Belastungsgrenze überschritten: Der Staat frißt seine Bürger

1fiskusEinmal im Jahr veröffentlicht die „Wirtschaftswoche“ eine interessante Übersicht. Sie untersucht anhand dreier Beispiele, “was vom Lohn übrig bleibt”. Das Besondere daran ist, daß nicht nur die üblichen Einkommensteuern und die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden, sondern alle direkten und indirekten Steuern sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile. Darüber hinaus werden u. a. GEZ-Gebühren und EEG-Umlage berücksichtigt, also alles, auf das der Arbeitnehmer keinen Einfluß hat, sondern vom Staat direkt oder indirekt abgezogen wird. Darüber hinaus werden Personen zugrunde gelegt, die ein mittleres sowie ein höheres Einkommen haben.

Das Ergebnis: Ein Alleinstehender, der als Arbeitnehmer 5.750 Euro verdient, hat dabei unter Aufschlag der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eine Gesamtbelastung von 4.171,51 Euro. Von seinem Bruttogehalt hat er (oder sie) Abzüge von 61,9 Prozent(!). Lediglich über 38,1 Prozent kann sie oder er eigenverantwortlich verfügen. Eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem Bruttogehalt von 4.190 Euro kommt auf eine Belastung von 47 Prozent. Eine Doppelverdiener-Familie mit Eigenheim und zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 13.630 Euro muß eine Belastung von 55,4 Prozent ertragen.

Diese Fakten müßten eigentlich jeden, vor allem in der Politik, alarmieren. Doch was geschieht? In dem 185 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD finden sich gerade ´mal vier Seiten zum Thema „Steuern“. Das Wort „Steuerreform“ sucht man gar vergeblich. Stattdessen gibt es allerlei Überlegungen, wie der Staat den Bürger noch stärker schröpfen könnte. Und da trifft die Steuerkeule ´mal wieder die üblichen Verdächtigen:

Steuerhinterzieher, Umsatzsteuerbetrüger, Gewinnverlagerer und Steuervermeider etc. – das sind die unfreundlichen Titel, mit denen sich die braven Steuerzahler schmücken bzw. auf die sie sich vorbereiten können. Zynisch stellen die Koalitionäre fest: “Deutschland hat derzeit insgesamt ein zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht”. Eine höchst merkwürdige und einseitige Sicht, nämlich die Sicht des Fiskus. Der nämlich darf in den nächsten fünf Jahren mit Steuermehreinnahmen von 111 Mrd. Euro rechnen.

Bekanntermaßen hat der Staat nicht nur – angeblich – ein Einnahme-Problem, sondern auch Ausgaben, die sich wie von Geisterhand gesteuert ständig vermehren. Die Koalition macht´s vor: Die wackeren christlich-sozialistischen Demokraten von CDUCSUSPD planen z. B. Mehrausgaben für Entwicklungshilfe, Mütterrente, Arbeitslose, Rente mit 63 usw. usf. Ein politisches Wünsch-Dir-was, wohl weil Weihnachten vor der Tür steht. Fein säuberlich getrennt, wird die jeweilige Klientel bedient. Die Belastungen jedoch steigen unaufhörlich, nicht nur steuerlich betrachtet:

Der vorhin erwähnte Alleinstehende (30) mit einem Einkommen von 5.750 Euro und Abzügen von 61,9 Prozent muß ja zusätzlich auch noch über den heutigen Tellerrand hinausschauen, sollte er im Alter seinen Lebensstandard halten wollen. Denn die gesetzliche Rente wird nicht nur nicht ausreichen, seinen Lebensstandard zu halten, sondern nicht einmal dazu, ihm ein Mindestmaß an Versorgung zu garantieren. Der kluge Mann in unserem Beispiel baut vor und plant gewissenhaft: Er will z. B. 1.000 Euro (mit heutiger Kaufkraft) im Alter von 67 Jahren monatlich zusätzlich zur Verfügung haben. Bei einer Inflationsrate von 3 Prozent benötigt er in 37 Jahren deshalb fast 3.000 Euro. Und da das Leben nicht mit 67 enden soll, benötigt er bereits mit 77 über 4.000 Euro usw.

Die Frage ist aber, welchen Kapitalstock er bilden muß, wenn er im Jahre 2050 mit 67 in Rente gehen und sich nach heutiger Kaufkraft 1.000 Euro monatlich bis zum 90. Lebensjahr aus diesem Kapitalstock herausnehmen will. Die Antwort: rund 600.000 Euro. Um diesen Kapitalstock zu bilden, müßte er bei 0 Prozent Realverzinsung über 1.300 Euro monatlich sparen, bei 2 Prozent über 900 Euro und bei 4 Prozent Verzinsung über 580 Euro.

Die Null-Zins-Geldpolitik der „draghischen“ Europäischen Zentralbank bewirkt u. a., daß unser armer Kerl nicht 580 Euro oder vielleicht 900 Euro im Monat sparen müßte, um sein Ziel der finanziellen Unabhängigkeit im Alter zu erreichen, sondern mindestens 1.300 Euro. Und spätestens jetzt wird ihm klar, daß sein frei verfügbares Einkommen von 2.190 Euro (5.750 Euro abzgl. 61,9 Prozent Steuern, Abgaben und Gebühren) nicht ausreichen wird, um sein Lebensziel zu erreichen. Zusammen mit dem “zeitgemäßen und wettbewerbsfähigen Steuersystem” (s. o.), das Union und SPD jetzt im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, wird unserem Manne eines klar: Der Staat ist nicht die Lösung, sondern das Problem.

Wenn er dann in der Zeitung liest, daß diese feine Regierung 33 Parlamentarische Staatssekretäre unterhält, die jeder für sich den Steuerzahler so um die 500.000 Euro jährlich kosten, dann wird unserem wackeren Mustermann schnell der Sinn des Slogans bewußt: „Leistung muß sich wieder lohnen.“ Und ob!

Was sich Union und SPD da leisten, ist ein himmelschreiender Skandal! Dreist und unverschämt. Schon im Oktober war unser aller Parlament „mit gutem Beispiel“ vorangegangen, als es die Zahl der Bundestags-Vizepräsidenten um zwei erhöhte, ohne daß dafür ein wichtiger Grund vorhanden wäre. Nun also noch 33 Parlamentarische Staatssekretäre, drei mehr als bisher. Nirgendwo ist erkennbar, welche Aufgaben diese Versorgungsposten so unentbehrlich machen. Die Arbeit jedes Ministeriums läßt sich – zumal mit den ohnehin vorhandenen beamteten Staatssekretären – ohne Qualitätseinbußen organisieren, wenn man auf diese 33 verzichtet. Das will aber niemand in der Politikerklasse; denn man muß Parteifreunde belohnen oder ruhigstellen. Es ist, wie schon oft beschrieben: Sie predigen Wasser und trinken Wein. (Quelle d. Beispiele: WiWo und Frank Schäffler).

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