur eine kindlich-freundliche „Du-Du-Du-Geste“ mit dem erhobenen Zeigefinger?
  • Ist nur in dieser ursprünglichen Form das Tauḥīd-Ritual islamkonform, das Ritual mit dem hochgereckten Tauḥīd-Finger dagegen eine nach orthodoxem Islamverständnis illegitime islamistische Neuerung heutiger Dschihad-Gruppen?

Die Frage nach der bedrohlichen Symbolik, hinter der die Frage nach der Gewalt im Islam steht, kann letztlich allein seitens der Autoritäten der verschiedenen islamischen Strömungen gelöst werden. Aufgrund der weltweiten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Islam wird diese Lösung bereits seit Jahren auch vereinzelt innerislamisch (vgl. Kritische Stellungnahmen zum Islam, S. 599) drängend angefordert bislang ohne den erkennbaren Ansatz einer Lösung.

Unterschiedliche Einschätzungen auf verschiedenen Ebenen

Zwischen korankompetenten Muslimen und Exmuslimen, aber auch eigenartigerweise zwischen den Verfassungsbehörden des Bundes und einiger Bundesländer (siehe z.B. Verfassungsschutz Bayern) sowie dem Bundesinnenministerium werden diese Fragen kontrovers beantwortet. Dabei wird die Tauḥīd-Geste mit dem erhobenen Zeigefinger einerseits als harmlos und unproblematisch eingeschätzt, andererseits jedoch als gefährliche Terrorritual und „Schlagfingergeste“ qualifiziert.

Dschihadistische und faschistische Parallelen?

In diesem Zusammenhang wird von Kritikern der besagten Bildaufnahme mit Antonio Rüdiger auf eine weitere symbolgeladene Geste verwiesen, die sie mit dem genannten dschihadistischen(?) hochgereckten Tauḥīd-Finger parallelisieren: Den nationalsozialistischen Hitlergruß, auch als „Deutscher Gruß“ bezeichnet, der im „Römischen Gruß“ („Saluto Romano“) des italienischen Faschismus seinen Ursprung hat.

Beim Hitlergruß wurde der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt, wozu meistens die Worte „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ gerufen wurden (siehe Wikipedia).

Nach den Vorstellungen der Kritiker sollte das Zeigen des hochgestreckten Tauḥīd-Fingers als Zeichen des Terrorismus ebenso unter Strafe verboten werden wie der Hitler-Gruß (vgl. zu den Beziehungen des Großmuftis von Jerusalem zu Adolf Hitler das Werk “Der Islam, 1400 Jahre Glaube, Krieg und Kultur“, S. 111), der nach der Naziherrschaft zusammen mit anderen nationalsozialistischen Parolen, Kennzeichen und Bildern verboten wurde.

Die beiden hier genannten sowie auch die beiden nachfolgenden bewegten symbolisierenden Ausdrucksformen signalisieren jedenfalls gleicherweise die totalitären Vorstellungen und Ziele des Siegens und Herrschens über Andersdenkende bzw. Andersgläubige.       

Die Schwertsymbolik in Istanbul und das Tauḥīd-Finger-Symbol

So erinnert auch die Geste des hochgestreckten Tauḥīd-Fingers an die aufdringlich martialische Symbolhandlung, die Iman Ali Erbas bei der Eröffnungszeremonie anlässlich der erneuten Umwandlung der HAGIA SOPHIA in eine Moscheein Istanbul am 02.07.2020 vollzogen hatte (vgl. Stellungnahmen zum Islam, S. 442-471).

In dieser Szene hält der Leiter der Obersten türkischen Religionsbehörde Diyanet auf der Gebetskanzel demonstrativ ein hoch aufgerichtetes Schwert in seiner Rechten als Symbol der Einschüchterung des Feindes sowie der Bereitschaft zum Kampf. Ist der „Dschihad“ – auch in seiner kriegerischen Form – nicht als islamisches Grundgebot allen Muslimen auferlegt? Gilt er nicht in manchen islamischen Schulen als sechste Säule des Islams?

So ist das Bild des Imams auf der Gebetskanzel mit dem hoch aufgerichteten Schwert in seiner Rechten nicht nur eine Erinnerung an die Eroberung der Hagia Sophia durch die Osmanen im Jahre 1453, sondern auch an die durch die nachweisbare Vielzahl der Eroberungskriege mit Feuer und Schwert“ gekennzeichnete 1400-jährige auch höchst „erfolgreiche“ kolonisatorische Geschichte des Islams mit geschätzten 270 Millionen Opfern.

Wie die islamische Parole „Islam heißt Frieden“ völlig unglaubwürdig ist, so auch die islamischen Erklärungsversuche, die diese kriegerischen Expansionen, Invasionen und Eroberungen ab der Mitte der 630-er Jahre n. Chr. von Afrika aus in Afrika, Asien und Europa (siehe dazu auf Wikiwand “Islamische Expansion“) als Formen der Selbstverteidigung und der schützenden Abwehr deklarieren.

Jahrhundertelang mit kriegerischen Heeren in bis zu ca. 8000 Kilometer entfernte Kontinente ziehen und dabei diese militärischen Expansionen mit dem Vorwand „Selbstschutz zur Verteidigung des Islams“ begründen?  Kein denkender Mensch kann diese dreiste Behauptung ernsthaft glauben.

Im Blick auf die unterschiedliche Art der Fingerbewegung bei beiden symbolhaften Zeichen kann gefragt werden:

● Inwiefern handelt es sich bei diesen beiden Ritualen – bei jenem mit dem hoch aufgerichteten Schwert des Imams wie bei jenem mit dem hochgereckten Tauḥīd-Finger Rüdigers – tatsächlich um Formen der visuellen islamischen Glaubens, wobei sich beide Rituale lediglich in der Größe des Formates unterscheiden?

● Ist also bei gleicher Symbolik der hochgereckte Tauḥīd-Finger lediglich als diminutive Form des demonstrativ erhobenen, weithin sichtbaren Schwertes zu sehen und umgekehrt: das aufgerichtete Schwert als der verlängerte, überdimensionierter Tauḥīd-Finger?

Der Wolfsgruß als „Erkennungs- und Begrüßungszeichen der Grauen Wölfe“

Am 15.4.2024 berichtete die Tageszeitung “Die Welt” von einer Veranstaltung der Grauen Wölfe in Filderstadt. In diesem Bericht wird eine weitere Geste thematisiert, die eine islamkonnotierte Botschaft enthält: der sogenannte Wolfsgruß. Auch in diesem speziellen Finger-Hand-Symbol wird der aggressive islamische Weltbeherrschungsgedanke zum Ausdruck gebracht, hier noch verstärkt durch türkisch-nationalistisches Gedankengut. Zur Symbolik des Wolfsgrußes als „Erkennungs- und Begrüßungszeichen der Grauen Wölfe“ informiert der Zeitungsbericht mit Ausführungen, die für sich selbst sprechen:

Die Grauen Wölfe sind nationalistisch, rassistisch und antisemitisch … MHP Gründer Alparslam Türkes soll laut baden-württembergischen Verfassungsschutzes über den Wolfsgruß gesagt haben, dass der kleine Finger ´den Türken´ symbolisiere, der Zeigefinger den Islam und der entstehende Ring die Welt. ´Der Punkt, an dem sich die restliche drei Finger verbinden, ist der Stempel. Das bedeutet: Wir werden den türkisch-islamischen Stempel der Welt aufdrücken.´

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*) der Autor ist katholischer Theologe (Priester) und Publizist (u.a. bei conservo).

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Titelbild, Artikelüberschrift und Einpflegen der Anmerkungen in den Fließtext von der conservo-Redaktion

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